Aber das funktioniert doch nur, wenn es gleiche Startund Rahmenbedingungen gibt. Für die Frauen im öffentlichen Dienst ist es so, als ob Sie einen 800-m-Lauf veranstalten wollen, an der Innenseite die ganzen Männer stehen und man sagt: Die Frauen haben doch Platz, die können doch mitlaufen. Sie müssen sich zwar mehr anstrengen, sie müssen auch weiter laufen, aber sie können auch ins Ziel kommen, und dann bekommen sie weniger an Prämie. – Genau so ist es doch mit der Frauenförderung, und deswegen braucht es ein Gleichstellungsgesetz.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe der Abg. Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) und Clemens Reif (CDU))
Auch wir wissen, dass das Aufstellen von Statistiken keine Lebenswelten verändert. Aber es gibt die Möglichkeit, Bestand aufzunehmen und neue Ziele zu definieren, gegebenenfalls auch Sanktionen zu ergreifen; denn sonst braucht man keine Regeln. Für Sanktionen sind Sie doch sonst auch immer zu haben.
Das HGlG war der CDU von Anfang an ein Dorn im Auge. Man hat versucht zu klagen, dann hat man die Experimentierklausel eingebaut,und man hat alles Mögliche versucht, um das Gesetz auszuhebeln. Die FDP hat es beim letzten Mal verteidigt – das musste sie auch; sie hat die Dinge mit aus der Taufe gehoben.Aber,Herr Rentsch, Sie hatten jetzt etwas mehr Zeit, sich als frauenpolitische Sprecherin einzuarbeiten.
Das letzte Mal konnten Sie sich noch nicht entscheiden, ob die Novelle denn nun gegriffen hat oder ob es zu früh ist, eine Aussage zu treffen, weil die Experimentierklausel erst greifen muss. Das letzte Mal haben Sie beides behauptet; das passt irgendwie nicht ganz zusammen. Vielleicht hören wir heute etwas Neues.
Eines kann allerdings kein Gesetz ändern, und das ist die Tatsache, dass die Landesregierung und die sie tragende Partei gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an den Stellen auf allen Hierarchieebenen verhindern möchten. Wir hatten das Thema in der ersten Plenarsitzung bei der Reflexion der Ergebnisse des Gleichstellungsberichts. Ich bin den Kollegen von der SPD dankbar, dass sie es noch einmal auf die Tagesordnung gesetzt haben. Denn damals ist deutlich geworden, die Damen und Herren von der CDU und der FDP können Gleichstellung und Gender noch nicht auseinander halten.
Von daher haben wir diesmal einen Antrag zum Gender, einen Antrag zur Gleichstellung, und ich hoffe, dass wir heute etwas zum Thema HGlG hören.
Die Krönung des Ganzen ist immer noch, wenn sich Frau Ravensburg aufschwingt, die Diskriminierung des Mannes durch das HGlG zu beschwören. Frau Ravensburg, Sie meinen es doch nicht ernst.
Sie haben das letzte Mal gesagt, Sie sind stolz darauf, dass Männer Sie wählen. Wenn man sie mit solchen Geschenken versieht, wundert mich das an dieser Stelle überhaupt nicht.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Frank Gotthardt (CDU): Kein Neid, nur weil Sie nicht von Männern gewählt werden!)
Da wir eine frauenfeindliche Regierung haben – das meine ich so, wie ich es sage: diese Regierung ist frauenfeindlich, und diese CDU ist frauenfeindlich –, brauchen wir ein HGlG, damit die Gleichberechtigung von Frauen nicht Spielball ideologischer Betonköpfe wird. Ich wünsche mir, dass sich das ändert. Wir brauchen das Gleichberechtigungsgesetz, solange Gleichberechtigung nicht erreicht ist.Es ist verbesserungsbedürftig.Wir haben neue Ergebnisse, die wir einfließen lassen können. Es soll keine Vision 2050 werden, sondern es soll jetzt greifen, auch nicht erst 2005, Frau Ravensburg. Deshalb braucht es Konsequenzen, es braucht auch Sanktionen. Wir unterstützen den Antrag der SPD-Fraktion. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Zunächst, Frau Kollegin Hölldobler-Heumüller: So schnell wird man nicht zur Sprecherin. Ein Sprecher bleibt ein Sprecher.
(Priska Hinz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aber wir meinen, wenn wir „Sprecherin“ sagen, auch immer den Sprecher!)
Ich sage auch ganz ehrlich, ich habe ein bisschen Zeitdruck. Meine Frau will jetzt mit mir einkaufen gehen, und das ist Gleichberechtigungspolitik auf modernem Niveau.
Frau Dr. Pauly-Bender, ich muss ehrlich sagen, ich war wieder ganz angetan von Ihren sehr charmanten Äußerungen. Ihnen höre ich immer sehr gern zu, und diesen Äußerungen kann man auch viel Wahres abgewinnen. Nur leider basieren diese Äußerungen nicht auf Ihrem Antrag. Das hat mich etwas gewundert und gestört. Diese Diskrepanz finde ich traurig. Der Antrag der SPD-Fraktion ist leider wieder einmal ein Griff in die Mottenkiste des Feminismus,
gerade so, als hätte es Gleichstellungspolitik in Hessen in den vergangenen Jahren nicht gegeben. Was hier an Forderungen aufgestellt wird, geht leider an der Realität vorbei. Es ist der typische sozialdemokratische Irrglaube, dass Bürokratie Gerechtigkeit erzeuge. Meine Damen und Herren, das Gegenteil ist der Fall. So viel Sie auch reglementieren wollen – eine Einzelfallgerechtigkeit werden Sie damit sicherlich nicht erreichen.
