Hartmut Honka
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr zu dem vorgetragenen Gesetzentwurf. Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.
Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr, federführend, und dem Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, beteiligt, in der 119. Plenarsitzung am 13. Dezember 2006 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat eine schriftliche Anhörung betroffener Verbände und Organisationen zu dem Gesetzentwurf durchgeführt.
Der Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat sich in seinen Sitzungen am 21. Februar 2007 und 23. August 2007 mit dem Gesetzentwurf befasst und hat mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr vorgeschlagen, dem Plenum die Ablehnung des Gesetzentwurfs zu empfehlen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat sich in seiner Sitzung am 23. August 2007 mit dem Gesetzentwurf befasst und ist mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diesem Votum gefolgt. – Wiesbaden, 23. August 2007. Berichterstatter ist der hier vor Ihnen Stehende und Ausschussvorsitzender Herr Clemens Reif. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich darf Ihnen den Bericht des Untersuchungsausschusses 16/3 vortragen, in dem es – abstrakt gesprochen – um die staatliche Finanzierung von Wählergemeinschaften auf kommunaler Ebene im Anschluss an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 1992 geht. Konkret ging es in der zweiten Stufe um die Behauptung der Wählergemeinschaft der Freien Wähler Hessen, dass Teile der Hessischen Landesregierung und der CDU Hessen in einem Gespräch am 3. April 2006 die Verabschiedung eines Gesetzes zur Finanzierung der Arbeit der Freien Wähler in Hessen auf der kommunalen Ebene an die Bedingung geknüpft hätten, dass diese bei der Hessischen Landtagswahl im kommenden Jahr nicht antreten würden.
Ferner ging der Ausschuss der Frage nach, wie staatliche Stellen, Parteien oder Fraktionen mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1992 umgegangen sind und ob gegebenenfalls die Wählergruppierung der Freien Wähler hier in Hessen im Anschluss an das Urteil Einfluss auf staatliche Stellen, Parteien oder Fraktionen genommen hat, um in den Genuss staatlicher Gelder zu gelangen.
Nun zum organisatorischen und statistischen Teil der Veranstaltung. Der Untersuchungsausschuss wurde in der 115. Plenarsitzung am 21. November 2006 auf den Dringlichen Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – das war die Drucksache 16/6362 – sowie auf den Dringlichen Antrag der Fraktion der CDU betreffend Erweiterung des Antrags der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – das war die Drucksache 16/6365 – eingesetzt.
Insgesamt gehörten unserem Ausschuss 15 Mitglieder an. Als Obleute für die Fraktion waren es auf Seiten der CDU der Kollege Axel Wintermeyer,bei der SPD bis zum Dezember der Kollege Jürgen Walter,danach die Kollegin Nancy Faeser. Bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN war es Herr Kollege Al-Wazir und bei der FDP der Abg. Heinrich Heidel.
Ja, auch Kollege. – Am 29. November des vergangenen Jahres hat sich der Ausschuss unter dem Titel „Untersuchungsausschuss 16/3“ konstituiert. Zur Vorsitzenden wurde die Kollegin Birgit Zeimetz-Lorz, zur stellvertretenden Vorsitzenden die Kollegin Nancy Faeser und zum Berichterstatter der Abg. Hartmut Honka gewählt.
Seit November 2006 bis zum 29. Mai haben wir insgesamt zehn Sitzungen abgehalten, davon waren sechs zum Teil öffentlich,und es wurden 25 Zeugen vernommen.Die Anzahl der Aktenordner und vor allem die Anzahl der Blätter erspare ich mir an dieser Stelle.
Ich komme damit zu einem weiteren Punkt, der vorangestellt sein soll,nämlich dem Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, der Fraktionen und der Ministerien, besonders an die Stenografinnen und Stenografen, die unsere Zeugenvernehmungen alle so schön protokolliert und so zügig zur Verfügung gestellt haben, und an Herrn Dr. Schneider als dem Mitarbeiter des Untersuchungsausschusses für die geleistete Arbeit. Ich sage im Namen aller Mitglieder des Hauses vielen herzlichen Dank für diese Sonderarbeit.
Meine Damen und Herren, der Abschlussbericht liegt Ihnen vollständig vor, der mehrheitliche Bericht ebenso wie der abweichende Bericht der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das ist die Drucks. 16/7479. In meiner Darstellung beschränke ich mich jetzt ausschließlich auf den mehrheitlichen Bericht. Die zusammenfassende Bewertung finden Sie auf den Seiten 55 und 56.
