Herr Präsident, meine Damen und Herren! Durch die Rede von Frau Hölldobler-Heumüller habe ich – mir ist das auch gesagt worden – zur Kenntnis genommen, dass ich gesagt habe: Wir brauchen keine öffentliche Wohnungsbaupolitik mehr. – Ich möchte an der Stelle nicht zitiert werden und das insofern richtig stellen. Natürlich brauchen wir eine öffentliche Wohnungsbaupolitik. Sie werden auch bei den Haushaltsberatungen sehen,dass wir in den nächsten Jahren eine Menge mehr tun werden.
Es ging hier als Regierungserklärung zur öffentlichen Wohnungsbaupolitik darum, dass wir öffentliche Wohnungsbauunternehmen haben.Ich will das nur richtig stellen,damit das nicht im Raum stehen bleibt,denn es widerspricht völlig dem, was wir als Landesregierung bisher verfolgt haben und weiter verfolgen werden. Ich weiß, wie einen solche Dinge verfolgen. Ich hoffe, Sie sind damit einverstanden, dass ich das so korrigieren darf.
Herr Staatsminister Weimar, herzlichen Dank. – Meine Damen und Herren, es gibt keine weiteren Wortmeldungen mehr zu Punkt 58. Dann ist auch diese Aktuelle Stunde erledigt.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Kostenträger nach dem Infektionsschutzgesetz – Drucks. 16/5762 –
Der Gesetzentwurf wird von der Frau Sozialministerin eingebracht. Frau Staatsministerin Lautenschläger, Sie haben das Wort. Redezeit: fünf Minuten je Fraktion.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach § 69 Abs. 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz sind die Kosten für die im Katalog des § 69 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 8 genannten Tatbestände aus öffentlichen Mitteln zu bestreiten.
Das Land Hessen hat dazu im Gesetz über die Kostenträger – das sind wunderschöne Begrifflichkeiten – nach dem Infektionsschutzgesetz eine Regelung getroffen, die bis zum 31.12.2006 befristet ist.Da sich alle Beteiligten – auch diejenigen, die die Evaluation mit durchgeführt haben – darüber einig sind, dass dieses Gesetz nicht verzichtbar ist, bringen wir heute mit kleinen Änderungen einen erneuten Gesetzentwurf ein.
Wir haben aus gesundheitspolitischen Fragen übernommen,dass damit eine Voraussetzung geschaffen wird,auch die Arzneimittelkosten zur Bekämpfung von Meningokokken-Erkrankungen zu übernehmen. Das ist eine Krankheit, die ansteckend und gefährlich ist. Sie ist in den hessischen Gesundheitsämtern von Januar 2004 bis 2005 ungefähr 57-mal aufgetaucht. Das macht deutlich, dass, wenn viele Kontaktpersonen hinzukommen, anzuraten ist, die Prophylaxe durchzuführen. Diese Rechtsgrundlage wird mit diesem Gesetz geschaffen.
Mehr Änderungen sind darin eigentlich nicht vorhanden. Ich denke, wir können im Ausschuss gemeinsam weitere Details besprechen, falls noch Erörterungsbedarf besteht.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Das Wort hat Frau Kollegin Schulz-Asche, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Infektionsschutzgesetz, das im Jahre 2001 in Kraft trat, hat zum Ziel, übertragbaren Krankheiten bei Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Es regelt unter anderem, welche Krankheiten zu melden sind, wie die Informationen zusammenkommen und wie die Verantwortlichkeiten geteilt sind.
Die Impfungen zählen zu den wichtigsten und wirksamsten Präventionsmaßnahmen, die wir heute in der Medizin zur Verfügung haben. Unmittelbares Ziel dieser Impfungen ist es, den Geimpften vor einer ansteckenden Krankheit zu schützen. Schutzimpfungen sind in Deutschland freiwillig. Die ständige Impfkommission aktualisiert jedes Jahr die Empfehlung, welche Impfungen insbesondere für Säuglinge und Kleinkinder aus epidemiologischer Sicht als notwendig erachtet werden. Außerdem sind die obersten Landesgesundheitsbehörden verpflichtet, öffentliche Empfehlungen für Schutzimpfungen auszusprechen.
Ich glaube, dass angesichts der Freiwilligkeit von Schutzimpfungen die Frage der Akzeptanz von Impfungen eine ganz wesentliche Rolle spielt; denn wir haben bei den Eltern einen Anteil von 10 %, die Impfungen skeptisch gegenüberstehen. Ich denke, dass eine zusätzliche Aufklärung von Nutzen wäre. Ich würde mir wünschen, dass vonseiten der zuständigen Ministerin mehr getan würde und man sich mehr an den Empfehlungen der Impfkommission orientieren sollte.
