Protocol of the Session on May 4, 2007

(Beifall bei der SPD)

Als das einen Höhepunkt erreichte, haben wir uns sogar nicht mehr an den Abstimmungen beteiligt. Damals waren wir uns auch mit der anderen großen Fraktion in diesem Haus darüber einig, dass es der Sache nicht dienlich ist, wenn wir uns ständig in den Prozess einmischen, der vorgezeichnet ist – nämlich Raumordnungsverfahren und Planfeststellungsverfahren.

Vor allen Dingen haben wir uns darauf verlassen, dass die Landesregierung unseren Beschluss ausführt – der hier bei vielen Abgeordneten Unterstützung gefunden hatte –, das Mediationsergebnis umzusetzen. Damit hatte der Landtag vorläufig nichts mehr mit diesen Tagesgeschäften zu tun. Das fanden wir so richtig.

Trotzdem habe ich aus Ihrem Redebeitrag jetzt entnommen, dass es Ihnen wichtig war, hier noch einige Seitenhiebe an die GRÜNEN zu verteilen.Wenn das der Grund Ihrer Antragstellung war, dann haben wir dafür Verständnis.Aber für gut halten wir das trotzdem nicht.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dafür haben wir aber kein Verständnis! – Gegenruf des Abg. Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Doch, dafür haben wir Verständnis!)

In allen Phasen des Prozesses für dieses doch einmalige Vorhaben gibt es Vorgaben, wer was zu tun hat. Das Planungsrecht des Bundes und das hessische Planungsrecht sind anzuwenden.

Die Beteiligung des Landtags hat hier schon vor langer Zeit stattgefunden. Jetzt kommt sie nochmals ins Spiel, wenn wir den Landesentwicklungsplan zu beraten haben.

Nach unserem Verständnis ist das Regionale Dialogforum selbstverständlicher Bestandteil dieses Prozesses, der schon seit so vielen Jahren läuft. Aus gutem Grunde sind wir als Hessischer Landtag in diesem Gremium nicht vertreten. Gleichwohl kann jeder von uns erfahren, was dort bisher gemacht worden ist,und sich ein Urteil darüber bilden.

Für meine Fraktion ist es selbstverständlich und wird ausdrücklich begrüßt, dass die Hauptbetroffenen – Kommunen, Luftfahrtunternehmen und Flughafenbetreiber – seit Jahren in einem Dialog sind.Wer die Arbeit des Regionalen Dialogforums verfolgt, kann feststellen, dass jeder Winkel der Problematik Flughafen Frankfurt mit sehr viel Aufwand, Einsatz und insbesondere sehr viel Zeit der Beteiligten ausgeleuchtet worden ist. Niemand wird bestreiten, dass Vereinbarungen zwischen den Beteiligten – die über den Planfeststellungsbeschluss und das vorgeschriebene Planungsrecht hinausgehen müssen, was den Grad ihrer Konkretheit, aber auch die institutionelle Geltendmachung von vermeintlichen oder tatsächlichen Verstößen gegen Vereinbarungen betrifft – erforderlich sind. Von wem sonst, wenn nicht von diesem Gremium Regionales Dialogforum, kann eine solche Vereinbarung getroffen werden?

Für die SPD-Landtagsfraktion will ich auch hier ausdrücklich begrüßen, dass dort verhandelt wird. Den weiteren Verhandlungsrunden dort ist von unserer Seite aus Glück und Erfolg zu wünschen.Wir sind davon überzeugt, dass sich alle Beteiligten ihrer Verantwortung in diesem Großprojekt bewusst sind. Wir vertrauen mehr auf die Kraft der Argumente als auf die Ergebnisse möglicher Rechtsstreitigkeiten bei Gerichten.

(Norbert Schmitt (SPD): Sehr schön!)

Ich will aber an dieser Stelle noch einmal deutlich machen:An vorderster Front derjenigen, die ihre Verantwortung durch Verhandlungen wahrnehmen,stehen Sozialdemokraten, obwohl Sie uns immer unterstellt haben, wir hätten zu diesem Projekt keine Meinung. Ich will sie ermuntern, weiter an vordersten Front zu kämpfen, denn Sozialdemokraten sind gewöhnt, mit den Problemen der Menschen umzugehen. Ich hoffe sehr, dass die Verhandlungen zu einem guten Ergebnis führen.

(Beifall bei der SPD – Zurufe von der CDU)

Vielen Dank. – Das Wort hat der Kollege Kaufmann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will einige Fakten anführen und kurze Erklärungen dazu abgeben, warum die sogenannten Verhandlungen über das jetzt in „Pakt“ umbenannte ursprüngliche Anti-Lärm-Paket der Mediation den Menschen, die rund um den Flughafen leben, nicht dient, sondern ihnen einseitig weitere Lasten zuschieben wird.

Mit dem Vertragsentwurf, wie wir ihn seit 27. April kennen, würde nämlich Folgendes festgeschrieben.

