Protocol of the Session on September 16, 2003

Vereinbarungsgemäß wollen wir diesen Gesetzentwurf inklusive des Änderungsantrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Ältestenrat zur Vorbereitung der zweiten Lesung überweisen. Wird dem widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Den anderen rufe ich auf, wenn er auf dem Tisch liegt. Dann machen wir ein Verfahren, dass er mit dem Ältestenrat überwiesen wird.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Jugendschutzgesetz – Drucks. 16/435 –

Das Wort hat Frau Staatsministerin Lautenschläger.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte heute das Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Jugendschutzgesetz einbringen. Diese Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Jugendschutzgesetz ist notwendig, da auf Bundesebene entsprechende Gesetze geändert wurden.Es geht hier im Gefolge des Bundesgesetzes vor allem um eine Zuständigkeitsverordnung, die verändert werden muss.

Es geht in diesem Ausführungsgesetz vor allem nicht um materielles Jugendschutzrecht, sondern um die Änderung der notwendigen Zuständigkeiten auf Landesebene, die die bundesgesetzliche Änderung notwendig machen.– Da Sie keine weitere Aussprache vereinbart haben, gebe ich die restliche Rede zu Protokoll.

(Beifall bei der CDU – siehe Anlage 2)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Damit ist dieses Gesetz eingebracht. Die erste Lesung ist vollzogen.

Dieser Gesetzentwurf wird zur Vorbereitung der zweiten Lesung dem Sozialpolitischen Ausschuss überwiesen. Dem wird nicht widersprochen? – Damit ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Bereinigung von Rechtsvorschriften in Angelegenheiten der innerbehördlichen Organisation und Änderung von Zuständigkeitsregelungen – Drucks. 16/436 –

Hier ist keine Aussprache vorgesehen. Zur Einbringung hat der Minister des Innern und für Sport das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bringe das vom Präsidenten eben zitierte Gesetz ein. Es handelt sich um eine Gesetzeskorrektur zur Rechtsbereinigung. Hintergründe sind organisatorische Veränderungen und Ressortzuständigkeiten nach Art. 104 der Hessischen Verfassung. Hierbei ist das besondere Problem, dass es sich eigentlich um innerorganisatorische Vorgänge handelt, die aber nicht innerorganisatorisch durch die Verwaltung allein gelöst werden können, weil der Gesetzgeber in bestimmten Sachverhalten durch Normsetzungen Festlegungen getroffen hat, die jetzt dem Vollzug der Umressortierung und der weiteren Verwaltungsreform entgegenstehen. Darum geht es im Kern.

Ich bitte noch darum, zu beachten, dass es hierbei nicht um Veränderungen geht, die sich aus dem Regierungsprogramm und der Regierungserklärung des Herrn Ministerpräsidenten für die Zeit von 2003 bis 2008 ergeben.Das ist hiervon nicht betroffen.Vielmehr sind dies Folgeregelungen aus zurückliegenden Entschließungen und Beschlüssen.

Ich gehe davon aus, dass das, was in dieser Legislaturperiode angestrebt wird, in einem zweiten Gesetzentwurf vorgelegt werden wird. Ich nehme Bezug auf die Vorlage und schlage dem Hause vor, soweit einzelne Punkte zur Erörterung anstehen,dies im Ausschuss zu tun.Ansonsten bitte ich um Zustimmung.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. – Eine Aussprache ist nicht vereinbart. Das Gesetz ist eingebracht, die erste Lesung ist erfolgt.

Vereinbarungsgemäß überweisen wir diesen Gesetzentwurf dem Innenausschuss, federführend, und dem Hauptausschuss, beteiligt. – Dem wird nicht widersprochen. Damit ist das so beschlossen.