Wir setzen stattdessen auf Rahmen, auf Ziele. Das haben Sie auch an unserer Politik in den letzten Jahren gesehen. Wir wollen den Akteuren die Freiheit geben, diese Ziele eigenverantwortlich umzusetzen.
Die in der vergangenen Legislaturperiode eingeführte Experimentierklausel war ein Schritt zu mehr Freiheit. Diese Experimentierklausel ist eine Option. Sie kann in den Dienststellen angewendet werden, sie muss es aber nicht.
Nein, die erlaube ich jetzt nicht, aber am Schluss vielleicht. – Sie bietet die Möglichkeit, anstelle der starren Frauenförderpläne zeitgemäße Modelle der Verwaltungssteuerung und Personalentwicklung zu setzen – dies alles in Abstimmung mit der jeweiligen Frauenbeauftragten.
Meine Damen und Herren,das ist ganz eindeutig ein Fortschritt. Insofern ist es völlig unverständlich, wenn die SPD in Bezug auf diese Experimentierklausel von „Stagnation und Rückschritt“ spricht. Das Gegenteil ist der Fall.
Liberale Gleichstellungspolitik zielt darauf ab, die strukturelle Förderung zu verbessern, Gleichstellung zum integralen Bestandteil jedweder Personalplanung und -entwicklung zu machen. Die SPD gibt das auch vor, Frau Pauly-Bender – so steht es jedenfalls in Punkt 2 des Antrags –, aber im Einzelnen wird das wieder durch Forderungen aus diesem Katalog konterkariert.
Zum Beispiel die Verpflichtung zu Frauenförderplänen: Das haben wir mit der Experimentierklausel gerade hinter uns gelassen. Wir sind schon ein ganzes Stück weiter. Wir wollen keine separate Förderung. Wir wollen eine Förderung, die in die gesamte Personalplanung und -entwicklung eingebettet ist.
Zum Beispiel Quoten: Wir Liberale sind mit Nachdruck gegen Quoten.Ich glaube,das ist nichts Neues,obwohl wir in unserer Fraktion nicht nur eine Frau haben.Eine Quote diskriminiert Frauen.
Sie unterstellt, dass die Frauen nicht wegen ihrer Leistung, sondern wegen ihres Geschlechts eine bestimmte Position einnehmen.
Ein weiteres Beispiel ist das Thema paritätische Personalentwicklung. Das ist eine Idee, die man wirklich selten sieht. Denn was machen Sie damit, wenn in einer Dienststelle hauptsächlich Frauen beschäftigt sind? Was ist denn mit dem Schreibdienst in Behörden, wenn ein Mann dort
ein Exot ist? Wie wollen Sie da eine paritätische Personalentwicklung erreichen? Das passt mit der Realität in der hessischen Landesverwaltung nicht zusammen.
Die Ausweitung des hessischen Gleichstellungsgesetzes ist eine weitere Idee Ihrerseits. Das haben Sie gerade Anfang der Neunzigerjahre abgelehnt. Uns wundert, dass Sie das jetzt wieder aufgreifen. Das hessische Gleichstellungsgesetz ist im Wesentlichen auf den öffentlichen Dienst beschränkt. Es gilt gerade nicht für die Privatwirtschaft. Die SPD will den eigenen Bundeskanzler links überholen, der, wie Sie wissen, vor zwei Jahren selbst verhindert hat, dass dies auf Bundesebene eingeführt wird.
Ein weiteres Beispiel sind die von Ihnen angeführten Diskriminierungsverbote. Hier soll sogar vorweggenommen werden, was Gegenstand des Antidiskriminierungsgesetzes auf Bundesebene ist, dessen Entwurf gerade im Bundesjustizministerium erstellt wird.
Was macht denn das für einen Sinn, Rechtsbestimmungen aufzunehmen, die in ein hessisches Gleichstellungsgesetz gar nicht hinein gehören? Herr Schmitt, das sollte auch Ihnen einleuchten.
Dann gibt es eine ganze Reihe von Forderungen, die ganz unbestimmt sind: wirksamere Beteiligungsrechte für Frauenbeauftragte, Sanktionen bei Nichtumsetzung, eine unabhängige Stelle zur Frage der Gleichberechtigung.Wo die Wirksamkeit nicht ausreicht, beantworten Sie in diesem Antrag nicht. Wie hart sollen denn die Sanktionen sein? – Keine Antwort auf diese Frage. Was soll denn die Aufgabe der Stelle sein? – Auch leider keine Antwort.
Das alles macht einen ziemlich diffusen Eindruck. Die Krönung ist schließlich die letzte Forderung, die paritätische Gremienbesetzung als Mussvorschrift.
Wir haben vergangene Woche im Sozialpolitischen Ausschuss – daran wird sich sicherlich auch die SPD erinnern – einen Antrag der SPD mit der Überschrift „paritätische Entsendung von Frauen in Gremien im Lande Hessen“ debattiert. Hier ist die SPD wesentlich zurückhaltender gewesen.