Zur Sicherheitsüberprüfung. Sie haben die Überprüfung im Rahmen der Fußball-WM ohne spezialgesetzliche Grundlage für zulässig erklärt. Ich darf Ihnen sagen, dass diese Auffassung innerhalb der FDP nicht hundertprozentig geteilt wird, und möchte mich, weil mich die Präsidentin bereits angeklingelt hat, auf die Ausführung meines Parteifreundes Burkhard Hirsch beziehen, die ich in diesem Punkt unterstütze.
Letzte Bemerkung. Der Datenschutz ist in Hessen in guten Händen.Wir haben eine Verwaltung, die weiß, was sie zu beachten hat.Wir haben Gesetze, die bis auf einen kleinen Teil dieser Auffassung ihre Grundlage verleihen. Wir haben einen politischen Landtag, der darauf aufpasst, und einen Datenschutzbeauftragten, der uns dabei hilft. – Vielen herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Verehrter Herr Prof.Ronellenfitsch,ich will für die Landesregierung einige wenige Bemerkungen machen. Zunächst: Datenschutz hatte und hat in Hessen einen hohen Stellenwert. Das gilt zumindest für die Zeit, die ich in diesem Hause bin – seit 1982. Ich beschäftige mich seit 25 Jahren mit Datenschutz. Ich gehörte vom ersten Tag an dem Unterausschuss Datenschutz an. Herr Kollege Klemm wird sich erinnern, wir waren damals zu viert: Herr Kurth, Herr Klemm, Herr Kollege Demke und ich.
Manches von dem, was ich heute wieder gehört habe, hat mich in diesen 25 Jahren begleitet. Es gibt eine gewisse ritualhafte Beschreibung – um nicht zu sagen:Beschwörung – des Themas Datenschutz in häufigem heftigem Kontrast zu engagierten Debatten. Wir haben in aller Regel eine sehr überschaubare Beteiligung an dieser Debatte.Früher war es eine absolute Expertendebatte. Sie ist es – man mag es beklagen – auch bis heute geblieben.
Ich erwähne das deshalb, um das alles richtig einzuordnen. Das hat nichts mit der Frage der Wichtigkeit des Themas zu tun. Daran will ich keinen Zweifel lassen.Aber bis auf Herrn Kollegen Hahn haben sich die anderen Redner im Wesentlichen mit allgemeinen Erwägungen beschäftigt.
Sehr geehrter Herr Prof. Ronellenfitsch, zunächst will ich Ihnen danken – das ist kein Ritual, das will ich ausdrücklich sagen –, auch Ihren Mitarbeitern, weil wir im Gegensatz zu dem, was hier gelegentlich als Eindruck entsteht, aus meiner Sicht eine herausragende gute Zusammenarbeit haben,wobei immer klar ist,es gibt nicht eine richtige Meinung.Das will ich deutlich sagen.Die Position des Datenschutzbeauftragten ist eine besonders wichtige. Sie ist kein Obiter Dictum, das für die Landesregierung gilt.Wir haben eine unterschiedliche Aufgabenstellung. Ich danke Ihnen ausdrücklich, wenn Sie Hinweise haben.
Wir sehen in manchen Bereichen die Chancen vielleicht deutlicher und die Risiken weniger deutlich. Das liegt in der Aufgabenstellung. Gerade wenn wir das E-Government betrachten, liegt es auf der Hand, dass wir hier in einen ausgetretenen Pfad der Rituale und ritualhaften Behandlungen ernsthaft dem Thema nicht gerecht werden. Vor zehn Jahren hat doch kein Mensch über Internet gesprochen. Vor zehn Jahren hatten wir es als fantastische Neuerung empfunden, dass es Handys gibt, und wir haben uns vor fünf oder acht Jahren mit Spams als etwas ganz Neuem beschäftigt –
vor 15 Jahren kein Mensch. Wenn wir uns heute einmal überlegen, in welcher Rasanz wir uns in diesem Bereich bewegen, wenn wir über DOMEA, über „papierloses Büro“, über Übertragungstechniken reden, sowohl von der Dimension, von ihrer Schwierigkeit wie von den Chancen und Risiken, dann plädiere ich leidenschaftlich dafür: Lassen Sie uns gemeinsam einmal überlegen, wie wir die Rituale verlassen.
Dann bin ich sehr dafür – das wäre mein Vorschlag –, dass wir vielleicht nicht in diesem System der Datenschutzberichte weitermachen. Es ist keine Sache der Landesregierung. Der Datenschutzbeauftragte ist beim Landtag. Ich halte es nicht für sehr zielführend, dass wir hier nach eineinhalb Jahren Berichte diskutieren, die immer nicht mehr aktuell sind, sodass in der Regel das Aktuelle mit dem Bericht vermischt wird und daraus für den Betrachter der Eindruck entsteht, es sei entweder nicht mehr aktuell oder man habe vorher nicht hinreichend auf die Themen reagiert.