Erstens. Die Vereinbarungen dieses Anti-Lärm-Pakts sollen erst mit Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses oder mit der Inbetriebnahme der Bahn ihre Wirkung entfalten. Meine Damen und Herren, dies widerspricht

der Forderung in dem entsprechenden Punkt des AntiLärm-Pakets der Mediation. Dort gab es eine Selbstverpflichtung der Fraport – damals hieß sie noch FAG – zu einer kontinuierlichen Verminderung der Lärmbelastung der betroffenen Bevölkerung. Das gilt seit dem 2. Februar 2000. Das ist mehr als sieben Jahre her. Da fragen wir doch:Was ist seitdem geschehen?

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zweitens. Von den an dem neuen Pakt zu Beteiligenden werden ein umfassender Klageverzicht und die Rücknahme der Einwendungen verlangt. In der Mediation hieß es aber, das Anti-Lärm-Paket sei ein verbindliches Programm zur Lärmminderung und Lärmvermeidung, das nicht an irgendwelche zusätzlichen Bedingungen geknüpft werde. Warum wird jetzt die Aufgabe von Rechtspositionen als Voraussetzung dafür verlangt, dass es zu Vereinbarungen kommt, die z. B. Lärmbelastungen reduzieren sollen?

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Michael Boddenberg (CDU))

Drittens. Herr Kollege Boddenberg, es werden Ausnahmen vom Nachtflugverbot für – so steht es in der vorgesehenen Vereinbarung – „verbindliche Regelungen“ zugestanden. Die Bezugnahme auf die Gesetzeslage, die dann folgt, zeigt aber, dass Verstöße nicht geahndet werden sollen. Da steht nämlich: Ahndung von Verstößen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. – Wir alle wissen, die gesetzlichen Bestimmungen geben keine Grundlage für Ahndungen her.

In der Mediation wurde die Empfehlung gegeben, ein Nachtflugverbot auszusprechen. In der Empfehlung steht wörtlich: „Das Nachtflugverbot erfordert die Verlagerung der in diesen acht Stunden stattfindenden Post-, Frachtund Charterflüge. Dies kann durch Veränderungen der Flugpläne oder durch die Verlagerung auf andere Flughäfen erfolgen.“

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Michael Boddenberg (CDU))

Von einer Diskussion über Ausnahmen war in der Mediation nicht die Rede, zumal Fraport bereits im Planfeststellungsantrag neue betriebliche Regelungen, die bereits jede Menge Ausnahmen enthalten, zum Gegenstand der Genehmigung gemacht hat.

Herr Kollege Boddenberg, an Ihren Äußerungen wurde es deutlich. Sie locken mit dem Klageverzicht auch aufseiten der Lufthansa, aufseiten der Luftfahrtgesellschaften, wenn es zu der Vereinbarung kommt. Das heißt nämlich nichts anderes, als dass das Nachtflugverbot überhaupt nicht sicherzustellen ist.Das bedeutet,dass die Grundvoraussetzung, ein Nachtflugverbot, das die ganze Debatte um die Erweiterung überhaupt erst möglich gemacht hat, und das hoch-und-heilige Versprechen des Ministerpräsidenten – einen einstimmigen Beschluss des Landtags gibt es obendrein – auf der Basis einer solchen Festlegung überhaupt nicht umgesetzt werden kann. Sie versuchen jetzt, Zugeständnisse zu bekommen, indem man weitere Ausnahmen vereinbart.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist genau der Punkt:Wieder einmal wird ein Versprechen nicht eingehalten.

Ich will die beiden weiteren Punkte noch nennen. Das Bemühen um die Reduzierung der Lärmbelastung wird in der Vorvereinbarung, weiter zu verhandeln, unter die be

trieblichen Belange gestellt. Es ist nämlich keineswegs mehr die Rede von einer Gleichrangigkeit. Es heißt jetzt: „soweit im Rahmen der Betriebsabläufe möglich“. Das lautete in der Mediation noch ganz anders. Damals wurde eindeutig von einer Gleichrangigkeit der Ziele ausgegangen.

Außerdem soll mit einem Regionalfonds, gespeist mit Steuergeldern des Landes und der Kommunen, zusätzlicher Lärmschutz finanziert werden. Das widerspricht vollständig der im Anti-Lärm-Paket definierten Finanzierung des zusätzlichen Lärmschutzes, nämlich über die Ticketpreise, die dort extra und genau erläutert sind.

