Protocol of the Session on February 26, 2020

Mit diesem Antrag setzen wir uns dafür ein, dass junge Menschen, die ohnehin in schwierigen Lebenslagen aufwachsen, eine deutliche Entlastung erfahren. Statt einer zu hohen Kostenheranziehung, die den Schwung und die Motivation einschränkt, wollen wir junge Menschen ermutigen und unterstützen, ihren eigenen beruflichen Weg zu gehen. – Vielen Dank!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Ahrens.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Jugendämter können seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe (KJVVG) vom 3. Dezember 2013 im Rahmen ihres Ermessens darüber entscheiden, ob sie bei jungen Menschen in stationären Einrichtungen oder in Pflegefamilien von der Kostenheranziehung ganz absehen oder einen geringeren Kostenbeitrag erheben.

Das Ganze können Sie nachlesen in § 94, Absatz 6, Satz 2 SGB VIII. Voraussetzung ist, dass sie das Einkommen im Rahmen einer Tätigkeit erworben haben, die im besonderen Maße dem Zweck der Jugendhilfeleistung dient, zum Beispiel der Übernahme von Eigenverantwortung, dem Erwerb sozialer Kompetenzen oder der Verselbstständigung. Die Erwerbstätigkeit darf nicht im Vordergrund stehen. In Bezug genommen sind hier Fälle, in denen die Heranziehung des jungen Menschen zu den Kosten dem Ziel der Hilfe widersprechen oder

der Zweckbestimmung der pädagogischen Arbeit mit demjenigen Menschen entgegenlaufen würde.

Das heißt, es ist heute schon möglich, darauf zu verzichten, und zwar seit 2013, das ist immerhin sieben Jahre her. In anderen Jugendamtsbezirken gab es erfolgreiche Klagen betroffener Jugendlicher, die auch dem Bremer Jugendamt und der Senatorin Stahmann bekannt waren. Bayern und Sachsen führen Sie selbst übrigens in Ihrem Koalitionsantrag auf. Vor diesem Hintergrund kann ich die immer noch nicht angepasste Praxis des Bremer Jugendamtes in keiner Form nachvollziehen, meine Damen und Herren!

(Beifall CDU)

Hier wird die Heranziehung in Höhe von 75 Prozent ab dem ersten Monat des Einkommens empfohlen. Angelehnt an die Empfehlung beginnt Bremen aber erst ab dem zweiten Monat des Einkommens mit der Heranziehung und gewährt zusätzlich neben Taschengeld, Fahrgeld mindestens 100 Euro des Erwerbseinkommens.

Das, meine Damen und Herren, muss ab dem heutigen Zeitpunkt, nach diesem Beschluss Geschichte sein und sofort verändert werden, denn die Gesetzesgrundlage dafür liegt seit 2013 vor. Man muss sie nur anwenden, meine Damen und Herren. Ich finde, es ist mehr als Zeit!

(Beifall CDU)

Ich kann absolut nicht verstehen, dass der Koalitionsantrag in dem Hauptteil seiner Punkte immer nur auf den Bund verweist. Das ist doch scheinheilig! Sie können schon heute die Praxis in Bremen ändern. Sie hätten sie auch vor dem Antrag ändern können, in den letzten sieben Jahren, allein Sie haben es nicht getan, meine Damen und Herren. Es ist einfach nur Ermessen auszuüben. Spätestens, seit es die Gerichtsurteile gibt, das ist nun auch schon ein paar Tage her, hätte man auch in Bremen zu einer abweichenden Praxis kommen können. Es wurde aber nichts getan.

Insofern erwarten wir aus dem sehr zurückhaltend gefassten Beschlusspunkt vier, den wir heute mit abstimmen, dass ab morgen Taten und eine Anpassung auf 25 Prozent folgen. Noch einmal zum Ablauf auf Bundesebene, weil das hier ein bisschen zu kurz gekommen ist: Hier wurde immer so getan, als müssten wir den Bund antreiben. Das Gegenteil ist der Fall. Im Jahr 2017 wurde vom Bundestag das

Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) verabschiedet, allerdings dann vom Bundesrat aufgehalten.

