Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte nicht auf die Punkte eingehen, in denen wir uns einig sind: dass in dem neuen Gesetz Verbesserungen und Modernisierungen erfolgt sind. Die Bündelung und die Regelung für tot geborene Kinder und Föten wurden angesprochen. Nein, ich möchte mich ein bisschen auf die noch bestehenden Differenzen konzentrieren, die wir im Ausschuss mit Sicherheit mit sehr viel Spannung und Interesse beraten werden.
Neben der Tatsache, dass wir viele einzelne Gesetze zusammengefasst haben, glaube ich, erkennen zu können, dass in dem Gesetz bewusst sehr viele offene Formulierungen zu finden sind.Wenn ich diesen Gesetzentwurf mit gesetzlichen Regelungen in Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein vergleiche, finde ich in einigen Passagen in Hessen eine deutlich offenere Formulierung, eine offenere Bezugnahme nicht nur auf Kirchen und Kommunen, sondern auch auf Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften.
Was ich auch nicht sehe,ist die Problematik mit den Friedwäldern.Ich fange einmal mit diesem Punkt an.Im Gesetz wird nicht ausgeschlossen, dass so etwas in einer Kommune angelegt werden kann. Da werden Sie mir zustim
men.Vielmehr ermöglichen wir es im Rahmen des Gesetzes, über die kommunale Ebene, über die kommunale Verantwortlichkeit darüber zu befinden. Das hängt direkt damit zusammen, inwiefern in einer Region ein Bedarf besteht oder auch nicht. Denn das ist ja unterschiedlich. Es gibt Gebiete in diesem Land, in denen darüber sehr viel intensiver diskutiert wird als in anderen.
Wir sagen natürlich – und sind fest davon überzeugt –, dass man deutlich erkennen muss, dass es sich um eine Ruhestätte handelt.Der Prozess läuft dann über die Kommune:Antrag, Bebauungsplan,Ausweisung eines entsprechenden Friedwaldes. „Friedwald“ ist übrigens schwierig zu verwenden, denn das ist ja eine vertragsrechtliche Gesellschaft; man muss sich einmal auf einen gemeinsamen Terminus einigen, vielleicht „Ruhewald“. Insofern schließen wir es nicht aus. Wir stellen ordnungsrechtliche Hürden auf, die von den Kommunen zu überwinden sind, sofern vor Ort ein Bedarf besteht.
Auch die Frage nach dem Sargzwang muss ich in den Raum werfen. Wenn ich das Gesetz richtig gelesen habe, ist in dem entsprechenden Absatz lediglich von Aufbewahrung und Transport die Rede. Frau Kollegin, das steht in § 15. In mehreren Abschnitten des Gesetzes wird darauf hingewiesen, dass auf Bräuche, Gepflogenheiten,Traditionen, religiöse Ansichten usw. Rücksicht zu nehmen ist.Das Gesetz ist insofern eine ziemlich offen formulierte Rahmengesetzgebung, die sehr viel Verantwortlichkeit in die Kommunen oder in die Interessengruppen vor Ort auslagert, die der Meinung sind, vor Ort müsste man zusätzlich zu dem bereits vorhandenen Angebot an Möglichkeiten etwas Neues formulieren, beantragen und in die Realität umsetzen. Insofern geben wir den Kommunen die Verantwortung, die sie meines Erachtens in dieser Frage auch verdienen. Über die Ordnungsbehörden und Friedhofsordnungen ließe sich meiner Einschätzung nach sehr viel von dem entspannen, was hier gerade als vermeintliche Konfliktsituation angesprochen wurde.
Die Anlage von Friedhöfen und die Ausweisung im Bebauungsplan müssen unserer Ansicht nach mit einer Definition einhergehen,wie ein so ausgewiesener Bereich als solcher auch sichtbar gemacht werden muss. Damit kommen wir zum Thema Definition von Umfriedungen. Wir werden uns im Ausschuss mit Sicherheit Gedanken darüber machen müssen, in welcher Art und Weise dies unmissverständlich definiert werden kann.Aber wir bleiben bei der Auffassung, dass wir um eine wie auch immer geartete Umfriedung eines Areals,das als Ruhestätte dienen soll, nicht umhinkommen.
Mit dem Gesetz wird eine Brücke geschlagen zwischen christlich-abendländlicher Beisetzungstradition in unserem Land und neuen Bestattungsarten, die sich auch vor dem Hintergrund der sich verändernden Gesellschaft auftun.Wir tragen dem Rechnung, wir nehmen dieses Thema sehr ernst. Ich erachte den Gesetzesentwurf als eine sehr offene Formulierung, die gerade auf diese Punkte sehr gut eingehen kann.Wir beziehen Glaubens- und Religionsgemeinschaften im weitesten Sinne, die Kommunen in ihrer Verantwortung und die neuen Fragestellungen bezüglich der „Ruhewälder“ – oder wie auch immer wir sie nennen wollen – ein.
