Ja, das ist mir bekannt. Ich gehe davon aus, wir haben jetzt ein neues Mietgutachten in Auftrag gegeben, dass wir bei Vorliegen des neuen Mietgutachtens und der Neufestsetzung der Kosten der Unterkunft auch über diesen Sachverhalt noch einmal sprechen müssen, ob wir vielleicht ein besseres, gängigeres, gerechteres Verfahren finden können.
Wir haben uns ja für diese Berechnung entschieden, nach einer längeren Diskussion, aber wir müssen uns das immer wieder anschauen, ob es vielleicht nicht doch noch eine Idee gibt, das Verfahren neu zu regeln.
Die vom Senat schriftlich beantworteten Anfragen der Fragestunde finden Sie im Anhang zum Plenarprotokoll ab Seite 1015.
Ich möchte auf der Besuchertribüne recht herzlich die Verwaltungsklasse der kaufmännischen Lehranstalten Bremerhaven, Teil A, und eine Ausbildungsklasse Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte begrüßen. Seien Sie recht herzlich heute hier willkommen!
Dann möchte ich auch noch die Klasse 10D der Johann-Gutenberg-Schule aus Bremerhaven recht herzlich begrüßen. Auch Sie sind herzlich willkommen!
Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Jugendhilfe deutlich reduzieren! Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE vom 11. Februar 2020 (Drucksache 20/263)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass so viele Jugendliche heute hier sind. Sicher erinnern sich viele im Parlament noch an das erhebende Gefühl, das erste in der Ausbildung verdiente Geld in den Händen zu halten, finanziell unabhängiger zu werden, sich einmal etwas leisten zu können, was die Eltern vielleicht nicht so großartig finden, und vorzusorgen für den Auszug von zu Hause.
Das war und ist für viele Jugendliche, die in der Ausbildung sind, völlig normal. Für manche Jugendliche ist das leider nicht der Normalfall, nämlich für diejenigen, die in betreuten Wohneinrichtungen leben oder in Heimen oder bei Pflegeeltern aufwachsen. Sie müssen, so regelt es das Gesetz, bis zu 75 Prozent ihrer Ausbildungsvergütung abgeben. In der Behördensprache nennt man das Kostenheranziehung. Arbeiten für das Jugendamt, so nennen es die Jugendlichen selbst.
Sie finden es sehr ungerecht, einen hohen Teil ihres Verdienstes in der Ausbildung abgeben zu müssen. Ihre Argumentation: Wir sind nicht schuld daran, dass wir nicht bei unseren Eltern aufwachsen können. Wir haben es dadurch schwieriger als andere, und nun werden wir für diesen Umstand bestraft. Die Folgen: Demotivation, ein Gefühl, dass es sich nicht lohnt, eine Ausbildung zu machen und in nicht wenigen Fällen auch Ausbildungsabbrüche. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, können wir uns nicht leisten.
ihres Einkommens abgeben. Das müssen Jugendliche, die in ganz normalen Elternhäusern aufwachsen, häufig auch. Dahinter steht die pädagogische Idee, die Jugendlichen schrittweise in die finanzielle Unabhängigkeit zu führen. Sie müssen lernen, dass sie auch einen Beitrag leisten müssen. Dass aber gerade diese Jugendlichen, über die wir hier sprechen, bis zu einem drei Viertel ihres Einkommens abgeben müssen, das verfehlt aus Sicht der Fraktion der SPD das Ziel.
Unser Ziel, das würde ich gern noch einmal vor Augen führen, ist, dass wir Jugendliche in ein selbstständiges Leben führen, dass sie unabhängig von öffentlichen Leistungen ihren Lebensunterhalt bestreiten, und dafür braucht es zum Beispiel eine Berufsausbildung. Die Jugendlichen, über die wir heute sprechen, haben sehr schwierige Startbedingungen. Sie können in diesem Übergang von Schule, Ausbildung und Beruf nicht auf Eltern zurückgreifen, die sie ideell, finanziell oder lebenspraktisch unterstützen.
Daher belastet diese gesetzliche Regelung Jugendliche über Gebühr, und diese Hürden müssen wir ihnen aus dem Weg räumen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir wollen mit unserem Antrag im Wesentlichen zwei Dinge erreichen: Zum einen wollen wir den Senat auffordern, sich auf Bundesebene für eine gesetzliche Neuregelung stark zu machen, nach der diese Kostenheranziehung auf 25 Prozent reduziert wird. Die Zeit dafür ist günstig. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend arbeitet aktuell an einer Reform des derzeit geltenden Sozialgesetzbuch (SBG) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII). Da können und müssen wir aus dem Bremer Parlament Rückenwind geben.
Zum anderen wollen wir auch die Bremer Praxis selbstkritisch anschauen. Diese orientiert sich aktuell an den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter, die eine relativ enge Auslegung des Gesetzes vorsehen. Auch, wenn wir in Bremen etwas über diese enge Auslegung hinausgehen, glauben wir, dass wir jetzt als Koalition politisch einen Schritt weitergehen und
die Ermessenspielräume, die der Gesetzgeber ausdrücklich einräumt, in Bremen wirksamer nutzen müssen.
