Protocol of the Session on July 5, 2007

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das waren 1 Minute 5 Sekunden!)

Nächster Redner ist Herr Rentsch. Er spricht für die FDP-Fraktion.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin! Die FDP-Fraktion hat erklärt, dass sie dem Gesetzentwurf zustimmen wird. Das wurde in einer der letzten Plenarsitzungen sehr umfangreich begründet. Auch im

Sozialpolitischen Ausschuss haben wir den Gesetzentwurf positiv bewertet. Natürlich bleiben wir bei unserer Haltung. – Vielen Dank.

(Beifall des Ministers Volker Hoff und des Staats- sekretärs Dirk Metz)

Verehrte Frau Staatsministerin, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich außerordentlich über die große Zustimmung zu den letzten drei Gesetzentwürfen und hoffe, dass das in nächster Zeit so weitergeht.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Das ist Rekord. Damit wird die Messlatte für die nächsten Tagesordnungspunkte relativ hoch gelegt.

Meine Damen und Herren, wir kommen damit zur Abstimmung. Wer dem Entwurf für ein Landesaufnahmegesetz in der vom Ausschuss und in Drucks. 16/7530 festgelegten Fassung in zweiter Lesung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Zugestimmt haben die Abgeordneten der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP. – Wer stimmt dagegen? – Das tut niemand. – Wer enthält sich der Stimme? – Das sind die Mitglieder der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Gesetzentwurf mit dem genannten Stimmenergebnis angenommen und wird zum Gesetz erhoben.

Meine Damen und Herren, wir kommen damit erneut zu einer zweiten Lesung. Ich rufe Tagesordnungspunkt 79 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Drucks. 16/7527 zu Drucks. 16/6895 –

Berichterstatterin ist Frau Abg. Müller-Klepper.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.

Der Gesetzentwurf war dem Sozialpolitischen Ausschuss in der 125. Plenarsitzung am 7. März 2007 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.

Der Sozialpolitische Ausschuss hat eine schriftliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt.

Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 28. Juni 2007 behandelt und ist mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der FDP zu dem zuvor genannten Votum gelangt.

(Beifall der Abg. Christoph René Holler und Anne Oppermann (CDU))

Herzlichen Dank. – Das Wort erhält Frau Fuhrmann für die SPD-Fraktion. Die Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zu der generellen Kritik der SPD-Landtagsfraktion an dem Hessischen Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen möchte ich jetzt nichts ausführen. Das habe ich bereits während der ersten Lesung getan. Da verweise ich ausdrücklich auf das, was ich während der ersten Lesung zu diesem Thema gesagt habe.

Wir wollen, dass Hessen wieder deutscher Meister wird und nicht in der Kreisliga herumdümpelt, wie das momentan bei der hessischen Behindertenpolitik der Fall ist.

(Beifall des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Heute geht es zu vorgerückter Stunde um den minimalistischen Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, mit dem ein drängendes Problem gelöst werden könnte. Es geht darum, Gebärdensprachdolmetscher in Kindertagesstätten zu finanzieren.

Es handelt sich also um einen ganz einfachen Tatbestand. Es müsste eine ganz einfache Änderung in einem Gesetz vorgenommen werden. Es müsste nur in das Gesetz aufgenommen werden, dass die Kosten für die Gebärdensprachdolmetscher für hörbehinderte und gehörlose Eltern auch in Kindertagesstätten und nicht nur bei der Kommunikation der Eltern mit der Schule übernommen werden.

Es handelt sich also um eine ganz einfache Angelegenheit. Es handelt sich um ein ganz berechtigtes Anliegen. Es ist auch nur eine kleine Änderung im Gesetz notwendig. Dafür würde es aber eine gute Wirkung haben, wenn wir das so beschließen würden.

Während der ersten Lesung im März dieses Jahres behauptete die Ministerin, das Problem sei ihr bereits bekannt, und sie würde das auf dem Erlasswege regeln.

Letzte Woche wurde im Sozialpolitischen Ausschuss beschlossen, dem Plenum die Ablehnung des Gesetzentwurfs zu empfehlen. Dies wurde von der CDU mit dem Hinweis darauf getan, das würde auf dem Erlasswege geregelt werden.

Wir sagen ganz deutlich: Offensichtlich ist wieder einmal ein Hattrick der Landesregierung geplant. Eine Idee der SPD wird geklaut. Dann wird daran ein neues Bapperl gemacht.Anschließend lässt man sich in den Ferien oder zu einem anderen Zeitpunkt dafür feiern, wie schön das Ministerium oder die Ministerin das geregelt hat.

Meine Damen und Herren, wir wollen, dass das Problem gelöst wird.Weil Sie einem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion nicht zustimmen möchten, habe ich Ihnen im Interesse der Betroffenen während der Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses angeboten,einen Gesetzentwurf aller vier Fraktionen daraus zu machen. Es sollten also die Namen aller Fraktionen dieses Hauses auf dem Gesetzentwurf stehen. Wir hätten das gemeinsam verabschieden können. Wir haben da wenig Eitelkeit. Wir wollen, dass die Probleme gelöst werden.