Ich denke aber, dass man bei der Diskussion auch mit den Beisetzungsbräuchen anderer Religionen oder Religionsgemeinschaften sehr ernst und sehr vorsichtig umgehen muss, was bisher auch erfolgt ist. So sind beispielsweise beim Thema Sargzwang auch widersprüchliche Aussagen zu finden. Von einigen Gruppen wird formuliert, dass es
vor dem Hintergrund des Islam notwendig sei, den Sargzwang komplett aufzuheben. Es gibt aber auch Äußerungen von Gelehrten, die die Regelung, die hier und da angewandt wird, nämlich offen oder in Kombination mit einem Sarg beizusetzen, als durchaus akzeptablen Kompromiss ansehen.
Wir werden uns also damit befassen müssen, welche unterschiedlichen Ansichten es dort mittlerweile gibt. Denn dort ist Bewegung. Es gibt mittlerweile Bestattungsinstitute, die den muslimischen Gepflogenheiten folgend sehr nahe an das kommen, was wir an Traditionen kennen. Insofern fängt dort auch eine gegenseitige Anpassung im Wissen um die neuen Herausforderungen an. Das ist zu begrüßen. Dem kann man sehr gut Rechnung tragen. Ich gehe davon aus, dass dieses Gesetz eine gute Grundlage dafür bietet, sich sachlich orientiert damit zu befassen, wie wir die verschiedensten Bestattungsformen zusammenführen können, ohne unsere traditionelle Vorstellung von einer Ruhestätte komplett infrage stellen zu müssen.
Ich hoffe, dass wir im Ausschuss – ich glaube nicht, dass wir eine Anhörung benötigen, wir haben bereits eine große Anhörung im Ausschuss gehabt – ähnlich ruhig und sachlich mit dieser Materie umgehen, wie wir es bisher getan haben.Das hat das Thema auch verdient.Im Vergleich zu anderen Gesetzesänderungen in Deutschland halte ich den Entwurf für gelungen und bitte später im Ausschuss um Unterstützung. – Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Was lange währt, wird endlich gut. Wir haben uns – die Kollegen und auch der Innenminister in seiner Einbringungsrede haben darauf bereits hingewiesen – mit dem Thema Bestattungskultur in Hessen in dieser Legislaturperiode auf Initiative meiner Fraktion, der FDP, intensivst auseinandergesetzt. Wir haben im Hessischen Landtag eine intensive Diskussion und eine intensive Anhörung gehabt. Ich glaube, das war eine der Anhörungen, die das Prädikat „wertvoll“ wirklich verdienen, weil zum einen viele Informationen ausgetauscht worden sind und zum anderen ein Thema auf sehr hohem Niveau diskutiert wurde, das unter anderem ethische, aber auch eine Reihe von religiösen und sonstigen Momenten hat.
Wir hatten – die Kollegin Hofmeyer hat darauf hingewiesen – am 19. Januar 2005 beschlossen, dass wir baldmöglichst einen entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung erbitten.Wir haben zur Kenntnis genommen,dass es einen Referentenentwurf vom 7. März 2006 – ich sage es noch einmal: 19. Januar 2005, 7. März 2006 – gegeben hat. Nun ist der Gesetzentwurf mit dem Datum 11. Januar 2007 eingebracht. So viel zu dem Thema, dass sich Bürokratie teilweise ein bisschen intensiv mit sich selbst beschäftigt und dass es nicht immer am Parlament liegt, wenn Entscheidungen so lange hinausgezögert werden.
Ich glaube, dass ein bisschen mehr Dampf bei der Arbeit im zuständigen Innenministerium auch nicht geschadet hätte. Jetzt haben wir diesen Gesetzentwurf, und ich möchte ihn wie folgt kurz bewerten.
Er ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es hat natürlich etwas damit zu tun, dass wir die verschiedenen Gesetze, die verschiedenen Normen, in denen das Bestattungswesen in Hessen reguliert worden ist, aufgeben und ein einheitliches System schaffen. Das ist gut so. Ich glaube, im Vergleich zu den alten Gesetzesnormen ist eine Verwaltungsvereinfachung, eine Rechtsvereinfachung zu erkennen. Das ist zu loben.
Zum Zweiten ist zu loben, dass die Thematik der Bestattung tot geborener Kinder und von Föten jetzt in ethisch guter Weise geregelt wird. Da hatten wir bisher eine Gesetzeslücke, um es höflich auszudrücken. Das wollen sicherlich auch alle vier Fraktionen hier im Hause gemeinsam in der vorgelegten Art und Weise oder ähnlich regeln.
