Da sage ich Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass das am Ende dem Ansehen dieses Parlaments großen Schaden zufügen wird. Das ist leider so.
Deswegen hätte ich mir gewünscht, dass wir die Einigkeit, die wir einmal hatten, am Ende beibehalten hätten und wirklich zu einem Systemwechsel gekommen wären, der dieses Thema ein für alle Mal beendet hätte.Das wäre diesem Parlament und dem Ansehen der Politik in Hessen zu wünschen gewesen. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, es gibt zwei Wünsche zu einer Kurzintervention. Zunächst erteile ich dem Abgeordnetenkollegen Bökel das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Tarek Al-Wazir, liebe Frau Beer, ich spreche jetzt sehr persönlich aus meiner parlamentarischen Erfahrung vor dem Hintergrund der Tatsache, dass ich in wenigen Monaten aus diesem Landtag ausscheide. Man kann so entscheiden, wie die beiden kleineren Fraktionen es vorschlagen, oder man kann so entscheiden, wie die beiden großen Fraktionen es heute wahrscheinlich umsetzen werden.
Aber es gibt ein paar Fakten. Ein Fakt ist, dass wir in Hessen in der Tat eine Kappungsgrenze haben. Das bedeutet, dass alle Bezüge auch bei der Versorgung nach oben gekappt werden. Das bedeutet ganz konkret, dass ich, wenn ich nächstes Jahr hier ausscheide, eben nicht alles parallel bekomme, sondern ich bekomme eine Höchstgrenze. Mehr kann es nicht geben. Hätte die Regelung gegolten – im Nachhinein würde ich mir das wünschen –, dass ich in der Zeit als junger Abgeordneter bis 1985 und danach
nach Ausscheiden aus der Regierung 1999 die Regelung mit den 1.500 c gehabt hätte, dann hätte ich die Kappungsgrenze nicht, und ich hätte im nächsten Jahr mehr Geld. Das ist nicht schlecht, aber es muss so analytisch dargestellt werden. Das war Punkt eins.
Punkt zwei. Das hessische Recht sieht vor, dass ich, wenn ich wieder als Anwalt in meiner alten Kanzlei arbeite – damit habe ich schon begonnen –,
dann, wenn ich im nächsten Jahr etwa so viel verdienen würde wie meine Kollegen – ich weiß gar nicht, ob das erstrebenswert ist –, nicht als Aktiver, sondern als Pensionär nicht unerhebliche Beträge bei der Pension abgezogen bekomme und an den Staat abliefere. Ich bejammere das nicht, ich will das nur festhalten. Ich hätte also bei einer 1.500-c-Lösung nicht nur eine höhere Versorgung, sondern bräuchte natürlich auch nichts abliefern und hätte insgesamt eine höhere Grundvergütung als Pensionär.
Ich will nicht richten, was die richtige Lösung ist. Das entscheidet dieses Parlament.Aber die Analyse wollte ich geben.
(Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Das ist doch die Entscheidung des Einzelnen! – Minister Stefan Grüttner: Das ist die Grundlage des Gesetzes!)
Das ist doch die Grundlage des Gesetzes. – Man könnte sagen: Bökel ist natürlich etwas Besonderes. Aber ich bin doch nicht der Einzige.Das gilt für den Herrn Wagner von der CDU, das gilt für andere in der CDU. Das gilt für Herrn Kaufmann. Die Fantasie ist bei mir doch sehr klar. Es kann doch sein, dass einer der beiden Hauptredner, Frau Beer von der FDP oder Tarek Al-Wazir von den GRÜNEN, irgendwann einmal auch die Regierungsverantwortung mit übernimmt. Dann hätten Sie die gleiche Situation. Mit der Regelung von CDU und SPD wäre das gekappt. Mit Ihrer Lösung gäbe es mehr. Das würde ich Ihnen gönnen. Aber es geht nicht an, dass Sie Reinhard Kahl vorwerfen, hier mit falschen Zahlen zu argumentieren. Das wollte ich nur ganz nüchtern dargestellt haben.
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist jetzt falsch! Zweimal in einer Debatte die gleiche Person, das geht nicht! Das haben wir vereinbart!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte nur noch einmal auf Herrn Al-Wazir zurückkommen, der uns vorwirft, unredlich zu argumentieren. Ich glaube, ich darf sagen, dass das, was gerade Herr Kollege Bökel gesagt hat, genau den Punkt trifft, wo Ihr Verständnis mit unserem Verständnis kollidiert. Ich hatte Ihnen das auch schon in der Anhörung gesagt. Die Abgeordneten haben ein Alimentationsprinzip ähnlich wie Beamte, das regelt, wie wir bezahlt werden.Wir hatten gestern eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die eine 4 : 4-Entscheidung war.