Übrigens geben auch Gerichte Anlass, die Praxis zu verändern. Sie haben mittlerweile sehr häufig geurteilt, dass Jugendämter im Einzelfall ganz von der Kostenbeteiligung absehen können, und zwar genau dann, wenn eine Ausbildung dem Zweck der Hilfe zur Erziehung dient. Welche Zwecke sind das? Die Übernahme von Eigenverantwortung, der Erwerb sozialer Kompetenzen, Verselbstständigung. Genau das, meine sehr verehrten Damen und Herren, das leistet eine Ausbildung. Genau aus diesem Grund ist in vielen Jugendhilfeplänen als Ziel der Maßnahme die Aufnahme einer Ausbildung vermerkt.
Da wirkt es aus meiner Sicht geradezu kontraproduktiv, Jugendliche mit einem Großteil ihrer Ausbildungsvergütung an den Kosten der Hilfe zur Erziehung zu beteiligen und ihnen so die Möglichkeiten zu nehmen, die andere Jugendliche ganz selbstverständlich nutzen können.
Daher unterstützen wir und machen uns ausdrücklich stark für eine sorgfältige Einzelfallprüfung, die auf eine gute Abstimmung zwischen dem Case Management einerseits und der wirtschaftlichen Jugendhilfe andererseits setzt, um genau ein Ziel zu verfolgen: Jugendliche auf ihrem Weg in die wirtschaftliche Unabhängigkeit zu unterstützen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir wollen, dass junge Menschen eine Ausbildung starten und beenden. Das gilt insbesondere für junge Menschen, die nicht bei ihren leiblichen Eltern wohnen, sondern in einer Jugendhilfeeinrichtung oder bei Pflegeeltern.
Eine abgeschlossene Ausbildung ist entscheidend für den weiteren beruflichen Weg. Wir wollen nicht, dass die Jugendlichen ihre Ausbildung nach wenigen Wochen abbrechen, weil sie feststellen, dass sie von der Ausbildungsvergütung bis zu 75 Prozent für ihre Unterbringung bezahlen müssen und kaum etwas übrig bleibt.
Grundsätzlich finde ich es richtig, dass sich Jugendliche an den Kosten beteiligen, aber wir halten diese Summe für viel zu hoch.
Daher fordern wir mit diesem Antrag eine Absenkung der Kostenheranziehung auf 25 Prozent. Aus unserer Sicht muss es möglich sein, zu sparen, um aus der betreuten Wohneinrichtung auszuziehen oder zum Beispiel mithilfe des Ersparten den Führerschein zu machen.
Die vollstationäre Unterbringung oder die Unterbringung bei Pflegeeltern sind für den Staat mit hohen Kosten verbunden. Durch die laufenden Haushaltsverhandlungen wissen wir, wie wichtig die Einnahmeseite ist. Hier braucht es eine kluge Abwägung. Eine Kostenheranziehung von 25 Prozent halten wir in diesem Zusammenhang für sehr angemessen.
Auch Jugendliche, die bei ihren leiblichen Eltern wohnen, beteiligen sich finanziell an den Kosten. Jugendliche, die in Jugendhilfeeinrichtungen wohnen, sollten allerdings nicht durch die besondere Höhe der Abgaben zusätzlich finanziell dafür bestraft werden, dass sie nicht in ihren Herkunftsfamilien leben können oder dürfen.
Die Case Manager*innen im Jugendamt sollen die Jugendlichen künftig bereits beim Hilfeplangespräch für die Kostenheranziehung und die finanzielle Belastung sensibilisieren und darauf vorbereiten.
So lässt sich einer Demotivation der Jugendlichen vorbeugen, und es kann gemeinsam nach Lösungen geschaut werden. Ziel der Jugendhilfe ist es, Jugendliche und junge Volljährige in ihrer Verselbstständigung zu unterstützen und sie mit den bestmöglichen Voraussetzungen in ein unabhängiges Leben zu entlassen.
Aus Forschungsstudien weiß man, dass junge Menschen, die in stationärer Jugendhilfe aufwachsen, häufiger länger brauchen, um höhere Bildungsabschlüsse zu erreichen. Umso wichtiger ist es, dass
die Energie und das Engagement nicht gleich wieder ausgebremst werden. Wir wollen, dass sich die Bremer Praxis dementsprechend ändert.
Einerseits ist auf Bundesebene aktuell viel Dynamik in der Debatte. Das SGB VIII wird reformiert. Deshalb fordern wir den Senat auf, dass Bremen sich im Interesse der jungen Menschen auf Bundesebene für eine deutliche Absenkung der Kostenheranziehung auf 25 Prozent einsetzt. Andererseits wissen wir, dass diese Reformen nicht von heute auf morgen erfolgen. Deshalb fordern wir den Senat zusätzlich auf, sich im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter dafür einzusetzen, dass die aktuelle Rechtsprechung in den neuen Empfehlungen Berücksichtigung findet und diese dementsprechend angepasst werden.
Mit diesem Antrag setzen wir uns dafür ein, dass junge Menschen, die ohnehin in schwierigen Lebenslagen aufwachsen, eine deutliche Entlastung erfahren. Statt einer zu hohen Kostenheranziehung, die den Schwung und die Motivation einschränkt, wollen wir junge Menschen ermutigen und unterstützen, ihren eigenen beruflichen Weg zu gehen. – Vielen Dank!