Jetzt rufe ich Tagesordnungspunkt 7 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU für ein Gesetz zur Umsetzung von Öffnungsklauseln im Bereich der Besoldung und Besamtenversorgung sowie zur Änderung reisekostenrechtlicher Vorschriften – Drucks. 16/491 –

Die vereinbarte Redezeit beträgt 10 Minuten je Fraktion. Das Wort hat Frau Kollegin Zeimetz-Lorz.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Deutschland befindet sich inzwischen im Jahre 3 ohne wirtschaftliches Wachstum. Bedauerlicherweise bestehen auch in absehbarer Zeit keine guten Aussichten auf eine

Besserung der wirtschaftlichen Lage. Damit bestehen derzeit leider wenig Aussichten auf nennenswert höhere staatliche Einnahmen.

Wenn Deutschland in einer solch dramatischen Wirtschaftskrise mit massiven Steuerausfällen, fehlendem Wirtschaftswachstum, einer im Winter zu erwartenden Arbeitslosigkeit von round about 5 Millionen Menschen unter einer erneuten Verschuldung weit über die 3-%Grenze der EU hinaus steckt, so geht eine solche Entwicklung auf Dauer leider auch nicht an Hessen vorbei. Die Einnahmen aus Steuern für das Land Hessen werden sich auch im kommenden Jahr allenfalls auf dem Niveau des Jahres 1998 bewegen.

Demgegenüber sind die Personalkosten und die Versorgungsleistungen allein von 1998 bis 2002 um 10,7 %, von 6,83 auf 7,56 Milliarden c, gestiegen. Dieser Zuwachs erfolgte trotz der seit dem Jahr 2000 durchgeführten Personalkostenbudgetierung, mit der erhebliche Beträge eingespart und damit einem noch stärkeren Personalkostenzuwachs entgegengewirkt werden konnte.

Vor dem Hintergrund dieser dramatischen Situation sind erhebliche Einschnitte in die Ausgabenstruktur bedauerlicherweise unumgänglich geworden.

Der Deutsche Bundestag hat am 4. Juli 2003 in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz zur Anpassung der Dienstund Versorgungsbezüge 2003/2004 sowie zur Stärkung der Länderkompetenzen im Bereich der Besamtenbesoldung und -versorgung – die so genannte Öffnungsklausel – verabschiedet. Darüber hinaus hat der Deutsche Bundestag beschlossen, das Besoldungsrecht so zu öffnen, dass die Länder und auch der Bund die Höhe der jährlichen Sonderzuwendung sowie das Urlaubsgeld bis zu einer bundesgesetzlich festgelegten Obergrenze eigenverantwortlich festlegen können. Dem hat der Bundesrat am 11. Juli dieses Jahres zugestimmt.

Wie in den meisten anderen Bundesländern und im Bund soll nun auch in Hessen von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht werden. Mit dem vorliegendem Gesetzentwurf soll das Weihnachtsgeld für Aktive auf 60 % und das der Versorgungsempfänger auf 50 % eines Monatsbezugs abgesenkt werden.

Diese Maßnahme soll nach dem Willen des Gesetzentwurfs bereits ab diesem Jahr greifen. Die Kinderkomponente des Weihnachtsgeldes soll unberührt bleiben. Ab 2004 soll das Weihnachtsgeld in zwölf Raten als Sondergratifikation monatlich ausgezahlt werden und auf diese Weise – im Gegensatz zum bisherigen Weihnachtsgeld – an künftigen Gehaltssteigerungen teilnehmen.

Die Reduzierung ist also nur befristet und wird – abhängig von der jeweiligen Höhe der Besoldungsanpassung – im Zeitablauf wieder aufgefangen werden. Das Urlaubsgeld wird ab dem Jahr 2004 gestrichen. Zur sozialen Abfederung dieser Maßnahmen soll allerdings für die aktiven Bediensteten bis zur Besoldungsgruppe A 8 Bundesbesoldungsgesetz die Hälfte des bisherigen Urlaubsgeldes weiter gewährt werden.

Es ist uns sehr wohl bewusst, dass mit diesen Maßnahmen die Beamten einen deutlichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten. Ich darf aber an dieser Stelle darauf hinweisen, dass andere Länder bei der Umsetzung der Öffnungsklausel noch sehr viel weiter gehen – etwa bei der Kürzung des Weihnachtsgeldes auf 44 bis 45 %; oder das gewährte Urlaubsgeld für das Jahr 2003 soll beim

Weihnachtsgeld 2003 abgezogen werden; oder das Urlaubsgeld wird komplett gestrichen.

