Protocol of the Session on July 9, 2003

Ich bin auch froh darüber, dass meiner Anregung aus der ersten Lesung zu diesem Gesetzentwurf gefolgt wurde und die Altenpflegeschulen angehört worden sind, was Sie in Ihrer Regierungsanhörung nicht getan haben. Ich bin immer der Meinung: Diejenigen, die es durchführen, sollte man auch fragen. Die wissen nämlich oft ziemlich genau, wie es gehen sollte.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)

Diese Stellungnahmen sind sehr aufschlussreich. Das muss man sagen. Ich möchte heute in der zweiten Lesung nur zwei Aspekte herausgreifen. Den einen Punkt habe ich bereits in der ersten Lesung und im Ausschuss genannt.Wir legen großen Wert darauf, dass diese einjährige Helferinnen- und Helferausbildung keine Sackgassenausbildung ist. Sie sollte ein erstes Modul sein und im Normalfall zu einer dreijährigen Ausbildung hinführen.

(Beifall der Abg. Dr. Judith Pauly-Bender (SPD))

Denn wir brauchen ausgebildete Kräfte in den Altenpflegeheimen, die auch Fachkräfte sind und die auf den Fachkräfteschlüssel in den Altenpflegeheimen angerechnet werden. Das ist ein ganz wichtiger Aspekt.

Im Zusammenhang damit habe ich Folgendes festgestellt. Ich habe in der Zwischenzeit z.B.mit Mitarbeiterinnen einer Altenpflegeschule gesprochen, aber auch mit anderen Personen aus der Praxis. Meine Erfahrung sehe ich durch die Stellungnahmen bestätigt, die uns schriftlich zugegangen sind. Danach ist die Bereitschaft der Träger von Altenpflegeheimen, Ausbildungsverträge für Altenpflegehelferinnen und -helfer abzuschließen, gering, um nicht zu sagen, außerordentlich gering, zu gering. Die Heime stellen lieber billigere Hilfskräfte ein, die sie anlernen. An dieser Stelle sind wir alle gefordert. In dieser Beziehung bin ich mit Herrn Kollegen Rentsch einer Meinung. Wir sind alle gefordert, diesen jungen Menschen eine Chance zu geben.Wir müssen mit den Trägern Gespräche führen, damit sie Ausbildungsverträge abschließen. Diese Bereitschaft wird steigen, wenn das, was ich eingefordert habe, nämlich dass es eine Modulausbildung ist, auch dem Träger vermittelt werden kann. Dies bedeutet, dass er am Ende im Zweifel einen ausgebildeten Altenpfleger oder eine ausgebildete Altenpflegerin hat, auch wenn er klein einsteigt. Frau Ministerin, ich glaube, da wäre ausnahmsweise eine der von Ihnen so geliebten PR-Aktionen angebracht. In diesem Fall wird Sie die SPD-Fraktion im Inte

resse der jungen als auch der alten Menschen gerne unterstützen.

(Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die GRÜNEN auch. Es besteht also große Einigkeit.

Ich könnte mir allerdings noch etwas Besseres vorstellen. Das soll an dieser Stelle auch gesagt sein. Es wäre unter Umständen an der Zeit, ein Landesprogramm aufzulegen für die Hauptschülerinnen und Hauptschüler in diesen schwierigen Zeiten, wo sie einerseits keine Ausbildung finden und hier andererseits ein wichtiges und neues Berufsbild auf sie wartet. Das wäre bei der momentanen Ausbildungsnot mit Sicherheit ein gutes Signal. Ich rege das mit allem Nachdruck an. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der Abg. Kordula Schulz- Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Frau Fuhrmann, Sie sind am Ende Ihrer Rede angekommen, und zwar punktgenau. – Frau Ministerin Lautenschläger, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Sozialpolitischen Ausschuss ist sehr deutlich geworden, dass dieses Gesetz von allen mitgetragen wird.Deswegen können solche Stimmen wie von Ihnen, Frau Kollegin Schulz-Asche, durchaus etwas verwundern. Ich weise für meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausdrücklich zurück, dass hier an irgendeiner Stelle schlampig gearbeitet worden wäre, sondern hier wurde sehr gute Arbeit geleistet, was sich im Übrigen daran zeigt, dass die Opposition überhaupt keinen Änderungsbedarf angezeigt und dazu keine Anträge gestellt hat. In unserer internen Anhörung, die wir Ihnen gern zur Verfügung gestellt haben, wurde deutlich, dass die Verbände entsprechend angehört wurden. Jetzt wurden noch zusätzlich die Pflegeschulen – an sich alle Schulen – angehört.Auch bei den Schulen wurde fast ausnahmslos Zustimmung hervorgerufen, was Sie mit Ihren Redebeiträgen durchaus deutlich gemacht haben.

