Meine Damen und Herren, abschließend ist festzuhalten: Mit der Stiftungsuniversität wird nunmehr nach dem TUD-Modell und einer Nutzbarmachung für alle Hochschulen ein weiteres Modell implementiert,wobei ich ausdrücklich betone, dass der Erfolg dieses Modells von vielen Faktoren abhängt, die sicher nicht an jedem Standort so vorzufinden sind, wie dies in Frankfurt und auch im Hinblick auf die Geschichte dieser Universität der Fall ist.
Aber wir haben einen weiteren Wettbewerb der Systeme, aus dem sich Schlussfolgerungen ziehen lassen werden. Auch die Erfahrungen in anderen Bundesländern mit den jeweiligen Novellierungen werden zu gegebener Zeit zu bewerten sein und in die weiteren Überlegungen einfließen können.All dies werden wir in den nächsten Wochen erörtern. Es ist ein neuer Weg und etwas vollkommen Neues. Ich hoffe, dass wir diesen einvernehmlich gehen und in Ruhe alles erörtern.
Mit dem heutigen Gesetzentwurf wie auch mit dem Programm HEUREKA zur baulichen Entwicklung der hessischen Hochschulen im Umfang von insgesamt 3 Milliarden c zeigt die Hochschulpolitik der Landesregierung ein deutliches dynamisches Profil im Wettbewerb um nationale und internationale Spitzenpositionen. Wir sind zuversichtlich, diesen Weg auch in den Jahren 2008 bis 2013 gemeinsam mit unseren Hochschulen weiter beschreiten zu können. Vielleicht zeichnet sich für Sie eine Linie auf, eine Linie der Wissenschaftspolitik der vergangenen vier Jahre, die aus fünf Punkten besteht:
Erstens eine größere Eigenverantwortung und Autonomie, zweitens eine sichere Finanzierung durch einen zweiten Hochschulpakt und durch Studienbeiträge, drittens ein Investitionsprogramm,wie es dieses Land noch nie gesehen hat, in Höhe von 3 Milliarden c, viertens eine zunehmende Internationalisierung – Bologna-Prozess und alles, was dazugehört –, aber auch Kooperationen mit verschiedenen Ländern in Asien und Amerika, und zuletzt
Ich glaube, auf diese Art und Weise und durch die heutige Einbringung dieses Gesetzes zeigen wir, dass wir in dieser Republik an die Spitze wollen.Wir haben nach den Jahren 1991 bis 1999 einiges nachzuholen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank,Herr Minister Corts.– Frau Sorge,Sie haben als Erste Gelegenheit,in die Aussprache einzutreten,auch Ihren Antrag zu begründen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf ist ein Paradebeispiel dafür, dass gut gemeint noch längst nicht gut gemacht ist. Im Gegenteil ist dieser Gesetzentwurf so unglücklich, dass tatsächlich mehr Lustlosigkeit daraus spricht und nicht der gute Wille.
Wir alle wollen mehr Autonomie für die Hochschulen. Hier gibt es eigentlich überhaupt keinen Streit. Es ist schon wirklich sehr erstaunlich, dass Sie es bei diesem Thema trotzdem schaffen, den Unmut auf sich zu ziehen. Dass Sie hier von einem Meilenstein sprechen, ist doch wirklich eher Wahlkampfrhetorik als die Realität. Das hat man an der – in Anführungszeichen – enthusiastisch vorgetragenen Einbringung dieses Gesetzentwurfs gemerkt.
Die Vorschläge der Landesregierung für eine Änderung des Hochschulgesetzes sind halbherzig, unausgegoren, und sie reichen bei Weitem nicht aus, um den Hochschulen tatsächlich ein jeweils auf die Hochschulen zugeschnittenes Maß an Autonomie zu ermöglichen.
Sie wollen den Hochschulen allein die Möglichkeit geben, die Bestimmungen des TUD-Gesetzes zu übernehmen. Meine Damen und Herren, das ist kein falscher Schritt, aber das ist eindeutig zu wenig. Inzwischen sind wir in vielen Punkten nicht mehr an das Hochschulrahmengesetz gebunden, und zudem haben wir gute Erfahrungen mit der Autonomie der TUD gesammelt, sodass wir hier in einigen Punkten durchaus mutiger sein könnten.
