Unwerturteil verdient, wenn der Sponsor missbraucht wird.Wenn das nicht mehr übertragen wird, wird so mancher sein Sponsoring einstellen. Dann ist es nicht mehr interessant. Dann ist auch der kriminelle Handlungsdruck für die einen oder anderen geringer. Ich würde mir wünschen – Sie wissen, das entscheiden alle ganz frei –, dass der eine oder andere Sender und der eine oder andere Sponsor hier zum Vorbild wird. – Ich danke Ihnen.
Vielen Dank,Herr Staatsminister Bouffier.– Ich darf feststellen, dass wir am Ende der Aussprache zum Antrag der Fraktion der FDP betreffend Dopingbekämpfung in Hessen sind.
Der Antrag soll zur weiteren Beratung dem Innenausschuss, mitberatend dem Sozialpolitischen Ausschuss überwiesen werden. – Wir können so verfahren.
Bericht des Untersuchungsausschusses 16/3 und Abweichender Bericht der Mitglieder der Fraktion der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Bericht des Untersuchungsausschusses 16/3 – Drucks. 16/7479 zu Drucks. 16/6362 und zu Drucks. 16/6365 –
Dazu wird Petition Nr. 5325/16 aufgerufen. – Ich darf Herrn Berichterstatter Honka das Wort erteilen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich darf Ihnen den Bericht des Untersuchungsausschusses 16/3 vortragen, in dem es – abstrakt gesprochen – um die staatliche Finanzierung von Wählergemeinschaften auf kommunaler Ebene im Anschluss an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 1992 geht. Konkret ging es in der zweiten Stufe um die Behauptung der Wählergemeinschaft der Freien Wähler Hessen, dass Teile der Hessischen Landesregierung und der CDU Hessen in einem Gespräch am 3. April 2006 die Verabschiedung eines Gesetzes zur Finanzierung der Arbeit der Freien Wähler in Hessen auf der kommunalen Ebene an die Bedingung geknüpft hätten, dass diese bei der Hessischen Landtagswahl im kommenden Jahr nicht antreten würden.
Ferner ging der Ausschuss der Frage nach, wie staatliche Stellen, Parteien oder Fraktionen mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1992 umgegangen sind und ob gegebenenfalls die Wählergruppierung der Freien Wähler hier in Hessen im Anschluss an das Urteil Einfluss auf staatliche Stellen, Parteien oder Fraktionen genommen hat, um in den Genuss staatlicher Gelder zu gelangen.
Nun zum organisatorischen und statistischen Teil der Veranstaltung. Der Untersuchungsausschuss wurde in der 115. Plenarsitzung am 21. November 2006 auf den Dringlichen Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – das war die Drucksache 16/6362 – sowie auf den Dringlichen Antrag der Fraktion der CDU betreffend Erweiterung des Antrags der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – das war die Drucksache 16/6365 – eingesetzt.
Insgesamt gehörten unserem Ausschuss 15 Mitglieder an. Als Obleute für die Fraktion waren es auf Seiten der CDU der Kollege Axel Wintermeyer,bei der SPD bis zum Dezember der Kollege Jürgen Walter,danach die Kollegin Nancy Faeser. Bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN war es Herr Kollege Al-Wazir und bei der FDP der Abg. Heinrich Heidel.
Ja, auch Kollege. – Am 29. November des vergangenen Jahres hat sich der Ausschuss unter dem Titel „Untersuchungsausschuss 16/3“ konstituiert. Zur Vorsitzenden wurde die Kollegin Birgit Zeimetz-Lorz, zur stellvertretenden Vorsitzenden die Kollegin Nancy Faeser und zum Berichterstatter der Abg. Hartmut Honka gewählt.
Seit November 2006 bis zum 29. Mai haben wir insgesamt zehn Sitzungen abgehalten, davon waren sechs zum Teil öffentlich,und es wurden 25 Zeugen vernommen.Die Anzahl der Aktenordner und vor allem die Anzahl der Blätter erspare ich mir an dieser Stelle.
Ich komme damit zu einem weiteren Punkt, der vorangestellt sein soll,nämlich dem Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, der Fraktionen und der Ministerien, besonders an die Stenografinnen und Stenografen, die unsere Zeugenvernehmungen alle so schön protokolliert und so zügig zur Verfügung gestellt haben, und an Herrn Dr. Schneider als dem Mitarbeiter des Untersuchungsausschusses für die geleistete Arbeit. Ich sage im Namen aller Mitglieder des Hauses vielen herzlichen Dank für diese Sonderarbeit.
Meine Damen und Herren, der Abschlussbericht liegt Ihnen vollständig vor, der mehrheitliche Bericht ebenso wie der abweichende Bericht der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das ist die Drucks. 16/7479. In meiner Darstellung beschränke ich mich jetzt ausschließlich auf den mehrheitlichen Bericht. Die zusammenfassende Bewertung finden Sie auf den Seiten 55 und 56.