Gegenstand der Blockade im Bundesrat waren andere Regelungen. Die Stellungnahme zum Regelungsvorschlag wurde damals nicht kritisiert. Damals hatte man noch 50 Prozent vorgesehen, das wurde dann revidiert. Die Familienpolitiker von CDU und CSU hatten schon letztes Jahr auf Bundesebene die Forderung erhoben, für die jungen Menschen, die zum Beispiel in einem Heim oder in Pflegefamilien leben, bereits im Vorfeld einer SGBVIII-Reform wesentliche Erleichterungen zu schaffen.

Ursprünglich war angedacht, dass die bereits im Jahr 2017 vom Deutschen Bundestag im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, KJSG, beschlossene Regelung an diese angeknüpft werden sollte. Damit wäre die Kostenheranziehung auf 50 Prozent reduziert worden. Das ist nicht gekommen, und das ist auch gut so, denn die Familienpolitiker der Koalition aus CDU und SPD haben sich auf Bundesebene darauf verständigt, die Kostenheranziehung auf 25 Prozent zu reduzieren.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurde gebeten, eine entsprechende Regelung mit den Bundesländern abzustimmen, und es ist angedacht, dies im Rahmen eines passenden Gesetzgebungsverfahrens kurzfristig aufzugreifen. Das heißt, Ihre in Punkt eins und zwei aufgestellten Forderungspunkte sind längst abgearbeitet, meine Damen und Herren. Hier wollen Sie nur noch einmal nachträglich bekräftigen, was schon längst von Ihrer eigenen Bundesministerin umgesetzt worden ist.

Ich sage deutlich: Der wichtigste Punkt in diesem Antrag sind nicht die Punkte eins, zwei oder drei, sondern der Punkt vier, die Änderung konkret hier in Bremen. Da werden wir Sie, meine Damen und Herren, an den Taten ab morgen messen, und Sie können sich sicher sein, dass ich das nachprüfen werde. – Danke schön!

(Beifall CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Leonidakis.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Was wollen wir als Koalition mit dem Antrag

zur Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Jugendhilfe? Wir wollen zum einen Änderungen auf der Bundesebene, und wir wollen, Kollegin Sandra Ahrens, wir wollen Veränderungen auf der Bremer Ebene.

Zunächst einmal möchte ich auf die Bundesebene eingehen. Die bisherige Regelung in § 94 im SGB VIII soll geändert werden, denn sie lässt bisher zu, dass bis zu 75 Prozent des Einkommens von jungen Menschen, die – es wurde bereits gesagt – in der stationären Jugendhilfe, in Jugendwohneinrichtungen oder bei Pflegeeltern leben, abgeführt werden müssen.

Das ist natürlich demotivierend. Auch, wenn ich nicht in der stationären Jugendhilfe, sondern bei meinen leiblichen Eltern aufgewachsen bin: Wenn ich mir vor Augen führe, unter welchen prekären Bedingungen junge Menschen teilweise arbeiten und dass sie dann bis zu 75 Prozent ihres Einkommens abführen müssen – –. Dann ist es überhaupt nicht verwunderlich, dass das demotiviert und dass es kein gutes Signal an diese jungen Menschen ist, dass sie, wenn sie arbeiten, wenn sie eine Ausbildung machen, wenn sie Nebenjobs haben, bis zu 75 Prozent ihres Einkommens abführen müssen. Das kann nicht im Sinne der Jugendhilfe sein, und das soll geändert werden. Genau das haben wir vor.

(Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Wenn ich mir meine eigene Jugend vor Augen führe, seit dem 14. Lebensjahr habe ich gearbeitet, teilweise für fünf Mark die Stunde, zum Glück sind solche ausbeuterischen Arbeitsverhältnisse inzwischen durch den Mindestlohn verboten. Trotzdem: Wenn wir uns vor Augen führen, dass es immer noch schlechte Arbeitsbedingungen, auch schlechte Ausbildungsbedingungen, das muss man leider auch konstatieren, gibt, dann ist es ein umso fataleres Signal und umso folgenschwerer für die konkrete Lebenssituation der jungen Menschen, bis zu 75 Prozent abführen zu müssen.

