Protocol of the Session on July 4, 2007

Das Gesetzgebungsvorhaben entlarvt sich schon auf den ersten Blick als das, was es ist, nämlich ein reines Wahlkampfmanöver.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Jörg-Uwe Hahn (FDP))

Es dient ausschließlich einem Zweck. Das hat der Beitrag des Herrn Kollegen Rudolph mehr als deutlich gemacht. Die Causa Eichenlaub sollte wenigstens noch einmal in die parlamentarische Debatte gezogen werden.

(Norbert Schmitt (SPD): Wir wollen ein Problem lösen!)

Es ist der verzweifelte Versuch, mit einem Einzelfall von der allgemein schlechten Stimmung für die SPD abzulenken.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Das Spielchen werden wir nicht mitmachen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Günter Ru- dolph (SPD): Frau Kollegin, wer hat Ihnen das aufgeschrieben?)

Für eine Kurzintervention erhält Herr Frömmrich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Frau Präsidentin! Ich würde gerne auf einen Punkt eingehen, den Frau Kollegin Zeimetz-Lorz angesprochen hat. Dabei geht es um die Frage, ob der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion überflüssig ist.

Man kann darüber streiten, ob man nicht erst einmal abwarten sollte, wie die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ausfällt. Das ist die eine Frage. Da würde ich Ihnen vielleicht sogar noch zustimmen.

Ich habe vorhin versucht, es Ihnen zu erläutern. Ich sage: Wir haben zwei Fälle, die gleich gelagert sind und auf die die gleiche Argumentation zutrifft. Das ist der Fall des Herrn Mutz, und das ist der Fall des Herrn Eichenlaub. Die Argumentation habe ich vorhin versucht, Ihnen vorzutragen. Bei einer Direktwahl geht der Bürger davon aus, dass der Gewählte das Amt die volle Wahlperiode ausübt. Das beeinflusst unter Umständen auch seine Wahlentscheidung.

Wir hatten den Fall, dass der Regierungspräsident in Gießen nach Prüfung gesagt hat: Das ist alles in Ordnung, den Sonderurlaub kann er nehmen. – So wurde das entschieden. Auch seinerzeit hat der Regierungspräsident das geprüft.

Nun haben wir den Fall Eichenlaub. Da geht das zum Regierungspräsidenten in Kassel. Der Regierungspräsident in Kassel sagt meiner Meinung nach zu Recht:Das geht so nicht. – Er schreibt dann eine Verfügung, in der vieles von

dem drinsteht,was ich Ihnen gerade angedeutet habe.Das sind alles Dinge,von denen ich meine,dass sie richtig sind.

Wir haben also einen Regierungspräsidenten, der so entschieden hat, und einen Regierungspräsidenten, der so entschieden hat. Frau Kollegin Zeimetz-Lorz, damit haben wir ein Problem hinsichtlich der Gleichbehandlung. Deswegen brauchen wir eine gesetzliche Regelung.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Frau Zeimetz-Lorz erhält nun das Wort zur Erwiderung.

(Günter Rudolph (SPD): Jetzt sieht sie es ein, danke schön! – Gegenruf von der CDU: Abwarten!)

Lieber Herr Kollege Frömmrich, ich will Ihnen darauf gerne antworten. Es handelt sich wiederum um eine rein hypothetische Frage. Mein altes Richterherz sagt mir eines.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Richterinnenherz!)

Mein Richterinnenherz sagt mir: Es gibt keine Sachverhalte, die zu 100 % identisch sind. – Ich habe vorhin ausgeführt, dass wir in Hessen drei Fälle haben, die unterschiedlich gelagert sind. Deswegen mag es in dem Fall, den Sie angeführt haben, zu einer anderen Entscheidung gekommen sein.

Auf die Frage des Herrn Kollegen Bökel habe ich aber auch ausgeführt, dass, soweit ich das beurteilen kann, diese Entscheidung offensichtlich rechtswidrig ist. Es springt einem geradezu ins Gesicht, dass diese Entscheidung nicht rechtmäßig sein kann. Von daher kann das nicht sein. Es macht die Sache auch nicht besser, ob wir zwei oder drei Fälle haben.Es handelt sich um Einzelfälle.

Ich möchte aber nicht die grundsätzliche Möglichkeit generell abgeschnitten sehen, Sonderurlaub zu gewähren. Es mag Fälle geben, die im öffentlichen Interesse liegen. Die würden mit dem Gesetzentwurf komplett abgeschnitten. Deswegen glaube ich nicht, dass dies ein Weg ist, absolut nicht, wie ihn die SPD vorgeschlagen hat. Es ist ein reines Wahlkampfmanöver, mehr nicht.

(Beifall bei der CDU)

Für die FDP-Fraktion hat Kollege Hahn das Wort.

Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns in der Fraktionssitzung am letzten Dienstag darüber unterhalten:Wie schafft es die SPD, das Thema Eichenlaub auf die Tagesordnung der nächsten Plenarsitzung zu setzen?

(Zurufe)

Wir waren uns sicher, dass das die Sozialdemokraten schaffen. Dass dafür gleich Gesetze geändert werden müssen, nur damit man eine politische Diskussion aus ei

nem Landkreis in den Landtag hochzieht, halten wir doch für ein bisschen übertrieben.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Es steht mir als Landespolitiker überhaupt nicht an, die Entscheidung des Kreistages und des Kreisausschusses – mehrfach im Kreisausschuss auch mit den Stimmen der GRÜNEN gefasst – zu interpretieren.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Die grüne Beigeordnete hat zugestimmt!)

Der entsprechende Beschluss des Regierungspräsidenten, der offensichtlich in enger Absprache mit dem Innenminister gefasst worden ist, ist justiziabel. Ich habe großes Vertrauen darauf, dass die dritte Gewalt eine vernünftige Entscheidung treffen wird.Es war eindeutig,Herr Kollege Kahl sucht einen Weg, um die Provinzposse auf die Landesbühne zu heben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Gesetze sind zu schade, als dass man sie einfach einmal so für ein Heben einer Provinzposse auf die Landesebene nutzt.

(Beifall bei der FDP und der CDU – Heinrich Hei- del (FDP): Was sagt er? – Gegenruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD): Provinzposse Waldeck-Frankenberg!)

Wenn man dann noch zur Kenntnis nimmt, dass in bisher drei Fällen das Thema – –

(Zurufe der Abg. Heinrich Heidel (FDP) und Norbert Schmitt (SPD))

Sollte ich die Waldeck-Frankenberger Kreistagsdiskussion stören, sagen Sie Bescheid. Dann können wir kurz unterbrechen, Waldeck-Frankenberg kann sich kurzschließen, und dann kommen wir in den Landtag zurück. – Vielen Dank.

(Zuruf des Abg. Clemens Reif (CDU))

Wir nehmen noch zur Kenntnis, dass jedenfalls mir auch zwei Sozialdemokraten einfallen, die mit dem Thema Nicht-Fertigmachen einer Wahlperiode als direkt Gewählte im Zusammenhang stehen.Herr Mutz – da können Sie sagen, was Sie wollen, lieber Kollege Rudolph – war auf alle Fälle Genosse. Ich schätze, er ist noch immer Genosse. Deshalb können Sie sich nicht einfach herausstehlen. Ein Genosse hat von diesem Recht – in Gänsefüßchen oben oder unten, wir wissen es ja nicht, das soll die Justiz entscheiden – Gebrauch gemacht. Dass man bei Herrn Kollegen Diestelmann, der auch der Sozialdemokratischen Partei angehört, einen etwas anderen Weg gesucht und gefunden hat, ist allen bekannt.

(Zurufe der Abg. Clemens Reif (CDU) und Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Herr Kollege Kahl, ich glaube, dass wir uns wirklich keinen Gefallen damit tun,nur weil Sie ein Thema von der einen auf die andere Bühne heben wollen, dies in der Form zu tun, wie Sie es jetzt als Einzelfallgesetz vorgelegt haben.

(Beifall bei der FDP)

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, richtig ist, und das war offensichtlich Zustimmung bei allen Beteiligten, dass wir uns grundsätzlich, ich sage bewusst, auf zwei Ebenen auseinandersetzen müssen,wie wir mit Menschen umgehen,die als Beamte Versorgungsansprüche erhalten haben und dann den Wechsel z. B. in die Wirtschaft oder auch woandershin wählen wollen.

Wir als FDP halten das bestehende System für schlicht falsch.Wir halten es für falsch, dass Menschen, egal, ob sie 15, 20, 25 Jahre Beamte gewesen sind, die dann entscheiden: „Wir möchten aber vielleicht auch eine sehr vernünftige Durchlässigkeit zwischen Verwaltung und Wirtschaft nutzen“, hinsichtlich ihrer Altersbezüge bestraft werden. Wieso eigentlich?

(Beifall bei der FDP und des Abg. Jürgen Frömm- rich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Wieso kann man nicht sagen:Warum bleibt das, was bis zu dem Datum des Ausstieges als Beamter aus der Verwaltung angewachsen, erarbeitet, erwirtschaftet – „Anwartschaft“ würde man als Jurist dazu sagen –, vorhanden ist, nicht bestehen?

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Natürlich nicht jetzt ausgezahlt, sondern erst ausgezahlt, wenn das Pensionsalter erreicht ist.

(Reinhard Kahl (SPD): Darüber ist doch kein Streit!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das gilt nicht nur für politische Beamte und politische Wahlbeamte. Das gilt, ich sage es einmal, damit jeder weiß, was ich denke, auch für Leitende Oberstaatsanwälte, die jetzt zur Deutschen Bahn AG wechseln.