(Reinhard Kahl (SPD): Was hat denn Herr Reif dazu gesagt? Jetzt verstehe ich überhaupt nichts mehr!)
Wenn wir jetzt über das Gesetz reden, das aus der LTH eine Anstalt in der Anstalt macht – das ist jetzt im Staatsvertrag zu regeln –, dann bedeutet das, dass auch die Landesbank wie die LTH in ihrer Förderfunktion, als Förderbank, wesentlich gestärkt werden kann. Dieses Ziel wird hier von allen einvernehmlich unterstrichen. Dafür bedanken wir uns. Das ist der erste Teil.
Wenn wir aber die Sparkassenlandschaft in dieser Funktion insgesamt im Auge haben,dann gehört dazu natürlich auch die Frage:Wie können die Sparkassen selbst in ihrer Zusammenarbeit mit der Landesbank, aber auch in ihrer jeweiligen örtlichen Funktion und Aufgabe, für die Zukunft besser gerüstet werden? – Die Neufassung des Hessischen Sparkassengesetzes unterstreicht dieses Ziel, das, um Gültigkeit zu erlangen, einer Verankerung der notwendigen Voraussetzungen im Staatsvertrag bedarf.
Ich will den letzten Punkt im Hinblick auf die Bedenken, die Sorgen, aber auch die Ängste, die vielleicht bewusst geschürt werden,noch einmal aufgreifen,insbesondere im Hinblick auf die Europafestigkeit und -tauglichkeit der Zielsetzung, dass eine Stammkapitalbildung ausschließlich im öffentlich-rechtlichen Zusammenhang erfolgen soll. Deshalb zitiere ich noch einmal den Brief des Kommissars McCreevy vom 7. August 2006, der mir schreibt:
Aus Sicht des Binnenmarktes bestehen gegen die oben genannten Kernelemente des Gesetzes keine Bedenken. Wie ich Ihnen bereits bei unserer Zusammenkunft am 23. März 2006 mitgeteilt habe, erzwingt der EG-Vertrag keinesfalls eine Privatisierung öffentlich-rechtlicher Bankengruppen, da die Entscheidung hierüber allein den Mitgliedstaaten obliegt.
Kommissar McCreevy verweist in dem Zusammenhang auf Art. 295 des EU-Vertrags. – Meine Damen und Herren, klarer kann man das nicht sagen. Das ist nicht nur unsere Überzeugung, sondern sie wird von dem zuständigen EU-Kommissar sogar schriftlich – das ist unüblich – geteilt. Deshalb sollten Sie das Schüren von Ängsten sein
lassen. Das, was wir vorschlagen, ist europarechtlich wasserdicht. Deswegen können wir diesen Weg gehen, einen Weg, der die Sparkassen stärkt – zum Vorteil der mittelständischen Wirtschaft in allen Regionen des Landes. Das ist der tiefere Sinn dieses Vorhabens. Ich bitte Sie nochmals um Zustimmung.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Unabhängig von der Frage, die sich auf die Sparkassen bezieht und in der wir eine ganz klar andere Meinung als der Minister haben, stellen wir fest, dass Herr Staatsminister Rhiel sehr deutlich darauf hingewiesen hat, dass in dem Staatsvertrag mehrere Sachverhalte geregelt werden sollen. Herr Kollege Reif, Sie hätten zuhören sollen. Es wird auf der einen Seite die LTH-Frage und auf der anderen Seite die Bildung von Stammkapital geregelt. Wir werden es Ihnen nicht durchgehen lassen, dass Sie sich hierhin stellen und sagen, wir seien gegen das LTH-Gesetz.
Wenn Sie einen Staatsvertrag vorgelegt hätten, der nur das LTH-Gesetz umfasst hätte, dann hätten wir dem Staatsvertrag mit Thüringen zugestimmt.
Alle anderen hier im Hause haben kapiert, dass es hier auch um andere Dinge geht. Deshalb können wir diesem Staatsvertrag nicht zustimmen. Wir werden anschließend beim Thema LTH ganz deutlich machen,dass wir dem Gesetzentwurf zustimmen, weil wir diese Position inhaltlich voll teilen. Streuen Sie also nicht Dinge in die Welt, die nicht stimmen.
Das waren Erklärungen zum Abstimmungsverhalten. Damit sind wir am Ende der Debatte zu diesen Tagesordnungspunkten.
Wir treten in die Abstimmung ein. Wer dem Gesetzentwurf für ein Gesetz über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Thüringen in der Fassung der Beschlussempfehlung zustimmen möchte,den bitte ich um das Handzeichen.– Wer ist dagegen? – Dieser Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN angenommen worden.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung zu dem Dringlichen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? – CDU und FDP.Wer ist dagegen? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf zum Gesetz erhoben.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Errichtung der „Landestreuhandstelle Hessen – Bank für Infrastruktur – rechtlich unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale“ (LTH – Bank für Infra- struktur-Gesetz) – Drucks. 16/6340 zu Drucks. 16/6062 –
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Haushaltsausschuss in der 113.Plenarsitzung am 5.Oktober 2006 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 15. November 2006 behandelt und einstimmig den eben wiedergegebenen Beschluss gefasst.
Damit treten wir in die Abstimmung ein.Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind alle vier Fraktionen. Herzlichen Dank dafür. Damit ist dieser Gesetzentwurf zum Gesetz erhoben.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder – Drucks. 16/6712 zu Drucks. 16/6556 –
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Rechtsausschuss in der 118. Plenarsitzung am 12. Dezember 2006 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 12. Dezember 2006 beraten und ist einstimmig zu der eben wiedergegebenen Beschlussempfehlung gekommen.
Damit treten wir in die Abstimmung ein.Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das
Handzeichen. – Das sind alle vier Fraktionen. Damit ist auch dieser Gesetzentwurf angenommen und zum Gesetz erhoben.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Ausführungsgesetz zum Berufbildungsgesetz – Drucks. 16/6643 zu Drucks. 16/6188 –
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 115. Plenarsitzung am 21. November 2006 überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 6. Dezember 2006 behandelt und einstimmig die eben wiedergegebene Beschlussempfehlung an das Plenum ausgesprochen.
Damit kommen wir zur Abstimmung.Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle vier Fraktionen. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen und zum Gesetz erhoben.
Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2006 (Nachtragshaushaltsgesetz 2006) – Drucks. 16/6710 zu Drucks. 16/6635 zu Drucks. 16/6201 –