wichtigsten Infrastrukturmaßnahmen in Deutschland, umso mehr auch für das Land Hessen.Von Anfang an war und ist dabei der Schutz der Nachtruhe der Bevölkerung und die verbindliche Festsetzung von Nachtflugbeschränkungen Bestandteil des Mediationspakets wie auch die Absicht der Landesregierung.
Die Hessische Landesregierung steht, das will ich heute noch einmal betonen, zu ihrer politischen Aussage, dass das Ergebnis des Mediationsverfahrens die Grundlage all ihrer Überlegungen und Entscheidungen zum geplanten Ausbau des Frankfurter Flughafens darstellt.
Zu Recht erwarten die Anwohnerinnen und Anwohner des Frankfurter Flughafens einen wirksamen Ausgleich für zunehmende Flugbewegungen. Das Planfeststellungsverfahren ist nach § 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz ein förmliches Verwaltungsverfahren, in dem die Entscheidungen im Rahmen des rechtlichen Abwägungsgebots ausschließlich nach den gesetzlichen Vorgaben zu treffen und nicht Gegenstand politischer Verfahren sind.
Konkret heißt das, das Wirtschaftsministerium als die zuständige Planfeststellungsbehörde ist zwingend gehalten, sämtliche vom Ausbau berührten Belange ohne bindende Vorgaben vonseiten der Politik in die Gesamtabwägung und Entscheidungsfindung einzustellen und mit dem gebotenen Gewicht zu berücksichtigen.
Die Entscheidung über den Antrag der Fraport fällt am Ende aller Abwägungen des Verfahrens das Wirtschaftsministerium. Es entscheidet eigenständig nach Recht und Gesetz, in Kenntnis allerdings der politischen Erwartungen. Würden wir bereits jetzt, sozusagen in Ignoranz gegenüber der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, um Ihren Forderungen, Herr Al-Wazir, Rechnung zu tragen, das umfassende Abwägungsgebot missachten, wäre im Falle eines positiven Planfeststellungsbeschlusses ein Scheitern vor Gericht vorprogrammiert. Das haben wir ausführlich im Zusammenhang mit der Änderung des Landesentwicklungsplans diskutiert. Alle Fraktionen bis auf die Ihrige sind dieser Vorstellung gefolgt.
Ich weiß, dass Sie von der GRÜNEN-Fraktion und einige andere das so wollen.Ich will das nicht.Ich will im Gegenteil ein rechtssicheres und gerichtsfestes Verfahren gewährleisten. Dass wir das können, haben wir übrigens bewiesen, unter anderem beim Planfeststellungsbeschluss zur A-380-Werft.
Meine Damen und Herren, nun zum Stand des Verfahrens. Derzeit prüft die Planfeststellungsbehörde auch den von der Vorhabensträgerin mit dem Planfeststellungsantrag vorgesehenen Ausschluss von Flügen zwischen 23 und 5 Uhr. Wie Sie wissen, ist die besondere Schutzwürdigkeit der Nachtruhe durch höchstrichterliche Rechtsprechung inzwischen bestätigt. Das ist unter anderem ein Punkt, den auch Herr Posch aufgegriffen hat, dass wir uns nämlich in einem Prozess befinden und dass eine solche Rechtsprechung damals beim Mediationsverfahren noch nicht bekannt war. Aber sie gibt uns in diesem Zusammenhang mehr Sicherheit.
Die Planfeststellungsbehörde hat nun zu ermitteln, ob und wie dies für den Weltflughafen in Frankfurt umgesetzt werden kann und welche berechtigten öffentlichen und privaten Belange dabei insgesamt zu berücksichtigen sind. Erst dann wird sie unter Berücksichtigung der Vorgaben, der eben unter anderem angesprochenen Recht
Meine Damen und Herren, innerhalb dieser Abwägung kommt sowohl den bedeutenden verkehrlichen Erfordernissen als auch dem Schutz der Nachtruhe ein ganz erhebliches Gewicht zu. Die Gewichtung, Bewertung und Bewältigung von Lärmbelastungen ist Aufgabe des mit der Planfeststellungsentscheidung verbundenen Lärmschutzkonzepts. Dieses ist an den Vorgaben des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm – übrigens auch, Stichwort „Dynamik“, neu verabschiedet – sowie ergänzend an den im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigenden sonstigen Erkenntnissen, wie z. B. der Stand dem lärmmedizinischen Forschung auszurichten.