(Beifall bei der CDU)

Frau Ministerin, Frau Schulz-Asche möchte eine Zwischenfrage stellen.

Ich möchte erst geschlossen vortragen.

Meine Damen und Herren von den Oppositionsfraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sie müssen sich doch einmal entscheiden, was Sie an dieser Stelle wollen. Im Ausschuss haben wir darüber diskutiert, ob diese Lehrgänge für die Altenpflegehelferinnen überhaupt angenommen werden, ob die Schulen das anbieten wollen.

Dazu sagen wir: Es ist ganz wichtig, dass wir etwas für Hauptschülerinnen und Hauptschüler anbieten, damit sie die Chance haben, in die Altenpflegeausbildung über den Weg der Helferinnenausbildung zu gehen, und dann selbstverständlich, wenn sie wollen, anschließend die

komplette Ausbildung machen können. Genau diese Zielsetzung verfolgen wir.

Im Ausschuss haben Sie noch kritisiert, dass es möglicherweise keiner will. Frau Fuhrmann, heute versuchen Sie, uns vorzuwerfen, dass wir zu spät wären und ganze Lehrgänge nicht stattfinden könnten.

(Zuruf der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

Das ist natürlich schon einmal ein bisschen lächerlich, da wir in der vergangenen Legislaturperiode die Altenpflegeausbildung überhaupt wieder auf sichere finanzielle Füße gestellt haben,

(Beifall bei der CDU)

was Ihre Regierung damals nicht möglich gemacht hat. Nachdem das Bundesaltenpflegegesetz zum 01.08. in Kraft tritt, gehen wir den Schritt, auch für die Hauptschüler den Zugang offen zu halten und sie mit einer Modulausbildung weiterzubringen. Ich glaube, an der Stelle wird sehr deutlich, dass das ein solide gemachtes Gesetz ist, das wiederum Chancen innerhalb der Ausbildung gerade für diejenigen eröffnet, die Hauptschulabschlüsse haben.

Meine Damen und Herren, wenn Sie das Thema Rahmenlehrpläne ansprechen: Ich sichere Ihnen zu, wenn Sie demnächst im Ausschuss darum bitten, weiteres Material zur Verfügung gestellt zu bekommen, dann werden wir uns gerne einmal darüber unterhalten. Die Rahmenlehrpläne, die wir gemeinsam mit den Schulen entwickeln, habe ich Ihnen gerne,und zwar bereitwillig,zur Verfügung gestellt. Sie sind Ihnen, wie Sie selbst vorgetragen haben, in die Fächer gegangen. Das sind genau diese Rahmenlehrpläne, die mit den Schulen abgestimmt worden sind und die wir mit entsprechenden redaktionellen Änderungen, die noch anstehen – wir haben Ihnen das mitgeteilt, wir sind noch im laufenden Verfahren –, dann vorläufig in Kraft setzen werden.

Auch das möchte ich noch sagen: Wir haben uns sehr bewusst dazu entschlossen, Rahmenlehrpläne vorläufig in Kraft zu setzen – voraussichtlich für drei Jahre –, um den Praxisbedarf und die Umsetzung in der Praxis zu erproben,um etwas mit aufzunehmen und später einarbeiten zu können. Ich glaube, das ist ein sehr vernünftiges Verfahren, wenn man schon an dieser Stelle wiederum auf die Zusammenarbeit mit der Praxis, mit den Schulen vor Ort, setzt, denn es gibt natürlich einige Veränderungen. Die müssen ausprobiert werden. Zum Schluss, nach einer Erprobungsphase, werden sie endgültig in Kraft treten. Ich glaube, das ist ein sehr guter Weg, der auch von den Schulen angenommen werden wird.

Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetzentwurf können wir genau all diese Punkte aufgreifen, sowohl für die Hauptschülerinnen und Hauptschüler Chancen schaffen als auch den Schulen Erprobungsphasen mit aufgeben. Der weitere Punkt, den wir momentan noch anstreben – das ist ein problematischer, den wir noch mit dem Landesarbeitsamt verhandeln –, betrifft die Frage der Förderfähigkeit der Ausbildung in der Altenpflegehilfe im Rahmen von Umschulungsmaßnahmen.

Wir haben uns schon vor Monaten an das Landesarbeitsamt gewandt und warten seinerseits noch auf eine Antwort von der Hauptstelle aus Nürnberg. Wir werden weiter nachhaken, weil wir es selbstverständlich für richtig halten, dass diese Umschulungsmaßnahmen für die Altenpflegehelferinnen genauso gefördert werden.Aber wir müssen auch warten, bis die Bundesanstalt bzw. das Landesarbeitsamt grünes Licht gibt.

Das Land Hessen wird sich jedenfalls weiter dafür einsetzen, dass es möglichst schnell auch für die Umschülerinnen gilt, dass sie den Zugang zur Altenpflegehilfe haben und danach genauso mit dem Modul entscheiden können, ob sie die komplette Ausbildung machen. Ich glaube, das alles trägt mit dazu bei, dass wir eine qualifizierte Ausbildung für Helferinnen bekommen.

