Protocol of the Session on September 13, 2006

Herr Kollege Posch, dann müssten Sie sagen, dass all diejenigen, die sich fachlich damit auseinandergesetzt haben, zurzeit beim Thema Rundfunkabgabe verfassungsrechtliche Bedenken sehen. Wenn diese aufgelöst werden können, dann wird es ein neuer Weg sein.Aber es ist nicht der Weg, den wir nach dem momentanen Stand gehen können.

Ein weiterer Punkt. Herr Posch, Sie haben wieder die Frage aufgeführt, wann Rundfunkgebühren erhoben werden müssen. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie hier gesagt: Rundfunkgebühren dürfen erhoben werden, wenn jemand Rundfunk empfängt. – Sie als Person und wir alle im Hauptausschuss haben zu x Petitionen gemeinsam und einstimmig die Rechtsauffassung vertreten, dass entscheidend für die Erhebung von Rundfunkgebühren nicht die Frage ist, ob man Rundfunk empfängt, sondern ob man Rundfunk empfangen kann. Das ist der Kern, über den wir uns immer wieder streiten, aber den wir zumindest vor dem Hintergrund der Petitionen im Hessischen Landtag und im Hauptausschuss immer in

großer Einigkeit und auf der Basis dessen, was Rechtsgrundlage ist, behandelt haben.

Meine Damen und Herren, deshalb meine ich, wir sollten ein bisschen mehr zurückkommen zu einer sachlichen Diskussion. Ich muss sagen, dass mir eine Bemerkung sehr gut gefallen hat. Herr Kollege Weinmeister hat die Begrifflichkeit einer Kultur-Flatrate eingeführt. Ich zitiere in dem Zusammenhang Herrn Richard Sietmann aus der Zeitschrift „c’t“ mit folgender Bemerkung:

Faktisch ist die Rundfunkgebühr eine Art „KulturFlatrate“, eine gesetzliche Abgabe, mit der jeder Gebührenzahler zum Erhalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beiträgt. „Erhalten“ bedeutet nach dem Willen der Ministerpräsidenten

und im Übrigen auch nach unserem Willen –

auch das Bewahren seiner Entwicklungsmöglichkeiten über neue technische Verbreitungswege wie dem Internet oder dem im Aufbau befindlichen Handy-TV.

Ich halte das für richtig. Herr Hahn, offensichtlich unterscheiden sich unsere Auffassungen hinsichtlich der Frage, was Erhalten bedeutet und welche Bedeutung die unterschiedlichen Verbreitungswege haben. Sie dürfen dann aber nicht so reden oder reden lassen, wie Sie es in diesem Fall getan haben.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Ich lasse überhaupt nicht reden! Was ist denn das für ein Vokabular: „Ich lasse reden“?)

Ich möchte zu einer weiteren Bemerkung kommen. – Wenn Sie reden, habe ich manchmal den Eindruck, es redet in Ihnen.Von daher kann man das ruhig so sagen.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Hahaha! Sie sind ein kleiner Scherzbold! – Dr. Rolf Müller (Gelnhausen) (CDU):Nicht so eine Schärfe in die Diskussion hineinbringen!)

Weil du das jetzt gesagt hast, bin ich ihm gegenüber gnädig. – Ich will eine weitere Bemerkung machen. Es geht um die Frage, inwieweit wir für das Empfangsgerät PC überhaupt Rundfunkgebühren erheben dürfen. Inzwischen gibt es eine Einigung der Intendanten der ARD, von der ich denke, sie ist ein Problem.

Sie haben gefragt, ob das ZDF mit im Boot sei. Ich habe gerade vor Kurzem eine Einlassung im Internet lesen können, der zu entnehmen ist, dass sich das ZDF mit dieser Regelung ebenfalls einverstanden erklären könnte. So viel zu dieser Diskussion. Sie sollten sich hinsichtlich dieser Frage kundig machen und hier nicht irgendwelche Würste ins Fenster hängen, die nach zwei Stunden schon nicht mehr da sind. Es gibt dort eine Einigung, wie man vorgehen könnte.Dabei handelt es sich um eine Einigung, die nicht irgendwoher kommt. In der Tat kann zurzeit das Fernsehen über einen PC nicht empfangen werden, weil das Angebot der öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht vollständig über den PC empfangen werden kann. Das ist der fachlich-sachliche Hintergrund.

