Das ist das einzige Modell, das sicherstellt, dass nicht der Präsident Hochschulräte vorschlägt, die anschließend
An dieser Stelle sei es nochmals betont: Wir wollen tatsächlich weit stärker an der Reform des Jahres 2000 festhalten als Sie – indem wir nämlich die klare Trennung zwischen operativem Geschäft, Kontrollorgan und entsprechendem Grundsatzgremium vornehmen, zwischen Präsidium, Hochschulrat und dem Senat der Universitäten und der Fachhochschulen.
Deswegen kann man zu Ihren heutigen Ausführungen abschließend sagen, weil Sie uns als FDP mangelndes Profil in der Hochschulpolitik vorgeworfen haben: Es wird nachher an den Wählerinnen und Wählern sein, das hochschulpolitische Profil der einzelnen Fraktionen in diesem Hause zu bewerten.
Herr Minister Corts, allerdings kann man hierzu feststellen, dass Sie im wahrsten Sinne des Wortes stiften gehen, statt sich diesem Votum zu stellen. – Herzlichen Dank.
Danke, Frau Beer. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende einer verbundenen Aussprache.
Der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP für ein Stiftungshochschulgesetz zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes und anderer Gesetze soll ebenso wie der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes und anderer Gesetze und der Antrag der Fraktion der SPD betreffend Hochschulen modernisieren,nicht privatisieren sowie der Dringliche Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend keine Schnellschüsse bei der HHG-Novelle – Eckpunkte für die Ausgestaltung der Stiftungsuniversität Frankfurt an den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst überwiesen werden. – Ich sehe Zustimmung von allen Fraktionen.Vielen Dank.
a) Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern – Drucks. 16/7701 zu Drucks. 16/6928 –
b) Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP für ein Gesetz zum Schutz vor den Folgen des Passivrauchens – Drucks. 16/7702 zu Drucks. 16/6968 –
c) Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens – Drucks. 16/7703 zu Drucks. 16/7488 –
Für alle drei Gesetzentwürfe wurde Herr Rentsch als Berichterstatter vorgeschlagen. Herr Rentsch, ich darf Sie um die Berichterstattung bitten.
Herr Präsident, der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf der SPD in dritter Lesung abzulehnen.
Herr Rentsch, wenn ich unterbrechen darf: SPD steht nicht auf der Tagesordnung.Ich vermute,dass Sie sich versprochen haben.
Sie haben recht. Es ist mittlerweile etwas unübersichtlich. SPD können wir schon einmal zur Seite legen.
Vielen Dank. – Ich komme zunächst zu dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/6928.
Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.
Der Gesetzentwurf war dem Sozialpolitischen Ausschuss in der 125. Plenarsitzung am 7. März 2007 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 30. August 2007 behandelt und ist mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der SPD zu dem oben genannten Votum gelangt.
Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.
Der Gesetzentwurf war dem Sozialpolitischen Ausschuss in der 125. Plenarsitzung am 7. März 2007 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 30. August 2007 behandelt und ist mit den Stimmen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der FDP zu dem oben genannten Votum gelangt.
Ich komme dann zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucks. 16/7488; hierzu: Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/7681, und Änderungsantrag der Fraktion der CDU,Drucks.16/7695.
Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 16/7695 in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Sozialpolitischen Ausschuss in der 136. Plenarsitzung am 3. Juli 2007 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen
worden. Die Änderungsanträge waren dem Sozialpolitischen Ausschuss am 28. bzw. am 29.August 2007 unmittelbar vom Präsidenten überwiesen worden.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 30. August 2007 behandelt und ist mit den Stimmen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der FDP zu dem oben genannten Votum gelangt.
Zuvor war der Änderungsantrag Drucks. 16/7681 mit den Stimmen von CDU,SPD und FDP gegen die Stimmen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN abgelehnt und der Änderungsantrag Drucks. 16/7695 mit den Stimmen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der FDP angenommen worden. – Vielen Dank.
Herzlichen Dank, Herr Rentsch. – Ich eröffne die Aussprache. Dazu darf ich Frau Schulz-Asche das Wort für den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteilen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach jahrelangem Tauziehen, nach Gezerre der Lobbyisten, nach freiwilligen Lösungen,die zum Teil ans Lächerliche grenzten, und nach einer Vielzahl von Debatten und Diskussionen, die zum Teil schon an Hysterie grenzten
ja, Herr Kollege Rentsch, meldet sich ganz passend zu Wort –, nähern wir uns endlich der Verabschiedung eines Gesetzes, das versucht, den Umgang mit gesundheitsgefährdendem Passivrauch zu regeln. Wir wissen, dass rund 3.000 Menschen pro Jahr in Deutschland an den Folgen des Passivrauchens sterben. Meine Damen und Herren, deswegen ist eine Regelung für einen konsequenten Nichtraucherschutz überfällig. Ich freue mich, dass wir jetzt so nah vor der Verabschiedung stehen.
Wenn wir uns die Reaktionen auf die Umsetzung des Nichtraucherschutzes auf Bundesebene seit dem 1. September anschauen, dann stellen wir nicht nur fest, dass die Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass die Politik endlich einmal eine Entscheidung trifft, sondern auch, dass die Umsetzung relativ problemlos läuft.
Für uns GRÜNE war in dieser Debatte von Anfang an von größter Wichtigkeit, auf der einen Seite die Nichtraucherinnen und Nichtraucher vor dem Passivrauchen zu schützen, auf der anderen Seite aber auch sicherzustellen, dass Raucherinnen und Raucher nicht diskriminiert werden. Deswegen haben wir uns europaweit umgesehen, wo schon Regelungen – die meisten Länder sind weiter als wir – getroffen worden sind, die genau diesen beiden Forderungen – Nichtraucherschutz auf der einen Seite, keine Diskriminierung auf der anderen Seite – entgegenkommen. Wir sind fündig geworden in Italien. Wir haben gesagt, wir würden gerne diese Regelungen auf uns in Deutschland, in Hessen übertragen. Meine Damen und
Herr Rentsch begreift das mit der Hysterie einfach nicht. – Wer im Winter- oder im Sommerurlaub in Italien war, hat auch gesehen, wie locker dort damit umgegangen wird,
wie einfach, wie selbstverständlich, mit wie viel Humor und Erfindungsgeist dort mit dieser Regelung umgegangen wird.