Fragen nach der Zumutbarkeit von Lärmauswirkungen und auch der Effizienz von Schutzmaßnahmen können nur in der Zusammenschau dieses noch in der Bearbeitung befindlichen Konzepts realisiert werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zurzeit wird von den Mitarbeitern meines Hauses das Abwägungsmaterial zusammengestellt und gewürdigt. Es ist in der Presse immer wieder darauf hingewiesen worden, wie voluminös dieses Verfahren ist. Ich muss jetzt nicht alle Seitenzahlen vortragen, denn es sind insgesamt mehr als 150.000, teilweise sehr umfangreiche Stellungnahmen und Einwendungen eingegangen. Diese werden – ich betone es an dieser Stelle noch einmal, obgleich es eigentlich selbstverständlich ist – sorgfältig geprüft.
Diese Prüfung umfasst unter anderem alle vorgetragenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen und die sich darauf beziehenden Anregungen und Einwendungen. Ich möchte Sie deshalb bitten,zur Kenntnis zu nehmen,dass das Planfeststellungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Ich muss einfach noch einmal darauf hinweisen, weil dies das Begehren der Fraktion der GRÜNEN offenbar nicht berücksichtigt.
Meine Damen und Herren, weil dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, kann ich keine abschließenden Aussagen treffen. Ich werde und will das auch nicht tun. Seien Sie aber versichert, dass das Wirtschaftsministerium die Belange hinsichtlich Fluglärm und die Belange, die aus der Nachtflugregelung erwachsen, wie auch alle anderen mit dem gebotenen Gewicht in der abschließenden Entscheidungsfindung berücksichtigen und in einem dann möglichen Planfeststellungsbeschluss gerichtsfest regeln wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung begrüßt ausdrücklich die weiterführenden Gespräche des Dialogforums, die den Ergebnissen der Mediation eine aktuelle Ausgestaltung geben können.
Die sogenannten Notflüge in der Nacht waren selbstverständlich auch im Rahmen des Mediationsverfahrens als eine akzeptierte verkehrliche Bewegung mitenthalten. Deswegen brauchen wir darüber auch nicht zu diskutieren.
Meine Damen und Herren, damit ist es im Ausbaufall möglich, nämlich mit dieser Konkretisierung im Dialogforum, eine über das rechtlich gebotene Maß hinausgehende Begrenzung und Reduzierung der zukünftigen Fluglärmbelastung sowie die Umsetzung von Maßnahmen des aktiven Schallschutzes in der Region zu realisieren.
Es kommt letztlich darauf an, dass wir dem Sinn des Ergebnisses der Mediation folgen, und zwar in einem umfassenden Sinne, um letztlich dafür Sorge zu tragen: Was erwächst daraus an positiven Wirkungen für die Menschen in ihrem verständlichen Interesse bezüglich der jeweiligen Belastung?
