Protocol of the Session on September 6, 2007

Jeder, der dazugehören will, kann das gerne tun. Dagegen habe ich nichts, wohl aber gegen eine Pflichtmitgliedschaft. Dann aber darüber nachzudenken, die Pflichtmitgliedschaft noch zu erweitern, das führt auf ein sehr problematisches Feld. Das sollte man in diesem Zusammenhang – vor allem, wenn es im Vorblatt auch noch angesprochen wird – sicherlich thematisieren. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herzlichen Dank, Herr Kollege Kaufmann. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Lannert für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie wir bereits gehört haben, hat der vorliegende Gesetzentwurf der Hessischen Landesregierung zum Ziel, das geltende Ingenieurgesetz und das Ingenieurkammergesetz in Hessen an die europäische Richtlinie anzupassen.Wie wir ebenfalls gehört haben, löst diese neue Richtlinie die bisher maßgebliche EG-Hochschuldiplomrichtlinie ab und ist bis zum 20. Oktober in hessisches Recht umzusetzen.

Wichtig ist, dass der vorliegende Gesetzentwurf dazu beiträgt, die entsprechenden Veränderungen und Weiterentwicklungen EU-rechtlicher Bestimmungen und Umsetzungserfordernisse umzusetzen. Ich möchte die wichtigsten Neuerungen noch einmal ganz kurz ansprechen.

Das nunmehr von der neuen EG-Richtlinie betroffene Ingenieurgesetz regelt die Führung der Berufsbezeichnung und dient ausschließlich deren Schutz. Im Gesetzentwurf wird besonders darauf Wert gelegt, die freie Berufsausübung innerhalb Deutschlands zu wahren.

Das Ingenieurkammergesetz regelt die Belange der Berufsgruppen.Dabei ist positiv zu bemerken,dass die Kammer mit deutlichen Verbesserungen innerhalb der Verwaltung und bei der Ausübung ihrer Aufgaben rechnen kann.

Besonders erfreulich ist es, dass das neue EG-Recht keinerlei Auswirkungen auf die bestehenden Ausbildungsgänge an den Hochschulen hat, auch nicht auf die Einführung der dreijährigen Bachelorstudiengänge und darauf aufbauender Masterstudiengänge.

Neben Verbesserungen zum Nutzen der Kammermitglieder bezüglich Kooperationen mit Kammern in anderen Bundesländern, aber auch anderen EU-Staaten sowie der Schweiz und Drittstaaten, ist die Umstellung im Finanzwesen der Kammer von Kameralistik auf Doppik sicherlich bemerkenswert.

Des Weiteren regelt die Kammer zukünftig in Eigenregie und Selbstverantwortung, welche Mitglieder in die Eintragungsausschüsse bestellt werden sollen. Gewahrt wird – das halte ich für besonders wichtig –, dass alle Berufsangehörigen verpflichtet bleiben, eine Berufshaftpflichtversicherung vorzuweisen. Dies wird sicher auch Geschädigte interessieren, und zukünftig wird das auch Dienstleister aus anderen Staaten betreffen, die dann eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung nachweisen müssen.

Alle sonstigen üblichen Regelungen zum Vollzug des EGBerufshaftpflichtversicherungsrechts sind in der Gesetzesvorlage enthalten.

Herr Kaufmann, Sie haben die Anhörung angesprochen. Schauen wir einmal, was sie bringt. Nach unseren Erkenntnissen waren die Ingenieurkammer Hessen, die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen sowie der Hessische Städte- und Gemeindebund beteiligt und konnten schon zu dem vorliegenden Gesetzentwurf Stellung nehmen. Soweit mir auch bekannt ist, ergaben sich dabei keine wesentlichen Änderungswünsche. Das heißt, alle Institutionen, die inzwischen zu diesem Gesetzentwurf befragt worden sind, stehen ihm positiv gegenüber.

