darauf wurde in dieser Debatte auch bereits aufmerksam gemacht. Darüber hinaus wird das Studierendenwerk zum 1. März 2020 auch in der Preisgestaltung Impulse für eine klimafreundliche Ernährung setzen. So werden zum Beispiel die Preise für Produkte der vegetarischen Theke in der UniMensa in Bremen gesenkt.
Auch in den Zielvereinbarungen, die zwischen dem Studierendenwerk Bremen und der Senatorin für Wissenschaft und Häfen getroffen wurden und werden, sind bereits wichtige Punkte eingebracht, um den Betrieb des Studierendenwerks nachhaltiger zu gestalten. Doch, meine Damen und Herren, bei allen Anstrengungen für den Klimaschutz dürfen wir nicht aus den Augen verlieren, dass das Studierendenwerk gesetzlich dazu verpflichtet ist, auch die Grundsätze der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Der Einkauf von Lebensmitteln muss deshalb scharf kalkuliert sein. Mit den begrenzt zur Verfügung stehenden Mitteln, die sich aus dem Landeszuschuss, den Erträgen des Studierendenwerks und den Semesterbeiträgen der Studierenden zusammensetzen, muss das Studierendenwerk gut haushalten, daher müssen die Essensangebote vielfältig und vor allen Dingen auch nachfrageorientiert ausgerichtet sein.
In der Folge der bisherigen Umsetzung des Aktionsplanes 2025 lässt sich aber schon jetzt sagen, dass dies nicht kostenneutral passieren kann. Neben einer Kostensteigerung durch den Einkauf von Bioprodukten möchte ich an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass die Verfügbarkeit der jeweiligen Produkte in angemessener Bioqualität nicht immer in der ausreichenden Quantität gegeben ist, um die gesamte Verpflegung sicherzustellen. Dennoch sind wir mit dem Studierendenwerk bereits jetzt dabei, die richtigen Weichen für ein gesundes und klimafreundliches Angebot in den Mensen in Bremen und Bremerhaven zu stellen. Gern wird mein Haus auf der Grundlage dieses vorliegenden Antrages nun mit dem Studierendenwerk Verhandlungen darüber aufnehmen, wie und in welchem Zeitrahmen sich der Aktionsplan auch auf die Mensen an den Hochschulen ausweiten lässt.
ten sprechen wir denn hier und wie würde das umgelagert werden, das Geld? Das heißt, was würde dann so ein Essen kosten, wenn man diesen Standard erreichen möchte?
Mehrkosten entstehen grundsätzlich dadurch, wenn man eine einhundertprozentige Umstellung auf Essen in Bioqualität macht, also den Einkauf da komplett umstellt. Da sagt das Studierendenwerk im Moment, geschätzt werden es rund sechs Millionen Euro mehr sein, die man an Aufwendungen hat, und die müssen dann entsprechend kompensiert werden. Man wird dann sicherlich sowohl die Preise anheben müssen als auch zusätzlich über erhöhte Zuschüsse des Landes oder gar über eine Erhöhung der Beiträge der Studierenden, die über den Semesterbeitrag eingezogen werden, sprechen müssen.
Natürlich werden wir gemeinsam mit dem Studierendenwerk prüfen, wie die Herkunft und die Erzeugungsbedingungen bei tierischen Produkten noch transparenter und auch noch nachvollziehbarer – Herr Saffe, darüber sprachen wir ja neulich bereits – in den Speiseplänen, in den Verpflegungsbetrieben des Studierendenwerks dargestellt werden können. Es muss aber auch geprüft werden, wie hoch die durch die Umsetzung des Aktionsplans entstehenden Mehrkosten dann tatsächlich ausfallen und – das hat ja auch die Zwischenfrage gerade gezeigt – wie wir dann in der Folge damit umgehen, diese Mehrkosten zu bewältigen.
Wie im Antrag der Koalitionsfraktionen formuliert, werden wir gern in einem halben Jahr in den zuständigen Gremien über die Ergebnisse unserer Verhandlungen mit dem Studierendenwerk und die weiteren Beratungen Bericht erstatten. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Wer diesem Antrag mit der Drucksachen-Nummer 20/196 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen.
(Dagegen CDU, FDP, M.R.F., Abgeordneter Beck [AfD], Abgeordneter Jürgewitz [AfD], Abgeordne- ter Timke [BIW])
Lebensmittelverschwendung bekämpfen, Containern entkriminalisieren Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und DIE LINKE vom 19. Dezember 2019 (Neufassung der Drucksache 20/198 vom 3. De- zember 2019) (Drucksache 20/221)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir wollen als Koalition, dass das Retten weggeworfener Lebensmittel nicht mehr länger strafbar ist in Deutschland.
