Meine Damen und Herren, das Umweltinformationsgesetz ist ein bedeutendes Gesetz, auch für Hessen. Damit soll den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, mehr Informationen im Umweltbereich zu erhalten, und das unbürokratisch und schnell. In diesem Bereich sollen alle Hürden abgebaut werden, damit die Menschen die Möglichkeit haben, auch an diese Informationen zu gelangen, ohne Bedenken haben zu müssen, dass hohe Kosten entstehen.
Es ist schon erstaunlich, mit welcher Hartleibigkeit die CDU-Fraktion gegen ein wirkungsvolles Umweltinformationsgesetz vorgeht. Dies ist erschreckend. Ein bisschen mehr an Umweltinformationen darf es wohl sein. Das sieht man auch an dem vorgelegten Gesetzentwurf. Aber eine tatsächliche Verbesserung im Sinne der informationssuchenden Menschen und auch im Sinne der EUUmweltinformationsrichtlinie, was von der EU angestrebt wurde, lehnt die CDU vehement ab. Meine Damen und Herren von der CDU, was Sie hier verabschieden wollen, kann man nur als ein Umweltinformationsgesetz der Marke „light“ bezeichnen.
Sie bleiben tatsächlich weit hinter dem Anspruch eines umfassenden Umweltinformationsgesetzes zurück. Das ist noch nicht einmal die 1 : 1-Umsetzung, sondern Sie bleiben tatsächlich hinter dem zurück, was von der EUEbene in diesem Bereich an Fortschritten gewollt war.
Meine Damen und Herren, wir hatten eine sehr umfangreiche Anhörung zu diesem Thema. Zahlreiche Experten hatten zu Ihrem Gesetz geharnischte Kritik geäußert. Sie haben auf die Unzulänglichkeiten des Gesetzentwurfs hingewiesen.Wir müssen heute leider feststellen, dass die CDU in keiner Weise bereit war, Änderungen an diesem Umweltinformationsgesetz zuzulassen.
Wir hatten Ihnen einen umfassenden Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung vorgelegt. Diesen Änderungsantrag haben Sie ohne große Diskussion komplett abgelehnt. Daran sieht man wieder, dass das Thema Umwelt bei uns einen anderen Stellenwert hat, als das offensichtlich in Ihrer Fraktion der Fall ist.
Wir trauen unseren Bürgerinnen und Bürgern im Gegensatz zur CDU einen verantwortungsvollen Umgang mit Umweltdaten zu.
Warum wird denn von der EU dieser Zugang zu Umweltinformationen gefordert? Weil man tatsächlich eine stärkere Beteiligung an Umweltentwicklungen haben möchte. Eine stärkere Partizipation von Menschen im
Umweltbereich wird vonseiten der EU für notwendig erachtet, auch mit dem Ziel, dass der Umweltbereich verändert wird, hin zu Verbesserungen im Umweltbereich. Das bedeutet eine Stärkung des Umweltschutzes.
Meine Damen und Herren,nach Auffassung der Experten und nach unserer Auffassung gibt es im vorliegenden Gesetzentwurf gravierende Defizite. Diese will ich an dieser Stelle auch noch einmal nennen. Es sind fünf Punkte, die wirklich sehr gravierend sind und die in einem Umweltinformationsgesetz drin sein müssten, wenn es wirklich den Anspruch eines vernünftigen Umweltinformationsgesetzes erfüllen will.
Da fehlt zum Ersten das Widerspruchsverfahren. Es fehlt zum Zweiten die Überprüfung von Organisationen des privaten Rechts, z. B. der Bereich der Ver- und Entsorgung. Es fehlt zum Dritten die Verhängung eines Bußgeldes, wenn man feststellt, dass die Behörde oder die auskunftspflichtige Stelle nicht oder nur unzureichend Informationen weitergibt. Es fehlt – das halten wir für besonders gravierend – auch ein Umweltzustandsbericht. Und es fehlt die Möglichkeit der Ernennung eines Beauftragten zur Wahrung des Umweltinformationszugangs.
