Eines können wir heute feststellen, und das hat Herr Walter eben auch gesagt: Das Statistikgesetz von 1987 hat sich in seiner Praxis bewährt. Insofern ist dem damaligen Gesetzgeber kein Vorwurf zu machen.Aber die gesetzlichen Grundlagen für Bundes- und Landesstatistiken sowie Statistiken, die auf Rechtsakten der Europäischen Union basieren, bedürfen sowohl in organisatorischer als in verfahrensrechtlicher Sicht der Anpassung an die von mir eben gezeigte veränderte Situation.
Auch die in § 85 des Schulgesetzes enthaltene Regelung über die Schulstatistik muss den aktuellen Erfordernissen angepasst werden,wie es so prägnant,aber leider in Denglisch in der Gesetzesbegründung heißt: „... aufgrund der Entwicklung eines Data-Warehouse-Projekts“ ist eine Änderung notwendig. – Ja, man hätte es aber auch anders sagen können.
Auch wenn die linke Seite unseres Hohen Hauses – ich sage es doch noch einmal – die Statistik, wie hier schon oft bildlich dargestellt, wie ein Betrunkener den Laternenpfahl zur Stützung ihres Standpunktes und weniger zur Beleuchtung des eigentlichen Sachverhalts benutzt, wie wir heute Morgen in der Haushaltsdebatte erlebt – haben
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Na, na, na! Wer nimmt denn immer die falschen Zahlen in den Mund? Das waren doch Ihre Leute!)
hören Sie doch zu;Sie waren damals noch nicht in Mode, Herr Kaufmann; ich rede im Moment zur SPD-Fraktion –, besinnen sich hoffentlich auch die Sozialdemokraten auf die Worte ihres damaligen großen Vorsitzenden und stimmen dem Gesetzentwurf zu.August Bebel hat schon
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): August Bebel und das Data-Warehouse! – Zuruf von der SPD)
ja, wir Schwarzen lesen das, was die anderen denken – in seinem viel beachteten Werk „Die Frau und der Sozialismus“ ausgeführt:
Die Statistik ist die wichtigste Hilfswissenschaft in der neuen Gesellschaft. Sie liefert das Maß für alle gesellschaftliche Tätigkeit.
Das war ein bisschen überhöht. So weit wollen wir nicht gehen. Aber immerhin, August Bebel hat damals schon ohne unsere Technologie daran gedacht.
Herr Staatsminister Grüttner hat es schon richtigerweise angesprochen: Das Statistische Landesamt ist die zentrale Behörde für die Statistiken. Um seine Aufgaben effektiv erledigen zu können, braucht es eine Klarstellung im Gesetz, und die ist jetzt offensichtlich vorgesehen. Es geht dabei auch um das Verhältnis von Statistischem Landesamt zu anderen Landesbehörden und zu kommunalen Behörden.
Es wird die übergreifende koordinierende Funktion neu festgelegt. Kurz und gut, das Gesetz ist in Ordnung. Wir werden dem mit Sicherheit zustimmen, und ich wäre dankbar, wenn Sie ihm auch zustimmen.Wenn die GRÜNEN ihre Softwareprobleme in einem anderen Rahmen diskutieren, werden sie vielleicht auch noch vernünftig.
Das hat mit diesem Gesetz nichts zu tun, Herr Kaufmann. Menschenskinder, versuchen Sie einmal, vernünftig zu sein.
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie können das Wort „Data-Warehouse“ kaum aussprechen, aber es hat nichts damit zu tun? Vielleicht sollten Sie sich kundig machen, Herr Kollege!)
Wir werden dieses Gesetz nachher im Ausschuss beraten, dann werden Sie sagen, ob Sie eine Anhörung dazu brauchen oder nicht. – Ich danke Ihnen und hoffe auf Zustimmung.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nur eine Bemerkung zu diesem Gesetz. In dieser Sache gibt es relativ wenig dazu zu sagen. Das ist alles unstreitig. Die Vorredner haben das Notwendige dazu gesagt.Was die FDP-Fraktion allerdings überrascht, ist, dass man bei einem Gesetz,das 1987 geschaffen worden ist,ein halbes Jahr vor Ende der Legislaturperiode auf die Idee kommt, dass man es novellieren muss. Das hätte einem auch schon früher einfallen können.
Das passt in die Diskussion, die wir schon in der vergangenen Sitzung hatten. In den letzten Stunden, Minuten
und Sekunden dieses Parlamentes muss noch alles Mögliche erledigt werden. Damit wird wichtige Diskussionszeit genommen.
(Beifall bei der FDP – Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das nennt man Torschlusspanik!)
Zur Sache. Es handelt sich um ein Organisationsgesetz. Nach Lage der Dinge haben wir keine Probleme, dies zu unterstützen. Mit Sicherheit ist auch begrüßenswert, dass überflüssige Gremien abgeschafft werden, in diesem Fall der Statistische Koordinierungsausschuss.