Erstens. Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom April 1992 wurde das Thema der staatlichen Finanzierung von Wählergemeinschaften auf kommunaler Ebene immer wieder von den Freien Wählern in Hessen in ihren Gesprächen und ihren Kontakten mit den im Hessischen Landtag vertretenen Parteien sowie den staatlichen Stellen angesprochen.
Zweitens. Die Hessische Landesregierung hat sich seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts durch den damaligen Innenminister Bökel und durch den heutigen Innenminister Bouffier darum bemüht, auf der Ebene der Innenministerkonferenz eine bundesweite Lösung zu diesem Thema zu erstellen. Wie wir alle wissen, hat es diese Lösung bis heute nicht gegeben; sonst wären wir jetzt nicht hier.
Drittens. Die Forderung der Freien Wähler nach einer staatlichen Finanzierung auf kommunaler Ebene wurde im Laufe der Gespräche mit den Vertretern von CDU, FDP und SPD und den staatlichen Stellen immer drängender. Hierbei wurde vonseiten der Freien Wähler zunehmend die Verbindung zwischen der staatlichen Finanzierung bei ihrem Antritt auf der kommunalen Ebene als auch bei ihrem Antritt auf Landesebene dargestellt.
Viertens. In den zahlreichen Gesprächen, die die Freien Wähler mit den Vertretern von CDU und FDP hier in
Hessen als auch mit Vertretern der Landesregierung geführt haben, wurde gegenüber den Freien Wählern stets klargestellt, dass eine Finanzierung von staatlicher Seite für ihr Antreten auf der kommunalen Ebene auf der einen Seite und der Teilnahme an der Landtagswahl auf der anderen Seite nicht parallel gehen können. Vor diesem Hintergrund wurde den Freien Wählern auch immer mitgeteilt, dass die Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes einer breiten Mehrheit des gesamten Hauses bedürfe. Das war den Freien Wählern erstmalig 1996 durch den damaligen Innenminister Bökel mitgeteilt worden.
Fünftens. Im Gespräch zwischen den Freien Wählern und der CDU Hessen am 3.April 2006 wurde der eben bereits angesprochene Fragenkomplex wiederum thematisiert, d. h. die Finanzierung auf kommunaler Ebene bei gleichzeitiger Landtagswahlbeteiligung, die Chancengleichheit zwischen den Parteien durch das Parteiengesetz und auch das Erfordernis der breiten Mehrheit im Hessischen Landtag. Auch im Nachgang zu diesem Gespräch gab es weitere Kontakte und Gespräche zwischen den Vertreterinnen und Vertretern mit der SPD Hessen, unter anderem mit der Landesvorsitzenden, der Kollegin Frau Ypsilanti, und auch mit verschiedenen Präsidiumsmitgliedern der hessischen FDP.
Sechstens. Im Anschluss an das Gespräch vom 3. April 2006 fanden bis zum 4.November 2006 weitere Gespräche zwischen den Freien Wählern und der CDU Hessen statt. Es folgte kein Abbruch der Gespräche. Am 4. November 2006 konnte erstmals öffentlich wahrgenommen werden, dass der Landesvorsitzende der Freien Wähler, Herr Thomas Braun, der Meinung war, dass im Gespräch am 3. April versucht worden sei, Druck auf die Freien Wähler auszuüben.
Die abschließende Bemerkung des mehrheitlichen Votums kommt daher zu dem Schluss: Als Ergebnis des Untersuchungsausschusses 16/3 ist festzuhalten, dass in den Zeugenvernehmungen im Rahmen des Untersuchungsausschusses keine Widersprüche zu den Aussagen des Landesvorsitzenden der CDU Hessen und Ministerpräsidenten Roland Koch sowie des stellvertretenden CDU-Landesvorsitzenden und Innenministers Volker Bouffier im Rahmen der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und des Innenausschusses vom November 2006 festzustellen waren. Es erfolgten keine unterschiedlichen Darstellungen der Tatsachen. Unterschiede bestehen heute auch immer noch, jedoch ausschließlich in der politischen Bewertung dieser Tatsachen, so wie sie vorgetragen worden sind.