Deshalb unterstützt auch die CDU-Fraktion diesen Gesetzentwurf.Er setzt maßgeblich geltendes EU-Recht um. Ich gehe davon aus, dass wir in den weiteren Ausschussberatungen noch einmal ausführlich auf Ihre Befürchtungen eingehen können. – Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Lannert. – Nächster Redner ist Herr Kollege Posch für die FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich will nur einen Punkt aufgreifen,der das Verfahren betrifft. Es ist in der Tat richtig – –

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nicht, dass Sie mir zum zweiten Mal zustimmen, das wird zu viel!)

Ja, es wird Ihnen dabei schon ganz unheimlich.Aber ich kann Sie trösten, das hält nicht an.

(Beifall bei der FDP – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das beruhigt mich!)

Die Vorschrift, um die es geht, die umgesetzt werden soll, datiert in der Tat vom September 2005. Das ist zwei Jahre her.

Ich will einmal versuchen, zu interpretieren, warum das hinausgezögert worden ist. Möglicherweise hat es mit der Frage der Entscheidung zur Aufnahme der Bauvorlageberechtigung zu tun, die jetzt nach der Diskussion mit der Kammer dazu geführt hat, dass uns eine erneute Novellierung ins Haus steht, nämlich wenn die Dienstleistungsrichtlinie tatsächlich umgesetzt wird.

Das lässt sich natürlich relativ schnell voraussehen, sodass es möglich gewesen wäre, dies auch zu einem früheren Zeitpunkt zu realisieren.

Herr Kollege Kaufmann, unabhängig davon, dass wir uns gemeinsam darüber ärgern, dass das nicht rechtzeitig gemacht worden ist, sollten wir diesen Gesetzentwurf doch nicht zum Anlass nehmen, das Thema Pflichtmitgliedschaft in diesem Zusammenhang zu diskutieren.

(Beifall bei der FDP – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das steht aber im Vorblatt!)

Darüber sollten wir uns noch einmal unterhalten. Ich glaube, die Kammer selbst hat gesagt, das Thema Pflichtmitgliedschaft in der Ingenieurkammer soll im Zusammenhang mit der Diskussion über die Bauvorlageberechtigung zurückgestellt werden.

Deshalb stellt sich die Frage, ob dieses Problem nicht erst dann erörtert werden muss. Ich teile, dass man darüber diskutieren und nachdenken kann, wenn die Dienstleistungsrichtlinie tatsächlich umgesetzt werden wird. Vielleicht kann die Landesregierung im Ausschuss bei dieser Gesetzesberatung sagen, wann das der Fall sein wird.

Ansonsten handelt es sich natürlich um Anpassungen. Aber der Teufel steckt bekanntlich im Detail.

Ich nehme auch mit Interesse zur Kenntnis, dass die Kammern erst jetzt dazu kommen, tatsächlich die Doppik einzuführen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Posch. – Nächster Redner ist Herr Kollege Schäfer-Gümbel für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin,liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will zunächst einmal die oppositionelle Einigkeit darstellen: Der Zeitpunkt der Einbringung und der Zeitpunkt des Erscheinens der Ursprungsvorlagen der Europäischen Union fallen deutlich auseinander. Deswegen haben sowohl Herr Kaufmann als auch Herr Posch ausdrücklich recht, was den Zeitablauf angeht; denn angesichts der – –

(Norbert Schmitt (SPD): Es wächst etwas zusammen!)

Ich habe hier schon einmal gesagt, dass ich mir mit Herrn Posch einiges vorstellen könnte.

(Zurufe von der SPD, der CDU und der FDP: Oh!)

Ja, ja. – Die Zeitabläufe sprechen dafür, dass es hier eine Verzögerung gegeben hat, die nicht wirklich begründet ist. Das stellt ein Stück weit ein Problem für die weitere Beratung dar, weil wir derzeit mit einer Vielzahl von Gesetzesvorlagen in engen Zeitkorridoren arbeiten müssen.