Aufgrund dieser Defizite kann doch wirklich nicht die Rede davon sein, dass dies ein Umweltinformationsgesetz ist, das den Ansprüchen gerecht wird. Umso bedauerlicher ist – Sie wissen, wir hatten Ihnen einen Änderungsantrag vorgelegt, der gerade den fünften Punkt noch einmal zum Thema hatte –, dass die Möglichkeit der Ernennung eines Umweltinformationszugangsbeauftragten fehlt. Wir wollten, dass diese Aufgabe dem Hessischen Datenschutzbeauftragen übertragen wird.
Meine Damen und Herren von der CDU, Sie waren noch nicht einmal in der Lage, in der letzten Umweltausschusssitzung auf unsere Frage hin, warum Sie von Ihrer ursprünglichen Absicht abgewichen sind – Sie hatten nämlich in einem Entwurf vom Februar 2005 genau dies zum Inhalt –, eine Information zu geben. Daraufhin war überhaupt keine sachliche Diskussion möglich. Das ist vollkommen indiskutabel.
Wir kritisieren, dass es vonseiten der CDU keinerlei Bestrebungen gegeben hat, das von der Landesregierung eingebrachte Umweltinformationsgesetz im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, sodass – das sage ich auch ganz deutlich – nur ein abgespecktes Umweltinformationsgesetz der Marke „light“ von der CDU verabschiedet wird. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Kollegin Hammann. – Nächster Redner ist Herr Kollege Grumbach für die SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es gibt bei diesem Gesetz zwei Dimensionen. Die eine ist eine juristische, die Zweite eine politische. Ich will einen Moment auf die politische eingehen, weil eigentlich die politische Situation inzwischen so ist, dass das Gesetz in der vorliegenden Form überholt ist. Wenn Sie, wie Sie das häufiger zu tun pflegen, den Bundespräsidenten mit seinen Ent
scheidungen ernst nehmen, wissen Sie, dass er durch die Tatsache, dass er mit der Begründung der Föderalismusreform das in Berlin vorliegende Gesetz nicht unterzeichnet und darauf hingewiesen hat, dass dort der Bund eigentlich seine Kompetenzen überschreitet, damit gleichzeitig den Ländern eine Aufgabe auferlegt, die eben nicht nur im Kernbestand der Umsetzung von Umweltinformationen, sondern auch von Verbraucherinformationen liegt. Das heißt, dieses Gesetz, so wie es vorliegt, ist zu schmal, ist für den Grundsinn, für den es gedacht ist, nicht ausreichend. Es wäre eine kluge Entscheidung, dieses Gesetz zurückzuziehen und es breiter zu machen.
Ich sage Ihnen das in einer solchen Deutlichkeit, weil ich nicht glaube, dass wir mit diesem Stückwerk, das uns bevorsteht – jetzt kommt dieses, dann kommt irgendwann Ende der Legislaturperiode vielleicht noch ein Verbraucherinformationsgesetz –, weit kommen. Wer die gesetzlich geregelten Materien, z. B. bei der Frage schädlicher Lebensmittel oder bei der Frage gesunder Nahrung, anschaut,wird feststellen,dass es da hohe Überschneidungsgrade gibt. Deswegen plädiere ich an dieser Stelle für ein Gesetz aus einem Guss und fordere Sie eher auf, in dieser Frage relativ rational zu handeln und zu sagen: Okay, wir schaffen das; wir legen ein Gesetz vor, das beide Aspekte beinhaltet. – Das ist der erste Punkt.
Der zweite Punkt ist: Wir werden diesem Gesetzentwurf so nicht zustimmen können, weil wir genau in der Perspektive glauben, dass die Menschen reif sind, darüber zu entscheiden, wie Informationen zu bewerten sind und wie mit ihnen umzugehen ist. Wir glauben nicht, dass jemand nur deshalb, weil er in einer Behörde sitzt, reifer ist als andere. Diesen differenzierten Zugang – die Behörden dürfen über relativ viele Informationen verfügen, aber es ist ihre Aufgabe, diese den Bürgern vorzuenthalten – teilen wir nicht.
