Protocol of the Session on March 27, 2007

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister Dietzel, seit Jahren, das wissen Sie, fordern wir GRÜNEN einen umfassenden und vorsorgenden Hochwasserschutz. Bereits im Jahre 2005 haben wir einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht, der viele Punkte aufgegriffen hat, die Sie jetzt in Ihrem Gesetz verankern wollen. Insofern kann man sagen: Zwei Jahre zu spät, aber Sie haben immerhin gemerkt, dass etwas getan werden muss.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie haben gemerkt, dass etwas getan werden muss, um einen vorsorgenden Hochwasserschutz zu betreiben. Es hat leider zwei Jahre gedauert, aber man kann es begrüßen, dass Sie zu der Erkenntnis gekommen sind, dass der Hochwasserschutz nicht nur Deichneubauten bedeutet.

Dennoch gibt es natürlich auch Kritikpunkte, die wir an dieser Stelle benennen wollen. Der vorgelegte Gesetzentwurf hat zwar große Teile unserer damaligen Forderungen aufgegriffen, dennoch fehlen einige Punkte, die in einem vorsorgenden Hochwasserschutzgesetz verankert werden müssen.

Es ist einfach unverständlich: Es wurde ein Klimaschutzforum unter Beteiligung der Hessischen Landesregierung durchgeführt. Es gab eine Klimafolgenuntersuchung durch das Land Hessen. Aufgrund dieser Erkenntnisse, Herr Minister Dietzel, muss man deutlich feststellen, dass zukünftig mit höheren und gefährlicheren Hochwasserereignissen zu rechnen ist. Deshalb ist es dringend notwendig, zu erkennen, dass der Hochwasserschutz eben nicht nur den Deichbau umfasst, sondern es auch notwendig ist, die richtigen Schlüsse zu ziehen und auf dieser Grundlage auch die richtigen gesetzlichen Regelungen zu verankern.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir streiten uns an dieser Stelle nicht über die notwendigen technischen Schutzmaßnahmen in Form von Deichen und Flächen mit Rückhaltevermögen, aber uns muss klar sein, dass das eben nicht alles sein kann. Um die Ursachen der Entstehung von Hochwässern zu bekämpfen, muss den Gewässern mehr Raum gegeben werden. Von RotGrün wurde dies über Renaturierungsmaßnahmen angegangen. Das heißt, diese Maßnahmen müssen intensiviert werden, auch unter Ihrer Verantwortung.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es muss auch klar sein, dass es für den Schutz von Menschen und Sachwerten unumgänglich ist, dass die Menschen in die Lage versetzt werden, mit Hochwasserkatastrophen umzugehen und den Gefahren wirksam entgegenzuwirken.

Ein Schritt in diese Richtung ist für uns feststellbar. Es ist aber leider nur ein Schritt. Es ist begrüßenswert, dass die Landesregierung endlich unserer Forderung nachkommt und den Einbau neuer Ölheizungen in Überschwemmungsgebieten verbietet. Das war eine Forderung, die wir intensiv im Ausschuss und auch im Rahmen der Anhörung diskutiert haben.Das reicht aber nicht.Wir brauchen darüber hinaus Sicherungsmaßnahmen an bestehenden

Anlagen und bezüglich aller anderen wassergefährdenden Stoffe. Das ist aber nicht nur in den potenziellen Überschwemmungsgebieten nötig, sondern auch in den überschwemmungsgefährdeten Flächen hinter den Deichen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch auf diesen Flächen ist es notwendig, wassergefährdende Stoffe in nur geringem Umfang zu lagern und für den Fall, dass sie dort überhaupt gelagert werden müssen, besondere Auflagen zu erlassen, um sie entsprechend zu sichern. Nur auf diese Weise lassen sich Schäden für die Umwelt und für Sachwerte durch ausgelaufenes Öl oder Chemikalien wirksam begrenzen. Sie wissen ganz genau: Es gibt auf dem Markt inzwischen unzählige, gängige technische Möglichkeiten und Alternativen. Das ist alles machbar. Deshalb müsste es eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, dass gerade auch für überschwemmungsgefährdete Gebiete eine entsprechende gesetzliche Regelung getroffen wird.

Meine Damen und Herren, was uns weiterhin fehlt – auch damals ein Punkt in der Diskussion –, ist die gesetzliche Verpflichtung zur Information über Gefahrenkarten und über Hochwasserschutzpläne. Denn die Menschen, die in den Überschwemmungsgebieten und in den überschwemmungsgefährdeten Bereichen leben, sind auf Informationen angewiesen. Diese Informationen sind wichtig, damit die Menschen sich im Katastrophenfall auch selbst schützen können. Gerade die Erfahrungen in Köln in den Jahren 1993 und 1995 haben deutlich gezeigt:Wenn man sich auf das vorbereitet, was kommen kann, können auch die Schäden geringer gehalten werden.