Nicht einmal das haben Sie gemacht. Ich muss Ihnen sagen: Ich war da sehr enttäuscht. – Ich sage Ihnen auch:Wir

werden verhindern, dass Sie die Öffentlichkeit täuschen und sich dafür feiern lassen. Es war und ist immer noch eine Initiative der SPD-Fraktion.

Ich biete es auch heute noch einmal an. Auch heute können wir das noch zu einem Gesetzentwurf der vier Fraktionen machen. Stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu. Er würde den betroffenen Menschen das Leben erleichtern. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nun erhält Herr Dr. Jürgens für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Im Behinderten-Gleichstellungsgesetz wird ein Anspruch gehörloser Eltern hörender Kinder auf Unterstützung bei der Kommunikation mit der Schule geregelt. Das ist richtig. Das ist gut so.Wir alle finden das richtig.

Nun hat sich folgende Situation ergeben.Alle Fraktionen dieses Hauses sind sich darüber einig, dass diese Hilfe auch auf die Kommunikation mit dem Kindergarten erstreckt werden muss. Eine solche Regelung gibt es bisher nicht. Jedenfalls haben im Sozialpolitischen Ausschuss alle Fraktionen diesem Anliegen zugestimmt.

(Petra Fuhrmann (SPD): Das ist richtig!)

Nun liegt ein Gesetzentwurf der SPD-Fraktion vor, mit dem – das ist ebenfalls unstreitig – genau dieses Ziel durch eine sehr einfache Ergänzung des Behinderten-Gleichstellungsgesetzes erreicht werden könnte.

Dazu wurde eine schriftliche Anhörung durchgeführt. In der schriftlichen Anhörung haben alle Sachverständigen mitgeteilt, dass es sich um eine gute, vernünftige und richtige Lösung handelt. Es gab keinen einzigen Sachverständigen, der das kritisierte.

Die SPD-Fraktion hat dann noch angeboten, auf das Label „SPD“ zu verzichten und einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf daraus zu machen.

(Petra Fuhrmann (SPD): So ist es!)

Dennoch hat die CDU-Fraktion dem während der Ausschusssitzung widersprochen. Sie wird auch heute gegen die Annahme des Gesetzentwurfs stimmen.

Ich frage mich:Wie kommen Sie eigentlich dazu, das so zu tun? – Ich darf daran erinnern, dass es die CDU-Fraktion war, die damals den Gesetzentwurf der Landesregierung ergänzt und damit die Regelung für gehörlose Eltern hinsichtlich der Kommunikation mit der Schule in das Gesetz hineingebracht hat. Ihre Fraktion hat damals den entsprechenden Änderungsvertrag gestellt. Wir haben dem alle zugestimmt.

Jetzt gibt es einen Gesetzentwurf vergleichbaren Inhalts, dessen Inhalt in der Sache von niemandem bestritten wird. Jetzt sagen Sie plötzlich: Das wollen wir nicht. – Sie können keinem klarmachen, warum Sie das tun.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Die Ministerin hat während der ersten Lesung und während der Ausschusssitzung angeboten, das, was Gegenstand des Gesetzentwurfs der SPD-Fraktion ist,mit einem Erlass zu regeln.Das ist aber keine ernsthafte Alternative. Stellen Sie sich doch einmal folgende Situation vor: Ein gehörloses Elternpaar möchte erfahren, welche Rechte es hat. Es schaut in das Behinderten-Gleichstellungsgesetz und findet dort eine Regelung zur Kommunikation mit der Schule. Es findet aber keine zur Kommunikation mit dem Kindergarten.

Wenn das gehörlose Elternpaar dann den Fehler begehen sollte, das Gesetz und den Gesetzgeber ernst zu nehmen, was sie eigentlich tun sollten, müssten sie zu dem Ergebnis kommen: Im Kindergarten gibt es diese Hilfe nicht.

Sie sagen dann aber: Nein, dazu gibt es einen Erlass. Der steht zwar nicht im Gesetz- und Verordnungsblatt, aber irgendwo anders. Den müsst ihr euch einmal anschauen.

Das Behindertenrecht in Deutschland leidet nicht an einem Mangel an Klarheit. Vielmehr leidet es an einem Übermaß an Unklarheit. Sie wollen nicht mehr Klarheit schaffen.Sie wollen keine einheitliche Norm für gleich gelagerte Fälle schaffen, wie es die SPD-Fraktion vorgeschlagen hat. Vielmehr wollen Sie unterschiedliche Normen für gleich gelagerte Fälle einführen. Das steigert die Unübersichtlichkeit und macht es nicht übersichtlicher.

(Beifall der Abg. Frank-Peter Kaufmann und Kor- dula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) sowie bei Abgeordneten der SPD)

Hinsichtlich des Kerns des Ganzen muss ich Ihnen sagen: Sie haben es offensichtlich immer noch nicht begriffen. – Das richtet sich auch an die Adresse der Ministerin. Behinderte Menschen und ihre Angehörigen wollen nicht mehr Almosen aufgrund ministerieller Erlasse erhalten. Sie wollen belastbare Ansprüche auf gesetzlicher Grundlage haben.