Ich will zum Abschluss meiner Rede noch einmal aus der bereits erwähnten Pressemitteilung der BITKOM von Jörg Menno Harms zitieren. Am Ende der Pressemitteilung lässt er uns noch etwas wissen. Das sage ich jetzt zur Frage der Erhebung der Rundfunkgebühren. Er sagt etwas, was ich in der Tat für akzeptabel halte. Er sagt:

„Zu einer unerwarteten Bremse könnten sich allerdings noch die in Deutschland geplanten Rundfunkgebühren auf PCs entwickeln“, warnte Harms. „Auch deshalb sind wir für eine niedrige, nicht gerätebezogene Rundfunkabgabe, die jeder Haushalt und jedes Unternehmen zahlt.“

Das ist die Aussage eines bedeutenden Vertreters der BITKOM, des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.

Wir streiten über die Frage, ob eine solche Regelung verfassungswidrig wäre. Wir streiten aber zumindest mit denen, die fachlich-sachlich damit umgehen, nicht darüber, ob es eine Rundfunkgebühr bzw. eine Abgabe dafür geben soll, damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland auch weiterhin unter der Bedingung möglich sein kann, dass es neue Geräte gibt. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Herr Siebel, vielen Dank. – Für die Landesregierung darf ich Herrn Staatsminister Grüttner das Wort erteilen.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, es ist gut, dass die FDP-Fraktion dieses Thema zu einem Setzpunkt in der heutigen Debatte gemacht hat. Denn damit besteht die Möglichkeit, sich damit sachlich auseinanderzusetzen. Denn damit kann den Falschinformationen, die in der Vergangenheit und auch in den vergangenen Tagen und Wochen eine Rolle gespielt haben, ein wenig Aufklärung und Sachliches entgegengesetzt werden. Ich gestatte mir dabei, das eine oder andere zu korrigieren, was in den Debattenbeiträgen hier eben dargelegt wurde und von der Sache her nicht richtig ist.

Zur Grundvoraussetzung muss man wahrscheinlich eines sagen: Die Rundfunkgebühr ist sicherlich nicht das Lieblingskind der Deutschen. Das trifft auch auf viele andere Gebühren zu. Die GEZ wird in der Beliebtheitsskala der Deutschen sicherlich keinen hohen Rang einnehmen.

(Gernot Grumbach (SPD): Sie liegt vor der CDU!)

Man kann sich in Internetforen anschauen, wie die GEZ dort bewertet wird. Dort erkennt man, dass sie noch deutlich hinter den Finanzämtern liegt.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie liegt ungefähr auf demselben Niveau wie die hessische CDU!)

Das ist schon eine Besonderheit.

Bestimmte Aktionen, die tatsächlich wahr sind, haben auch nicht zu größerer Beliebtheit geführt. Da hat ein sogenannter GEZ-Mitarbeiter an einer Haustür geklingelt. Eine junge Dame hat geöffnet. Der GEZ-Mitarbeiter hat dann gesagt, er würde gerne Herrn Balou wegen der Gebühren, die zu bezahlen sind, sprechen. Die junge Dame stellt dann Herrn Balou vor. Es handelt sich dabei um einen stattlichen Neufundländer, der Balou heißt. Danach kam der Mann, der die Gebühren für die GEZ eintreiben soll,nie mehr wieder.– Eine solche Geschichte entstammt nicht irgendeinem Märchenbuch, sondern ist wahr. Das zeugt aber auch davon, wie emotional diese Frage im Grunde genommen diskutiert wird.

Bei den Rundfunkgebühren verläuft die Diskussion immer unter dem Motto: Ich bin dagegen. Worum geht es denn eigentlich?

Ich glaube, es ist deswegen sinnvoll, dieser Tage zu verdeutlichen, welche Bedeutung das Thema Rundfunkgebühren eigentlich hat, über das wir jetzt reden. In diesem Zusammenhang wird auch diskutiert, ob Gebühren auf internetfähige PCs zu erheben sind.

Dabei muss eines klar sein:Ohne die Erhebung der Rundfunkgebühren wäre sehr schnell mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk Schluss.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Man kann sagen, dass man das will.