Die Landesregierung bietet über das Internet einen Zugang zu „Hochwasserpläne, Hochwassergefahren“. Aber ein Besuch auf der Internetseite des HMULV zeigt, dass das bisherige Informationsangebot im Internet in Hessen nicht ausreichend ist. Ich habe es selbst probiert. Es ist sehr kompliziert, und es bringt nicht die Erkenntnisse, die man als jemand, der in solchen Gebieten lebt, einfach braucht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf der Abg. Elisabeth Apel (CDU))

Weder sind alle Überschwemmungsgebiete und überschwemmungsgefährdeten Bereiche im Internetangebot enthalten, noch finden sich konkrete Verhaltenshinweise wie Fluchtwege oder auch bauliche Maßnahmen zum Selbstschutz.

Meine Damen und Herren,Gefahren nicht deutlich zu benennen ist unverantwortlich,

(Zuruf der Abg. Elisabeth Apel (CDU))

denn dadurch wird eine wirksame Vorbereitung für den Ernstfall verhindert. Die Erstellung von Gefahrenkarten – auch das war damals Bestandteil unseres Antrages – und eine leicht zugängliche Veröffentlichung von gut aufbereiteten Informationen müssen deshalb gesetzliche Pflichtaufgabe des Landes werden. Das ist auch in einem Gesetz zu verankern.

(Zuruf der Abg. Elisabeth Apel (CDU))

Meine Damen und Herren, da wir GRÜNEN schon bei der Novelle 2005 konkrete Forderungen für einen umfassenden Hochwasserschutz vorgelegt haben und wir eben auch feststellen können, dass die Landesregierung nach zwei Jahren nun endlich beginnt, unseren Argumentationen zu folgen, setzen wir daher auf die Anhörung im Um

weltausschuss und auf eine weitere Lernbereitschaft der CDU, damit es endlich in Hessen zu einem Hochwasserschutz kommt, der den Namen auch wirklich verdient.

Es muss ganz klar sein: Die jetzigen, immer noch unzureichenden Regelungen sowie die Informationen und die Hilfestellung für die betroffenen Menschen müssen verbessert werden. Wir hoffen, dass es uns im Gesetzgebungsverfahren gelingt, dass auch unsere restlichen Forderungen umgesetzt werden, damit auch bei einem möglichen kommenden Hochwasserereignis möglichst wenige Schäden eintreten werden. – Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Das Wort hat der Kollege Grumbach, SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als wir das letzte Mal das Hessische Wassergesetz beraten haben, waren ein paar Dinge klar; heute sind auch ein paar Dinge klar. Als wir es das letzte Mal beraten haben, war klar: Dieses Gesetz wird bald wieder geändert werden müssen. Es war klar, dass der erste Entwurf, den die Landesregierung vorgelegt hat, ohnehin nicht läuft, weil er schon heute wieder hätte korrigiert werden müssen. Es ist heute klar, dass der Entwurf, den wir damals verabredet haben, in ein paar Punkten korrigiert werden muss. Es ist heute klar, dass die Landesregierung gewartet hat, damit sie klären kann, was sie alles nicht machen muss, denn Sie machen ja, wie üblich, nicht mehr, als Bundes- und Europarecht Ihnen vorgeben.

Ursula,ich fürchte,dass die Frage des Nacheilens nach eurem Gesetzentwurf nicht Motivation ist, sondern es wird sich nichts ändern; denn es soll ja wieder nur 1 : 1 umgesetzt werden.Aber es ist ebenso klar: In den Anhörungen ist der Sachverstand zu hören, und wir werden nicht aufgeben,der Landesregierung beizubringen,wie man Hochwasserschutz macht. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD – Jürgen Frömmrich (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN): Das waren aber kurze Wasserspiele!)

Vielen Dank,Herr Kollege Grumbach.– Das Wort hat der Kollege Lenhart, CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Minister hat sehr ausführlich beschrieben, worum es im Einzelnen geht; deswegen brauche ich auf die Details hier nicht mehr einzugehen, zumal wir im Ausschuss noch sehr ausführlich darüber sprechen werden.

