Protocol of the Session on September 13, 2006

(Beifall des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU) – Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist in Nordhessen aber doch gar nicht!)

Aber wenn dem so ist – damit komme ich auf § 57 –, dann müssen wir uns auch Gedanken machen, wie wir die digitale Entwicklung voranbringen können. Dass wir darauf ein besonderes Augenmerk richten, ist wohl klar.

Uns wird in der Presse oft vorgeworfen, dass Politik der technischen Entwicklung nicht ordentlich folgen würde, dass Entwicklungen zu lange dauern und dass nichts passiert. Das haben wir mit § 57 als Aufgabe der Landesanstalt für privaten Rundfunk auch für digitale Übertragungswege festgelegt. Ich weiß, dass es europarechtliche Bedenken gibt. Aber ich glaube, es wird immer möglich sein, dass wir projektmäßig, projektbezogen auch unter europarechtlichen Gesichtspunkten neue Wege gehen, um dieses Bundesland nach vorne zu bringen. Deswegen unterstützen wir diese zusätzliche Aufgabe.

Ich möchte etwas zur Diskussion sagen, was wir nicht verändert haben. Das ist auch angesprochen worden, vom Kollegen Siebel und auch vom Kollegen Posch. Zum einen haben wir gesagt, dass wir die 62,5 % aus der 2-%Abgabe in Zukunft beibehalten werden, um damit für die Zukunft eine sichere Finanzierung der Landesanstalt zu haben.

(Unruhe)

Zum anderen steht in der Gesetzesnovelle der Landesregierung – was auch angesprochen worden ist –, dass weiterhin keine regionale Werbung zugelassen ist. Wenn Sie sich den Zeitungsmarkt anschauen: Mein Kollege Volker Hoff als medienpolitischer Spreche hat in den letzten Sitzungen immer wieder darauf hingewiesen, dass wir die Befürchtung haben, dass wir bei einer Regionalisierung in Zukunft zum einen eine Problematik bei den Zeitungen, bei den Zeitungsverlegern bekommen und dass wir zum Zweiten auch eine Problematik bekommen, dass dann in wirtschaftsschwachen Gebieten überhaupt keine Rundfunkwerbung mehr stattfindet und sie nur noch auf die Ballungsräume konzentriert ist. Aus diesem Grunde unterstützen wir auch diese Entscheidung der Staatskanzlei, das regionale Werbeverbot nicht aufzuheben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Ich komme zu dem Thema der nicht kommerziellen lokalen Radiosender und der offenen Kanäle. Ich denke, dass dort in den letzten Jahren eine Veränderung stattgefunden hat, dass sich die besondere Zielsetzung als Medienkompetenzzentren und deren neue Aufgaben bewährt haben. Ich glaube, dass wir auch dort einen Weg finden müssen, wie wir das in Zukunft sicherstellen können. Da ver

weise ich auf die Anhörung. Wir als CDU-Fraktion werden in der Anhörung sehr genau zuhören, was dort gesagt wird. Wir hoffen, dass wir dann einen Weg finden, der allen Beteiligten die Möglichkeit gibt, ordentlich weiterzuarbeiten, und der auch der Landesanstalt für privaten Rundfunk und der Versammlung die Möglichkeit gibt, hier eine ordentliche Entscheidung zu treffen.

Alles in allem denke ich, dass dieser Gesetzentwurf keine Generalrevision ist, wie sie Herr Ministerpräsident Rüttgers aus Nordrhein-Westfalen immer wieder bei sich anmahnt. Aber es ist ein Weg, wie wir gemeinsam eine Lösung in der Zukunft finden können. – Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, ich rufe den letzten Redner auf, Herrn Tarek Al-Wazir für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.Aber ich bitte Sie,auch jetzt noch ein bisschen zuzuhören. Es ist sehr, sehr laut.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich fange einmal mit den unstreitigen Punkten an. Es ist sicher richtig, bei einer Novellierung Begriffe, die sich verändert haben, den Realitäten anzupassen, Stichwort: „Mediendienste“ in der alten Version und „Telemedien“ in der neuen Version. Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind wir auch der Meinung, dass die lokale Werbung im Rundfunk nicht sein muss. Da unterscheiden wir uns von der FDP.