(Michael Siebel (SPD):Wie es die FDP tut!)

Dann muss man das aber auch deutlich sagen und darf das nicht verklausulieren, indem man eine Debatte über die Rundfunkgebühren führt.

Wenn es keine Rundfunkgebühren mehr gibt, dann wird irgendwann mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk Schluss sein.Mit einer solchen Entwicklung wird man sich dann auseinandersetzen müssen.

Das Zweite ist Folgendes:Man muss schon etwas weiter in die Geschichte des Moratoriums für die Erhebung der Gebühren für internetfähige PCs zurückgehen, als es Herr Al-Wazir getan hat, als er das entsprechende Papier angesprochen hat. Ich dachte, er würde noch weiter in der Geschichte zurückgehen.Aber das war nicht der Fall.

Das Gebührenmoratorium, um dessen Aufhebung es jetzt geht, wurde erstmals mit dem Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Jahre 1999 beschlossen. Dem Zustimmungsgesetz, das dem Landtag vorlag, haben die Fraktionen der CDU und der FDP zugestimmt, die Fraktionen der GRÜNEN und der SPD haben dagegen gestimmt. Damals war die FDP dafür, dass nach dem Auslaufen des Moratoriums Gebühren erhoben werden.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Nein! Wir haben deutlich gesagt, dass wir nicht dafür sind! Herr Staatsminister, das ist unwahr! Wir haben gesagt, dass wir die Zeit nutzen wollen!)

Herr Kollege Hahn,Sie haben alle Gelegenheit,Ihre Position hier darzulegen.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Das ist unwahr!)

In dem damals mit Ihren Stimmen verabschiedeten Rundfunkänderungsstaatsvertrags stand – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:

Bis zum 31. Dezember 2003 sind für Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können, Gebühren nicht zu entrichten.

Im Umkehrschluss heißt das: Ab dem 1. Januar 2004 sind Gebühren zu entrichten.

Mit dem nächsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde dieses Moratorium verlängert. Damit wurde die Einführung der Gebührenpflicht um ein weiteres Jahr hinausgeschoben. Das wurde im Hessischen Landtag damals einstimmig so angenommen.

Über den nächsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde ein Jahr später befunden.Auch hier wurde einstimmig beschlossen.

Zuletzt erfolgte eine Änderung mit dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Damals wurde das mit den Stimmen der CDU und der SPD gegen die Stimmen der FDP und der GRÜNEN entschieden.

Es wurde immer über den gleichen Tatbestand befunden, nämlich den, dass es da den Umkehrschluss gibt, dass das Auslaufen des Moratoriums bedeutet, dass danach eine Pflicht zur Erhebung der Gebühr besteht.

Schon zum damaligen Zeitpunkt war klar, was dies bedeuten würde.Trotzdem denke ich, dass in der Diskussion schlicht und einfach immer noch nicht in allen Teilen klar geworden ist, was die einzelnen Regelungen tatsächlich bedeuten würden. Ich möchte das noch einmal darstellen. Dazu bedarf es aber, so glaube ich, einer grundsätzlichen Erörterung, was eine Rundfunkgebühr ist.

Die Rundfunkgebühr dient der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Sie deckt zu einem wesentlichen Teil die Kosten des Angebots der Dienste des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Darüber hinaus fließt ein Teil der Rundfunkgebühr den Landesmedienanstalten zu. Darüber werden wir uns heute noch einmal unterhalten, wenn wir den übernächsten Tagesordnungspunkt behandeln. Die Landesmedienanstalten haben die Aufgabe, die privaten Rundfunkanstalten zu beaufsichtigen.

Man kann daraus also ersehen – daran kann gar kein Zweifel bestehen –, dass die Rundfunkgebühr zunächst einmal unserer Gemeinschaft insgesamt zugutekommt. Das hat sowohl für die Privaten als auch für die Wirtschaft einen Nutzen.

Die Rundfunkgebühr kann nur dann einen erträglichen Rahmen haben, wenn die Basis für deren Erhebung breit bleibt und nicht verengt wird.Wenn für den Empfang des Rundfunks immer mehr neue Geräte auf den Markt kommen, muss man, um die Höhe der Rundfunkgebühr erträglich zu halten, die Breite, also die Basis der Geräte, für die man erheben will, berücksichtigen.