Auch, wenn ich mir die Ausbildungsbedingungen vor Augen führe: Mein Bruder hat eine Bäckerausbildung gemacht. Heute ist die Ausbildungsvergütung für Bäcker höher, sie liegt inzwischen bei 500 Euro. Davon 75 Prozent abgezogen bleiben für das Überleben noch 125 Euro im Monat. Dass das nicht ausreichen kann, das kann man sich an einer Hand abzählen. Das ist nicht angemessen für das Leben, auch von jungen Menschen, das Überleben und für den alltäglichen Bedarf.

Das führt im Moment tatsächlich dazu, dass Jugendhilfeträger sich teilweise bewogen fühlen, zum Beispiel für die Finanzierung eines Führerscheins für junge Menschen, die bei ihnen in einer Jugendhilfeeinrichtung leben, Spenden zu sammeln, weil die Jugendlichen selbst es nicht bezahlen können. Insofern, das ist auch in dem Antrag benannt, beinhalten diese Regelungen Schwierigkeiten und Hürden für die jungen Menschen, um in ein selbstständiges Leben zu kommen und es sind Maßnahmen zu ergreifen, wie eine Ausbildung zu schaffen ist oder auch, einen Führerschein zu ermöglichen.

Die Rechtslage, das hat Kollegin Ahrens gesagt, ermöglicht schon jetzt, einen geringen oder gar keinen Kostenbeitrag zu verlangen, wenn die Tätigkeit dem Zweck der Jugendhilfe entspricht. Bei einer Ausbildung kann man, glaube ich, in der Regel davon ausgehen, dass sie der Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit dient. Das ist ein Zweck des SGB VIII, in § 1 SGB VIII festgehalten.

(Abgeordnete Ahrens [CDU]: So hat das ja auch je- des Gericht bislang festgehalten!)

Deswegen, Kollegin Ahrens, Sie haben richtigerweise darauf hingewiesen, haben wir den Punkt vier in unserem Antrag, und jetzt komme ich auf die Bremer Ebene, in dem wir uns alle verpflichten, die bereits bestehenden Ermessensspielräume in Bremen zu nutzen und dort eine geringere Kostenheranziehung zu praktizieren.

Bisher bewegt sich Bremen im Einklang mit den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter. Die sehen vor, dass es 75 Prozent sind, die herangezogen werden. Zusätzlich wird natürlich Taschengeld und Fahrgeld für die jungen Menschen gewährt. Trotzdem glaube ich, dass auch die Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter angepasst werden müssen. Da geht definitiv mehr, und das nicht nur, weil es aktuell Gerichtsurteile gegeben hat, die die Heranziehung in Höhe von 75 Prozent als rechtswidrig festgelegt haben.

(Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Die Änderung des SGB VIII, eine bundesweite Regelung, ist trotzdem richtig und nötig. Grüne und LINKE haben im Bundestag zur aktuellen SGBVIII-Reform bereits Anträge zu diesem Punkt, zu § 94, vorgelegt. Die sehen eine vollständige Streichung vor, und ich glaube, man muss sich das noch

einmal ganz genau anschauen, ob bei 25 Prozent der Verwaltungsaufwand noch gerechtfertigt ist, oder ob der nicht größer ist als das, was man durch eine Kostenheranziehung von 25 Prozent einnimmt.

(Glocke)

Da würde ich gern abwarten, wie sich das konkret in der Praxis verhält. Trotzdem glaube ich, dass dieser Antrag konkrete Verbesserungen für junge Menschen in Bremen mit sich bringen wird und auch konkrete Verbesserungen durch die Änderung der Rechtslage auf Bundesebene. Wir wünschen uns, dass Bremen sich auch in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter in diesem Sinne einsetzt, damit deren Empfehlungen an die aktuelle Rechtsprechung und an die aktuelle Debatte angepasst werden. – Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Buhlert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir reden über die Frage, ob es sinnvoll ist, dass, wenn Jugendliche selbst arbeiten, selbst eine Ausbildung machen, ihnen von vier Euro drei genommen werden, oder ob es sinnvoller ist, dass sie drei behalten können und einen an das Jugendamt zurückgeben müssen.