In zwei Punkten bin ich mit dem Gesetzentwurf immer noch nicht glücklich. Das sind die Themen „Urnenzwang“ und „Finden von Bestattungsmöglichkeiten“ außerhalb klassischer Friedhöfe.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, beim Thema „Sargzwang“ kann ich als Jurist die Argumentation, die Herr Kollege Möller gerade gebracht hat, nachvollziehen. Nur: Warum machen wir es denn so kompliziert? Warum eigentlich muss ein Sargzwang vorgeschrieben werden?
Das war in der Anhörung ein sehr intensiv behandeltes Thema. Da haben wir verschiedenste Informationen und Sachverhaltsdarstellungen bekommen. Ich werde diese in der Beratung noch einmal aufrufen und hoffe, dass wir uns dann darauf einigen können, dass das rechtliche Regel-Ausnahme-Verhältnis geändert wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, praktisch sind sowohl das Thema „Sargzwang“ wie auch das Thema „Finden einer Ruhestätte außerhalb eines klassischen Friedhofs“ nichts, was die Welt bewegen wird. Es werden künftig nicht 10, 15 oder 20 % der Bestattungen – wenn es denn erlaubt sein wird – nicht mehr im Sarg und außerhalb eines Friedhofs stattfinden. Diese Angst, die da immer wieder suggeriert wird, dass sich da eine „Bewegung hin in die Wälder“ – ich sage es erst einmal mit vielen Gänsefüßchen vorne und hinten – organisieren wird, wird sich nicht bestätigen. Aber wir sind der festen Überzeugung – das hat natürlich auch etwas mit unserer liberalen Grundauffassung zu tun –, dass die Freiheit des Menschen, über sich selbst zu entscheiden, nicht mit seinem Tod endet,
sondern dass es auch noch Freiheitsrechte gibt, die über den Tod hinausgehen. Wenn ein Mensch, eine Familie oder – wir haben es bei der Anhörung gehört – ein Freundeskreis beschließt, dass man im Tode beisammen sein möchte, z. B. in einem Wald, so frage ich Sie ernsthaft:Was können wir denn dagegen haben?
Das heißt doch nicht, dass sich jetzt alle in einem Friedwald oder in einer ähnlichen Institution beerdigen lassen werden wollen. Das wird nicht so sein. Aber es wird eine Zahl von Menschen geben, die sich für diesen Weg entscheiden. Lieber Herr Innenminister, da ist ihr Gesetzentwurf zwiespältig. Es ist nicht so eindeutig, wie Herr Kollege Möller es gerade versucht hat darzustellen, sondern
es ist sehr verwirrend. Letztlich ist die Frage doppelt verwirrend. Zum einen:Was ist denn eigentlich eine Umfriedung? Das darf in dem Gesetz auch nicht stehen.Aber es sollte eine Begründung enthalten sein.
Muss dort nun ein Schild aufgehängt werden? Das würde z. B. für einen Friedwald, wie wir ihn aus Michelstadt kennen, genügen. Muss es dort aber eine Umfriedung geben? Wir wissen ja, wo das Wort „Friedhof“ herkommt: Es hängt mit der Umfriedung zusammen, nicht mit dem Frieden. Um die Stätte herum sollte etwas gemacht werden. Das ist die Erklärung dieses Wortes.Muss das weiterhin so gemacht werden, ja oder nein?
Wir Liberale meinen: Nein, das muss nicht sein. – Es soll natürlich nicht – ich sage das einmal sehr flapsig – neben einem Parkplatz, der möglicherweise auch noch für Parkand-Ride genutzt wird, irgendeine Ecke eingerichtet werden, in der man Leichen beerdigt. Nein, es muss schon einen würdigen Rahmen geben.
Aber bedarf es dazu wirklich einer klassischen Umfriedung? Wie gesagt, man muss bedenken, woher das Wort kommt:Wall,Hecke – wie auch immer.Wenn gefragt wird: „Müssen wir das haben oder nicht?“, sagen wir Liberale: Das muss nicht sein. – Es muss einen würdigen Rahmen geben, wie wir es z. B. aus Michelstadt kennen. Alle, die diesen Friedwald besichtigt haben, wissen das. Es muss erkennbar sein; es darf nicht anonym sein. Natürlich gibt es auch auf unseren klassischen Friedhöfen anonyme Beerdigungen. Das sollten wir nicht vergessen. Das ist aber ein anderes Thema.
