Protocol of the Session on March 28, 2007

nalratsvorsitzenden vom 14. Februar entspricht, kann ich nicht abschließend beurteilen. Ich will nur sagen, dass die Vereinbarung, in der es heißt, dass die Tarifbindung mit den zuständigen Gewerkschaften abzustimmen ist, mit der Formulierung im Gesetz,die Stiftungsuniversität habe das Recht, eigene Tarifabschlüsse, also Haustarife, zu machen, nach meinem Verständnis nicht kompatibel ist. Das werden wir in der Anhörung zu erörtern haben.

Zweitens. Das Verhältnis zwischen Stiftungskuratorium, Hochschulrat, Senat und erweitertem Senat sowie dem Präsidium erscheint unserer Auffassung nach nicht ausgegoren. Zur grundsätzlichen Einschätzung des Hochschulrates habe ich schon etwas gesagt. Ich gehe davon aus, dass die Universität Frankfurt, ähnlich, wie das bei der TUD der Fall gewesen ist, parallel zum Gesetzgebungsverfahren zumindest die Diskussion über die Grundordnung führt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dies ist notwendig, damit die Beteiligten an der Johann Wolfgang Goethe-Universität mit dem Stiftungsgesetz nicht die Katze im Sack kaufen. Deshalb muss die Diskussion der Grundordnung und Gesetz parallel laufen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Siebel, Sie müssen zum Schluss kommen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich würde mir dies auch für all die Dinge wünschen, die darüber hinaus in Satzungen geregelt werden: Berufungsverfahren, Lehrverpflichtungsverordnung, Qualitätssicherung, Hochschulzugang und Regelung für Studentenschaften.All das soll in Satzungen geregelt werden, und zu all diesen Dingen müssen die Fakten meiner Ansicht nach auf den Tisch.

Wir werden eine ausführliche und umfangreiche Anhörung zu diesem Gesetzesentwurf durchführen. Ich glaube, wir sind allesamt gut beraten, wenn es eine öffentliche Debatte darüber gibt. Wir seitens der SPD-Fraktion sind dazu bereit. Aber es muss konstruktiv sein. Es muss dem Grundprinzip der demokratischen Hochschulen in Hessen entsprechen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Siebel. – Als Nächste hat Frau Beer für die FDP-Fraktion das Wort.

(Beifall bei der FDP)

Herr Präsident,liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Corts, die FDP-Fraktion ist von dieser Hochschulgesetzesnovelle, die Sie vorgelegt haben, sehr enttäuscht. Denn diese Novelle greift erheblich zu kurz. Was hätten wir gebraucht? – Machen wir uns doch bitte einmal bewusst, dass wir es bei dieser Novelle mit dem letzten großen wissenschaftspolitischen Projekt dieser Landesregierung zum Ende der laufenden Legislaturperiode zu tun haben. Wir brauchen genau zu diesem Zeitpunkt vor

Ende der Legislaturperiode eine gesetzliche Grundlage für die Stiftungsuniversität Frankfurt.Wir brauchen Autonomie, und zwar für alle Hochschulen, Herr Minister, und nicht nur für einige.Wir brauchen den Einstieg in die Abschaffung der ZVS.

Herr Minister, zu all diesen Themen gibt es einige begrüßenswerte Ansätze in Ihrer Hochschulgesetzesnovelle. Ich nenne explizit die Stiftungsuniversität Frankfurt, auf die ich später noch gesondert eingehen werde, aber auch die Hochschulkooperationen, die Sie vorsehen, genauso wie die jetzt verbesserte Fassung des Tenure Track. Da hat sich etwas im Hinblick auf die Kabinettsanhörung getan. Das begrüßen wir sehr. Aber – das wiederum finde ich sehr schade – die Landesregierung bleibt deutlich hinter ihren Möglichkeiten zurück und vor allem auch hinter den Erwartungen der Liberalen.

(Beifall bei der FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier wird leider nur Stückwerk präsentiert, statt nach einer gründlichen Evaluation sowohl des Hessischen Hochschulgesetzes als auch des TUD-Gesetzes eine grundlegende Novelle des HHG vorzulegen. Herr Minister, wir fragen uns, warum. Es gab doch eine Arbeitsgruppe der Hochschulen, gemeinsam mit dem Ministerium, die das HHG Paragraf für Paragraf auf Überarbeitungsbedarf durchgegangen ist. Aus dieser Arbeitsgruppe ist doch ein Entwurf hervorgegangen, der zwischen den Hochschulen und dem Ministerium abgestimmt war. Es ist eine konsensfähige Novelle erarbeitet worden. Wir als FDP-Fraktion fragen uns: Warum legen Sie diese Novelle jetzt nicht vor? Was steht denn drin, das Ihnen so viel Angst macht, dass Sie es diesem Hause nicht präsentieren wollen? Stattdessen präsentieren Sie lediglich Stückwerk. Ein umfassendes Konzept ist in dieser Novelle leider nicht erkennbar.