Die Landesregierung plant mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf, das bestehende Gesetz über die Kostenträgerschaft nach dem Infektionsschutzgesetz um weitere fünf Jahre zu verlängern und so eine rechtssichere Situation für die kommunale Ebene bei der Finanzierung von Schutzimpfungen, die von der Landesregierung angeordnet werden, einzuführen. Das ist eine durchaus sehr sinnvolle Regelung.
Uns ist bereits gestern von der Ministerin zugesagt worden, dass uns die Stellungnahmen, die bei der Landesregierung eingegangen sind, zur Verfügung gestellt werden können, sodass wir uns im Detail noch mit den einzelnen Regelungen befassen können. – So viel dazu.
Zum Schluss möchte ich eine Anmerkung machen. Wenn wir in Hessen ein vernünftiges Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst hätten, der die Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes umfassend und modern löst, dann bräuchten wir dieses Gesetz nicht, sondern könnten sie in einem umfassenden, präventiven, gesundheitsfördernden Maßnahmekatalog des öffentlichen Gesundheitsdienstes einführen. Das wäre sinnvoller als viele Einzelmaßnahmen. Ich verspreche Ihnen, dass wir uns noch mit der Frage befassen werden, ob es nicht Möglichkeiten gibt, das öffentliche Gesundheitswesen in Hessen weiterzuentwickeln. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nachdem das Gesetz über Kostenträger nach dem Infektionsschutzgesetz 2001 einstimmig von diesem Hause angenommen worden ist, gehe ich davon aus, dass das auch wieder der Fall sein wird. Es ist schon ausgeführt worden, dass das Gesetz zum Ende dieses Jahres ausläuft und dass sich die Kommunalen Spitzenverbände für eine Beibehaltung dieses Gesetzes ausgesprochen haben, da eine Regelung
über die Kostenträgerschaft zwingend notwendig ist. Wir begrüßen es außerordentlich, dass das Land die Kosten zur Bekämpfung von Meningokokken-Erkrankungen übernimmt.
Es ist schon ausgeführt worden, dass Deutschland im europäischen Vergleich zu den Ländern mit einer niedrigen Krankheitsrate von Meningokokken gehört. Allerdings sind in Hessen im Laufe eines Dreivierteljahres 57 Meningokokken-Erkrankungen gemeldet worden und ca. 1.200 Kontaktpersonen, für die eine Rifampicin-Prophylaxe indiziert war. Das beweist die Notwendigkeit der Aufnahme in dieses Gesetz.
Meine Damen und Herren, entscheidend ist eine möglichst frühe Behandlung mit Antibiotika.Andernfalls drohen bleibende Schäden wie Taubheit, Blindheit oder Lähmungen. Lassen Sie uns gemeinsam das Kostenträgergesetz zum Wohle der Betroffenen auf den Weg bringen. – Ich danke Ihnen.
Vielen Dank. – Das Wort hat der Kollege Dr. Spies, SPDFraktion. Kollege Rentsch, FDP-Fraktion, kann sich schon bereithalten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Bekämpfung der Infektionskrankheiten ist ganz sicherlich einer der großen Durchbrüche der Medizin in den letzten 150 Jahren insgesamt gewesen. Gerade die MeningokokkenErkrankung ist ein deutliches Beispiel dafür, dass technischer Fortschritt die Kosten im Gesundheitswesen dramatisch dämpft.
Die Kosten für eine Behandlung der MeningokokkenMeningitis mit Antibiotika sind nämlich lächerlich gering im Vergleich zu den Kosten, die in früheren Zeiten durch die Folgeschäden verursacht wurden.Als mein Vater noch ein Kind war, wurden für den Verlauf einer Meningitis drei mögliche Varianten angenommen: blind, blöd oder tot. Heute können wir diese Krankheit nicht nur behandeln, sondern wir können mit prophylaktischen Maßnahmen sogar verhindern, dass sie ausbricht.
Deshalb begrüßen wir die Entscheidung der Landesregierung ausdrücklich,die Kosten an dieser Stelle eindeutig zu regeln; es geht um prophylaktische Maßnahmen beim Infektionsschutz.
Liebe Kordula Schulz-Asche, an dem Punkt möchte ich Ihnen entschieden widersprechen: Das gilt auch für Pflichtimpfungen – jedenfalls dann, wenn sie tatsächlich wohl begründet sind, wie es bei manchen Pflichtimpfungen in der Vergangenheit der Fall war, die die Menschheit von einer Geißel befreit haben.