(Gerhard Bökel (SPD): Hoch spannend! – FrankPeter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist eine Entscheidung.)
Ich will mich dazu jetzt nicht näher äußern. Das gehört nicht zu diesem Punkt. Die Entscheidung besagt, dass wir unsere Nebeneinkünfte offenlegen müssen.Das favorisieren Sie auch.
Das entspringt aber diesem Alimentationsprinzip und diesem Beamtensystem.Sie wollen,wie gesagt,auf der anderen Seite ein privates Finanzierungssystem haben, das aus Staatsgeldern bezahlt wird.
Ich will Ihnen eine Frage stellen, die Sie jetzt sicherlich noch beantworten können.Sie haben eben in einem Halbsatz gesagt, dass dann die kommunalen Wahlbeamten drankommen. Darf ich für die Öffentlichkeit fragen, ob Sie auch an die richtigen Beamten herangehen wollen?
Der letzte Punkt, der mich natürlich brennend heiß interessiert, ist folgender: Ihren Ausführungen war zu entnehmen, dass Sie das wahrscheinlich nicht mehr erleben, wenn in der nächsten Legislaturperiode das Gesetz geändert wird. Wollen Sie vielleicht Bundesvorsitzender des Bundes der Steuerzahler werden, der nach einem Bericht des „Weilburger Tagesblatt“, wenn ich das richtig sehe, 180.000 c pro Jahr an Aufwandentschädigung bekommt und Einnahmen in Lebensversicherungen für die Vorstandsmitglieder steckt, die danach steuerfrei ausgezahlt werden?
(Beifall bei der CDU und der SPD – Tarek Al-Wa- zir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Da würde ich mehr verdienen!)
Herr Al-Wazir zur Antwort. – Die zwei Minuten sind für die andere Fraktion von mir zusätzlich genehmigt.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Erstens. Nein, ich will nicht Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler werden –
Zweitens. Herr Wintermeyer, bei den Laufbahnbeamten ist es in aller Regel – das ist genau der Punkt, weswegen sie ab einem bestimmten Alter gar nicht mehr verbeamtet werden dürfen – nach unserem Gesetz so angelegt, dass
diese ihr ganzes Leben lang arbeiten. Das ist genau das Problem; denn wir werden als Abgeordnete in Bezug auf die Altersversorgung nach dem Alimentationsprinzip behandelt, obwohl wir als Abgeordnete ein Mandat auf Zeit haben. Das ist genau der Fehler, und diesen wollen Sie fortschreiben.
Nun zum lieben Abgeordneten und Kollegen Gerhard Bökel.Erstens einmal einen herzlichen Glückwunsch zum 61. Geburtstag am vergangenen Samstag.
Ich möchte zweitens eine Gegenfrage stellen: Wie viele Menschen gibt es denn,die zunächst Abgeordneter,Landrat, Minister und dann wieder Abgeordneter wurden? Ich würde Herrn Kollegen Bökel aber auch gerne beruhigen; denn nach meiner Interpretation des bisher geltenden Abgeordnetengesetzes müssen bei der Pension im Gegensatz zu den Einnahmen aus staatlichen Pensionen oder staatlichen Dienstverhältnissen Einnahmen aus freiberuflichen Tätigkeiten nicht angerechnet werden.
Nein,ich bin mir sicher,dass Herr Richter hierzu diverse Auskünfte geben kann, und ich kann euch gerne einmal zusammenbringen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube – wenn ich einmal darauf hinweisen darf –, wäre der liebe Abg. Gerhard Bökel eben nicht Abgeordneter, Landrat, Minister und Abgeordneter gewesen, sondern hätte nur ins Versorgungswerk bzw. in die staatliche Rentenversicherung eingezahlt, dann hätte er in seinem jugendlichen Alter von 61 Jahren noch gar keinen Anspruch. Daher ist es ein bisschen schwierig, so zu rechnen, und es zeigt vielmehr, wie wichtig es wäre, wenn wir diesen Systemwechsel hinbekämen. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, will noch jemand? – Okay, dann beenden wir hiermit die Debatte und kommen zur Abstimmung.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 22, das ist der Gesetzentwurf von SPD und CDU.Wer diesem Gesetzentwurf, Drucks. 16/7083, in der jetzt gefassten Form zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf unter Tagesordnungspunkt 22 mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und SPD gegen die Stimmen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen und somit zum Gesetz erhoben worden ist.
Zweitens zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Abgeordnetengesetzes, Drucks. 16/7511 zu Drucks. 16/7244. Wer der jetzt vorgelegten Form zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann stelle ich fest, dass dieser Gesetzentwurf mit gleichem Stimmenverhältnis abgelehnt worden und damit kein Gesetz geworden ist.