Herr Kollege, klatschen Sie nicht zu früh. – Der Koordinierungsausschuss hätte eigentlich bei wiederkehrend erstellten Geschäftsstatistiken von Behörden oder sonstigen öffentlichen Stellen des Landes beraten müssen. In der Vorlage wird festgestellt, dass der Beratungsausschuss selten getagt hat. Entweder ist das Gesetz nicht angewandt worden, oder diese Vorschrift – –
Sie wollen die entsprechende Sachaufklärung geben? – Ah, dann kann ich das als von mir richtig erkannt sehen.
Wir haben kein Problem. Wenn ein solcher Koordinierungsausschuss entgegen der gesetzlichen Vorschrift nicht getagt hat, hat sich herausgestellt, dass er überflüssig war. Dann kann man ihn abschaffen.– Vielen herzlichen Dank.
Das Gesetz wird zur Vorbereitung der zweiten Lesung dem Hauptausschuss überwiesen. Zustimmung? – Dann wird es so gemacht.
Ich darf Ihnen zwischendurch bekannt geben, dass im Halbfinalspiel die deutschen Frauen mit 3 : 0 gegen Norwegen führen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Gesetz zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes für Kinder – Drucks. 16/7796 –
Antrag der Fraktion der CDU betreffend Kinderschutzgesetz – Kinderschutz weiter intensivieren – Drucks. 16/7801 –
Die Redezeit beträgt zehn Minuten je Fraktion. Das Gesetz muss zunächst eingebracht werden. Frau Kollegin Lautenschläger, die Sozialministerin, hat das Wort zur Einbringung.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir legen Ihnen heute ein Gesetz zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes für Kinder vor, mit dem die bewährten Vorsorgeuntersuchungen,die sogenannten U 1 bis U 9, für alle Kinder verbindlich gemacht werden. Die Teilnahme soll zentral erfasst werden.
Aus meiner Sicht ist das ein ganz wichtiger Beitrag zum Schutz der Kinder und zur Durchsetzung der Kinderrechte. Denn die Vorsorgeuntersuchungen wurden eingeführt, um den Gesundheitszustand der Kinder kontinuierlich zu verbessern. Es handelt sich deswegen auch ganz klar um eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, die jedem Kind zugutekommen soll.
Heute sprechen wir darüber, dass eine verbindliche Regelung eingeführt werden soll. Das hat durchaus auch etwas mit den in den vergangenen Jahren immer häufiger diskutierten Fällen der Verwahrlosung und der Misshandlung gerade kleiner Kinder zu tun. Wir wissen, dass ungefähr 60 % der Kinder, die durch Vernachlässigung oder Misshandlung zu Tode kommen, unter drei Jahre alt sind. Ein Großteil dieser Kinder hat nie zuvor einen Kinderarzt gesehen.
Deshalb haben wir uns entschlossen, für den Schutz der Kinder das Netz weiter zu verbessern und es dichter zu machen. Auf der einen Seite gehören dazu die verbindlichen Vorsorgeuntersuchungen, die allen Kindern dienen. Es sollen aber auch die Eltern der Kinder erinnert werden, die an den Untersuchungen nicht teilnehmen. Im Zweifelsfall soll auch das Jugendamt vorstellig werden.Es geht also um eine G-Struktur für die Familien, deren Kinder an den Vorsorgeuntersuchungen nicht teilnehmen.
Ich will auch sehr deutlich machen, dass das nichts damit zu tun hat, dass Eltern vorverurteilt werden sollen. Denn wir wissen, dass der große Teil der Eltern ihre Kinder an den Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen lässt. Die Kinderärzte und deren Verband unterstützen unsere Forderung, dass für alle Kinder grundsätzlich mehr Vorsorge notwendig ist. Deswegen muss dort eine größere Regelungsdichte vorhanden sein.
Schauen wir uns einmal an, in welchem Umfang heute Kinder an den Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen. Dazu sollten wir uns die auf Deutschland bezogenen Zahlen vor Augen halten.
Natürlich werden bei der U 1 die Kinder zu 100 % erfasst, die im Krankenhaus oder bei einer Hebamme entbunden werden. Auch bei der U 2 kann man noch von einer Untersuchungsquote von 100 % sprechen. Denn sie findet in den meisten Fällen am dritten Tag im Krankenhaus statt.
Aber schon bei der U 5, d. h. bei der Untersuchung im 6. oder 7. Lebensmonat, sind es nur noch 92 % der Kinder, die in Deutschland daran teilnehmen. Bei der U 6, also der Untersuchung nach einem Jahr, sind es dann nur noch 91 % der Kinder.
So geht der prozentuale Anteil der Kinder, die untersucht werden, kontinuierlich zurück, je älter die Kinder werden. Vor allem haben wir aber gerade bei den Kindern Lücken, die es am meisten bräuchten, gefördert zu werden. Diese Eltern müssen darauf hingewiesen werden, dass es für ihr Kind diese Möglichkeit gibt. Denn in vielen Fällen ist es sicherlich so, dass die Eltern das nicht wissen. Das gilt gerade auch für sozial benachteiligte Familien. Die Eltern sind auch nicht genau darüber informiert, wann wieder
ein Termin vorgesehen ist und ob die Untersuchung auch tatsächlich von der Krankenkasse bezahlt wird.Deswegen nehmen deren Kinder an solchen Untersuchungen nicht teil.