Meine Damen und Herren, für die Zukunft wird ein weiterer Ausbau mit der schönen Floskel ermöglicht, die Abmachungen dürften nicht so getroffen werden, dass nachfolgenden Generationen kein Spielraum für eigene Entscheidungen über die Entwicklung des Flughafens verbleibe.Wir kennen diesen Satz bereits aus der Vergangenheit. Er bedeutet, es gibt immer wieder neue Ausbaudiskussionen, obwohl längst versprochen war – Sie erinnern sich –: Die Befürchtungen, dass später eine weitere Startoder Landebahn errichtet werden könnte, entbehren jeder Grundlage. Die Genehmigung einer solchen Maßnahme wird auf keinen Fall erteilt. – So steht es im noch gültigen Planfeststellungsbeschluss.Das ist genau das Problem, mit dem Sie sich herumschlagen müssen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank,Herr Kollege Kaufmann.– Das Wort hat der Kollege Posch, FDP-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Einrichtung des Regionalen Dialogforums war die konsequente Fortsetzung des mit der Mediation eingeschlagenen Weges. Mit diesem Weg sollten parallel zu den genehmigungsrechtlichen Schritten die Region, die unterschiedlichen Interessengruppen und die Kommunen in den Prozess des Suchens nach einer einvernehmlichen Regelung integriert werden. Dazu gehört es, wie in hervorragender Weise durch den Vorsitzenden des Regionalen Dialogforums, Herr Prof. Wörner, initiiert, Auswege aus der Konfrontationsstellung in der Frage des Nachtflugverbots und des Anti-Lärm-Pakts zu suchen.

(Beifall bei der FDP)

Dazu gehört, über Vereinbarungslösungen zu reden, und dazu gehört auch, alle an einen Tisch zu bringen, um über Vereinbarungen, so schwer sie auch sein mögen, zu sprechen und sie zu ermöglichen. Das schließt nicht aus, Herr Kollege Kaufmann, über alle die Dinge, die Sie eben kritisiert haben, in der Arbeitsgruppe zu reden und Lösungen zu suchen.

(Beifall bei der FDP)

Niemand hat dem RDF ein Verhandlungsverbot erteilt. Herr Prof. Wörner hat den Gedanken der Vereinbarung gleich nach Einsetzung des RDF propagiert. Ihm schon jetzt einen Vorwurf zu machen bzw.sogar seinen Rücktritt zu fordern, trägt nicht dazu bei, ihn zu unterstützen und eine Konsensregelung zu suchen. Ich glaube, alle diejenigen, die ihn kritisieren und gar seinen Rücktritt fordern,

haben kein Interesse daran, die Befriedungsfunktion des RDF tatsächlich wirksam werden zu lassen.

(Beifall bei der FDP)

In der öffentlichen Diskussion in den letzten Tagen und Wochen sind Irritationen über den Stellenwert von Vereinbarungen entstanden. Die unterschiedlichen Positionen und Irritationen sollten kein Anlass sein, die Gespräche nicht fortzusetzen. Das Regionale Dialogforum ist legitimiert, und der Hessische Landtag sollte die Legitimation des RDF bestätigen, diese Gespräche fortzusetzen.

(Beifall bei der FDP)

Es wurde schon darauf hingewiesen: Der Wiener Mediator Dr. Prader hat im Jahre 2007 Lösungsansätze vorgetragen und auf die Ergebnisse der Mediation beim Flughafen Schwechat hingewiesen. Damals ist gesagt worden, man solle die Möglichkeit prüfen, ein ähnliches Modell in Frankfurt zu realisieren.

Prof. Wörner differenziert zu Recht zwischen Absichtserklärungen einerseits und Vereinbarungen andererseits, und zwar in Form einer Stufenlösung. Das Stichwort Klageverzicht ist in die Diskussion eingebracht worden. Eine Absichtserklärung enthält natürlich keinen Klageverzicht; aber dass ein Klageverzicht Gegenstand von Vereinbarungen sein kann und dass diejenigen, die sich an Vereinbarungen beteiligen, diesen Verzicht als eine Leistung, für die andere Leistungen erbracht werden, in die Diskussion einbringen, ist doch völlig selbstverständlich.

(Beifall bei der FDP)

Sonst würden derartige Vereinbarungen doch von vornherein ad absurdum geführt.

Wenn über das rechtlich gebotene Maß hinaus im AntiLärm-Pakt Regelungen getroffen werden, dann ist völlig selbstverständlich, dass seitens derer, die dies zusagen, auch die Frage des Klageverzichts gestellt wird.

Wir wissen, dass Vereinbarungen nicht alle Probleme lösen können. Ich gebe zu, dass ich eine Zeit lang den Vereinbarungen gegenüber sehr kritisch eingestellt war, weil letztendlich nicht alle rechtlich relevanten Gruppierungen in eine solche Vereinbarung einbezogen werden können. Eine neue Luftverkehrsgesellschaft müsste sich gegebenenfalls den vorhandenen Vereinbarungen unterwerfen. Das ist eine der Unzulänglichkeiten einer solchen Vereinbarung, an der eben nicht alle mitwirken können. Aber lieber eine unzulängliche Vereinbarung als überhaupt keine. Deswegen begrüßen wir die Arbeit des RDF sehr.

(Beifall bei der FDP)

Die FDP-Fraktion möchte das RDF und insbesondere Herrn Prof. Wörner ermutigen, diese Diskussion fortzusetzen und nicht nachzulassen, den einmal beschrittenen Weg konsequent fortzusetzen, auch wenn die gegenwärtige Diskussion neue Hürden aufgebaut hat.