Aber Nachhaltigkeit ist sicherlich eines der wichtigen Dinge, und sie ist auch im Hessischen Forstgesetz eindeutig festgehalten. Daran werden wir uns auch halten, was die Waldbewirtschaftung in Hessen angeht, nicht nur im Staatsforst, sondern auch im Kommunalforst und im Privatforst.
Meine Damen und Herren, wir haben uns im Jahre 2002 Richtlinien zur Nutzung des Waldes gegeben,in denen wir zum einen auf die Rohstofferzeugung hingewiesen haben – was damals auch durchaus kritisiert worden ist – und in die wir zum anderen auch das Ökosystem Wald eingebracht haben. Ich denke, dass wir in diesem Zusammenhang eine optimale Kombination gefunden haben. Wenn ich aber die Aktivitäten von Hessen-Forst und Landesregierung insgesamt sehe,dann bin ich,wie auch die meisten Fraktionen in diesem Hause,der Meinung,dass dieses Gesetz überflüssig ist.
Meine Damen und Herren, wir haben vor zwei Jahren eine Biomassepotenzialstudie in Auftrag gegeben, bei der eindeutig gesagt wurde: Erstens.Wir haben in Hessen ein ausreichendes Biomassepotenzial, mit dem wir es schaffen können, bis zum Jahre 2015 15 % des Energieverbrauchs aus erneuerbaren Energien zu decken. Zweitens. Es ist auch ein Ergebnis gewesen, dass wir etwa 1,7 Millionen m3 Energieholz haben können.Was wir aber wollen, ist logischerweise ein Markt für Schwachholz, der sich möglicherweise noch ausweiten kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist so unglaublich unruhig. Wir sind wirklich in ein paar Minuten fertig. Bitte hören Sie jetzt noch einmal in Ruhe zu.
Herr Kollege Bender hat darauf hingewiesen, dass es durchaus einmal sein könne – je nachdem, wie sich der Markt entwickle –, dass in diesen Bereichen C-Holz gehackt und verfeuert würde. Ich denke, das ist eine Entwicklung, die wir beobachten müssen.
Wenn ich die Aktivitäten einmal sehe, dann stelle ich fest, dass sich HeRo mit diesem Thema beschäftigt und dass die Bioregio Holz im Knüll ein Erfolgsrezept ist.Wenn ich auch daran denke, was mir Herr Landrat Neupärtl gesagt hat, dass sich bei einer Ausschreibung für eine Schule sechs private Anbieter gemeldet hätten, die über Jahre Hackschnitzel liefern wollten, dann frage ich mich: Wa
rum muss der Staat in einen Bereich eingreifen, den die Privaten regeln und meiner Meinung nach mindestens genauso gut regeln können?
Meine Damen und Herren, das Energieholzkonzept von Hessen-Forst wird uns in dieser Zeit vorgelegt, wo wir uns mit Hessen-Forst über dieses Thema unterhalten. Das heißt, die Hausaufgaben werden gemacht.
Vielleicht noch zur Anhörung am 6. September.Wie eben schon gesagt wurde: Die Mehrzahl der Anzuhörenden wollte keine Änderung des Gesetzes. Es wurde sogar argumentiert, dass weite staatliche Reglementierungen für diesen Markt hinderlich wären.
Meine Damen und Herren, deswegen bin ich wie die Hessische Landesregierung der Meinung, dass das vorhandene Instrumentarium für zielgerichtetes Handeln ausreicht. Deswegen bedarf es keiner weiteren gesetzlichen Vorgaben.
Meine Damen und Herren,es liegen keine weiteren Wortmeldung vor. Wir können damit zur Abstimmung kommen.
Ich rufe zur Abstimmung den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Forstgesetzes, Drucks. 16/6040 zu Drucks.16/5289,auf.Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Damit ist dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen der CDU, der FDP und der SPD abgelehnt.
Dazu darf ich Ihnen zunächst Folgendes mitteilen: Die CDU-Fraktion hat gebeten, dass die Petition Nr. 3165/16 aus der Abstimmung herausgenommen und an den Petitionsausschuss zurückgegeben wird. – Dagegen gibt es keinen Widerspruch.