Ich räume ein, auch ich bin nicht glücklich, wenn es neun Monate dauert, bis die Stellungnahme eingeht. Ich hafte dafür, darf aber einmal darauf hinweisen, es geht quer durch die Landesverwaltung. Das war nie viel anders.Wir haben gerade den zuständigen Abteilungsleiter gehört – wir bemühen uns mit wöchentlichen Erinnerungsschreiben, das schneller hinzubekommen. Aber was spricht dagegen, wenn wir gelegentlich miteinander Zwischenberichte diskutieren?
Das können Sie als Landesparlament völlig frei entscheiden.Der Datenschutzbeauftragte kann es halten,wie er es für richtig hält. Die Landesregierung wird sich dann bemühen, zu diesen einzelnen Themen ihre Position so schnell vorzutragen, wie es irgend geht. Das wird uns gemeinsam weiterhelfen. Ich darf darauf hinweisen: Die letzte Stellungnahme der Landesregierung ist nicht an den Datenschutzbeauftragten zu erteilen. Die ist nie an den Datenschutzbeauftragten, sondern immer an den Landtag zu erteilen.
Die letzte war laut der Drucksache am 05.12. erfolgt, und fünf Wochen später war die Innenausschusssitzung.Wenn ich das vorher gewusst hätte, wenn es einmal einer gesagt hätte – ich fragte: Habt ihr euch vorher einmal unterhalten? –, hielte ich das für vergleichsweise normal.
Deshalb denke ich – und damit ist dieses Thema für mich auch vom Tisch –, wir sollten hier nicht eine Debatte aufmachen, die keine ist.Aber wir sollten sehr ernsthaft über die Frage nachdenken, ob die Art ritualhafter Beschwörung, in der wir das hier behandeln, wirklich noch zielführend ist.Aus meiner Sicht ist das nicht der Fall.
Zweite Bemerkung. Mit großem Vergnügen habe ich – wie das ganze Haus – Ihre professorale Freiheit,die einem Innenminister natürlich nicht möglich ist, der Beurteilung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis genommen. Das war ein Vergnügen. Für einen im Amt befindlichen Innenminister ist eine solche – ich sage einmal – Bezeichnung nicht möglich. Ich bedanke mich ausdrücklich dafür, dass Sie mir bescheinigt haben, dass der Grad der intellektuellen Reife jedenfalls deutlich höher ist als bei der jeweiligen Bundesregierung. Das freut einen.
Meine Entscheidung habe ich aus einem anderen Grund getroffen. Ich halte Ihre Position für nicht bedenkenfrei, ausdrücklich für nicht bedenkenfrei. Nicht, weil es für mich infrage steht, ob Fraport das mag oder nicht. Das kann nicht Maßstab unseres Handelns sein.
Aber wenn wir uns tatsächlich darauf verständigen, dass jede Einrichtung der Daseinsvorsorge – egal, in welcher
Rechtsform sie betrieben wird – Gegenstand des öffentlichen Datenschutzes ist, dann hat das Konsequenzen.
Bedauerlicherweise habe ich dazu vom Hause nichts gehört. Ich wüsste gern einmal: Gilt das eigentlich auch für die Stadtwerke? Gilt das auch für die Wasserwerke? Ich glaube, in Darmstadt haben sie Erfahrungen mit diesen Fragen.
Das kann man so entscheiden. Ich gebe zu, die Argumentation, die der Datenschutzbeauftragte dazu vorgetragen hat, hat viel für sich.Aber die Fairness gebietet es, dass ich dem Hause auch Positionen vortrage, die man nicht schlichtweg als abwegig bezeichnen kann, sondern die sehr ernsthaft zu bedenken sind.
(Michael Siebel (SPD): Das ist nicht der Punkt! Aber es ist eine sehr ernst zu nehmende Debatte, die er aufgemacht hat!)
Ich habe so entschieden, wie ich entschieden habe. Denn ich glaube, das oberste Gebot, das wir diesen Unternehmungen geben müssen, ist Rechtssicherheit und Klarheit: Wer ist denn nun zuständig?
Bleiben wir bei dem Beispiel Fraport,weil es öffentlich erörtert wurde. Es nützt Fraport vergleichsweise wenig, wenn wir fünf Jahre lang darüber streiten,welche Teile des Unternehmens von wem unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes zu prüfen sind. – Das war der tiefere Grund, warum ich gesagt habe, okay, es gibt gute Gründe, und dann machen wir das so.
Gleichwohl will ich aber dem Hause vortragen: Man kann nicht automatisch sagen, dass das nicht Konsequenzen hat, die, wenn man sie zu Ende denkt, vielleicht nicht von jedem uneingeschränkt für richtig gehalten werden. Bei Gelegenheit werden wir auf dieses Thema zurückkommen.
Eine weitere Bemerkung: die Fußballweltmeisterschaft. Ich habe mich beim Hessischen Datenschutzbeauftragten ausdrücklich dafür zu bedanken, dass er – bei all den Themen, die dort zu behandeln waren – eine Position eingenommen hat, die aus meiner Sicht sehr begrüßenswert war. Denn es handelt sich um eine schwierige Gemengelage.
Ich darf darauf hinweisen: Wir sollen in wenigen Tagen eine Fußballweltmeisterschaft in Deutschland durchführen, die fröhlich und unbeschwert ist – „Zu Gast bei Freunden“. Das wollen wir auch alles. Es darf kein Polizeilager werden, es darf aber auch nichts passieren.