Ich darf nochmals betonen, dass mit der Stückelung des Weihnachtsgeldes dieser Betrag dynamisiert und – das ist besonders wichtig – ruhegehaltsfähig für künftige Versorgungsempfänger werden soll.

(Armin Klein (Wiesbaden) (CDU): So ist es!)

Da die Oppositionsfraktionen ganz sicher im Anschluss das Stichwort „kein Sonderopfer für Beamte“ aufgreifen werden, gestatten Sie mir sicherlich noch einige wenige Anmerkungen dazu.

Sie wissen sehr genau,dass sich kurzfristig Veränderungen nur bei den Beamten und Beamtinnen des Landes umsetzen lassen.

(Lachen des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Deshalb darf ich für die CDU-Fraktion an dieser Stelle deutlich betonen, dass es Ziel ist, die in diesem Bereich zu treffenden Entscheidungen möglichst deckungsgleich auch auf die Angestellten und Arbeiter des Landes zu übertragen.

Wir erwarten, dass die Tarifgemeinschaft der Länder die Arbeitszeittarifverträge und die Gehaltstarifverträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit dem Ziel kündigt,Vergütungsanpassungen erst dann vorzunehmen, wenn die Regelungen im Beamtenbereich wirkungsgleich auch im Tarifbereich vereinbart sind. Kommt die TdL diesem Auftrag bis zum Ende des Jahres nicht nach, so wird – davon gehe ich aus – Hessen die TdL verlassen.

Bis dahin sollen als Beitrag des Tarifbereichs Höhergruppierungen bis auf weiteres nur noch bei Vorliegen zwingender tarifrechtlicher Notwendigkeiten ausgesprochen werden. Die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten unterbleibt.

Beförderungen bei den Beamten dagegen bleiben weiter möglich. Einen Beförderungsstopp für Beamte wird es in Hessen nicht geben. Bei neu einzustellenden Angestellten und Arbeitern sollen arbeitsvertraglich die für die Beamten geltenden Regelungen vereinbart werden. Der Auszahlungstermin für die Vergütungen von Angestellten und Arbeitern wird auf das Monatsende verlegt. Um absehbar eine Gleichbehandlung von Beamten und Angestellten zu erreichen, soll dafür Sorge getragen werden, dass die tarifvertraglichen Regelungen für Arbeiter und Angestellte des Landes Hessen mit dem Ziel gekündigt werden, vergleichbare Regelungen wie im Beamtenbereich auch dort umzusetzen.

Diese Maßnahmen machen kein besonderes Vergnügen, aber ich denke, wir alle wissen, dass sie notwendig geworden sind.

Wir werden diesen Gesetzentwurf im Innenausschuss näher zu behandeln haben. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat Herr Kollege Rudolph für die Fraktion der SPD.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach den Wahlen heißt es zahlen. Kaum ein halbes Jahr nach der Landtagswahl – –

(Helmut Peuser (CDU): Siehe Berlin, mein Freund!)

Das mit „mein Freund“: So weitgehend wollen wir es doch nicht halten, Herr Kollege Peuser.

Kaum ein halbes Jahr nach den Landtagswahlen präsentiert Roland Koch uns und den Wählerinnen und Wählern und insbesondere auch den Mitarbeitern die alte Weisheit und – mit der Vorlage der brutalstmöglichen Zukunftssicherung – die Rechnung. Dabei muss er zugeben, dass die von ihm geführte Landesregierung in den letzten vier Jahren weit über ihre Verhältnisse gelebt hat. Meine sehr verehrten Damen und Herren, daran mag auch der wohlklingende Name „Operation sichere Zukunft“ nichts ändern. Es ist und bleibt ein Etikettenschwindel.

(Beifall bei der SPD)