Das Aufschreien der Opposition hier im Plenum halte ich nur für das Übliche, denn Sie haben deutlich gemacht, im Ausschuss tragen Sie den Gesetzentwurf voll mit. Er ist handwerklich solide, er bringt jungen Menschen weitere Chancen und hat im Übrigen nichts mit dem zu tun, was Sie, Frau Schulz-Asche, zum Thema Sozialhilfe angesprochen haben. Das können wir aber morgen weiter diskutieren.

(Beifall bei der CDU)

Frau Ministerin, würden Sie noch Fragen beantworten? – Nein.

Meine Damen und Herren,es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich komme damit zur Abstimmung.

Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf anzunehmen. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit einstimmig angenommen.Damit ist der Gesetzentwurf zum Gesetz erhoben und beschlossen.Vielen Dank.

Wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt. Es ist Tagesordnungspunkt 10:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP für ein Siebtes Gesetz zur Änderung des Hessischen Abgeordnetengesetzes – Drucks. 16/322 zu Drucks. 16/192 –

Redezeit pro Fraktion: zehn Minuten. Berichterstatter: mein Kollege als Vizepräsident. Herr Lortz, Sie haben das Wort.

(Volker Hoff (CDU): Sachlich heute, Herr Vizepräsident!)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Volker Hoff (CDU): Zur Sache!)

Herr Kollege Hoff, ich berichte aus dem Ältestenrat. Der Gesetzentwurf war dem Ältestenrat in der 4. Plenarsitzung am 27. Mai 2003 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Die Änderungsanträge Drucks. 16/267 sowie 16/312 wurden dem Ältestenrat am 26. Juni und am 1. Juli vom Präsidenten überwiesen.

Der Ältestenrat hat sodann den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 1. Juli beraten und ist mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der Beschlussempfehlung gekommen,die ich Ihnen gleich vortrage.

Zuvor hat der Ältestenrat den Änderungsantrag Drucks. 16/267 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, der

SPD und der FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Der Änderungsantrag Drucks. 16/312 wurde einstimmig angenommen.

Die Empfehlung lautet: Der Ältestenrat empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrages Drucks. 16/312 – die sich daraus ergebende Fassung ist Ihnen in der Vorlage als Anlage beigefügt – in zweiter Lesung anzunehmen.

Herr Präsident, Sie gestatten, dass ich sodann für die CDU-Fraktion einige Worte zu diesem Gesetzentwurf sage. Meine Damen und Herren, um was geht es? Es geht um drei Punkte.

Es geht zum einen um die Anhebung der zu versteuernden Entschädigung von 1,4 % ab 1. Juli. Damit wird hier eine Entscheidung getroffen, mit der wir unter der Empfehlung liegen,die vom Statistischen Landesamt vorgetragen wurde, die 2,87 % lautet. Wir liegen mit unserer Entscheidung sowohl unter dieser Empfehlung wie auch unter den Daten der Tariferhöhung im öffentlichen Dienst.

Zweitens. Es geht darum, dass mit diesem Gesetzentwurf die Altersentschädigung in der Spitze von 75 % auf 71,75 % reduziert wird. Dies ist so angepasst auch nach den beamtenrechtlichen Vorschriften, wie sie neu gefasst wurden.

Wir haben drittens in diesem Gesetzentwurf die tagesgenaue Berechnung der Versorgung statt der vollen Jahre eingeführt. Dies ist eine Maßnahme, die vernünftig ist, die gerecht ist, die ebenfalls so in den beamtenrechtlichen Vorschriften festgehalten wurde und die seit dem Jahr 1990 überfällig war.

Das sind die drei wesentlichen Punkte, um die es geht.

Ich möchte noch einmal in diesem Hause sehr eindrücklich sagen, dass es im Hessischen Landtag ein sehr transparentes und ein sehr offenes Verfahren hinsichtlich der Frage gibt, wie die Abgeordnetenentschädigung zu regeln und wie sie jedes Jahr zu gestalten ist.Wir passen jährlich nach den Vorgaben an, die uns vom Hessischen Statistischen Landesamt übermittelt werden. Dies ist eine klare Vorgabe, die wir 1999 gemeinsam verabredet haben. Wir wollen damit nicht den vielen Diskussionen aus dem Weg gehen. Wir wollen aber eine tragfähige, solide und objektive Grundlage dafür haben, wie man die Entschädigung vernünftig anpassen kann. Ich sage es noch einmal: Das in Hessen gewählte Verfahren ist transparent, offen und für jeden überschaubar. Alle Geheimnisse, die interessierte Pressevertreter da hineininterpretieren, entbehren jeder Grundlage.