Protocol of the Session on September 27, 2007

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz (HSÜG) – Drucks. 16/7830 zu Drucks. 16/7675 –

Berichterstatterin ist Frau Kollegin Erfurth.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.

Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 141. Plenarsitzung am 6. September 2007 überwiesen worden.

Der Innenausschuss hat sich in seiner Sitzung am 19. September 2007 mit diesem Gesetzentwurf befasst und einstimmig die zuvor genannte Beschlussempfehlung gefasst.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herzlichen Dank. – Wir kommen gleich zur Abstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz die Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen des Hauses. Es gibt keine Gegenstimmen. Damit ist dieser Gesetzentwurf zum Gesetz erhoben.

Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 60:

Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD) – Drucks. 16/7859 zu Drucks. 16/7832 zu Drucks. 16/7236 –

Herr Berichterstatter Caspar hat das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in dritter Lesung unverändert anzunehmen.

Der Gesetzentwurf war dem Sozialpolitischen Ausschuss in der 142. Plenarsitzung am 25. September 2007 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen worden.

Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 25. September 2007 behandelt und ist mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zu dem zuvor genannten Votum gelangt.

Zuvor waren der Änderungsantrag Drucks. 16/7845 mit den Stimmen der CDU gegen die Stimme der FDP bei Stimmenthaltung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Änderungsantrag Drucks. 16/7846 mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung von SPD und FDP abgelehnt worden.

Danke sehr. – Wir kommen zur Aussprache. Als erste Rednerin hat sich Frau Oppermann für die CDU gemeldet. Sie haben zehn Minuten Redezeit.

(Zurufe: Oh!)

Die Redezeit darf auch unterboten werden.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich will die zehn Minuten Redezeit nicht ausschöpfen. Ich kann mich recht kurz fassen.Für Sie von der FDP und von den GRÜNEN wird es keine Überraschung sein, wenn ich Ihnen sage, dass wir Ihren Änderungsanträgen nicht zustimmen werden.

Wir halten den vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung für präzise. Er hat klar definierte Strukturen, mit denen auf die sich weltweit verändernden Gefahren im Gesundheitswesen reagiert werden kann.

Die Änderungen, die von der FDP eingebracht worden sind, haben uns leider nicht überzeugen können.

Der Änderungsantrag der GRÜNEN ist im Prinzip ein neuer Gesetzentwurf, der sich wie eine lange Wunschliste liest.Knapp drei Monate vor Weihnachten ist das zwar der richtige Zeitpunkt. Das hilft uns in der Sache aber nicht wirklich weiter. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank für den kurzen Beitrag, Frau Oppermann. – Frau Kollegin Schulz-Asche hat für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Frau Schulz-Asche, das ist ein Ansporn.

(Zuruf von der CDU: Noch kürzer!)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir werden heute in dritter Lesung über einen Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst abstimmen. Hessen ist das letzte Bundesland, das ein solches Gesetz bekommt.

Die Landesregierung hat leider die Chance vertan, einen modernen Gesetzentwurf vorzulegen. Es ist die Chance vertan worden, mit der Öffnung der Gesundheitsämter, der Koordinierung und der Zusammenfassung der vielen Initiativen, die wir vor Ort haben, tatsächlich einen Beitrag zur Gesundheit und zur Gesundheitsförderung der Menschen in Hessen zu leisten.

Es ist die Chance vertan worden, bei der Gesundheit der Kinder und Jugendlichen tatsächlich Maßstäbe zu setzen und von anderen Bundesländern zu lernen. Ich hätte es deshalb auch gern gesehen, wenn hier gleichzeitig der Gesundheitsschutz von Kindern hätte geregelt werden können.

Die Landesregierung hat es versäumt, auf die besonderen Herausforderungen durch den demografischen Wandel einzugehen.Sie ist nicht auf die Frage eingegangen,wie ältere Menschen mit hohem Pflege- und Versorgungsbedarf in Zukunft betreut werden können.

Die Landesregierung hat es versäumt, dem Verbraucherschutz und den Patientenrechten den Stellenwert zu geben, den er in anderen Bundesländern glücklicherweise schon hat. Ich denke, diese Landesregierung hat hierdurch ein Zeichen gesetzt,dass sie diese Regelungen nicht

möchte und eher im Denken der Achtziger- oder Neunzigerjahre verharrt, als dass sie für morgen plant.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das, was übrig bleibt und heute beschlossen wird, ist ein Vogelgrippenzuständigkeitsgesetz. Mit einem modernen öffentlichen Gesundheitsdienst, der an morgen denkt, hat dieses Gesetz aber leider nichts zu tun. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die SPD-Fraktion hat Herr Dr. Spies das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist, wie bereits hinreichend deutlich gemacht wurde, unzureichend. Wir werden ihn ablehnen.

Die Änderungsanträge der GRÜNEN und der FDP klingen reizvoll. Sie könnten eine Chance für eine erhebliche Verbesserung bieten. Aber um eine solch komplexe Materie unter dem Gesichtspunkt grundsätzlicher Veränderungen adäquat zu prüfen, sind 48 Stunden kein angemessener Zeitraum.

Einer der Kerngedanken des Public-Health-Konzepts ist es, einen Beitrag zur Prävention zu leisten. Lassen Sie mich deshalb heute einen Beitrag zur Stressprophylaxe leisten und Ihnen allen noch einen schönen Abend wünschen. – Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Für die FDP-Fraktion hat Frau Kollegin Beer das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch ich kann es kurz machen,indem ich mich im Wesentlichen auf die Ausführungen des Kollegen Rentsch in der Lesung am Dienstag beziehe.

Herr Kollege Spies, wenn der Änderungsantrag der FDPFraktion angenommen wäre,dann hätte das nicht nur eine Basis sein können, sondern das Gesetz wäre besser geworden. Wir hätten eine Abdeckung in der Fläche, die aber effektiver organisiert und damit kostengünstiger gewesen wäre.

Daher bedauern wir es natürlich,dass Sie es in 48 Stunden intellektuell nicht geschafft haben, das einzusehen und dem zuzustimmen. Aber wenn der Gesetzentwurf der Landesregierung nicht in diesem Sinne geändert wird, können wir ihm leider nicht zustimmen und bleiben bei unserer Ablehnung.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat Frau Sozialministerin Dr. – ich habe sie promoviert –, Frau Lautenschläger das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Eine Dissertation habe ich nebenher noch nicht geschrieben, aber wir können ja einmal darüber reden, wenn Sie in Zukunft den Doktortitel verleihen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, die Landesregierung hat hier einen umfassenden Gesetzentwurf vorgelegt. Er ist modern und gibt uns Handlungsmöglichkeiten, um auch in Krisenfällen im öffentlichen Gesundheitsdienst schnell reagieren zu können und den Schutz der Bevölkerung voranzutreiben.

Wir konnten die Änderungsanträge in der Ausschusssitzung ausgiebig diskutieren. Wir haben festgestellt, unser neues Gesetz ist ein modernes Gesetz.Ich gehe davon aus, dass es jetzt zügig in Kraft treten kann. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Damit liegen uns keine Wortmeldungen mehr vor.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst, Drucks. 16/7859.

Wer diesem Gesetzentwurf in dritter Lesung zustimmen will,den bitte ich um das Handzeichen.– Das ist die CDUFraktion. Wer ist dagegen? – Das sind die drei anderen Fraktionen des Hauses. Damit ist dieser Gesetzentwurf zum Gesetz erhoben.