(Beifall bei der FDP und der Abg. Sarah Sorge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Das möchte ich an einigen Punkten ausführen. Erster Punkt: Autonomie. Die FDP möchte die weitestmögliche Autonomie für die hessischen Hochschulen. Herr Minister Corts, wir machen das nicht als Selbstzweck oder als Medienereignis, sondern die FDP will den Zuwachs der Autonomie, weil sie glaubt, dass wir so einen gesunden Wettbewerb in unseren Hochschulen installieren werden, der zu einer höheren Qualität der akademischen Ausbildung führt. Doch statt umfassender Autonomie für alle Hochschulen – dazu gehört, die Kollegen haben es schon angesprochen,auch finanzielle Planungssicherheit für alle Hochschulen, und zwar im Gesetz – präsentieren Sie lediglich ein TUD-minus-Modell.

(Beifall bei der FDP)

Uns als FDP-Fraktion ging damals bei der Diskussion um das TUD-Gesetz schon das TUD-Gesetz nicht weit genug. Sie aber trauen sich noch nicht einmal, diese hier gefundenen Regelungen jetzt bei allen hessischen Hochschulen umzusetzen. Das kann man an dem Gesetzentwurf ganz klar deutlich machen.

Erstens. Anders als bei dem TUD-Gesetz fehlen in Ihrer Hochschulgesetzesnovelle Regelungen zur Finanzierung. Das heißt, den Hochschulen wird eben nicht garantiert, was sie dafür bekommen, dass sie zusätzliche Kompetenzen, zusätzliche Arbeit übernehmen. Nein, die Hochschulen werden in eine Bittstellerposition gegenüber dem Minister gebracht.

(Beifall bei der FDP)

Zweitens. Anders als bei der TUD fehlt die volle Bauherrneigenschaft. Sie haben eine sonderkonditionierte Form übernommen, dass, wenn man schon ein bisschen Autonomie übertragen hat, auch noch ein bisschen Bauherreneigenschaft übertragen werden kann. Aber selbst das ist nicht so vollumfänglich wie bei der TUD-Darmstadt. Die Grundstücke sollen nach diesem Regel-Ausnahme-Mechanismus eben nicht im eigenen Namen gekauft, verkauft und bebaut werden können, also auch hier wieder TUD minus.

Drittens. Das fehlt schon bei der TUD und fehlt leider auch in diesem Punkt: die Dienstherrneigenschaft. Herr Minister, die Vorteile der vollumfassenden Personalhoheit liegen doch auf der Hand. Das zeigt auch, dass Sie genau diesen Punkt bei der Stiftungsuniversität angehen. Aber warum um alles in der Welt haben Sie dann nicht den Mut,an dieser Stelle auch weiter zu gehen und dies allen anderen hessischen Hochschulen als Freiheitsmoment zu geben?

(Beifall bei der FDP)

Herr Minister, das Ergebnis wird sein: Nach Ihrer Novelle bekommen wir einen Flickenteppich der Hochschulen der fünf Geschwindigkeiten. Wir haben ein TUD-Modell in Darmstadt, wir haben ein weitergehendes Modell in Frankfurt,wir bekommen die Hochschulen,die keine weiteren Freiheitselemente haben, wir werden Hochschulen mit ein paar weiteren Freiheitselementen haben, und wir werden ein paar Hochschulen mit ein paar weiteren Freiheitselementen plus ein bisschen Bauherrneigenschaft haben – ein reiner Flickenteppich. Ich sage Ihnen voraus, gerade auch wegen der fehlenden finanziellen Regelung: Es werden wenige Hochschulen auf diese Modelle einsteigen. Denn es gibt ihnen zu wenig für das, was sie zusätzlich leisten sollen.

Herr Corts, wir als FDP möchten dagegen Autonomie für alle mit einer finanziellen Planungssicherheit für alle.Wir brauchen ein Hochschulgesetz à la Nordrhein-Westfalen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es kann doch nicht sein: Wir haben seit mittlerweile acht Jahren Erfahrung mit Autonomie. Die erste Autonomienovelle gab es unter Ruth Wagner, dann wurde das TUD-Gesetz beschlossen, und jetzt holen die Nordrhein-Westfalen von null auf 150 auf, und wir trauen uns nicht, in dieselbe Richtung zu gehen. Herr Corts, was können die Nordrhein-Westfalen, was wir nicht könnten?

