Dadurch eröffnen sich neue Aktionsfelder und Geschäftsfelder für die LTH, beispielsweise im Bereich der Schulen – wer hätte denn etwas dagegen? –, im Bereich der Krankenhäuser – wer hätte denn etwas dagegen, außer der SPD und den GRÜNEN? –,
im Straßenbau oder im Abwasserbereich und in vielen anderen Bereichen der Kommunen und der klein- und mittelständischen Wirtschaft.
Ich kann nicht verstehen, wieso gerade Sie sich, die sich hier immer wieder zum Fürsprecher des angeblich kleinen Mannes machen, in dieser Beziehung nebenhin stellen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zudem bietet sich die Möglichkeit, das Fördervolumen des Landes Hessen über die LTH trotz Finanzknappheit im Haushalt auszuweiten. Auch das ist ein Vorteil, und den unterstützen wir als CDU-Fraktion in diesem Haus nachhaltig.
Das alles kann z. B. durch Übernahme von Bürgschaften auf von der LTH refinanzierte Fördermittel oder durch geeignete Kombination von Finanzmitteln im Rahmen von Public Private Partnership geschehen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich kann nicht verstehen, wieso die SPD oder die GRÜNEN etwas dagegen haben,
dass dieses endlich hier umgesetzt wird und zum Vorteil der Kommunen, zum Vorteil von Infrastrukturprojekten und zum Vorteil der mittelständischen Bauwirtschaft in Hessen durchgeführt werden kann.
Zum Schluss: Als LTH-Bank für Infrastruktur wird die zentrale Rolle der bisherigen LTH für die Förder- und Infrastrukturpolitik des Landes weiter gestärkt. Das wollen wir, und das unterstützen wir als CDU-Landtagsfraktion nachhaltig. Ihre Polemik in Sachen Sparkassengesetz werden wir an anderer Stelle besprechen.Nach der Anhörung im Januar wird Zeit genug sein, den Streit der Edlen in dieser Sache fortzusetzen, und Sie werden sehen, dass Sie sich auch da gewaltig auf dem Holzweg befinden. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Schöne an Clemens Reif ist, dass ich ihm bei diesem Thema noch intensiver zustimmen könnte, wenn ich an das denken würde, über was er nachdenkt, und nicht nur an das, was er hier tatsächlich sagt.
(Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Das ist schon viel! – Michael Boddenberg (CDU):Was soll das denn?)
Ich möchte zu diesem Gesetzentwurf der Landesregierung über die Zustimmung zum Staatsvertrag ein paar kurze Bemerkungen machen.
Erstens. Es geht nicht um die Frage des Sparkassengesetzes als solches, denn das befindet sich bereits im Gesetzgebungsvorgang. Dort haben wir die Anhörung.
Zweitens. Es geht nicht um die Landestreuhandstelle als solche, denn da haben wir einen Gesetzentwurf, und den werden wir in zweiter Lesung beschließen.
Es geht darum, dass wir eine besondere Situation haben, auf die wir stolz sind, nämlich dass wir im Sparkassenwesen eine Kooperation und mehr als eine Kooperation, nämlich eine gemeinsame Organisation, zwischen Hessen und Thüringen haben. Das führt dazu, dass dieser Staatsvertrag geschlossen werden muss, wobei ich mich schon des Hinweises entledigen muss: Die Art und Weise, wie der Staatsvertrag zustande gekommen ist, kann man nur als sehr holprig bezeichnen.
Da gab es öffentliche Auseinandersetzungen, das ist nachzulesen, zwischen dem Land Hessen und dem Land Thüringen. Die waren der Sache nicht angemessen; denn Probleme,was die Sparkassenorganisation anbelangt,gibt es hinreichend. Es gibt Möglichkeiten, dies in aller Stille zu regeln. Dass sich der Minister, der Verband und die thüringische Landesregierung öffentlich auseinandersetzen, ob so etwas notwendig ist oder nicht, hat mit Sicherheit dem Sparkassenwesen nicht gutgetan. So etwas wäre entbehrlich gewesen.
Zum Stichwort Staatsvertrag selbst: Dieser Staatsvertrag schaffte die Möglichkeit, dass wir leider unterschiedliche Situationen in Hessen und in Thüringen im Hinblick auf das Stammkapital haben. Zum Thema Stammkapital haben wir uns geäußert. Sie wissen, dass die FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf eingebracht hat, der weiter geht und der auch die Beteiligung Privater ermöglichen würde. Allerdings sehen wir in diesem Gesetzgebungsvorhaben einen Schritt, der dem weiteren Ziel der FDP nicht entgegensteht. Deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf über die Zustimmung zum Staatsvertrag unsere Zustimmung erteilen.
Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang ist auch noch einmal die Frage der Gültigkeit des Gleichberechtigungsgesetzes angesprochen worden. Ich gehe davon aus, dass uns die Landesregierung in der Ausschusssitzung zur rechtlichen Situation entsprechende Antworten geben wird. Das Problem bei der Einführung des Gedankens des Gleichberechtigungsgesetzes im Staatsvertrag besteht darin, dass wir eine geteilte Staatsaufsicht haben, auf der einen Seite die Staatsaufsicht des Freistaates Thüringen und auf der anderen Seite die Staatsaufsicht des Landes Hessen, sodass sich sehr die Frage stellt, ob dieses Ansinnen auf diesem Weg durchgesetzt werden kann.
Ich will deswegen an dieser Stelle auf die Problematik des Stammkapitals und der Landestreuhandstelle nicht mehr im Einzelnen hinweisen. Ich habe darauf hingewiesen: In dem einen Punkt haben wir weiter gehende Vorstellungen, und im Zusammenhang mit dem Landestreuhandgesetz sind wir der Auffassung, dass sogar Handlungsbedarf besteht. Herr Frankenberger, deswegen würde ich den Vorwurf,den Sie erhoben haben,schon etwas relativieren. Die Anhörung geht auch nicht ins Leere.Wenn die Anhörung tatsächlich dazu führen sollte, von diesem Vorhaben Abstand zu nehmen, kann das gleichwohl im Staatsvertrag drinstehen. In der Sache wäre dabei überhaupt nichts schiefgegangen. Notwendig ist allerdings, dass zum 1. Januar 2007 das LTH-Gesetz in Kraft tritt,und das LTH-Gesetz ist auch von Ihnen befürwortet worden, Herr Frankenberger.
Das LTH-Gesetz kann seine volle Wirksamkeit nur dann entfalten, wenn nicht nur das Gesetz in Kraft getreten ist, sondern auch der Staatsvertrag. Insofern stellen wir alle Kritikpunkte zurück, die dazu geführt haben, dass es mit der Zustimmung des Landes Thüringen Probleme gegeben hat – das hat natürlich mit den eingangs von mir gemachten Bemerkungen etwas zu tun –, und werden dem Staatsvertrag zustimmen. – Herzlichen Dank.
(Beifall bei der FDP – Clemens Reif (CDU): Wir sind erleichtert! – Michael Boddenberg (CDU): Im Ergebnis völlig okay!)
Meine Damen und Herren,es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die erste Lesung erfolgt.
Wir überweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den zuständigen Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr. – Dem wird nicht widersprochen. Dann ist so beschlossen.
Zudem überweisen wir den Antrag unter Tagesordnungspunkt 63 ebenfalls an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr. – Dem wird auch nicht widersprochen. Dann ist so beschlossen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder – Drucks. 16/6556 –
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das elektronische Handels- und Genossenschaftsregister ist ein gutes Beispiel dafür, dass über Elektronik mehr an Transparenz im Interesse der Bürger und der Wirtschaft geleistet werden kann. Die Sache geht auf eine Empfehlung der Bund-Länder-Kommission zurück, der sich die Länder angeschlossen haben. Der Bundestag hat dieses
Gesetz im November beschlossen. Die Justizministerkonferenz hat am 30.11. in einem Staatsvertrag vereinbart, dass das Management dieses Handelsregisters durch das Land Nordrhein-Westfalen organisiert und gestaltet werden soll.
Es gibt die Möglichkeit, bundesweit mit einer sehr geringen Schwelle des Zugangs Informationen über jedes im Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragene Unternehmen zu erlangen. Es ist gleichermaßen als Informations- wie auch als Veröffentlichungsfläche geeignet. Die insgesamt aufzubringenden Beträge sind, glaube ich,im Gesamtverhältnis gesehen zu den Vorteilen,die für die Bürgerinnen und Bürger auftreten, gering. Der Betrag, den das Land Hessen zu erbringen hat, wird sich auf 23.800 c belaufen.Wir erwarten ein Mehrfaches davon an Gebühren, die die Bürgerinnen und Bürger, die interessierten Kreise für die Nutzung dieses Registers bezahlen werden. Das Gebühreneinzugsverfahren ist bundesweit organisiert.Ich glaube,das ist ein wirklich gelungenes Beispiel dafür, was über Zusammenarbeit und über Fortentwicklung von elektronischer Datenverarbeitung im Interesse des Bürgers leistbar ist. Ich bitte sehr um Ihre Unterstützung für diesen Staatsvertrag.
