Protocol of the Session on February 23, 2022

Ich bitte um die Gegenprobe.

(Abgeordneter Thomas Jürgewitz [AfD])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt der Ziffer 5 des Antrags zu.

Nun lasse ich über die Ziffer 6 des Antrags abstimmen.

Wer der Ziffer 6 des Antrags seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen.

Ich bitte um die Gegenprobe.

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt der Ziffer 6 des Antrags zu.

(Einstimmig)

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit, Drucksache

20/1360, Kenntnis.

Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über das Studium und den Beruf von Hebammen und der Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (Hebammenausführungsgesetz – HebAusfG) Mitteilung des Senats vom 19. Oktober 2021 (Drucksache 20/1137)

Wir verbinden hiermit:

Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über das Studium und den Beruf von Hebammen und der Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (Hebammenausführungsgesetz – HebAusfG) Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vom 25. Januar 2022 (Drucksache 20/1321)

Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Claudia Bernhard.

Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf in ihrer 31. Sitzung am 18. November 2021 in erster Lesung beschlossen.

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Ilona Osterkamp-Weber.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sehr wünscht man sich an Tagen wie heute, dass die Welt vielleicht kurz stillsteht und man nicht zwischen so unterschiedlichen Themen switchen muss. Trotz allem lade ich Sie ganz herzlich ein, mir jetzt, kurz vor Ende dieses Debattentages, das Gehör zu schenken.

Kurz: Hebammenausführungsgesetz! Mir ist ganz wichtig, heute noch einmal die Reform des Hebammengesetzes, welches vom Bund zum 1. Januar 2020 beschlossen wurde, zu loben. Ganz besonders möchte ich Bremen herausheben, das zum Wintersemester 2020 den Bachelorstudiengang implementiert hat und mit 40 Studentinnen gestartet ist.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)

Die Steigerung der Platzzahlen ist dringend nötig, weil Hebammen auch in Bremen unbedingt gebraucht werden. In den meisten Hebammensälen fehlen Hebammen und werden dringend Kolleginnen gesucht. Die Aufwertung des Berufes und ihn EU-weit vergleichbar zu machen ist ein wichtiges Signal. Ebenso werden in diesem Studiengang wissenschaftliche Erkenntnisse fest verankert. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz findet unsere völlige Zustimmung und bildet die Grundlage da

für, dass dieser Studiengang mit seiner Prüfungsverordnung et cetera etabliert werden kann und die Arbeitsebene geschaffen wird.

Ich möchte aber, und darum ist mir dieses Thema heute sehr wichtig, auf ein paar Punkte aufmerksam machen. Ein Thema sind die altrechtlich qualifizierten Hebammen. Das hört sich sehr bürokratisch an, das sind die Hebammen, die bisher nicht studiert, sondern klassisch eine Ausbildung gemacht haben. Hier gibt es unter den bestehenden ausgebildeten Hebammen ein großes Bedürfnis – Umfragen ergeben eine Quote von ungefähr 75 Prozent –, sich weiter zu qualifizieren und die Möglichkeit zu erhalten, einen Bachelorabschluss zu machen. Die senatorische Behörde, gerade die Senatorin für Wissenschaft, ist dabei, ein Konzept zu entwickeln, wie dieses geschehen kann.

Ich möchte das mit ein paar Punkten hervorheben: Natürlich arbeiten die Hebammen jetzt in Vollzeit, in Teilzeit, sie sind familiär gebunden und können nicht in Vollzeit ein Zusatzstudium absolvieren, um bestimmte Credit Points zu erlangen. Sie müssen das nebenberuflich machen und diese Möglichkeit muss ihnen geschaffen werden.

Bisher ist in der Diskussion, 50 Prozent der bisherigen Ausbildung anzuerkennen. Das würde bedeuten das weitere 50 Prozent innerhalb dieses Studiengangs, dieser Weiterbildung, erlangt werden müssen. Wir glauben, dass das ein großer Prozentsatz ist und wären sehr dafür, dass sich dieser Prozentsatz auf 25 Prozent verringert, denn die Ausbildung hat gleichgesetzt dem Bachelorstudiengang doch sehr viele Inhalte. Es muss natürlich noch die wissenschaftliche Expertise erbracht werden, das ist aber aus unserer Sicht im Rahmen von 25 Prozent möglich. Ich appelliere noch einmal, dass diese Möglichkeit in dem Modell, das entwickelt wird, geprüft wird.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE – Vize- präsidentin Antje Grotheer übernimmt den Vor- sitz.)

