Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir das ernst meinen und, Herr Rhiel, wenn Sie wirklich etwas gegen das Oligopol machen, wenn Sie richtigerweise, und zwar vor Sigmar Gabriel, gesagt haben: „Wir müssen bei den CO2-Zertifikaten zur Versteigerung kommen“, dann werden Sie uns immer an Ihrer Seite haben.
Aber wenn Sie dafür sorgen wollen,dass z.B.Biblis A und B drei Jahre länger laufen, was unter dem Strich 3,6 Milliarden c zusätzliche Einnahmen für RWE bedeuten würde, dann müssen Sie sich die Frage stellen lassen, ob Sie nicht der größte Freund des Oligopols sind, den es in der Hessischen Landesregierung in letzter Konsequenz gibt.
Herr Minister, vorurteilsfrei eine Regierungsanhörung zu organisieren, wenn man vor einer Woche einen Energiebericht herumschickt, in dem man sagt, man will den Ausbau an dem Standort – dann müssen Sie uns einmal erklären, wie das gehen soll.
Dann wollen wir die Lebenslügen der letzten Jahre hier wirklich einmal aufzeigen und gegen die Realität stellen. Wir haben uns anhören müssen, ohne Biblis A und B gingen in Hessen die Lichter aus, und zwar vor noch nicht allzu langer Zeit.
Heute, auf den Tag genau, stehen Biblis A und B 200 Tage still, und kein Licht ist ausgegangen.Wessen Lebenslügen sind denn hier aufgeflogen?
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Widerspruch des Abg. Michael Bod- denberg (CDU))
Sie haben immer erklärt, erneuerbare Energien könnten niemals mehr als vielleicht 5 % der bundesweiten Stromversorgung decken.Wir sind im letzten Jahre bei 12 % der Stromversorgung gewesen. Wessen Lebenslüge ist aufgeflogen?
Sie haben erklärt, dass der ganze Boom der erneuerbaren Energien nur mit Subventionen erreicht worden wäre. Inzwischen ist Deutschland Weltmarktführer bei der Produktion von erneuerbaren Energien. Rund 40 % der Produktion werden in andere Länder exportiert. Das kann wohl nicht an deutschen Subventionen hängen. Wessen Lebenslüge ist aufgeflogen, Herr Wirtschaftsminister?
Und Sie haben erklärt, wenn wir Atomkraftwerke abschalteten, würden wir Atomstrom aus anderen Ländern importieren.
Wir schalten Atomkraftwerke ab, und Deutschland ist Stromexportland geworden. Welche Lebenslügen sind aufgeflogen?
Ich hätte mir nicht vorstellen können, dass ich von Heinrich Heidel noch einmal im Jahre 2007 höre, dass der Klimawandel überhaupt nicht existiert. Es ist wirklich unglaublich. Auch dafür war diese Debatte sehr erkenntnisreich.Auch da gefällt mir leider nicht, was zum Vorschein gekommen ist,
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sage Ihnen, diese Debatte geht vordergründig um einen Standort eines Kohlekraftwerkes. Aber dahinter steht die Frage, wie wir in Zukunft leben werden, wie wir unsere Energie produzieren werden und ob wir es schaffen, die 10 bis 15 Jahre, die wir zum Umsteuern noch haben, zu nutzen. Da sollten die alten Lebenslügen wirklich über Bord gehen. – Vielen herzlichen Dank.
Herzlichen Dank für das Warten.Wir haben ein Ergebnis: 45 Jastimmen, 61 Neinstimmen. Gefehlt haben vier Abgeordnete. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wir kommen nun zum Dringlichen Entschließungsantrag der CDU, Drucks. 16/7284. Hier wurde von der FDP eine gesonderte Abstimmung über Punkt 2 erbeten. Ich würde vorschlagen, wir stimmen erst über diesen Punkt und dann über Punkt 1, 3 und 4 zusammen ab. – Dem wird nicht widersprochen. Dann machen wir das so.
Wer dem Punkt 2 Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CDU-Fraktion. Gegenstimmen? – SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP.
Dann zu den Punkten 1, 3 und 4. Wer diesen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und FDP. Gegenstimmen? – SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Antrag angenommen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Maßregelvollzugsgesetzes – Drucks. 16/7237 –
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetz soll es dem Landeswohlfahrtsverband ermöglicht werden, die Zentren für soziale Psychiatrie, zu denen auch die forensischen Kliniken gehören – –
Frau Ministerin, entschuldigen Sie bitte. – So eine namentliche Abstimmung ist immer aufregend, dennoch bitte ich Sie jetzt, wieder Ruhe einkehren zu lassen oder – wenn es nicht anders geht – die Gespräche draußen fortzuführen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Dem Landeswohlfahrtsverband soll ermöglicht werden, die Zentren für soziale Psychiatrie, zu denen auch die forensischen Kliniken gehören, künftig auch in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH zu führen, um die Steuerungsvorteile einer privaten Rechtsform ausnutzen zu können. Da der Maßregelvollzug ein sehr sensibles Thema ist, muss dabei das Spannungsfeld zwischen Sicherung und Behandlung jeweils wieder neu hergestellt werden.
Für die Landesregierung steht dabei das Thema Sicherheit klar an erster Stelle. Hessen hat daher – das wird in dem Gesetzentwurf deutlich – keine Möglichkeit, eine echte Privatisierung des Maßregelvollzugs durchzuführen, wie es einige andere Bundesländer getan haben. Hier wird im Gesetzentwurf festgehalten, dass entsprechende Sicherungsregelungen eingebracht sind und dass der Lan
deswohlfahrtsverband auch in Zukunft keine Anteile an Dritte veräußern darf, sodass hier tatsächlich nur eine Rechtsformprivatisierung stattfindet, aber auf Dauer gewährleistet wird, dass der Landeswohlfahrtsverband Eigentümer dieser Kliniken bleibt.Wir stellen damit auch sicher, dass die wesentlichen grundrechtsrelevanten Entscheidungen weiterhin bei Bediensteten des Landeswohlfahrtsverbands, nämlich den ärztlichen Leitungen, verbleiben müssen.
Damit – ich denke, es ist sehr wichtig, dies hier im Zusammenhang zu sehen – wird eine sehr erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Landeswohlfahrtsverband im Maßregelvollzug fortgesetzt.
Das Gesetz verdeutlicht nur einen kleinen Bereich. Auf der einen Seite schaffen wir die Möglichkeit der Rechtsform einer gGmbH. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass der Maßregelvollzug durch ein Verbot der Veräußerung der Anteile und eine klare Regelung der Beleihung gut geregelt ist, sodass die ärztlichen Direktoren beim LWV bleiben. Ich denke, es handelt sich hier um eine gute Mischung. Auf der einen Seite ermöglichen wir die neue Rechtsform, sodass effizientes Handeln in den Einrichtungen so, wie es sich der Landeswohlfahrtsverband vorstellt, möglich ist.Auf der anderen Seite kann die inhaltliche Arbeit, die wir in den vergangenen Jahren an vielen Stellen gemeinsam sehr erfolgreich umgesetzt haben,fortgesetzt werden.
Deshalb möchte ich auch hier noch einmal die inhaltliche Arbeit hervorheben, die in diesem Bereich vom Landeswohlfahrtsverband durchgeführt wird. In den letzten Jahren ist es gelungen, bei den psychisch kranken Straftätern Erfolge zu erzielen. Obwohl in den vergangenen 20 Jahren der Anteil der Patienten mit einer Schwerstdelinquenz um rund 250 % gestiegen ist, hat sich dies nicht negativ auf die Verweildauer, aber auch nicht auf die Rückfallquoten ausgewirkt.