Jetzt sind wir bei dem Gesetzentwurf, den die Landesregierung vorgelegt hat. In der Frage der Kabelkanäle bin ich sehr gespannt auf die Anhörung und darauf, was die unterschiedlichen Interessengruppen zu den Frequenzen und Kabelkanälen vorzutragen haben. Wir sind im Übrigen mit Ihnen bei der Frage, dass der Rechnungshof bezüglich des HR-Gesetzes das Recht haben soll, Tochterunternehmen des HR zu prüfen.

Wir sind allerdings an zwei Punkten unzufrieden. Erstens. Die Lex MAIN FM – Sie haben das umschrieben, ohne den Sender zu nennen, Herr Grüttner – finde ich – ein wenig zu liberal möchte ich gar nicht sagen – zu wenig konsequent.

MAIN FM sendet auf einer Frequenz für ein Wirtschaftsradio. Bis zum Konkurs hat dort das FAZ Business Radio gesendet.

(Mark Weinmeister (CDU): Die haben nie gesendet!)

Erst FAZ-Radio, dann Frankfurt Business Radio. Ich habe heute Morgen bei der Lektüre der „Frankfurter Rundschau“

(Zuruf des Ministers Stefan Grüttner)

mit denen bin ich ständig im Gespräch, aber die hören das nicht in Kassel – eine Anzeige dieses Senders gefunden, der auf der Frequenz eines Wirtschaftsradios sendet. Die Überschrift lautet: „Die beste Musik aus den 60ern, 70ern und 80ern. Echte Abwechslung mit MAIN FM.“ Daneben sind Andrea Ypsilanti und Jürgen Walter abgebildet.Aber mir geht es hier um die Anzeige. Liebe Kolleginnen und Kollegen, was das mit einem Wirtschaftsradio zu tun haben soll, das muss man mir erklären.

(Dieter Posch (FDP): Die spielen die Internationale! – Michael Siebel (SPD): Die beiden sind da drauf! Das ist die wirtschaftliche Kompetenz!)

Deswegen werden wir auch in der Anhörung verstärkt nachfragen,ob das mit dem,was der Gesetzgeber sich vorgestellt hat, etwas zu tun hat.

Jetzt zu dem eigentlichen Knaller. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich finde schon bemerkenswert, was Herr Staatsminister Grüttner zur Frage der offenen Kanäle und der Frage der nicht kommerziellen Lokalradios gerade gesagt hat. Ich finde es auch bemerkenswert, dass der Kollege Weinmeister dazu nichts gesagt hat bzw. gesagt hat:Wir werden sehen,wie es wird.– Es gab in diesem Landtag seit Ende der Achtzigerjahre eine Linie, die alle Fraktionen geteilt haben.

(Michael Siebel (SPD): Das war im letzten Jahrhundert!)

Das fängt bei Hermann Schoppe an

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Ausgerechnet!)

natürlich, es ist so –, und es hört bei Volker Hoff auf. Dass jetzt so mir nichts, dir nichts gesagt wird, wir blasen den offenen Kanälen und den nicht kommerziellen Lokalradios das Licht aus, finde ich schon einen bemerkenswerten Vorgang.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP – Zuruf der Abg. Birgit Zeimetz-Lorz (CDU))

Wer das sagt? Das kann und werde ich Ihnen erklären. – Wenn Sie per Gesetz sagen,dass in Zukunft die Hälfte des Geldes nicht mehr für die offenen Kanäle ausgegeben werden darf, wenn zu dem Bereich offene Kanäle noch die Medienkompetenz hinzugetan wird und die andere Hälfte zwingend zur Förderung der Infrastruktur ausgegeben werden muss, dann bedeutet das unter dem Strich, dass das, was wir jetzt haben, am Ende nicht mehr da sein wird. Entweder wird es generell umgestellt, oder es wird zu einzelnen Bereichen gesagt: Der wird zugemacht, oder das wird zugemacht.