So weit die Zusammenfassung und die abschließende Bewertung des mehrheitlichen Berichts. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Honka,zunächst einmal herzlichen Dank für den detaillierten Bericht. Außerdem gratuliere ich Ihnen herzlich, diese Berichterstattung war auch zugleich Ihre erste Rede im Hessischen Landtag. Gratulation des ganzen Hauses.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie uns einmal ganz nüchtern betrachten, was die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses „Stimmenkauf“ sind. Ich will die zwischen den Freien Wählern Hessen und der CDU geführten Schlammschlachten einmal ausblenden und die Erkenntnisse des Untersuchungsausschusses auf das Wesentliche reduzieren. Roland Koch hat vor dem Ausschuss gesagt,dass er es in Hessen nicht ermöglichen werde, dass die Freien Wähler in den Genuss einer mit Steuermitteln finanzierten Wahlkampfkostenerstattung auf kommunaler Ebene kommen werden, wenn sie gleichzeitig zur Landtagswahl 2008 antreten.
Es war zu jedem Zeitpunkt, jedenfalls was mich angeht, unmissverständlich klar: Wenn die FWG zum Landtag kandidiert, gibt es auch in Hessen keine Kommunalfinanzierung.
Wenn die Freien Wähler für den Landtag kandidieren, gibt es auf lange Zeit in Hessen keine kommunale Finanzierung für die Wählergruppen.
So Roland Koch im Untersuchungsausschuss. Meine Damen und Herren, nun ist die Frage zu beantworten, ob uns diese Erkenntnisse denn bereits vor der Einsetzung des Untersuchungsausschusses vorlagen.
In der Sondersitzung des Haupt- und des Innenausschusses am 15.11.2006 hat Roland Koch nämlich noch alles abgestritten. Da hieß es noch:
Ich will zunächst einmal, damit sich die Spannung über die Darstellung nicht erhöht, in aller Klarheit sagen: Die aufgeworfenen Vorwürfe und Behauptungen und Beschuldigungen sind unwahr.
Dies wird gestützt durch die Aussage,die Roland Koch am 12. November 2006 zur „Bild am Sonntag“ geäußert hat:
Das klingt schon deutlich anders als die späteren Aussagen der Zeugen Hoff und Bouffier im Untersuchungsausschuss. Mindestens genauso bemerkenswert erscheint zudem das von der CDU inszenierte politische Intermezzo, das zwischen November 2006 bis zum Ende des Untersuchungsausschusses stattgefunden hat. Da gab es den Erpressungsvorwurf. Nachdem das bloße Abstreiten nichts nutzte, verlagerte sich die CDU in Hessen darauf, zu behaupten,die Freien Wähler hätten sie erpresst:Sie wollten zur Landtagswahl antreten, wenn sie keine kommunale Wahlkampfkostenerstattung bekämen.
Und in diesem Jahr haben sie versucht,uns damit zu drohen, notfalls bei der Landtagswahl anzutreten, wenn diese Finanzierung nicht läuft. Das machen wir nicht mit, da wir uns nicht drohen lassen.
Michael Boddenberg, immerhin Generalsekretär der CDU Hessen, hat drei Tage später in seiner Pressemitteilung zur Sondersitzung des Haupt- und Innenausschusses noch behauptet, die Freien Wähler hätten in ungeheuerlicher Weise die Tatsachen verdreht und Druck ausgeübt:
Der vom Vorsitzenden der Freien Wähler, Thomas Braun, eingeschlagene Weg der Skandalisierung ist hier zu Ende. Koch und Bouffier haben dargelegt, dass der eigentliche Skandal die falsche und ehrenrührige Behauptung der FWG-Führung ist. Sie war es, die versucht hat, Druck auf uns auszuüben, um an Geld zu kommen. Das haben wir nicht mitgemacht.
Auch der Fraktionsvorsitzende der CDU, der der Bedeutung des Themas wegen nicht einmal im Raum anwesend ist, Herr Christean Wagner, wurde damals nicht müde, in einer Pressemitteilung einen Tag später, am 16.11.2006, der Öffentlichkeit die Opferrolle der CDU zu erklären:
Darüber hinaus ist deutlich geworden, dass es die Freien Wähler waren, die Druck ausüben wollten, und nicht umgekehrt.
Seltsam ist nur, dass weder die Zeugen Koch und Bouffier noch der Zeuge Boddenberg in der Vernehmung im Untersuchungsausschuss am 12. Februar dieses Jahres irgendetwas von einem Erpressungsvorwurf der Freien Wähler gesagt haben.
„Vorher – nachher“, die Erste. Das war alles ziemlich dünn, und deshalb musste man die Legende der Doppelfinanzierung erfinden. Bei der sogenannten Doppelfinanzierung sieht man ebenfalls ein Meisterstück des Argumentationsaufbaus. Zunächst haben die handelnden Personen behauptet, eine Finanzierung auf Landesebene und eine Finanzierung auf kommunaler Ebene seien rechtlich ausgeschlossen.
Dies hat wieder einmal der Generalsekretär der CDU, Herr Boddenberg, am 6. November in einer Pressemitteilung vehement vertreten und erklärt: