Protocol of the Session on September 25, 2007

Welche Kriterien gibt es, nach denen die Stipendien kontingentiert vergeben werden, teilweise mit zwei Stipendien pro Organisation? Nach welchen Kriterien werden sie vergeben? Werden diese Kriterien auch den Landtagsabgeordneten mitgeteilt?

Herr Staatsminister Grüttner.

Frau Abg. Sorge, wichtig ist bürgerschaftliches Engagement über einen spezifischen, regional begrenzten Teil hinaus,also auch im Landesinteresse.Die Kriterien,die an dieser Stelle zugrunde gelegt werden,sind erst einmal Kriterien, die die Verbände selbst für sich bestimmen können. Aber auch diese werden Gegenstand einer schon zum nächsten Semester erfolgenden Evaluation sein.

Frage 826, Frau Abg. Erfurth.

Ich frage die Landesregierung:

Welche datenschutzrechtlichen Vorgaben sind im Zusammenhang mit der Einführung der Lehrer- und Schülerdatenbank zu beachten?

Frau Kultusministerin Wolff.

Frau Abg. Erfurth, es müssen die Vorgaben des Hessischen Datenschutzgesetzes und der Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen vom 30. November 1993 beachtet werden. Das Programm der LUSD ist mit dem Hessischen Datenschutzbeauftragten abgestimmt.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Henzler.

Frau Ministerin,ist Ihnen bekannt und trifft es zu,dass ein Lehrer aus einer großen Frankfurter Schule mit seinem eigenen Kennwort Zugriff auf Daten von Schülerinnen und Schülern anderer Schulen hatte und diese Daten auch hätte verändern können?

Frau Kollegin Wolff.

Frau Abg. Henzler, das war eine Schule in einem Einzelfall. Das Netz war jederzeit und ausnahmslos nach außen sicher. Bei Namensgleichheit zweier Administratoren – das war der konkrete Fall – war es möglich, sich versehentlich an einer anderen Schule einzuloggen. Der Kollege hat es pflichtgemäß sofort gemeldet, und das ist umgehend abgestellt worden.

Zusatzfrage, Frau Abg. Erfurth.

Die behördlichen Datenschutzbeauftragten haben nach § 6 des Hessischen Datenschutzgesetzes ein Verfahrensverzeichnis zu führen. Wurde dieses Verfahrensverzeichnis geführt?

Frau Staatsministerin Wolff.

Das kann ich nicht beantworten. Das wird nachgeliefert.

Zusatzfrage, Herr Kollege Wagner.

Frau Ministerin, habe ich Sie richtig verstanden, dass bei der Einführung der LUSD der Datenschutz innerhalb der Landesverwaltung nicht in jedem Fall gewährleistet war?

(Michael Boddenberg (CDU): Falsch verstanden, wie immer! Verstehen Sie überhaupt etwas?)

Frau Staatsministerin Wolff.

Das ist völlig falsch. Herr Kollege Wagner, ich habe einen Einzelfall beschrieben, der nicht öffentlich zugänglich war, nicht ins Datennetz gegangen ist und der beendet ist.

(Unruhe)

Letzte Zusatzfrage, Frau Kollegin Erfurth.

(Anhaltende Unruhe)

Wir warten ein bisschen. Meine Damen und Herren, das Wort hat Frau Kollegin Erfurth.

Frau Ministerin, eine Zusatzfrage zu § 6 des Hessischen Datenschutzgesetzes. Sofern es dieses Verfahrensverzeichnis nicht gegeben hat, hätte ich gerne gewusst, welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind.

Frau Staatsministern Wolff.

Das war keine Frage, aber mit dem Datenschutz ist alles entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und den Verordnungen abgeklärt. Das ist auch festgehalten.

Frage 827, Frau Abg. Sorge.

Ich frage die Landesregierung:

Warum hat das Kultusministerium der Umwandlung der Heinrich-Kraft-Schule in Frankfurt-Fechenheim von einer kooperativen in eine integrierte Gesamtschule mit Wirkung zum Schuljahr 2007/2008 entgegen dem wiederholt erklärten Willen des Schulträgers und der Eltern nicht zugestimmt?

Frau Staatsministerin Wolff.

Ich liebe Serien. – Frau Abgeordnete, das Kultusministerium hat dem Schulträger Frankfurt am Main mitgeteilt, der Umwandlung der Georg-Büchner-Schule in Frankfurt zustimmen zu wollen. Beabsichtigt ist, einer Umwandlung der Heinrich-Kraft-Schule von einer kooperativen in eine integrierte Gesamtschule nicht zuzustimmen, da der Schulentwicklungsplan die Entwicklung der Schülerzahlen und das Anmeldeverhalten der Eltern außer Acht lässt und damit den Anforderungen an eine zweckmäßige Schulorganisation nicht entspricht. Der, wie Sie sagen, erklärte Wille des Schulträgers und der Eltern entbindet den Schulträger nicht von der Pflicht, eine ordnungsgemäße Schulentwicklungsplanung vorzulegen.

Wegen Unterschreitens der Richtwerte in den Schuljahren 2004/2005 und 2005/2006 finanziert das Land in der KGS schon seit zwei Jahren keine neuen Gymnasialklassen mehr.Wie dieser Trend mit einer IGS umgekehrt werden soll, ist aus der Planung nicht ersichtlich. Es ist weder im Interesse des Landes noch der Kinder, durch Umdeklarieren einer Gesamtschule eine neue Hülle anzubieten, der im Kern aber die Gymnasialschüler fehlen, mit denen die IGS dem Erfordernis und dem Anspruch auf Integration aller Bildungsgänge überhaupt erst gerecht werden könnte.

Zusatzfrage, Herr Kollege Weinmeister.

Frau Ministerin, wie bewerten Sie die Tatsache, dass diejenigen, die hier dauernd über Schulvielfalt reden, mit ihrem Konzept der neuen Schule eine Zwangseinheitsschule durchsetzen wollen?

(Beifall bei der CDU – Lachen bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was für eine Armut!)

Frau Kultusministerin.

Herr Kollege Weinmeister, es ist in der Tat so, dass wir über viele Jahre das breite Angebot einer mehrfachen Gliederung aufrechterhalten haben. Ich würde es außerordentlich bedauern und für ein Verhängnis halten, wenn das in Zukunft nicht mehr gewährleistet würde, sondern sich entsprechend dem Programm einheitliche Lehrpläne, Stundentafeln, Lehrerbildung gemeinsam mit vielen anderen Maßnahmen und unter Verzicht auf qualitätssichernde Landesprüfungen in Zukunft substantiell verändern würden und damit die Wahlfreiheit zerstört wäre.

(Beifall bei der CDU)

Zusatzfrage, Herr Abg.Al-Wazir.

Frau Kultusministerin, auch dies ist ein Beispiel dafür, dass offensichtlich viele Schulträgerinnen und Schulträger vor Ort

(Ministerin Karin Wolff: Schulträgerinnen? – Hei- terkeit)

die Stadt Frankfurt, der Kreis Offenbach, aber okay – eine andere Schulpolitik wollen als Sie. Geraten Sie eigentlich jemals in Zweifel darüber, ob das, was Sie machen, richtig ist, wenn vor Ort immer etwas anderes gewollt wird?

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Frau Kultusministerin Wolff.

Herr Kollege Al-Wazir, Kultusminister haben zu allen Zeiten die Aufgabe, eine vernünftige und sachgemäße Schulentwicklungsplanung zu gewährleisten. Das entspricht angesichts der Tatsache,dass das Land für die Lehrerversorgung Verantwortung trägt, nicht immer den Erwartungen. Damit muss man rechnen. Dennoch, glaube ich, hat die Stadt Frankfurt am Main wie viele andere Schulträger derzeit erfahren, dass wir sehr konstruktiv an der Schulentwicklungsplanung teilnehmen. Kluge Schulträger beraten dies auch im Vorfeld mit uns, und wir kommen deswegen auch zu guten Ergebnissen, die im Nachhinein von den Schulträgern mitgetragen werden können.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Frau Abg. Sorge stelle eine Zusatzfrage.

Frau Ministerin, die „öffentliche Meinung“ der letzten Monate besagt, der Grund, warum die Schulträger die Schulen bzw. die Schulen sich selbst in integrierte Gesamtschulen umwandeln wollen, ist in G 8 zu suchen. In diesem Zusammenhang interessiert mich, wie Sie darauf kommen, dass ausgerechnet der gymnasiale Bereich nicht ausreichend nachgefragt würde.

Frau Ministerin Wolff, Sie haben das Wort.