Lassen Sie mich deswegen unseren Kommentar zu diesem Gesetzentwurf in einem Satz zusammenfassen:Meine Damen und Herren, die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land sind reif und erwachsen, um mit Informationen umzugehen. Entlassen Sie sie aus der Vormundschaft, und stellen Sie ihnen Informationen zur Verfügung. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Grumbach. – Als nächster Rednerin erteile ich Frau Kollegin Apel für die CDU-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Hammann, wenn hier jemand hartleibig ist, sind es die GRÜNEN, muss ich sagen, die schlicht und ergreifend nicht einsehen wollen, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung unsere uneingeschränkte Zustimmung findet, weil er ein vorbildliches Umweltinformationsgesetz darstellt,
eine 1 : 1-Umsetzung. Wir werden auch bei einer vierten, fünften oder sechsten Lesung keine Änderungswünsche haben. Deswegen erübrigt sich jetzt alles weitere Einge
hen auf inhaltliche Aussagen. Bitte, lesen Sie nach, was ich zur ersten und zur zweiten Lesung gesagt habe.
zur dritten Lesung nichts.Wir werden dem Gesetzentwurf der Landesregierung vollinhaltlich zustimmen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Apel. – Als nächstem Redner erteile ich Herrn Kollegen Heidel für die FDP-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe von der Vorrednerin der antragstellenden Fraktion der GRÜNEN nichts Neues in der dritten Lesung zum Umweltinformationsgesetz gehört. Ich kann nur sagen: Wir haben uns in einer Anhörung damit auseinandergesetzt.Wir haben uns in diversen Ausschusssitzungen damit auseinandergesetzt. Es gab Änderungsanträge, die diskutiert worden sind. Die FDP-Fraktion hat auch einen Änderungsantrag eingebracht, um an dem Thema Vertraulichkeit von Betriebsgeheimnissen und Daten zu arbeiten. Der wurde – nach unserer Auffassung leider – von der Mehrheit dieses Hauses abgelehnt.
Dann bleibt festzustellen, dass wir hier eine EU-Maßnahme 1 : 1 umsetzen, dass wir ein Bundesgesetz vom 22.12.2004 umsetzen.
Ich stelle für die FDP drei Punkte fest: Wir wollen eine Auskunftspflicht. Wir wollen eine breite Offenheit im Informationsbereich, und wir wollen, dass jeder die Möglichkeit hat, sich über Umweltpolitik zu informieren. Deswegen werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, dass es wichtig ist, dass wir unsere Bürger auch über Umweltthemen informieren. Die Europäische Union hat dieses Thema schon im Jahr 1990 in einer ersten Vorlage aufgegriffen. Die letzte Vorlage ist aus dem Jahr 2003. Sie ist vom Bund umgesetzt worden, aber nur hinsichtlich der Zuständigkeit des Bundes. Jetzt muss von den Ländern für die Länderzuständigkeit nachgezogen werden.
Ich denke, dass wir alle hier eine Ausweitung wollen, wie auch die Europäische Union die Mitwirkungsrechte der
Es gibt hier einige Veränderungen und auch Verbesserungen für den Bürger. Inzwischen sind alle öffentlichen Behörden und auch die Privaten, die in öffentlicher Hand sind, auskunftspflichtig. Grundsätzlich müssen alle Informationen, die mit Umwelt zu tun haben, herausgegeben werden. Der Begriff wurde bei gentechnisch veränderten Organismen oder bei Kontamination von Lebensmitteln zusätzlich erweitert. Es wurde eine Frist eingeführt, sodass innerhalb von vier Wochen geantwortet werden muss. Das heißt auch, dass die Öffentlichkeit aktiv informiert werden muss. Das ist deutlich über dem, was das Umweltrecht bisher gefordert hat.
Wir haben uns bemüht, die europäische Vorgabe 1 : 1 einzuhalten. Vor allen Dingen haben wir ein Volltextgesetz und kein Verweisungsgesetz geschrieben, damit die Bürger in der Lage sind, das Gesetz zu lesen, es anzuwenden und sich die entsprechenden Informationen zu holen. Meine Damen und Herren, dieser vorgelegte Gesetzentwurf ist der richtige Ansatz. Deswegen darf ich Sie bitten, dem Gesetzentwurf nach den Ausschussverhandlungen, wie vorgelegt, zuzustimmen.
Dann kommen wir zur Abstimmung.Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Umweltinformationsgesetz, Drucks. 16/6419 zu Drucks. 16/6189 zu Drucks. 16/5407, die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und FDP. Gegenstimmen? – SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen und wird somit zum Gesetz erhoben.