Meine Damen und Herren, weltweit wandern Millionen Tonnen noch genießbarer Lebensmittel in den Müll, genauso in Europa, aber auch in Deutschland. Dennoch macht sich bisher jeder nach unserem Strafgesetzbuch des Diebstahls strafbar, der weggeworfene Lebensmittel aus den Abfallcontainern von Supermärkten oder Restaurants holt. Wir wollen heute im Landtag als Koalition einen Antrag beschließen, dass das sogenannte Containern endlich in Deutschland entkriminalisiert wird.
Wir wissen alle, dass natürlich das Strafgesetzbuch ein Bundesgesetz ist und, bis wir auf Bundesebene die dafür nötige Änderung der Rechtslage erreicht haben, sind wir der Ansicht, dass die Staatsanwaltschaft in Bremen beim Containern in minderschweren Fällen wegen Geringfügigkeit von der Strafverfolgung absieht. Wir haben in der letzten Bürger
schaftssitzung aufgrund einer Frage in der Fragestunde der Kollegen von der CDU, weil sie wahrscheinlich gesehen haben, dass wir diesen Antrag eingereicht haben, festgestellt, dass es zum Glück in Bremen und in Bremerhaven bisher nicht zu einer Verurteilung gekommen ist, sondern einige Fälle verfolgt, aber dann auch eingestellt wurden.
Wir wollen aber auch als Koalition, dass Supermärkte dazu verpflichtet werden, die nicht mehr zum Verkauf vorgesehenen und noch verzehrbaren Lebensmittel an gemeinnützige Organisationen, wie zum Beispiel die Tafeln in Bremen und Bremerhaven, zu spenden. Das wissen ja alle, dass das sowohl in Bremen als auch in Bremerhaven sehr, sehr viele machen und dafür möchte ich mich im Namen der Bürgerschaft bei allen, nicht nur denjenigen, die spenden, sondern auch denjenigen, die bei den Tafeln arbeiten, wirklich bedanken. Das, was sie machen, ist hervorragend. Danke schön dafür.
Meine Damen und Herren, die Initiative soll dazu beitragen, einen Teil der sinnlosen Lebensmittelverschwendung zu vermeiden. Nicht das Einsammeln von genießbaren Lebensmitteln ist unserer Ansicht nach das Problem, sondern ihre Verschwendung. Wir wollen Menschen entkriminalisieren, die aus Protest gegen die immense Lebensmittelverschwendung oder aus purer Not containern. Sie haben alle mitbekommen, dass zwei junge Studentinnen, die das gemacht haben, die wahrscheinlich vorher nie eine Straftat begangen haben, ohne dass ich die Aktenlage kenne, in Bayern verurteilt worden sind. Ich persönlich und viele andere Menschen in Deutschland konnten das nicht nachvollziehen.
Wir sind der Ansicht, dass das Strafrecht immer nur die Ultima Ratio sein soll. Sie wissen, und das ist auch unsere Auffassung, das Strafrecht soll sozialschädliches Verhalten sanktionieren. Nicht diejenigen, die Lebensmittel retten, sondern die, die das verschwenden und wegwerfen, sollten unserer Ansicht nach bestraft werden.
Wir wollen, dass das endlich eingedämmt wird. Wir bedanken uns auch beim Senat, weil wir festgestellt haben, dass im vergangenen Jahr gemeinsam mit Hamburg eine Bundesratsinitiative initiiert
Ich möchte noch einmal kurz auf europaweite Beispiele Bezug nehmen: Es gibt in Frankreich ein Gesetz und auch in Tschechien, um das noch einmal deutlich zu machen, das Lebensmittelhändler, Supermärkte, die eine große Größe haben, gesetzlich dazu verpflichtet, diese Lebensmittel abzugeben. Wir sind vielleicht noch nicht so weit in Deutschland. Wenn man sich aber die Millionen Tonnen anschaut, die verschwendet werden, weggeworfen werden, sollten wir uns bundesweit, finde ich, Gedanken machen.
