Meine Damen und Herren, es gibt in den Fachgesetzen bereits umfänglich die Möglichkeit, auf Informationen der Verwaltung zurückzugreifen, und zwar dort, wo derjenige, der um die Information nachsucht, ein berechtigtes Interesse begründen kann. Wir sind der Auffassung, dass das ausreichend ist. Deswegen sehen wir zumindest im Moment die Not, ein Informationsfreiheitsgesetz zu etablieren, noch nicht.
Meine Damen und Herren, unabhängig von der Frage, inwieweit eher Geheimnisse oder Sicherheitsinteressen dadurch betroffen sein können, dass man sehr weite Möglichkeiten des Informationszugangs gegenüber der Verwaltung als generellen Anspruch begründet, glauben wir, dass damit ein erheblicher Bürokratieaufwand verbunden ist, den wir zumindest bisher noch nicht als gerechtfertigt sehen.
Herr Prof. Ronellenfitsch, ich darf mich noch einmal sehr herzlich bei Ihnen und Ihrer Behörde für die Arbeit, die Sie geleistet und mit dem Tätigkeitsbericht dokumentiert haben, bedanken. Ich glaube, es ist nicht nur mit Ihrem Vortrag, sondern auch durch Ihren Bericht deutlich geworden. Die Sorge, dass Hessen den Namen, Stammland des Datenschutzes zu sein, abgeben wird, ist unbegründet. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Prof.Ronellenfitsch,ich möchte meinen Beitrag damit beginnen, Ihnen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ihres Hauses ganz herzlich für die Vorlage dieses Berichtes zu danken, aber nicht nur für die Vorlage dieses Berichtes, sondern auch für die kritischen, für die fachlich kompetenten und, wie wir heute wieder gesehen haben und erleben durften, rhetorisch ansprechenden Anregungen. Ich denke, das ist eine gute Tradition, und es hängt ein bisschen damit zusammen, dass die Sache des Datenschutzes der Opposition immer ein bisschen näher als der Landesregierung ist. Auch diese Tatsache verkörpern Sie in Ihrem Bericht und in der Arbeit Ihres Hauses. Dafür ganz herzlichen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist eine der vornehmsten Aufgaben unseres Hauses, des Hessischen Landtages, den jährlichen Bericht des Datenschutzbeauftragten entgegenzunehmen – vor dem Hintergrund der Stellungnahme der Landesregierung für den öffentlichen und nicht öffentlichen Bereich. Ich möchte ähnlich, wie Sie Ihre Rede angelegt haben, zu diesem 34. Bericht nicht die Einzelheiten erörtern – das haben wir im Innenausschuss getan –, sondern zu den Grundlinien, die Sie aufgezeigt haben, einige wenige Bemerkungen machen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich muss feststellen, dass Hessen unter dieser Landesregierung zu einer datenschutzrechtlichen Provinz verkommen ist.
Herr Prof. Ronellenfitsch, Sie haben es mit den Worten beschrieben, dass Datenschutz zum politischen Prekariat unter der Landesregierung verkommen ist, wo doch früher andere Länder neidisch auf Hessen geschaut haben
Liebe Kolleginnen und Kollegen,ich möchte,um ein Missverständnis auszuräumen, gleich vorweg sagen: Das liegt nicht an der Aufgabe und Arbeit des Datenschutzbeauftragten oder gar in Ihrer Person, Herr Prof. Ronellenfitsch.
Es liegt auch nicht an der Arbeit Ihrer Behörde, sondern es liegt daran, dass unter dieser Landesregierung der Datenschutz, der früher einmal eine blühende Pflanze war, jetzt zu einem relativ vertrockneten Pflänzchen verkommen ist.
Der Datenschutzbeauftragte war und ist immer warnender Rufer, der sich klug und fachlich eingemischt hat. Aber wenn die Landesregierung nicht will, dass Datenschutz eine bedeutsame Rolle spielt, sondern sie ihn immer als lästiges Anhängsel wahrnimmt, wenn die Landesregierung Datenschutz nicht als produktive Kraft versteht, sondern als Anhängsel, dann kann man noch so laut rufen. Ein Rufen in der Wüste kann letztendlich nur verhallen.
Herr Boddenberg, wir hatten in diesem Haus beim letzten Datenschutzforum eine Anhörung zum Thema Informationsfreiheit. Alle Fachleute waren hier in diesem Raum unisono der Auffassung, dass ein Informationsfreiheitsoder Informationszugangsgesetz im Sinne demokratischer und bürgerschaftlicher Teilhabe ein richtiger Weg ist. Nur Ihre Fraktion, die CDU-Fraktion in diesem Landtag, verstellt sich diesem richtigen Gedanken für demokratische Teilhabe.