Wir bitten daher die Unionskollegen, sich in der Anhörung noch einmal kritisch mit dem Thema zu befassen und auf jeden Fall eine Abrüstung des Wortes „Umfriedung“ vorzunehmen. Dann ist es möglich, einen Friedwald einzurichten, was nach dem Gesetzeswortlaut derzeit nicht der Fall ist.
Da wir in dieser Richtung verdächtigt worden sind, sage ich immer wieder: Ich spreche hier nicht für die Friedwald GmbH. Das sage ich sehr deutlich. Vielmehr spreche ich mich dafür aus, dass es möglich ist, auch außerhalb der klassischen Friedhöfe und unabhängig von den klassischen Friedhofsträgern eine Ruhestätte zu organisieren – auch privatrechtlich –, die einen würdigen Rahmen hat.
Dass diese Organisation immer in irgendeiner Weise etwas mit dem Staat oder den Kommunen zu tun haben muss, ist völlig klar. Das wissen wir aus Michelstadt, wo dieser Friedwald letztlich gemeinsam mit der Gemeinde betrieben wird und Hessen-Forst die Logistik für die Organisation übernimmt.
Eine noch viel verwirrendere Entwicklung ist, dass der Innenminister – oder wer auch immer, jedenfalls in seinem Behördenstrang – vor wenigen Monaten,am 26.Oktober 2006,zugestimmt hat,dass es einen dritten Friedwald in Hessen, nämlich in Weilrod, gibt. Das verwirrt mich nicht,weil ich das nicht will,sondern es verwirrt mich,weil es mit der Rechtsauffassung nicht kompatibel ist, die der Herr Innenminister z. B. in der Anhörung, aber auch danach immer wieder kundgetan hat.
Eigentlich – so habe ich es gelernt – ist nach der jetzigen Rechtslage die Genehmigung eines Friedwaldes nicht möglich. Jetzt ist aber in Weilrod im Taunus ein Friedwald genehmigt worden. Der Weg, die Verwirrung zu beseitigen, ist also möglicherweise darin zu sehen, dass der Innenminister bereit ist, die alte Rechtsauffassung schlicht aufzugeben. Dann hielte ich es aber relativ kor
Dann verstehe ich es eben nicht.Wir werden aber in der Ausschusssitzung sicherlich noch einmal ausführlich darüber diskutieren.
Ich fasse für die FDP-Fraktion zusammen: Der Gesetzentwurf liegt vor, auch wenn zwei Jahre ins Land gegangen sind. Er wird in dieser Legislaturperiode von diesem Hause – wie ich höre, auch mit einer relativen Übereinstimmung in den Grundzügen garantiert – besprochen und sicherlich auch beschlossen werden. Ich bitte um den Mut, den Menschen ein bisschen mehr Freiheit bei der Entscheidung zu geben, wie sie ihre letzte Ruhestätte organisiert haben wollen.
Aber ich bitte Sie – ich weiß nicht mehr, welcher der Kollegen es gesagt hat –, eine Äußerung nicht mehr zu wiederholen, die von Anbeginn falsch war: Die FDPFraktion im Hessischen Landtag – ich sage bewusst: die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag; das ist in anderen Landtagen anders kommuniziert worden – hat sich niemals dafür ausgesprochen, dass eine Urne auf dem Schreibtisch oder im Zimmer des Enkelchens oder wo auch immer stehen darf.
Wir haben nämlich von Anbeginn immer gesagt: An der Trauerarbeit sind viele Menschen beteiligt. Das kann man nicht privatisieren bzw. auf eine oder zwei Personen fokussieren. Deshalb sind wir dagegen, dass dies erlaubt wird. Auch die Familienmitglieder müssen Trauerarbeit leisten können, die mit demjenigen, in dessen Besitz sich die Urne jetzt befindet, möglicherweise nicht so gut zurechtkommen. Man hört manchmal von Familien, in denen dies der Fall sein soll. Man hört das gerade, wenn es um Erbschaften geht. Das wollten wir nie. Deshalb bitte ich auch darum, das nicht zu wiederholen. Es muss eine Ruhestätte gefunden werden, die vielen zugänglich ist.
Ich bin auf die Debatte im Innenausschuss gespannt und hoffe, dass wir ein gutes, modernes Gesetz organisieren und verabschieden können, das den Menschen in Hessen die Freiheit einräumt, darüber zu entscheiden, wie sie nach ihrem Tode bestattet werden wollen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Hahn. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Debatte beendet. Der Gesetzentwurf wird zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den zuständigen Innenausschuss überwiesen.
Vereinbarungsgemäß unterbrechen wir jetzt die Plenarsitzung. Um 12 Uhr findet die Verleihung des Hessischen Friedenspreises statt. Um 14.30 Uhr treffen wir uns wieder, um die Sitzung fortzusetzen. Die Sitzung ist unterbrochen.