Wir GRÜNE wollen eine passgenaue Autonomie der Hochschulen, die jede Hochschule selbst entwickeln und mit den Akteuren der Hochschule aushandeln soll. Daher habe ich mit diesem Gesetzentwurf ein Problem. Die Strukturen des TUD-Gesetzes passen gut für die TU Darmstadt, sie sind aber nicht 1 : 1 auf andere Hochschulen übertragbar.
Aus einigen Hochschulen höre ich, dass sie das TUD-Gesetz nicht übernehmen wollen, und zwar aus zwei Gründen. Zum einen aus dem eben genannten – sie wollen sich eine eigene Struktur schaffen und nicht einfach diejenige der TU Darmstadt übernehmen. Zum anderen aber bekommen die Hochschulen nach dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht mehr Geld, obwohl mehr Personalverantwortung und mehr Verantwortung für die Bauunterhaltung unbestritten höhere Kosten mit sich bringen. Im
Autonomiegesetz der TU Darmstadt ist das auch vorgesehen – dort sind immerhin jährlich 20 Millionen c dafür festgeschrieben.
Meine Damen und Herren, keine Hochschule wird sich mehr Autonomie durch eine verstreckte Budgetkürzung erkaufen. Dieses Gesetz ist also ein typischer Corts: Sie wollen sich für mehr Autonomie feiern lassen, und wenn es dann nicht klappt, wollen sie das auf die Hochschulen schieben.
Wir GRÜNE hingegen wollen ein echtes Autonomiegesetz.Die Hochschulen sollen selbst über ihre Entwicklung bestimmen können, mehr Verantwortung bekommen und auch in die Lage versetzt werden, dieser Verantwortung gerecht zu werden. Denn Autonomie bedeutet die Übernahme von Verantwortung in der Hochschule, und sie erfordert die Abgabe der Verantwortung des Staates.
Bei aller Einigkeit darüber, dass die Hochschulen mehr Autonomie benötigen, gibt es natürlich auch die Sorge insbesondere darüber, dass sich der Staat aus der Verantwortung für ein ausreichend finanziertes und vor allem für ein breit zugängliches Studienplatzangebot sowie für ein breites Fächerangebot zurückzieht. Daher muss die Abgabe von Verantwortung an die Hochschule mit mehr Mitsprache und mit einer Verstärkung der demokratischen Prozesse in der Hochschule verbunden sein.
Genau das fordert unser Antrag. Genau das ist auch ein guter Übergang zur Diskussion über die Stiftungsuniversität Frankfurt.
Wir GRÜNE – Herr Corts, das wissen Sie – begrüßen den Schritt der Universität Frankfurt in Richtung Stiftungsuniversität, sofern dieser Schritt in der Universität breit getragen wird. Ich habe aber nicht das Gefühl, dass das momentan der Fall ist, im Gegenteil. Wenn wir – wie das beim TUD-Gesetz der Fall war – das Stiftungsuniversitätsgesetz in breiter Einigkeit hier im Hause verabschieden wollen, dann muss der Diskussionsprozess an der Universität Frankfurt noch transparenter werden, und es müssen noch einige der offenen Fragen geklärt werden.
Dass der Prozess in Frankfurt noch nicht optimal läuft, zeigen die Schilderungen von der Senatssitzung am 14.Februar dieses Jahres. Laut dem Präsidenten der Universität Frankfurt und auch laut dem Wissenschaftsminister gab es dort angeblich eine Zweidrittelmehrheit für die Entscheidung zur Umwandlung in eine Stiftungsuniversität.
Die Schilderungen, die ich dazu bekommen habe, hören sich aber ganz anders an. Auf dieser Senatssitzung gab es laute Proteste von Studierenden,die sich während der Sitzung zu solchen Tumulten ausgeweitet haben, dass die Sitzung abgebrochen wurde. Eine Abstimmung, zu der bereits aufgerufen war, wurde nicht mehr zu Ende geführt.