Aber ein Punkt muss doch angeführt werden: Wenn man zurückschaut, wie es mit der Verantwortung beim Hochwasserschutz war und welchen Ansatz man im Haushalt beim Hochwasserschutz übernommen hat,sieht man,dass es 1 Million c waren, und es war diese Landesregierung, die diesen Ansatz auf 10 Millionen c aufgestockt hat und

dieses Geld auch verausgabt. Das muss an dieser Stelle auch einmal wieder eingeführt werden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Dass es Veränderungen gibt, die noch von Bundesseite kommen – sie liegen hier vor,sie wurden vorgestellt –,war bekannt; aber bekannt war auch, dass aus den Reihen von Rot und Grün gegenüber der Landesregierung die ganze Zeit angemahnt wurde, sie sei nicht schnell genug. Wir hätten zu dem Zeitpunkt ja noch warten müssen. Insofern widersprechen Sie sich sehr deutlich. Das muss ich an diesem Punkt einmal einführen.

Wenn es jetzt um diese Novellierung geht, ist wieder eine Frist bis Mai 2007 zu berücksichtigen. Deswegen ist auch hier die Vorgabe entsprechend umzusetzen und nicht weiter hinauszuschieben.

Das Bundesgesetz wird hier den Hochwasserschutz erweitern. Sie wissen, dass wir auf diesen Punkt immer ein besonderes Augenmerk gerichtet haben und dies auch weiterhin tun werden. Deswegen werden wir hier auch ohne Verzögerung alles tun, damit dieser Gesetzentwurf entsprechend umgesetzt wird.

Frau Hammann, auf einen Punkt werden wir sehr aufmerksam schauen, wenn es um Hochwasserschutz geht. Wir werden, wenn es die Rahmenbedingungen gibt, 1 : 1 mitgehen. Sie wollten schon immer mehr; das Draufsatteln war immer eine Stärke von Rot-Grün.

(Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh! – Sarah Sorge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Es ist manchmal nicht schlecht, draufzusatteln!)

Wir werden hier nur 1 : 1 mitgehen, und wir werden auch genau schauen, was Sie unter Hochwasserschutz verstehen, ob es hier wirklich um Hochwasserschutz geht oder ob Sie hier unter dem Deckmäntelchen des Hochwasserschutzes eine Reglementierung im landwirtschaftlichen Bereich einreißen lassen wollen.

(Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Sie haben es immer noch nicht verstanden, Herr Kollege! – Glockenzeichen des Präsidenten)

In diesem Punkt kann man es heute erst einmal dabei belassen. Wir werden uns im Ausschuss noch sehr ausführlich darüber unterhalten. Im Übrigen werden wir von der CDU-Fraktion den Gesetzentwurf, den der Minister eingebracht hat, positiv begleiten. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Lenhart. – Das Wort hat der Kollege Heinrich Heidel, FDP-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die von der Hessischen Landesregierung vorgelegte Änderung des Hessischen Wassergesetzes beinhaltet in wesentlichen Teilen die Umsetzung europarechtlicher und bundesrechtlicher Vorgaben. Man soll das alles nicht so überbewerten, was hier zum Thema Hochwasser steht.

(Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Genau!)

Ich will nur auf einen Punkt hinweisen: Wenn ich es richtig gelesen habe, ist der 10. Mai 2007 dann der 31. Dezember 2006, weil eigentlich bis zum 31. Dezember 2006 eine Änderung des Wassergesetzes hätte vorgenommen werden müssen.

(Beifall bei der FDP – Elisabeth Apel (CDU): Sei doch nicht so kleinlich!)

Ich will an zwei Punkten auf den Entwurf eingehen. Was sich im Wesentlichen ändert, sind Definitionsbestimmungen über Gewässer, Gewässerabschnitte. Es werden bundesrechtliche Fristen übernommen, durch die dann feststeht, bis wann welche Festsetzungen zu erfolgen haben.Aber ich gehe gleich noch einmal darauf ein, dass das am Ende in dieser Vorlage wieder etwas widersprüchlich ist.

Meine Damen und Herren, in dem Vorblatt wird auf Seite 5 darauf hingewiesen, dass für die Kommunen außer für die Veröffentlichung keine Kosten entstehen. Im Gesetz liest man aber auf Seite 4 in § 13 etwas zum Verbot von Ölheizungen, zur Überprüfung von Abwasserkanälen, zur Wasserversorgung und zu weiteren technischen Maßnahmen. Da sehe ich sehr wohl Belastungen auf die Kommunen zukommen. Wenn das so ist, kann man im Vorblatt nicht einfach schreiben, dass dadurch auf die Kommunen keine Belastungen zukommen.

(Beifall bei der FDP)