(Beifall bei der FDP – Zuruf des Abg. Florian Rentsch (FDP))

Herr Minister, ich komme zu dem zweiten Punkt, wo wir in Ihrem Gesetzentwurf leider Fehlanzeige melden müssen. Das ist die aktuelle Diskussion im Hochschulbereich, die Sie überhaupt nicht aufgreifen.

Erstens. Nach der Föderalismusreform hätten wir die Möglichkeit, in Hessen das Kapazitätsrecht völlig neu zu regeln. Davon finden wir in Ihrem Gesetzentwurf nichts. Vielmehr wollen Sie parallel die Fortsetzung der Studentenlandverschickung über Staatsvertrag durch die ZVS. Das halten wir für den falschen Weg. Die FDP möchte ein vollumfassendes Auswahlrecht der hessischen Hochschulen und auch der hessischen Studierenden, wenn es um ihren Studienplatz geht. Dafür müssten wir die Kapazitäten zwischen dem Land und den Hochschulen in Ziel- und Leistungsvereinbarungen sowie im Landeshaushalt festlegen. Herr Minister, doch dafür bräuchten wir eben gemeinsame Auswahlkriterien jetzt, heute, hier, im Hessi

schen Hochschulgesetz. Dazu gibt es in diesem Entwurf nichts – Fehlanzeige bei der CDU.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Sie trauen sich nicht einmal – Herr Corts, an dieser Stelle wird es wirklich peinlich für die CDU –, der Stiftungsuniversität Frankfurt das Recht zu geben, ihre Zulassungszahlen nach dem ZVS-Modell selbst festzulegen. Das haben Sie sogar Darmstadt zugetraut.Warum soll die Hochschule Frankfurt mit Dienstherrneigenschaft diese Zahlen nicht auch eigenständig ausrechnen können?

(Beifall bei Abgeordneten der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Zweiter Punkt, wo Sie die aktuelle Debatte leider verpassen: die Flexibilisierung bei Lehrverpflichtungen. Schon wegen der derzeitigen Anforderungen lassen sich doch häufig hervorragende Lehre und hervorragende Forschung nicht zeitgleich miteinander vereinbaren. Was wir hier bräuchten, wären die neuen Modelle, wie sie auch die Hochschulrektorenkonferenz bereits auf den Tisch gelegt hat, vom Lecturer über Lehrprofessuren bis hin zu Lehrdeputatskonten, damit die Hochschulen in eigener freiheitlicher Entscheidung ihre Lehrverpflichtungen gestalten können. Das eröffnet den Hochschulen die Möglichkeit, zusätzliche Qualität für Forschung und Lehre zu erbringen. Herr Minister, aber auch hier: Fehlanzeige, wenn es um die hessischen Hochschulen geht. Das trauen Sie sich wiederum nur bei Frankfurt.Selbst Darmstadt darf es nicht. Ich frage mich: Warum haben Sie hier nicht den Mut?

Drittens. Das betrifft Sie genauso wie die Kollegin Wolff für den Kultusbereich:Die Lehrerausbildung müsste dringend nachjustiert werden. Wir haben nun drei Jahre lang Erfahrungen mit der neuen Lehrerausbildung gesammelt, und wir sehen, dass es an etlichen Stellen erheblich rumpelt. Doch Sie verpassen diese Chance.

Ich will Ihnen nur ein Beispiel nennen. Die Berufung von Fachdidaktikern läuft in unseren Hochschulen überhaupt nicht rund. Das liegt daran, dass wir nur die Berufung von Schullehrern auf diese Stellen zulassen.Das ist zu kurz gesprungen. Die Hochschulen wollen dringend, dass etwas geändert wird. Aber auch an dieser Stelle wird leider keine umfassende Novellierung vorgelegt.

(Beifall bei der FDP)

Nun komme ich zu dem nächsten Punkt, der Stiftungsuniversität Frankfurt. Herr Minister, an dieser Stelle ist es durchaus möglich, versöhnlicher zu werden; denn aus der aktuellen Debatte wissen Sie bereits, dass die FDP die zügige Umwandlung der Universität Frankfurt in eine Stiftungsuniversität unterstützt.