Meine Damen und Herren, das überlege ich mir nicht, weil ich Hebammenexpertin bin, sondern weil ich darauf aufmerksam machen möchte, dass der Hebammenverband, der Berufsverband, diese Lösung aus sich selbst heraus präferiert. Ich glaube grundsätzlich, wenn sich eine Profession akademisiert und professionalisiert, dann sollte man ihre Expertise unbedingt einbinden. Aus sich selbst heraus sind diese Argumente einleuchtend und ich

möchte noch einmal eindringlich appellieren, sie zu hören und einzubeziehen.

Es soll nicht zu einer Ungleichbehandlung in der Berufsausübung kommen. Das ist in dem Gesetz, das wir heute verabschieden, nicht vorgesehen. Trotzdem könnte die Gefahr bestehen, dass es zumindest monetär zu einer Ungleichbehandlung kommt. Dem müssen wir unbedingt entgegensprechen, weil die Hebammen eine hochprofessionelle und dann mit beiden Abschlüssen auch gleichwertige Tätigkeit ausüben. – Vielen Dank!

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Ute ReimersBruns.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen heute in zweiter Lesung die endgültige gesetzliche Regelung der Überführung der Hebammenausbildung an die Hochschulen. Die vollständige Akademisierung der Ausbildung ist damit endlich beschlossene Sache. Deutschland hat mit als letztes EU-Land im Jahr 2020 die Vollakademisierung der Hebammenausbildung beschlossen. Mit den zum 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Änderungen des Hebammengesetzes wurde auch in Deutschland endlich die Vollakademisierung der Ausbildung gesetzlich vorgeschrieben. Die Akademisierung der Hebammenausbildung wird nun umgesetzt und damit dem Standard der Europäischen Union angepasst. Die bisherige berufliche Ausbildung wird abgeschafft. Künftige Hebammen müssen ein Studium absolvieren.

Als eines der ersten Bundesländer hat Bremen die Reform der Hebammenausbildung in Form eines Hochschulstudiums für Hebammen eingerichtet. Wer künftig als Hebamme arbeiten will, muss dafür ein Bachelorstudium absolvieren. Der internationale Studiengang „Hebammen B. Sc.“ ist zum Wintersemester 2020/2021 an der Hochschule Bremen gestartet. Das Studium ist als Duales Bachelorstudium ausgestaltet und dauert vier Jahre. Es besteht aus einem theoretischen Teil, Praxismodulen und einem Auslandssemester. Die Nachfrage ist groß. Es gibt mehr Interessierte als aktuell Studienplätze vorhanden sind.

Für die Übergangszeit, bis die ersten 40 Hebammen mit Bachelor im Sommer 2024 die Hochschule verlassen, wurde 2019 noch, um die aktuelle Hebammenversorgungslücke zu schließen und nicht noch zu verschärfen, ein zusätzlicher Kurs mit

16 Plätzen nach dem früheren beruflichen Ausbildungsmodell angeboten. Auch diese Schülerinnen starten im kommenden Jahr ohne Studium in den Beruf. Für diese neuen, aber noch nach dem alten Modell ausgebildeten Hebammen und die schon praktizierenden, wie eben schon genannt, altrechtlich qualifizierten Hebammen besteht durch die Akademisierung ein Gleichwertigkeitsanerkennungsproblem. Das ist keine Kritik an der Akademisierung, aber wir müssen diesen Übergang auf jeden Fall betrachten, und wir müssen sehen, dass wir den auf allen Seiten berechtigten Anforderungen dieser Akademisierung auch Rechnung tragen. Wir als SPD-Fraktion begrüßen die Akademisierung der Hebammenausbildung ausdrücklich.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Die Akademisierung bedeutet neben einer beruflichen, qualitativen Aufwertung vor allem auch bessere Aufstiegschancen, bessere Vergütung, mehr berufliche Perspektiven. Zum Beispiel ist das Stichwort zu nennen: Automatische Anerkennung des Hebammenabschlusses in den EU-Mitgliedsstaaten. Die Akademisierung stärkt die Hebammen und Entbindungspfleger zudem in der interprofessionellen Zusammenarbeit. Dies wird der hohen Verantwortung, die die Hebeammentätigkeit hat und mit sich bringt, gerecht. Trotz der Vorteile der Akademisierung der zukünftigen Hebammenausbildung gibt es Sorge und Kritik – ich habe es eben schon gesagt, es gibt viele Beteiligte, die an dem Prozess arbeiten –, gibt es Sorge und Kritik an der Umstellung der Ausbildung. Es besteht die Sorge, dass es zu einer Benachteiligung und Chancenungleichheit von Hebammen kommt, die nach dem alten Modell ausgebildet wurden.