Das zeigt, dass dieses sensible Thema – Sicherheit auf der einen, Behandlung auf der anderen Seite – hier sehr gut umgesetzt wurde und alle Möglichkeiten in Anspruch genommen wurden, auch neue Verfahren aufzunehmen.
Der Lockerungsmissbrauch hat sich im gleichen Zeitraum von 20 Jahren von 34,7 % auf 0,3 % verringert. Diese Prozentzahlen machen deutlich, dass man zur Weiterentwicklung des Maßregelvollzugs in den Einrichtungen eine ganze Menge unternommen hat, um auch im Falle schwerer Delikte auf hohe Sicherheit zu setzen. Diesen Erfolg haben die Einrichtungen vor Ort erzielt.Aber er muss immer wieder neu erreicht werden. Das hat sicher auch damit zu tun, dass wir in den vergangenen Jahren wissenschaftliche Prognoseverfahren eingeführt haben, die ein Mehr-Augen-Prinzip bei allen Entscheidungen beinhalten. Das bedeutet vor allem, dass ein Therapeut eine Entscheidung nie allein trifft. Dies wurde in den letzten Jahren eingeführt und hat zu einer weiteren maßgeblichen Verbesserung der Sicherung im Maßregelvollzug beigetragen.
Für mich bleibt wichtig: Auch wenn wir hier die Möglichkeit schaffen, in einer anderen Rechtsform zu arbeiten, behalten all die Prinzipien, die wir in den vergangenen Jahren erfolgreich – auch in Zusammenarbeit mit dem Landeswohlfahrtsverband – fest verankert haben, ihren hohen Stellenwert. Die Prognoseverfahren haben für Haina gezeigt, dass man dort im Falle schwerer Delikte eine Menge tun kann, wenn man nach den Prinzipien wie dem Vier-Augen-Prinzip arbeitet und viele Sicherungs
maßnahmen einbaut. Die Rückfallquoten und Fälle weiterer Delinquenz nach Ausscheiden aus dem Maßregelvollzug sind dort deutlich zurückgegangen.Wir gehen davon aus, dass dies selbstverständlich auch in der künftigen Zusammenarbeit gewährleistet sein wird.
Wir wollen mit diesem Gesetzentwurf dem Landeswohlfahrtsverband die Möglichkeit geben, auch auf effiziente Strukturen zurückzugreifen, die er – das muss man an der Stelle noch einmal sagen – gemeinsam mit den Beschäftigten erarbeitet hat. Der Vorschlag, eine Umwandlung in eine gGmbH vorzunehmen, ist vom Landeswohlfahrtsverband mit einem großen Konsens unterbreitet worden. Diese Möglichkeit will ihm die Landesregierung mit diesem Gesetzentwurf eröffnen. Ich hoffe hier auf breite Zustimmung des Parlamentes. Denn es ist klar, dass es in einem großen Konsens geschieht, wenn ein Verband das mit seinen Beschäftigten so weit voranbringt, dass alle Sicherungsmaßnahmen vonseiten des Landes eingebaut sind und dass der Maßregelvollzug öffentlich-rechtlich bleibt und nicht privatisiert werden kann. Das ist für einen Maßregelvollzug aus unserer Sicht oberste Voraussetzung.Wir können dem Verband diese Möglichkeit eröffnen. Ich wünsche mir, dass dies auch im Parlament eine breite Zustimmung findet.
Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Einbringung. – Wir kommen zur Aussprache. Fünf Minuten Redezeit sind vereinbart. Als erster Rednerin erteile ich Frau Kollegin Fuhrmann für die SPD-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Grundsätzliche Zustimmung der SPD-Fraktion zu diesem Gesetzentwurf, da damit auch die privatrechtlich organisierten Kliniken letztlich in öffentlicher Trägerschaft und beim LWV verbleiben und keine Privatisierung im ursprünglichen Sinn eröffnet werden soll. Wir halten das für den richtigen Weg.