Dazwischen bewegen wir uns. Das ist leicht gefordert, in Talkshows wunderbar vorgetragen, aber nicht ganz einfach zu realisieren. Es liegt auf der Hand, dass – wenn wir uns wenigstens um die kümmern, die in den Stadien akkreditiert sind – wir besondere Sicherheitsvorkehrungen treffen müssen.
Deshalb habe ich die Überprüfung auch und gerade durch den Verfassungsschutz immer für richtig gehalten, wie sie vom Olympischen Komitee und von der FIFA für diejenigen erbeten wurde, die bei diesen Stadien akkreditiert sind.
Das hat in der Datenschutzdebatte – nicht hier, aber außerhalb Hessens – teilweise heftige Kritik ausgelöst.Ich habe Herrn Prof. Ronellenfitsch auch deshalb ausdrücklich dafür zu danken, weil die Behörden, die das durchführen, allein in Hessen schon jetzt mehr als 30.000 Überprüfungen vornehmen mussten. Natürlich sind die bei ihrer Arbeit auch ein Stück weit darauf angewiesen, zu er
fahren, ob auch der Datenschutzbeauftragte der Auffassung ist, dass das, was wir tun, nicht nur unter Sicherheitsgesichtspunkten – aus meiner Sicht – zwingend ist, sondern ob es auch unter dem Gesichtspunkt der Wahrung der Interessen des Datenschutzes rechtlich nicht zu beanstanden ist. Deshalb bedanke ich mich ausdrücklich auch dafür.
Dritte Bemerkung. Wir haben in diesem Hause immer wieder über ein Informationsfreiheitsgesetz gesprochen. Ich verkenne nicht Ihre Argumentation: Der Schutz von Daten ist, konsequent zu Ende gedacht, im Ergebnis nur möglich, wenn ich vorher auch die Chance habe, Informationen über Daten zu erhalten; denn wenn ich nicht weiß, was es gibt, kann ich auch keine Vorkehrungen gegen den Missbrauch treffen.
Herr Minister, ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass die Redezeit der Fraktionen erreicht ist.
Das ist intellektuell nicht zu bestreiten. Gleichwohl habe ich mich bislang nicht davon überzeugen können, dass ein solches Gesetz – wenn es nicht nur ritualhaft vorgetragen wird – wirklich weiterhilft.
In der Bundesrepublik Deutschland sind wir gerade dabei,auf allen Ebenen unter dem Stichwort „Best Practice“ zu versuchen, auch aus den Niederlanden zu lernen: Was brauchen wir an Verwaltungsaufwand,und was nicht? Wie können wir Kosten minimieren – ob gemeinwirtschaftliche oder privatwirtschaftliche Kosten –, wenn wir abwägen,was sein muss und was nicht? – Ich sehe dieses Thema unter genau diesem Aspekt.
Sicher sind wir uns einig: Es kann nicht um die Erfüllung querulatorischer Ambitionen gehen. Die Tatsache, dass in Brandenburg die NPD der Hauptnutzer dieses Gesetzes ist, spricht nicht unbedingt für oder gegen dieses Gesetz. Aber das ist ein Sachverhalt, den man gelegentlich einmal erwähnen muss.
Für die Landesregierung habe ich deshalb nicht die Absicht, hierzu in überschaubarer Zeit einen Entwurf vorzulegen.
Vorletzter Punkt.Von Kollegen Hahn ist eine Bemerkung zu dem Thema Gefahrenabwehr und Polizeigesetz erbeten worden. Ich bin der Auffassung, die Regelungen zur Gefahrenabwehr, die wir haben, sind verfassungskonform. Deshalb habe ich nicht die Absicht, hierzu eine Novelle des Polizeigesetzes vorzulegen. Ich füge hinzu – ich habe das zu Beginn gesagt, aber ich lasse daran keinen Zweifel –, dass es hier unterschiedliche Meinungen gibt. Wir haben uns dabei viel gedacht. Das wäre ein klassischer Punkt, den man aus einer allgemeinen Debatte herausheben sollte: Wenn wir uns darüber austauschen, bin ich gern bereit, die Gründe unserer Entscheidung näher darzulegen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend sagen – denn alle Kolleginnen und Kollegen haben nur Beispiele genannt; und die Frau Präsidentin hat bereits auf die Zeit hingewiesen –: Die Hessische Landesregierung hat gemeinsam mit der Landesregierung von Niedersachsen im Deutschen Bundesrat eine Initiative vorgetra
gen – ich denke, auch das gehört in diesen Zusammenhang –, in der wir eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes verlangen – ganz einfach deshalb, weil nach geltendem Recht jeder Betrieb ab vier Mitarbeiter verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Wir meinen, das ist nicht wirklich zielführend und notwendig. Ich schlage vor, dass das zukünftig ab einer Mitarbeiterzahl von 19 ausreichend sein soll.
Sie kennen das berühmte Beispiel der Tankstelle mit vier Teilzeitbeschäftigten, die dann aufgerechnet werden.