Wir finden es richtig – Herr Kollege Siebel, ich sehe die Kultur des Stiftens in diesem Lande etwas anders als Sie –, dass die Frankfurter an die Stiftungstradition einer Bürgeruniversität wieder anknüpfen wollen. Ehe wir beklagen, dass diese Tradition in Deutschland nicht mehr so stark ist, wie das früher der Fall war, müssen wir alle miteinander an den Rahmenbedingungen arbeiten: am Stiftungsrecht, am Stiftungssteuerrecht, aber auch daran, diejenigen zu würdigen, die sich mit privaten Geldern engagieren, um weitere Zustiftungen möglich zu machen.Wir, die FDP, versprechen uns auf jeden Fall eine Öffnung der Hochschule hin zu engagierten Bürgerinnen und Bürgern, die ihren Fachverstand, aber auch – das hoffen wir sehr – ihr privates Kapital einbringen werden, um der Hochschule Frankfurt weiterzuhelfen.

(Beifall bei der FDP)

Davon profitieren nachher alle: Studierende, Mitarbeiter und Wissenschaftler an der Universität Frankfurt. Frau Kollegin Sorge, ich glaube, der AStA der Universität Frankfurt erweist wirklich jedem, sowohl den Mitarbeitern als auch den Studierenden, einen Bärendienst, wenn er meint, sich ins Rad der Entwicklung werfen und diese blockieren zu müssen. Sie vergeben dort eine Chance. Ich glaube nicht,dass sie gerade in dieser Frage die Interessen der angehenden Akademikerinnen und Akademiker vertreten.

(Beifall bei der FDP)

Uns als FDP-Fraktion ist wichtig, dass die Universität Frankfurt in ihrer Hausalts- und Wirtschaftsführung weitgehend frei sein wird, was diese Entwicklung betrifft. Wichtig ist uns aber auch, dass sie die Dienstherrneigenschaft bekommt und bei der Personalbewirtschaftung freier wird.

Herr Minister, dieser Hinweis muss allerdings erlaubt sein.Das Modell,das Sie vorgelegt haben,scheint uns suboptimal zu sein – um es freundlich auszudrücken –; denn der Gesetzentwurf, den Sie präsentieren, nimmt auf eine reine Zuwendungsstiftung Bezug. Der Kapitalstock, mit dem die Stiftung ausgestattet werden soll, besteht nur aus Grundstücken, die die Hochschule bereits nutzt und auch in Zukunft nutzen wird. Das heißt, die Hochschule bekommt kein Kapital zur Verfügung gestellt, das Erträge erwirtschaften würde. Das bedeutet auch, dass sie, finanziell gesehen, vom Land um keinen Deut unabhängiger sein wird, als sie es momentan ist.

Das halten wir für schwierig. Genau das ist nämlich der Gedanke, den Herr Prof. Steinberg immer mit angeführt hat.

Lassen Sie mich an der Stelle einen weiteren Kritikpunkt anbringen. Ich glaube, es ist der Bedeutung dieses Hauses nicht angemessen, dass wir als Gesetzgeber darüber, wie dieser Kapitalstock aussieht, dermaßen schlecht informiert werden. Es musste eine regelrechte Schnitzeljagd gemacht werden, um zu der Information zu kommen, welches die Grundstücke sind, die Sie in Ihrer Liste notieren. Sie geben zwar Flurstücke und Flurnummern an. Nur haben diese wahrscheinlich nicht alle 110 Kollegen präsent und meist auch keinen Zugriff auf das elektronische Grundbuch. Mittlerweile wissen wir aufgrund der gelieferten Karten, welche Grundstücke mit Nummern gekennzeichnet sind.

Ich glaube aber, es gehört in die Verantwortung des Ministeriums, den Landeshaushaltsgesetzgeber darüber zu informieren, welche Vermögenswerte er an die Stiftung übertragen soll.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Herr Minister, dazu gehört auch – ich bin bei meinen Recherchen gefragt worden, warum ich das eigentlich wissen wolle; das brauche mich gar nicht zu interessieren –, dass ich nicht nur wissen will, welche Grundstücke betroffen sind. Das weiß ich mittlerweile. Ich will auch wissen, was das für Vermögenswerte sind.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Sie und auch die Vertreter der Universität Frankfurt erwarten von uns, dass wir einer Stiftung des öffentlichen Rechts erhebliche Vermögenswerte des Landes übertragen. Es mag eine Stiftung des öffentlichen Rechts sein, und deswegen mag eine Nähe zum Land gegeben sein.

Aber diese Stiftung ist eine juristisch – auch vom Land – unabhängige,selbstständige Person.Das soll sie auch sein. Sie soll ordentlich ausgestattet werden.Aber wir alle müssen vor unseren Wählern – den Steuerzahlern – diese Schritte verantworten können. Das kann ich aber nicht, wenn man mir keine Information darüber gibt, welche Vermögenswerte wir aus dem Landesvermögen ausgliedern.