(Zuruf des Abg. Axel Wintermeyer (CDU) – Gegenruf des Abg. Günter Rudolph (SPD): Wenn Sie es intellektuell nicht verstanden haben, erkläre ich es Ihnen gern noch einmal!)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe, als ich das Thema für die Aktuelle Stunde gele
Ich habe kurz gedacht: die PR-Abteilung der Hessischen Landesregierung. Mir ist aber eingefallen, dass der Kollege Metz zurzeit Kommentator bei der Hallen-WM ist. Somit ist das weggefallen.
Dann habe ich gedacht: Warum macht die CDU eine solche umfassende Würdigung dieser Frage der DNA? Herr Kollege Beuth, wenn Sie vielleicht einmal aufgepasst hätten, was sinnvoll gewesen wäre, dann hätten Sie gemerkt, dass der hessische Innenminister am Samstag, dem 27. Januar, eine umfangreiche Presseerklärung zum Thema abgegeben hat, in der er das alles schon gewürdigt hat und in allen Einzelheiten auf die Frage der DNA-Analyse eingegangen ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich muss feststellen: Offensichtlich fällt der CDU-Fraktion in diesem Hause nichts mehr ein,was sie thematisch für die Aktuelle Stunde setzen könnte.
Wie groß muss eigentlich die Not sein, in dieser Art und Weise auf ein Mittel der Strafverfolgung einzugehen, das in diesem Haus unstrittig ist?
(Axel Wintermeyer (CDU): Was? Das ist etwas ganz Neues! – Zurufe der Abg. Birgit Zeimetz-Lorz und Peter Beuth (CDU))
Das sieht ja hier aus wie bei den Teletubbies. Vielleicht lassen Sie mich einmal ausreden, dann kommen wir an dem Punkt auch weiter.
Die Not ist bei Ihnen doch relativ groß. Der Innenminister steht permanent in der Kritik. Der Innenminister wird von den Polizeibeamten wegen des Stellenabbaus kritisiert. Es gibt Pleiten, Pech und Pannen beim hessischen Innenminister. Und deshalb müssen jetzt ganz normale Mittel, die der Polizei zur Ermittlung zur Verfügung gestellt werden, zu einer Aktuellen Stunde aufgeblasen werden.
Natürlich dient die DNA-Datei der Aufklärung von schweren Straftaten. Unter Umständen dient sie auch zur Entlastung von Tatverdächtigen. Das muss man auch einmal erwähnen. Aber wenn man die Pressemitteilung des Innenministers liest, kann man im Prinzip all das erkennen,was DNA-Analysen machen.Wir haben 59 Straftaten im Bereich Mord und Totschlag durch DNA-Analysen aufgeklärt. 84 Fälle wurden bei Sexualstraftätern aufgeklärt.
Wir haben Diebstahlsdelikte, Erpressung und Raub aufgeklärt. Das ist auch gut so.Aber das ist ganz normale Polizeiarbeit, die man hier nicht unbedingt in einer Aktuellen Stunde würdigen muss. Das ist ganz normale Polizeiarbeit.
Das hat getroffen. Ich merke ja, dass das hier vorn in der ersten Bank getroffen hat. – Es dient aber nicht der Verhinderung von Straftaten. Herr Kollege Beuth, deswegen habe ich aufgemerkt, als Sie sich hier zu Wort gemeldet und, wenn mich nicht alles täuscht, gesagt haben, es diene auch der Verhinderung von Straftaten. Genau das tut es nicht.
Um vielleicht noch einmal auf die Zwischenrufe von hier vorn einzugehen, möchte ich sagen: Sie versuchen doch wieder, einen Popanz zu einem Punkt aufzubauen, zu dem wir eigentlich einer Meinung sind.
Herr Kollege Beuth ist dankenswerterweise darauf eingegangen. Wir haben als rot-grüne Regierung 2005 in diesem Bereich auf Bundesebene noch einmal Änderungen herbeigeführt. Das war der Richtervorbehalt bei der Spurensuche. Das ist geändert worden. Auch andere Dinge sind geändert worden. Dazu muss man doch sagen, dass man in der Debatte nicht auf einem Auge blind sein darf, sondern man muss effektiverweise auch daran denken, dass die DNA-Analyse und die Speicherung von DNADaten natürlich auch ein Eingriff in Grundrechte und in Persönlichkeitsrechte ist.
Jetzt will ich einmal zitieren, was die FDP-Kollegin zum damaligen Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag sagte. Ich finde, man sollte auch wirklich einmal darüber nachdenken,ob man alles machen muss,was technisch möglich ist. Man sollte auch einmal darüber nachdenken, ob das im Sinne von Bürgerrechten und Freiheitsrechten sowie der inneren Sicherheit ist, sodass wir ein Verhältnis bekommen, das nicht zulasten der Freiheit geht. Die Kollegin der FDP hat gesagt,
für die Bürgerrechte in diesem Land wäre es ein schwarzer Tag – da ging es um die erweiterten Möglichkeiten, was Richtervorbehalte angeht –, wenn der vorgelegte Gesetzentwurf in Kraft tritt. Das Gesetz trage die Handschrift einer Politik, die in der Abwägung zwischen Bürgerrechten und vermeintlicher Steigerung der Sicherheit immer diejenigen Maßnahmen wählen werde, die zulasten der Bürgerrechte gehen.
Da hat die Kollegin durchaus recht. Ich finde, man muss bei den Maßnahmen, die wir mittlerweile im technischen Bereich haben, immer auch den Blick auf Bürger- und Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger richten.
Herr Frömmrich, es sind fünf Minuten Redezeit in der Aktuellen Stunde verabredet und keine sieben. Kommen Sie bitte zum Schluss.
Im Spannungsverhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit darf die Sicherheit nicht zulasten der freien, offenen und demokratischen Gesellschaft gehen. Man muss nicht alles machen, was technisch möglich ist.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich will zunächst zu dem fachlichen Teil feststellen, dass sich die DNA-Datei bewährt hat und dass wir in Hessen bekanntlich eine sehr hohe Trefferquote haben, nachdem zu Beginn dieses Jahrtausends, dieses Jahrhunderts und dieses Jahrzehnts darauf gedrungen wurde, dass eine sehr aktive Erfassung der Daten vorgenommen wird.
Ich kann mich noch daran erinnern, dass in den Diskussionen innerhalb der Koalitionsrunde von CDU und FDP immer wieder ein Sachstandsbericht von Innenminister Volker Bouffier oder vom damaligen Justizminister Christean Wagner gegeben wurde, wie weit wir, das Land Hessen und die Mitarbeiter des Landes Hessen, bei der retrograden Erfassung sind. Wir als Liberale haben immer darauf gedrungen, dass dort heftig nachgeholt wird. Ich bin sehr dankbar, dass die Vorredner festgestellt haben, dass