Vielen Dank, Herr Minister. – Ich eröffne die Aussprache. Die Redezeit beträgt fünf Minuten pro Fraktion. Zunächst hat Frau Kollegin Hofmann für die Fraktion der SPD das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das gemeinsame Registerportal – der dem Staatsvertrag zugrunde liegende Gesetzentwurf, der uns heute in erster Lesung zur Beratung vorgelegt wird – dient im Kern zum einen der Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschlands, aber auch der Förderung der handelsrechtlichen Publizität des Registers. Mit dem zugrunde liegenden Bundesgesetz,dem EHUG,wird das deutsche Registerwesen umfassend reformiert und dem Internetzeitalter angepasst. Ab dem 1. Januar 2007 sollen auch das Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister über das Internet einsehbar und abrufbar sein.
Bedauerlich ist aus unserer Sicht als SPD-Fraktion nur, dass das Gesetzgebungsverfahren von uns quasi im Schnelldurchlauf erledigt werden muss – mit einer Sitzung des Rechtsausschusses am heutigen Abend und der folgenden zweiten Lesung im Plenum. Auf eine dritte Lesung werden wir wohl verzichten können.Aber das hat im Kern daran gelegen, dass sich der Abstimmungsprozess zwischen den Ländern und dem Bund – diese Normierungen basieren auf zwei EU-Richtlinien – als sehr kompliziert und schwierig dargestellt hat. Aufgrund der Voraussetzungen, die wir jetzt schaffen werden, werden Bekanntmachungen der Registereintragungen in Tageszeitungen mittelfristig nicht mehr erforderlich sein. Elektronische Einsichtnahme und Abrufbarkeit sind in der Tat ein großer Fortschritt. Das EHUG selbst wird zu einer Beschleunigung und Entbürokratisierung der Unternehmenspublizität führen und, wie gesagt, zu einem erleichterten Zugriff auf Unternehmensdaten gerade für mittelständische Unternehmen.
Für uns als SPD-Fraktion sind die Gebühren für den Recht suchenden Bürger ein Kernthema. In dem Gesetzentwurf steht, dass nach dem Kostendeckungsprinzip – wie das vorgesehen werden muss – gearbeitet wird. Das heißt, dass die Gebühreneinnahmen die Kosten, die entstehen, abdecken werden. Sie haben eben davon gesprochen, dass Sie ein Mehrfaches an Gebühren erwarten.Wir werden der Frage noch einmal großes Augenmerk schenken, wie hoch die einzelnen Gebühren für den Recht suchenden Bürger sein werden. Aber im Prinzip ist es richtig und wichtig, dass sich alle Länder zusammentun und gemeinsame Registerportale zwischen den Ländern schaffen, weil dies letztendlich der Reduzierung des Verwaltungsaufwandes und der Reduzierung der Kosten dient.
In diesem Sinne wird die SPD-Fraktion dieses Gesetzgebungsverfahren sehr konstruktiv begleiten.– Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die öffentlichen Register, in die jedermann Einsicht nehmen kann, erfüllen wichtige Funktionen im Wirtschaftsleben und im Rechtsverkehr. Das gilt ganz besonders für das Handelsregister. Potenzielle Geschäftspartner und auch Gläubiger auf der Suche nach ihrem Schuldner können zumindest Basisinformationen über ein Unternehmen, seine geschäftlichen Aktivitäten und die handelnden Personen einholen. Im Zeitalter des Internets ist es in der Tat nahe liegend, dass diese Informationen auch elektronisch abgerufen werden können. Ab dem 01.01.2007 muss das Handelsregister auch elektronisch geführt werden. Es ist aus unserer Sicht ohne Weiteres vernünftig, dass sich die Bundesländer auf ein einheitliches Internetportal verständigt haben, das in Nordrhein-Westfalen beim Amtsgericht Hagen geführt werden soll.Wir erleben im Augenblick z. B. beim Nichtraucherschutz und in anderen Zusammenhängen einen durch die Föderalismusreform motivierten Rückfall in die Kleinstaaterei. Ich bin froh, dass in diesem Bereich einmal der umgekehrte Weg gegangen wird.