Das Nebeneinander des reformierten Hebammenausbildungswegs könnte eventuell auch zu Spannungen vor Ort führen. Im Hinblick auf die derzeit schwierigen Arbeitsbedingungen könnte sich die angespannte Situation in der Geburtshilfe zusätzlich verschlechtern. Es besteht aber die Möglichkeit, dass die, ich nenne sie einmal, altrechtlich qualifizierten Hebammen ihren Bachelor nachträglich erwerben können. Eine Umfrage im Land Bremen unter den im Verband organisierten Hebammen hat ergeben, dass 75 Prozent der praktizierenden Hebammen sich weiterqualifizieren wollen und an einem Bachelor interessiert sind.

Jetzt, das hat Frau Osterkamp-Weber schon angesprochen, kommt es darauf an, dass wir einen Lösungsweg finden, und wir haben diesen Lösungs

weg, das ist jetzt in dem Hebammenausführungsgesetz auch geregelt, mit der 50-prozentigen Anerkennung. Die soll auf auch von den Hebammenverbänden geforderten 75 Prozent angehoben werden.

Es gibt aber jetzt sehr kurzfristig, nach einem intensiven Dialog zwischen der Hochschule und den Vertreterinnen des Hebammenverbands, ein Modell in Form eines Weiterbildungsangebotes für altrechtlich ausgebildete Hebammen, und zwar in Kooperation mit der Hochschule Bremen. Folgende Punkte des Modells sind dabei kurz zu benennen: Bei dem Angebot geht es nicht um ein vorrangiges Ziel, die altrechtlich ausgebildeten Hebammen pauschal einen Bachelorgrad erwerben zu lassen, sondern es geht darum, dass sie die Möglichkeit zur individuellen Weiterqualifizierung auf wissenschaftlichem Niveau

(Glocke)

mit der Abschlussmöglichkeit des Erwerbs eines Bachelors angeboten bekommen.

Klar ist, dass die weitere Entwicklung und Durchführung des Modells mit erheblichem finanziellen und personellen Aufwand für die Hochschule Bremen verbunden ist, denn nach heutigem Kenntnisstand ist das weder aus dem Budget der Hochschule noch des Wissenschaftsressorts darstellbar. Hier muss für die zusätzliche Finanzierung für das Angebot der Hochschule eine Lösung gefunden werden. Dafür setzen wir von der SPD-Fraktion uns ein, dass hier noch nachgebessert wird. Ansonsten stimmen wir der jetzigen Vorlage zu. – Danke schön!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Dr. Magnus Buhlert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es spricht überhaupt nichts gegen die Akademisierung, wir begrüßen sie. Sie ist überfällig gewesen, gerade um anzuerkennen, was dort geleistet wird, um mehr hebammengeleitete Kreißsäle möglich zu machen, eine Entlastung der Ärzteschaft zu erreichen, aber auch, um nicht nur für berufliches Fortkommen der Hebammen zu sorgen, sondern weitere Qualitätsentwicklungen in den Kreißsälen zu erreichen. Auch deswegen haben wir uns für eine

Akademisierung eingesetzt und das ist nun auch so gekommen.

Wir waren alle der Meinung, dass es einen weiteren Ausbildungsjahrgang braucht, damit keine Lücke entsteht. Wir haben schon heute einen Mangel an Hebammen. Wer weiß, wie schwierig es ist, eine Hebamme zu bekommen, nicht nur für den Kreißsaal, sondern auch für die wichtige Vor- und Nachsorge, der weiß, dass da ein großer Bedarf besteht.