Um eine Anhörung werden wir nicht herumkommen; denn die Frage, die Herr Kaufmann aufgeworfen hat, ist grundsätzlich richtig, wenngleich ich, Herr Kaufmann, in der Sache eher anderer Auffassung bin.

Ich begrüße es ausdrücklich, dass die Frage der Pflichtmitgliedschaft in dem Gesetzentwurf zurückgestellt wurde, im Übrigen nicht nur im Hinblick auf die EUDienstleistungsrichtlinie und deren Umsetzung – damit werden wir in der nächsten Legislaturperiode viel Arbeit haben –, sondern auch im Hinblick auf eine Frage, die es zumindest für die Sozialdemokratie sehr schwierig machen wird. Es geht um die Frage des Versorgungswerks, die damit unmittelbar zusammenhängt. Nach meinem Kenntnisstand werden derzeit überhaupt erst Berechnungen angestellt, um herauszufinden, was es bedeutet, wenn die Pflichtmitgliedschaft auf die jetzt herausgenommene Gruppe ausgeweitet wird, damit diese anschließend im Versorgungswerk mitversichert ist.

Da wir die Gründung von Versorgungswerken grundsätzlich für problematisch halten und eher für eine ordentliche Sozialversicherungslösung sind,hätten wir dazu in der Tat erhebliche Anmerkungen zu machen. Aber, wie gesagt, dieser Punkt ist in dem Gesetzentwurf ausgeklammert. Deswegen kann man es sich leichter machen, als es auf den ersten Blick möglich zu sein scheint.

Wir glauben, dass wir mit einer schriftlichen Anhörung zurechtkommen müssten. Allerdings sollten wir darüber abstimmen, wie der Fragenkatalog auszusehen hat. Das könnte es vereinfachen. Ansonsten bitte ich das Ministerium, solche Vorlagen in Zukunft rechtzeitig einzubringen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Schäfer-Gümbel. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt.

Es wird vorgeschlagen, diesen Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr zu überweisen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.

Wir treten in die Mittagspause ein. Ich darf Sie noch darauf hinweisen, dass sich der Innenausschuss gleich im Anschluss an diese Sitzung im Sitzungsraum 115 S trifft. Wir sehen uns um 14 Uhr wieder. – Vielen Dank.

(Unterbrechung von 12.50 bis 14.03 Uhr)

Verehrte Damen und Herren, wir treffen uns zu unserem Glück zu einem wichtigen Punkt, der sich mit dem Glücksspiel in Hessen beschäftigt. Ich freue mich und begrüße alle, die hier sind; ich hoffe, wir werden noch etwas mehr.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Glücksspielgesetz – Drucks. 16/7656 –

Verehrter Herr Minister, zuvor will ich noch kurz etwas bekannt geben, sonst vergesse ich es nachher. Mir liegt eine Mitteilung Ihres Kollegen Herrn Hoff vor, dass er ab 17.30 Uhr abkömmlich ist, weil er als Festredner auf einem Konsulatsempfang anlässlich der Bulgarischen Jubiläumsausstellung in Frankfurt spricht.Ich bitte,das zu entschuldigen.

Verehrter Herr Bouffier, Sie haben das Wort. Zehn Minuten Redezeit für die Fraktionen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich lege für die Landesregierung den Entwurf eines Hessischen Glücksspielgesetzes vor.Das Ganze ist einzuordnen in die seit einigen Jahren laufende Debatte über die Frage, inwieweit ein staatliches Monopol richtig ist und unter welchen Bedingungen es für die staatlichen Sportwetten, die Zahlenlotterien oder auch die Zusatzlotterien aufrechterhalten werden kann.

Sie erinnern sich an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Im Prinzip hat es gesagt: Man kann den Markt generell freigeben, man kann den Markt aber auch ordnungsrechtlich regeln; wenn man ihn regelt, muss man bestimmte Bedingungen berücksichtigen.