Erstens. Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom April 1992 wurde das Thema der staatlichen Finanzierung von Wählergemeinschaften auf kommunaler Ebene immer wieder von den Freien Wählern in Hessen in ihren Gesprächen und ihren Kontakten mit den im Hessischen Landtag vertretenen Parteien sowie den staatlichen Stellen angesprochen.
Zweitens. Die Hessische Landesregierung hat sich seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts durch den damaligen Innenminister Bökel und durch den heutigen Innenminister Bouffier darum bemüht, auf der Ebene der Innenministerkonferenz eine bundesweite Lösung zu diesem Thema zu erstellen. Wie wir alle wissen, hat es diese Lösung bis heute nicht gegeben; sonst wären wir jetzt nicht hier.
Drittens. Die Forderung der Freien Wähler nach einer staatlichen Finanzierung auf kommunaler Ebene wurde im Laufe der Gespräche mit den Vertretern von CDU, FDP und SPD und den staatlichen Stellen immer drängender. Hierbei wurde vonseiten der Freien Wähler zunehmend die Verbindung zwischen der staatlichen Finanzierung bei ihrem Antritt auf der kommunalen Ebene als auch bei ihrem Antritt auf Landesebene dargestellt.
Viertens. In den zahlreichen Gesprächen, die die Freien Wähler mit den Vertretern von CDU und FDP hier in
Hessen als auch mit Vertretern der Landesregierung geführt haben, wurde gegenüber den Freien Wählern stets klargestellt, dass eine Finanzierung von staatlicher Seite für ihr Antreten auf der kommunalen Ebene auf der einen Seite und der Teilnahme an der Landtagswahl auf der anderen Seite nicht parallel gehen können. Vor diesem Hintergrund wurde den Freien Wählern auch immer mitgeteilt, dass die Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes einer breiten Mehrheit des gesamten Hauses bedürfe. Das war den Freien Wählern erstmalig 1996 durch den damaligen Innenminister Bökel mitgeteilt worden.
Fünftens. Im Gespräch zwischen den Freien Wählern und der CDU Hessen am 3.April 2006 wurde der eben bereits angesprochene Fragenkomplex wiederum thematisiert, d. h. die Finanzierung auf kommunaler Ebene bei gleichzeitiger Landtagswahlbeteiligung, die Chancengleichheit zwischen den Parteien durch das Parteiengesetz und auch das Erfordernis der breiten Mehrheit im Hessischen Landtag. Auch im Nachgang zu diesem Gespräch gab es weitere Kontakte und Gespräche zwischen den Vertreterinnen und Vertretern mit der SPD Hessen, unter anderem mit der Landesvorsitzenden, der Kollegin Frau Ypsilanti, und auch mit verschiedenen Präsidiumsmitgliedern der hessischen FDP.
Sechstens. Im Anschluss an das Gespräch vom 3. April 2006 fanden bis zum 4.November 2006 weitere Gespräche zwischen den Freien Wählern und der CDU Hessen statt. Es folgte kein Abbruch der Gespräche. Am 4. November 2006 konnte erstmals öffentlich wahrgenommen werden, dass der Landesvorsitzende der Freien Wähler, Herr Thomas Braun, der Meinung war, dass im Gespräch am 3. April versucht worden sei, Druck auf die Freien Wähler auszuüben.
Die abschließende Bemerkung des mehrheitlichen Votums kommt daher zu dem Schluss: Als Ergebnis des Untersuchungsausschusses 16/3 ist festzuhalten, dass in den Zeugenvernehmungen im Rahmen des Untersuchungsausschusses keine Widersprüche zu den Aussagen des Landesvorsitzenden der CDU Hessen und Ministerpräsidenten Roland Koch sowie des stellvertretenden CDU-Landesvorsitzenden und Innenministers Volker Bouffier im Rahmen der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und des Innenausschusses vom November 2006 festzustellen waren. Es erfolgten keine unterschiedlichen Darstellungen der Tatsachen. Unterschiede bestehen heute auch immer noch, jedoch ausschließlich in der politischen Bewertung dieser Tatsachen, so wie sie vorgetragen worden sind.
So weit die Zusammenfassung und die abschließende Bewertung des mehrheitlichen Berichts. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.