Meine Damen und Herren, wie Sie wissen, wird am 14. September 2007 im Regionalen Dialogforum der Anti-Lärm-Pakt besprochen. Das Ergebnis soll anschließend der Landesregierung übergeben werden – auch wir warten gespannt und erwartungsvoll auf dieses Ergebnis. Dann gilt es, zu prüfen, wie die Inhalte dieses Antilärmpakts bereits im Planfeststellungsbeschluss ihren Niederschlag finden können, ohne die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen Planfeststellungsbeschluss zu sprengen. Das ist der Vorteil dieses Verfahrens des früh vorliegenden Antilärmpakts – der Zeitpunkt ist, wie ich es gerade gesagt habe und wie Sie wissen, bereits angekündigt worden –, damit wir diese elementaren Bestandteile dann bereits in dem Planfeststellungsbeschluss berücksichtigen können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist also das Ziel – damit möchte ich schließen –, einen Planfeststellungsbeschluss zu erlassen, der rechtlich Bestand hat und nach Abwägung der Interessen aller Beteiligten diese optimal aufnimmt. In Kenntnis und unter Beachtung der spezial-gesetzlichen Vorgaben sowie auch der einschlägigen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts wird es dann nach dem 14. September dieses Jahres darauf ankommen, die umfangreichen Inhalte dieses ALP so weit wie möglich im Planfeststellungsbeschluss zu berücksichtigen.Das ist genau das, was in dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und FDP zum Ausdruck kommt.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend Folgendes feststellen: Ich habe keinen Zweifel daran, dass wir das Verfahren noch in diesem Jahr mit einem gerichtsfesten Ergebnis erfolgreich zu einem Abschluss führen können, sodass dann Klarheit besteht, und zwar für alle Seiten, die das Verfahren möglicherweise in der juristischen Auseinandersetzung fortführen wollen. Ich glaube aber auch,dass dies ein klares Signal in Bezug auf unseren politischen Willen ist,die Infrastrukturentscheidungen zugunsten des Frankfurter Flughafens jetzt zu treffen. Das ist für den Standort Hessen wichtig, und darauf arbeiten wir hin. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Rhiel. – Nun hat sich der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Herr Kollege Al-Wazir, noch einmal zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Debatte hat Klarheit gebracht – und zwar genau an der Stelle, wo die Befürworter des Ausbaus bewusst unklar geblieben sind. Herr Verkehrsminister, ich darf mich bei Ihnen ausdrücklich dafür bedanken,dass Sie hier derart geredet haben. Denn ich möchte nun versuchen, Ihre Rede zu übersetzen.
Passen Sie auf. – Sie haben hier nicht mehr über das Nachtflugverbot geredet. Das Wort „Nachtflugverbot“ ist Herrn Verkehrsminister Dr. Rhiel nicht mehr über die Lippen gekommen, sondern es ist von „Nachtflugbeschränkungen“ geredet worden sowie von „Nachtflugregelungen“.
Herr Minister, Sie haben zwischen der politischen Aussage der Landesregierung und dem förmlichen Verfahren unterschieden; und Sie haben ausdrücklich den Frankfurter Flughafen einen Weltflughafen genannt, was sehr deutlich darauf hinweist, was der Unterschied zu Schönefeld sein soll.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich prophezeie Ihnen, dass es kein Nachtflugverbot geben wird. Deshalb stellt sich an die Ausbaubefürworterinnen und –befürworter die folgende Frage umso dringlicher: Stehen Sie dann zu Ihrem Wort, dass es dann auch keinen Ausbau geben wird? – Auf diese Frage haben Sie hier keine Antwort gegeben. Dennoch ist diese Debatte – aufgrund dieser Frage bzw.der Nicht-Antworten – sehr aufschlussreich gewesen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Herr Kollege Al-Wazir, man ist permanent zwischen zwei inneren Gefühlsregungen hin- und hergerissen. Zum einen kann man sagen, das ist so weitab von jeder seriösen Debatte, dass man sich damit nicht mehr beschäftigt. Zum anderen fragt man sich: Wie viele Menschen interessieren sich wohl dafür, bzw. welche Emotionen spielen da mit? Das ist eine Debatte, während derer man dieses andere Gefühl hinunterschlucken muss, um hinterherzugehen und aufzuräumen, was Sie jeweils kaputt machen. Ich entscheide mich für letztere Gefühlsregung, denn sonst würde ich an diesem Pult nicht stehen. Ich glaube, dass wir uns in der Tat in einer sehr sensiblen Diskussion befinden; und was mir hierbei Sorge bereitet, ist die Diskussion im Regionalen Dialogforum.