(Michael Siebel (SPD): Das sind die Bürgerradiofeinde da vorne!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist ein bemerkenswerter Vorgang. Das wird auch noch nicht einmal medienpolitisch begründet. Es gibt medienpolitische Diskussionen, ob sich in Zeiten von Internetfernsehen und Internetradio das Modell „ein Sender – viele Empfänger“ eventuell ins Gegenteil verkehrt, weil es viele Sender und viele Empfänger gibt. Das wäre zumindest eine medienpolitische Begründung, dass man sich überlegt, ob die Kabelbelegung in drei oder vier Stadtnetzen vielleicht verändert werden muss.

Aber das alles wird nicht gemacht. Vielmehr wird gesagt: 50 % für die technische Infrastruktur – mit den Subventionsproblemen, die Herr Kollege richtigerweise angesprochen hat –, und bei den anderen 50 % soll die LPR überlegen, wem sie das Licht ausdreht. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, das geht aus unserer Sicht so nicht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Michael Siebel (SPD): Franz Josef würde sagen, es ist ein unglaublicher Vorgang!)

Sie müssen zum Ende kommen, Herr Kollege.

Ich komme zum Ende und wiederhole den Zwischenruf des Kollegen Siebel, weil er wirklich zutrifft: Franz Josef Jung würde sagen, das ist ein unglaublicher Vorgang.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Da hätte er ausnahmsweise recht!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren,ich glaube,dass sich die Landesregierung damit keinen Gefallen getan hat, sondern dass wir in den nächsten Wochen und Monaten eine verstärkte Diskussion erleben werden und uns auf eine sehr heftige Anhörung, gerade zu diesem Punkt, im Ausschuss gefasst machen müssen. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Das war eine Punktlandung, Herr Al-Wazir, auf die Sekunde.Vielen Dank.

Meine Damen und Herren, wir haben keine weiteren Wortmeldungen. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes und des Gesetzes über den Hessischen Rundfunk, Drucks. 16/5942, zur Vorbereitung der zweiten Lesung dem Hauptausschuss zu überweisen. – Es gibt keinen Widerspruch.

Meine Damen und Herren, ich rufe dann noch Tagesordnungspunkt 53 auf:

Beschlussempfehlungen der Ausschüsse zu Petitionen – Drucks. 16/5889 –

Die SPD-Fraktion bittet darum, dass wir zunächst über die Petition 4298/16 abstimmen. Das tun wir hiermit.

Ich frage also, wer der Beschlussempfehlung zu der Einzelpetition 4298/16 seine Zustimmung geben will.Ich bitte um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Die FDP-Fraktion weiß nicht, was sie macht.Was haben wir jetzt?

(Nicola Beer (FDP):Wir haben zugestimmt!)

Zugestimmt? Aha. – Dann stelle ich fest, dass mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Beschlussempfehlung zugestimmt wurde.

Dann können wir über die übrigen Petitionen aus dieser Drucksache abstimmen.Wer diesen Beschlussempfehlungen seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Das sind keine. Damit sind die übrigen Beschlussempfehlungen mit den Stimmen aller Fraktionen des Hauses angenommen.

Meine Damen und Herren, die Tagesordnung ist zwar nicht offen oder geschlossen, aber erschöpft – Sie wahrscheinlich auch. Deshalb schließe ich jetzt die Sitzung und lade Sie ein, morgen um 9 Uhr wieder hier zu erscheinen. Vergnüglichen Abend.

(Schluss: 18.09 Uhr)