Ich freue mich natürlich auch sehr, wenn das nicht nur ein Antrag wäre, der hier von der Koalition beschlossen wird, sondern wenn die Opposition uns in unseren Argumenten folgen kann. Denn ich glaube, es ist nicht nur wichtig Gesetze herzustellen und nur über die Strafbarkeit zu sprechen, meine Damen und Herren, ich glaube, dass wir stärker dafür sensibilisieren sollten. Denn es betrifft auch uns Einzelne, wie wir mit Lebensmitteln tagtäglich umgehen. Dieses Thema stärker ins Bewusstsein der Menschen zu rücken, ist unser aller Aufgabe. – Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ein richtiger Antrag, den wir nicht in allen Teilen mitgehen können, weshalb ich an dieser Stelle getrennte Abstimmung beantrage. Den Punkten eins und vier können wir leider nicht zustimmen, aber den Punkten zwei und drei stimmen wir sehr gern zu. Das möchte ich auch erläutern.
Fangen wir oben an: Die Zusammenarbeit des Handels mit den Tafeln hat meine Vorrednerin Frau Dogan bereits erwähnt und ich möchte mich auch dem Dank anschließen. Es ist gut und es funktioniert auch in der Zusammenarbeit zwischen Handel und den Tafeln, sodass Lebensmittel, die sonst vielleicht keine Verwendung gefunden hätten und entsorgt werden sollten, dann doch entsprechend verteilt werden. Das ist gut so und das unterstützen wir ausdrücklich.
Deswegen unterstützen wir auch Punkt zwei, wonach weitere Gespräche geführt werden mit verschiedenen Akteuren im Lande Bremen, wie man dieses noch weiter ausbauen und noch bessere Wege finden kann.
Wir halten nichts davon, den Lebensmitteleinzelhandel zu verpflichten, alles, was entsorgt wird, an gemeinnützige Organisationen zu spenden, weil dies auch die gemeinnützigen Organisationen überfordern kann – je nachdem, welche Mengen und Arten von Lebensmitteln gespendet werden, wer wie in der Verantwortung steht, wenn der Handel es einfach an die gemeinnützigen Organisationen entsorgt, und die sollen dann damit zurechtkommen. Das kann auch zur Überforderung führen. Abgesehen davon ist auch der Handel nicht das größte Problem. Wenn Sie sich die Zahlen vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft anschauen: Sechs Prozent der Lebensmittel, die in den Abfall wandern, wandern im Handel in den Abfall. Bei der Primärproduktion, in der Verarbeitung, liegen wir bei 20 Prozent, im privaten Haushalt sind wir bei 50 Prozent. Hier sind andere Ansätze deutlich effizienter und der Handel, wie schon gesagt, macht bereits einiges und arbeitet mit den gemeinnützigen Organisationen gut zusammen. Das kann man noch verbessern, deswegen sollte man Gespräche führen und Wege finden. Aber eine Verpflichtung lehnen wir ab. Also, Punkt eins lehnen wir ab, Punkt zwei stimmen wir zu.
Das Containern nicht mehr unter Strafe zu stellen finden wir auch richtig und das sollten wir auch gemeinsam auf Bundesebene einfordern. Deswegen stimmen wir dem Teil auch zu. Als Rechtsstaatspartei können wir aber nicht aus unserer Haut und sagen, solange es noch ein Straftatbestand ist, entscheiden wir auf Landesebene, dass es nicht mehr verfolgt wird. So funktioniert aus unserer Sicht ein Rechtsstaat nicht. Ein Rechtsstaat muss auf allen Ebenen das, was derzeit gültiges Recht und Gesetz ist, entsprechend durchsetzen und durchsetzen wollen. Einzelne Gebietskörperschaften, die dann sagen, wir wollen das nicht weiter verfolgen, so wie wir es als Land Bremen sagen würden – das können wir mit unserer Auffassung eines Rechtsstaates nicht vereinbaren. Wir wollen, dass es möglichst schnell nicht mehr Straftat ist auf Bundesebene, aber solange Straftaten auf Bundesebene geregelt sind, muss man sie auch verfolgen. Das ist unser Rechtsstaat und das gehört dazu.
Zusammenfassend: Wir sind dafür, dass man weitere Anstrengungen unternimmt, gemeinsam mit Handel und gemeinnützigen Organisationen. Wir wollen Containern entkriminalisieren. Auf der einen Seite wollen wir aber nicht den Handel verpflichten, den gemeinnützigen Organisationen die Lebensmittel zu geben, und auf der anderen Seite: Solange etwas noch Straftatbestand ist, muss es auch weiter verfolgt werden. – Vielen Dank!