Dann habe ich die Bitte der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorliegen, folgende Petitionen gemeinsam, aber getrennt von den übrigen Petitionen abzustimmen. Das sind die Petitionen Nr. 4214/16, 4300/16 und 4405/16. Wir kommen zunächst zur gemeinsamen Abstimmung über diese drei Petitionen.
Unser Vorgang bezog sich auf die Petitionen Nr. 4300/16 und 4405/16. Insofern ist es fast identisch.
Das ist identisch. Ich wusste es nicht genau, es war ein Hotelzettel von Best Western, aber ohne Bezeichnung einer Fraktion.
Dann ist es in Ordnung, es geht um die Petitionen Nr. 4214, 4300 und 4405/16. Wer den Beschlussempfehlungen zu diesen Petitionen folgen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Dann sind diese Beschlussempfehlungen mit den Stimmen der Union und der FDP gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Dann rufe ich alle Petitionen im Übrigen auf. Wer diesen Beschlussempfehlungen folgen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen des Hauses, vielen Dank.
Das ist völlig richtig. – Ich rufe Herrn Kollegen Jürgen Frömmrich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu einer Erklärung zur Abstimmung gemäß § 88 GOHLT auf. Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Es geht auch sehr kurz. – Ich möchte für meine Fraktion erklären, warum wir bei den herausgenommenen Petitionen mit Nein gestimmt haben. Wir haben im Petitionsausschuss einen Bericht über die Lage in Afghanistan gehört. Der zuständige Abteilungsleiter hat über die jetzige Situation dort berichtet. Wir haben aber auch im Zusammenhang mit der Verlängerung des Mandates im Deutschen Bundestag eine umfangreiche Debatte über die neue Sicherheitslage in Afghanistan gehabt.
Wir sind der Auffassung, dass man bei der jetzigen Sicherheitslage allen Ernstes nicht zur Rückführung von jungen Männern nach Afghanistan kommen kann. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn der Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Afghanistan in Kabul erklärt – –
Entschuldigung, Herr Kollege Heidel. Genau das ist ein Argument dafür. – Wenn der Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Kabul erklärt, dass er nicht weiß, wie lange die Regierung in Kabul noch die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Afghanistan gewährleisten kann, dann können wir gerade junge Männer – das ist der Personenkreis, zu dem die Innenminister beschlossen haben – nicht nach Afghanistan zurückführen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine dieser Petitionen betrifft einen 18-jährigen jungen Mann, dessen Eltern in Afghanistan umgekommen sind und den man alleine nach Afghanistan zurückführen will. Sie können nicht allen Ernstes meinen, dass man solche Petitionen zur Sach- und Rechtslage bescheiden kann. Deswegen haben wir als Fraktion gegen diese Beschlussempfehlungen gestimmt.
Meine Damen und Herren, es gibt eine weitere Bemerkung zur Abstimmung. Ich möchte uns aber dazu aufrufen, dass wir hier keine außenpolitischen Debatten führen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin, Sie nehmen mir das fast aus dem Mund. Es geht in der Tat nicht darum, Außenpolitik zu machen.
Ich möchte für die CDU-Fraktion nur erklären, dass wir nach wie vor unsere Einstellung vertreten, wie wir sie im Petitionsausschuss kundgetan haben.
Der Abteilungsleiter im Innenministerium hat uns eben nicht dargelegt, dass sich die Situation so verschlechtert hat, dass man alleinstehende Männer nicht mehr zurückführen könnte. Vielmehr hat er am Ende seiner Ausführungen sehr wohl deutlich gemacht, dass dies nach wie vor möglich ist und dass es gerade im Bereich Kabul nicht nur möglich, sondern mehr als vertretbar ist. Deshalb bleiben wir bei unserer Haltung.
Meine Damen und Herren, bleiben Sie bitte sitzen. Wir müssen noch einen Punkt behandeln, aber das geht ganz schnell.
Nach Rücksprache mit den vier Geschäftsführern wollen wir noch Punkt 14 aufrufen, was ich hiermit tue:
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Verkündungsgesetzes – Drucks. 16/6046 zu Drucks. 16/5760 –