Natürlich beobachten diese, was hier geschieht. Die Menschen, die dort ringen, beobachten auch, mit welcher Infamie Sie schon seit Jahren mit deren ehrlichem Ringen umgehen.
Diese ganze Diskussion begann – wenn Sie meine Zitate nehmen – mit meinem Hinweis auf die Frage eines Journalisten,mit dem ich bestätigt habe,was die Diskussion im Regionalen Dialogforum ist. Sie haben mich zwar korrekt zitiert, um dann aber den Satz: „Es stimmt, das wird in einem Gremium diskutiert“, wegzulassen und um die Beschimpfung – es geht Ihnen darum, mich zu beschimpfen, das ist auch egal – wieder aufzunehmen.Doch in Wahrheit haben Sie natürlich – da ich dazu nichts anderes gesagt habe als das, was ich im Dialogforum sowie in der Pres
Eigentlich wollen Sie so viel emotionalen Druck aufbauen, dass es den Zuständigen in der Region, so unterschiedliche Auffassungen sie zum Flughafenausbau auch haben, emotional unmöglich wird, eine Einigung zu erzielen. Das ist das wahre Ziel dieser Debatte. Das ist der Grund, weshalb Sie sie heute hier führen.
Dann wollen wir diesen Punkt auch diskutieren. Schauen Sie sich Folgendes an. Ich nenne jetzt einmal sehr bewusst einen Namen. Es handelt sich um einen Sozialdemokraten. Er trägt eine sehr schwierige Verantwortung. Es handelt sich um den Bürgermeister Jühe aus Raunheim. Er sagt gegenwärtig: Ich muss die verschiedenen Dinge miteinander abwägen. Ich muss schauen, wie ich für meine Gemeinde unter dem geltenden Recht das Beste heraushole. Ich muss die Gutachten lesen, die ich im Regionalen Dialogforum mit angefordert habe.
Dabei gibt es das juristische Problem, das dahintersteht, dass eine Behörde mit sehr offenem Ergebnis Ermessen ausüben muss. Herr Kollege Posch hat das schon ein wenig angedeutet. Man muss die Diskussion, wenn man sie überhaupt beginnt, ein Stück weiter vorne beginnen.
Als wir in den Jahren 1999 und 2000 über diese Frage diskutierten, ging es zunächst einmal darum, ob es prinzipiell auf einem Weltflughafen ein Nachtflugverbot geben darf. Die Antwort darauf lautet – und zwar unabhängig von Ihrer Wortklauberei –: Prinzipiell darf es auf einem Weltflughafen ein Nachtflugverbot geben. Dabei geht es nur um die Frage, welche Ausnahmen es geben muss, um das Verbot zu rechtfertigen. Das muss man abwägen.
Das bedeutet z. B. Folgendes. Ich bleibe einmal bei dem, was die Mediatoren entgegen Ihrer jetzigen Darstellung zu Beginn gesagt haben. Wenn man auf einem Weltflughafen einen internationalen Hub hat und dort Flugzeuge landen, die lange Strecken zurückgelegt haben, dann können Gegenwind oder andere Schwierigkeiten zu einer Verspätung von zwei bis zweieinhalb Stunden führen, ohne dass da jemand schuldhaft gehandelt hat. Muss man einem Piloten, dessen Maschine aus Bombay kommt, dann sagen: „Du hast dich verspätet und darfst deswegen auf dem Weltflughafen Frankfurt nicht mehr landen, weil dort Nachtflugverbot herrscht“, oder darf man so etwas auf einem Weltflughafen vielleicht nicht sagen? Das Rechtsgutachten besagt, es wird so sein, dass man das nicht sagen darf.
Sie haben aber jetzt an den Minister die Frage gestellt: Garantieren Sie, dass dort nachts kein Flugzeug fliegt? – Das entspricht nicht einmal der von Ihnen abgelehnten Mediation. Vielmehr hat die Mediation immer gesagt, dass es sich um ein Verbot wie beim Sonntagsfahrverbot