Wir begrüßen es, dass die Landesregierung die Bereitschaft entwickelt hat, sich um Prävention im Gesundheitswesen zu bemühen. Schließlich haben wir vor einem Jahr mit großer Irritation zur Kenntnis genommen, dass das Land Hessen zu den Ländern gehörte, die das Zustandekommen eines Präventionsgesetzes auf Bundesebene verhindert haben. Auch freut es uns sehr, dass in den Eckpunkten, über die wir vorhin diskutiert haben, steht, dass es jetzt doch ein solches Präventionsgesetz geben soll, das sich über den historischen Ansatz Robert Kochs im 19. Jahrhundert hinausbewegt und sich – durch
Wir glauben, dass dieses kleine, feine Gesetz in Ordnung ist und dass wir im Ausschuss keine großen Auseinandersetzungen darüber haben werden.Wir möchten das als einen Hinweis darauf deuten, dass es bei der Wahrnehmung der Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes ein kleines Schrittchen nach vorne gehen wird.
Liebe Kordula Schulz-Asche, wir brauchen in Hessen ein neues ÖGD-Gesetz. Dass die Regierung einen Gesetzentwurf dazu vorlegt, wage ich zu bezweifeln. Aber wir können ja einen machen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kolleginnen und Kollegen sind einhellig der Meinung, dass der Gesetzentwurf nicht zu kritisieren ist. Mit ihm wird das umgesetzt, was schon länger geplant war. Die Meningokokken stellen eine Gefährdung dar. Es ist richtig, dass die öffentliche Hand zeigt, dass wir als Gesellschaft gegen diese Gefährdung vorgehen wollen. Dass das Land – das Sozialministerium – eine Verantwortung hat, ist unbestritten.
Ich möchte zwei Anmerkungen machen. Herr Kollege Dr. Spies, Sie haben gerade ausgeführt, eine Folge des medizinischen Fortschritts sei, dass vieles günstiger werde. Das ist richtig. Einiges wird günstiger. Einiges wird aber auch viel teurer. Das sind die zwei Seiten der Medaille medizinischer Fortschritt.
Außerdem möchte ich auf das eingehen, was Frau SchulzAsche gesagt hat. Es ging um die Impfung. Man kann darüber streiten, inwieweit die öffentliche Hand eine Pflicht zur Aufklärung hat. Ich glaube, dass man gerade die Menschen, die sich sehr energisch gegen Impfungen aussprechen, darüber aufklären muss, was das für Risiken hat. Aber es ist nicht nur die Pflicht des Staates, über diese Risiken aufzuklären. Die Menschen haben heute die Möglichkeit, sich in allen Medien, z. B. im Internet, darüber zu informieren. Das Land stellt auf der Homepage des Sozialministeriums Informationsmaterial bereit.
Ich glaube, es ist nicht nur die Bringschuld des Landes, darüber zu informieren. Eltern, die heutzutage ihre Kinder nicht gegen die verschiedensten Kinderkrankheiten impfen lassen wollen, muss man klar sagen, dass sie verantwortungslos handeln. Es gibt sogar weiter gehende Tendenzen: Da werden Partys veranstaltet, zu denen infizierte Kinder eingeladen werden.Die Infektionen werden sozusagen herbeigeführt. Diesen Eltern muss man deutlich machen, dass sie verantwortungslos handeln.
Aber wir können von der Frau Ministerin nicht erwarten, dass sie in den nächsten zwei Jahren durch Hessen zieht und jedes Elternpaar besucht. Sie kann nicht jeder Fami
lie mitteilen: Lassen Sie sich impfen, denn wenn Sie das nicht machen, handeln Sie verantwortungslos. – Das ist weder die Form von Staat noch die Form von Gesellschaft, die wir uns vorstellen. Die Menschen wissen über die Risiken Bescheid, wenn sie so handeln. Die Menschen können sich in allen Medien darüber informieren. Sie können sich auch Literatur dazu besorgen. Es kann nicht die Aufgabe des Staates sein, neben den schon bestehenden Aufklärungskampagnen des Ministeriums weitere zu starten. Frau Kollegin, das wäre wirklich überflüssig.
Vielen Dank, Herr Kollege Rentsch. – Damit sind wir am Ende der Debatte. Die erste Lesung ist erfolgt.
Der Gesetzentwurf wird zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Sozialpolitischen Ausschuss überwiesen. – Ich sehe, das ist einvernehmlich.