Zweites Feld. Die Landesregierung hat nicht die Kraft, den Datenschutz, was seine Zuordnung angeht, nach den
modernen Notwendigkeiten zuzuordnen. Der Hessische Datenschutzbeauftragte hat auch heute in seiner Rede, ebenso wie erstmals bei seiner Amtseinführung vor vier Jahren, die verfahrene Diskussion zwischen den Fraktionen über die Zuordnung zu öffentlichem und privatem Teil mit einem eigenen Vorschlag aufzulösen versucht. Das war der Vorschlag, die Zuständigkeit an Aufgaben zu orientieren: Welches sind die Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge? – Ist das eine sinnvolle Kategorie der Zuordnung des Datenschutzes?
Ich habe damals schon bei Ihrer ersten Rede hier im Hessischen Landtag zum Ausdruck gebracht, dass genau dieser Vorschlag bedenkenswert ist. Aber was ist passiert? – Nicht einen Millimeter sind wir in dieser Frage weitergekommen, weil Sie jede Diskussion darüber blockiert haben.
Eine dritte Baustelle. Das ist das Thema E-Government. Dazu hatten wir im Innenausschuss auch sehr brenzlige Diskussionen. Da ist noch einmal viel auf die Kommunikation zwischen dem Datenschutzbeauftragten und Ihnen zurückgeschoben worden. Deshalb ist es notwendig, um Datenschutz tatsächlich ernsthaft aufleben zu lassen, den Vorschlag von Herrn Ronellenfitsch aufzugreifen und in einer öffentlichen Diskussion hier im Hessischen Landtag über die Probleme bei der Umsetzung des E-Governments mit dem Datenschutz zu diskutieren. Das ist der Weg. Datenschutz muss öffentlich und nicht in Hinterzimmern diskutiert werden.
Ein viertes Beispiel. Herr Bouffier, diesem Thema haben Sie sich überhaupt nicht gewidmet. In allen anderen Ländern werden Ideen der Auditierung des Datenschutzes weiter vorangetrieben. Ich würde gern einmal darüber diskutieren. Denn das ist ein Qualitätsmerkmal. Viele Unternehmen und viele Firmen sind ganz scharf darauf, so etwas zu bekommen, weil es ein Qualitätsmerkmal ist – gerade in einer Gesellschaft, in der die Sicherheit von Daten und des Datentransfers eine größere Rolle spielt und eine größere Bedeutung hat, auch für die Menschen in diesem Land.Aber auch einer solchen modernen Diskussion über die Auditierung im Datenschutz verschließt sich diese Landesregierung. Das ist ein Fehler.
Herr Präsident, ich will damit schließen, dass ich natürlich weiß, dass der Datenschutz nicht zu den zehn Themen im politischen Ranking gehört, aufgrund dessen die Bürger irgendwann einmal wählen werden, wie beispielsweise die Themen Bildungspolitik, persönliche Sicherheit oder Arbeit. Datenschutz hat für die Menschen in unserem Land sicherlich eine nachgeordnete Stellung.Aber vergisst man den Datenschutz, so geht eine wichtige Kategorie unseres demokratischen Staates verloren. Ich verfolge mit großer Sorge, dass die Hessische Landesregierung den Datenschutz vernachlässigt und ihm nicht die politische Bedeutung zuordnet, die er verdient. Wir brauchen eine Erneuerung des Datenschutzes, und dies ist offensichtlich mit der CDU nicht möglich. Das haben die letzten vier Jahre leider gezeigt. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Prof. Ronellenfitsch, zunächst einmal möchte ich mich bei Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die geleistete Arbeit im abgelaufenen Jahr recht herzlich bedanken. Ein besonderes Dankeschön gilt neben der rein fachlichen Arbeit auch der geistreichen Art und Weise, in der Sie die Arbeit im Innenausschuss bereichern, wovon wir auch heute hier vor dem gesamten Plenum eine Kostprobe erleben durften.
Ihre Ausführungen zur Videoüberwachung und zur Fußballweltmeisterschaft kann ich nur unterstreichen. Ich freue mich, dass wir in Ihnen da einen Partner haben, mit dem wir auf diesem Weg weitergehen können.
Meine Damen und Herren, Datenschutz in Hessen ist schon ein ganz besonderes Kapitel. Wir GRÜNE waren immer stolz darauf, dass Hessen das Stammland des Datenschutzes war. Auch Sie, Herr Beuth, haben diesen Begriff benutzt. Aber wenn ich das aus Ihrem Mund höre, habe ich immer die Vermutung, dass das ohne allzu viel Hintergrund und Herzblut ist, wie Sie an dieser Stelle mit dem Begriff „Stammland des Datenschutzes“ umgehen. Denn jetzt ist die Landesregierung dabei, sich von der Spitze der Bewegung, an der wir einmal waren, mit Riesenschritten an das andere Ende zu bewegen. Herr Siebel, Sie haben von Stillstand gesprochen. Ich gehe noch einen Schritt weiter. Ich sage, die Landesregierung geht mit Riesenschritten an das andere Ende der Bewegung und ist dabei, Datenschutz im Land Hessen Schritt für Schritt zu entsorgen.