Wenn Sie sich einmal vorstellen, wie die Situation ist, wenn Sie in einer Jugendhilfeeinrichtung, in einer Pflegefamilie sind: Dann ist das schon nicht einfach. Es geht darum, diesen Jugendlichen ein ähnliches, bestmögliches Aufwachsen zu ermöglichen, wie es in einer normalen Familie möglich wäre, was ihnen aber leider aus den verschiedensten Gründen nicht vergönnt ist.

Es ist richtig, zu sagen, dass sie natürlich von ihrem Geld dazu beitragen, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Es ist nicht so, dass das, was übrig bleibt, für das Leben reichen muss, sondern die Jugendhilfeeinrichtung stellt den Wohnraum, die Nahrung und dergleichen zur Verfügung. Aber es muss im Vergleich zu Jugendlichen, die in ihren Familien aufwachsen können, was vielleicht auch der Wunsch der anderen Jugendlichen gewesen wäre, auch angemessen sein.

Insofern ist es richtig, zu fragen: Wie ist denn hier in Bremen die Praxis, und müssen wir sie angesichts der Gerichtsurteile und unserer Erkenntnisse ändern? Dann bin ich ganz bei der Koalition, zu sagen: Ja. Denn schon heute wird formuliert, Frau Ahrens hat darauf hingewiesen, dass ein geringerer Kostenbeitrag möglich ist, wenn die Tätigkeit dem Zweck der Jugendhilfemaßnahme dient. Die Jugendhilfemaßnahme hat das Ziel, Heranwachsenden zu helfen, erwachsen, selbstständig und eigenverantwortlich zu werden.

Was tut das, wenn nicht eine Ausbildung? Eine Ausbildung ist doch gerade die Eintrittskarte ins zukünftige Leben, ins Berufsleben, in selbständiges Leben, in eigenverantwortliches Leben. Deswegen müssen wir einerseits die Praxis ändern und andererseits schauen, was auf Bundesebene neu geregelt werden kann. Ich bin nicht der Meinung, dass man es gänzlich abschaffen sollte, weil das vielleicht auch eine übertriebene Besserstellung wäre, darüber darf man gern weiter diskutieren. Man muss genau hinschauen, wie das in normalen Familien ist und einen Vergleich vornehmen.

Denn eines ist klar: Wir haben eine Gesellschaft, in der wir davon leben, dass Menschen sich engagieren und Leistung erbringen. Wir haben eine Gesellschaft, die ein Aufstiegsversprechen hat, nämlich: Der, der sich anstrengt und lernt, soll mehr haben und mehr Chancen im Leben haben als derjenige, der es nicht tut. Das muss auch erfahrbar sein, finde ich. Erfahrbar ist das auch an dem, was am Ende auf dem Bankkonto bleibt und da sollte eben nicht 0,00 Euro stehen, wenn man ein Wochenende weg war, sich Bücher gekauft oder anderes getan hat. Es sollte mehr davon bleiben und diejenigen, die etwas leisten, sollten mehr haben als diejenigen, die noch nicht in einer Ausbildung sind.

Diese Ideen gilt es, in das Jugendhilferecht und in die Praxis zu übertragen. Dieses Aufstiegsversprechen einzuhalten, die Richtlinien der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jugendämter anzupassen, ja, das hätte man früher tun können, Frau Ahrens, auch das kann man kritisieren.

Man kann aber auch sagen: Besser spät als nie! Es ist jetzt die Chance, das in Bremen zu ändern, auf Bundesebene zu ändern, und wir sollten es tun, damit es endlich passiert, damit die Motivation der Jugendlichen steigt und diese motivierten Jugendlichen wiederum Vorbild für andere Jugendliche in den Einrichtungen sind. Wo sie sagen können: Seht einmal, mit unserer Ausbildung schaffen wir etwas für uns, erarbeiten uns die Chancen und können

dann selbstständig und eigenverantwortlich leben. Das haben wir dadurch auch gelernt.

Deswegen schließen wir uns als Fraktion der FDP dem Antrag der Koalition an. – Vielen Dank!

(Beifall FDP)

Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Senatorin Stahmann.