Der Hausalarm war aktiviert, und die Anwesenden wurden über Lautsprecher aufgefordert, unverzüglich das Gebäude zu räumen.Trotz dieser unübersichtlichen Lage wurde die Senatssitzung in einem Seminarraum unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt.
Aber darüber wurden wohl nicht alle Mitglieder des Senats informiert; mindestens ein Mitglied des Senats hat deshalb an der weiteren Sitzung nicht mehr teilgenommen.
Herr Corts, hinzu kommt, dass in dem hier vorliegenden Gesetzentwurf, über den wir heute beraten, bei der Entscheidung einer Hochschule zu mehr Autonomie die Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Senats verlangt wird. Genau die hat in es Frankfurt nicht gegeben.
Der Senat der Universität Frankfurt hat 17 Mitglieder, und damit wurde mit 11 Stimmen die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht.
Hinzu kommt, dass die Zustimmung des Senats nicht bedingungslos ist, sondern diese Beschlussfassung wurde ganz explizit unter Vorbehalt gestellt.
Meine Damen und Herren, das alles mehrt nicht das Vertrauen in einen offenen Prozess bei der Umwandlung in eine Stiftungsuniversität Frankfurt, im Gegenteil. Die in den Gewerkschaften GEW und ver.di organisierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lehnen dieses Gesetzentwurf ab, die GEW selbst lehnt ihn ab, und auch der AStA steht der Umwandlung in eine Stiftungsuniversität ablehnend gegenüber.
Ich muss sagen, ich bin nach wie vor für die Umwandlung der Universität Frankfurt in eine Stiftungsuniversität. Ich finde das aber alles sehr unglücklich. Das hätte man nach meiner Meinung mit einem transparenten Verfahren wirklich abwenden können.
Wir GRÜNE wollen ein Gelingen dieses Umwandlungsprozesses. Genau deshalb ist es wichtig, bei diesem Prozess alle Mitglieder mitzunehmen. Gerade weil wir ein Gelingen dieses Prozesses wollen, haben wir im Detail noch einige offene Fragen und Forderungen.Die wichtigsten sind die folgenden Punkte.
Es muss sichergestellt sein,dass die Stifter keinen Einfluss auf die Wissenschaftsorganisation haben. Denn neben der Gewährleistung der Freiheit von Forschung und Lehre darf es auf keinen Fall sein, dass dadurch, dass Stifter eher in bestimmte Bereiche investieren, andere Bereiche ein Schattendasein fristen.
In der zukünftigen Stiftungsuniversität müssen auch gerechte Zugangschancen für Studierende gewahrt bleiben. Da muss der Gesetzgeber im Hinblick auf Art. 12 und Art. 3 des Grundgesetzes die wesentlichen Entscheidungen selbst treffen und darf diese nicht delegieren.
Außerdem darf es nicht zu einem Abbau der Studienplatzkapazitäten zulasten anderer Hochschulen kommen.
In Sachen Berufungsverfahren müssen Grundsätze sichergestellt werden, welche die Bestenauswahl und die Chancengleichheit der Bewerberinnen und Bewerber gewährleisten.
Auch sollten wir das Instrument der Selbstverpflichtung als Gegenleistung für die Autonomie für Schlüsselbereiche gesetzlich verankern. Zudem verlangt mehr Autonomie, wie gesagt, auch ein höheres Maß an Demokratie, also mehr Mitsprachemöglichkeiten für die Studierenden und für andere Gruppen an der Universität.
Ich würde mich freuen, wenn uns beim Stiftungsuniversitätsgesetz eine Einigung unter den Fraktionen gelänge – genauso, wie wir das beim Prozess der Verabschiedung des TUD-Gesetzes auch sehr vorbildlich geschafft haben.
Die Tatsache, dass Sie das Stiftungsuniversitätsgesetz hier einfach in die HHG-Novelle einmuscheln, mindert diese Chance allerdings. Das finde ich sehr unglücklich.
Meine Damen und Herren, lieber Wissenschaftsminister Corts, trotz allem hoffe ich, dass es Ihnen, genau wie beim TUD-Gesetz, auch beim Prozess zur Stiftungsuniversität Frankfurt wichtig ist, einen möglichst breiten Konsens hier im Hause herzustellen. Ich glaube, das kann auch gelingen.