Herr Beuth, Sie haben gesagt, Datenschutz sei eine Materie, die sich nicht so richtig erschließt. Das haben Sie mit dem Dank dafür verbunden, dass Herr Prof. Ronellenfitsch es doch verstehe, sie den Menschen näher zu bringen. Das lasse ich mir auf der Zunge zergehen: Datenschutz sei eine Materie, die sich nicht so richtig erschließe. Jetzt weiß ich, warum die CDU mit dem Datenschutz so umgeht, wie sie es tut.
Wenn wir noch einen Beweis gebraucht hätten, dass Sammelwut und sorgloser Umgang mit personenbezogenen Daten hier in der Landesregierung und auch in der CDULandtagsfraktion niemanden so wirklich aufregt, dann wäre das die sogenannte Datenpanne beim Darmstädter Polizeipräsidium gewesen. Ich meine damit nicht das persönliche Versehen eines Mitarbeiters. Er hat sich offensichtlich genau im Rahmen dessen bewegt, was seine Dienstvorschriften ihm vorschreiben. Dass diese Dienstvorschriften, die er angewendet hat, so sind, wie sie sind, ist der eigentliche Skandal an der ganzen Sache.
Ich finde es schier unbegreiflich, dass die Führungsebene des Ministeriums sagt: Wir regeln das, wir kriegen das in den Griff, und wir stellen jetzt einmal zwei virtuelle Stoppschilder in das Programm, dann ist alles gut und schon geregelt.
Herr Innenminister, ich sage Ihnen, dass das so nicht geht. Das kann man mitnichten so machen. Man kann mit sen
siblen personenbezogenen Daten nicht so umgehen und sie nur zwei oder drei Mausklicks weit vom öffentlichen Internet entfernt halten. So geht das nicht.
Da müssen Sie sich schon etwas anderes einfallen lassen. Die Begründung, die Staatssekretär Lemke dazugegeben hat, war aus meiner Sicht ziemlich entlarvend. Es wird hier ein IT-System benutzt, das einen schnellen und bequemen Zugang zum Internet bietet. So wurde es uns dargelegt und begründet. Das ist das Content-ManagementSystem. Das kann man sicher gut und praktisch nutzen, wenn es darum geht, Pressemitteilungen schnell ins Netz zu stellen und rasch und zügig Informationen, die für eine große Öffentlichkeit bestimmt sind, nach draußen zu geben. Dann kann man mit solch einem IT-System arbeiten. Wenn ich aber Daten habe, die eben nicht für eine breite Öffentlichkeit bestimmt sind, dann muss der Grundsatz Sicherheit vor Bequemlichkeit gelten, nicht Bequemlichkeit vor Sicherheit. Da muss man schon etwas anders arbeiten.
Bei allem Verständnis für Schnelligkeit und Schnelllebigkeit denke ich, dass wir da andere Sicherungssysteme brauchen, um vernünftig mit sensiblen Daten umgehen zu können. Herr Bouffier, ich denke, dass da schnell nachgearbeitet werden muss. Dieser Auffassung war auch der Hessische Datenschutzbeauftragte, der uns in seiner Pressemitteilung hat wissen lassen, dass er diese Art der Datenverarbeitung, wie Daten ins Internet gestellt werden, auch nicht richtig findet.
An dieser Stelle zeigt sich noch einmal deutlich das mangelnde Problembewusstsein. Der Hessische Datenschutzbeauftragte erfuhr über die Presse von diesem GAU im Datenschutz. So dürften meiner Ansicht nach öffentliche Stellen mit dem Datenschutzbeauftragten und dem Datenschutz in Hessen nicht umgehen. Da ist mehr Sensibilität gefragt.
Ich bleibe im Bereich der Polizei und des Innenministeriums, wenn ich mich mit dem Datenschutzbericht beschäftigte, obwohl auch im Kultusministerium mit seinen Datenbanken ziemlich vieles aufzugreifen wäre. Es gibt offensichtlich im Bereich der Polizei eine große Abneigung, einmal gesammelte Datensätze wieder zu löschen. Das zieht sich in ganz unterschiedlicher Intensität durch die Berichte. Im 34. Bericht finden wir eine Überschrift „Gelöscht und doch nicht gelöscht – Prüfung von Polizeidatenbeständen“. Im Folgenden wird das Problem beschrieben, dass Datensätze, die eigentlich zur Löschung bestimmt waren, nicht gelöscht werden, weil es technische Probleme bei der Umsetzung gibt. Ich finde es schon bemerkenswert,dass es eine technische Lösung für das Sammeln und Verwerten von Daten gibt, sich aber für eine ordnungsgemäße Löschung keine technische Lösung findet. Das zeigt aus meiner Sicht wieder einmal den Stellenwert, der dem Datenschutz zugestanden wird. Wenn man sich dann noch einmal mit den Einzelheiten beschäftigt, kommt man zu einem ganz bemerkenswerten Grundsatz. Es heißt im Datenschutzbericht – ich zitiere –: