Protocol of the Session on February 23, 2022

Wir waren alle der Meinung, dass es einen weiteren Ausbildungsjahrgang braucht, damit keine Lücke entsteht. Wir haben schon heute einen Mangel an Hebammen. Wer weiß, wie schwierig es ist, eine Hebamme zu bekommen, nicht nur für den Kreißsaal, sondern auch für die wichtige Vor- und Nachsorge, der weiß, dass da ein großer Bedarf besteht.

Nun haben wir dieses Gesetz und ehrlich gesagt bin ich etwas traurig, dass das Wissenschaftsressort nicht vertreten ist, denn das ist der Punkt, der uns dazu gebracht hat, hier diese Debatte zu verlangen: Nicht die Frage, ob wir diesen Hebammenstudiengang wollten oder ob wir die Akademisierung wollten, sondern die Frage, die immer noch ungelöst ist. Ich freue mich, das daran gearbeitet wird, aber wir wollen erst das Ergebnis sehen, bevor wir die Hand dazu reichen. Deswegen werden wir uns heute enthalten: Um deutlich zu machen, das wir hier von der Koalition eine Lösung erwarten.

Es ist doch so, dass wir hier sehen, dass es gerade dieser letzte Jahrgang ist, der altrechtlich ausgebildet wurde, dem wir bewusst diese Ausbildung angeraten haben, um dort keine Lücke zu haben, der im Wettbewerb mit den Anderen um Arbeitsplätze, um Weiterkommen im Beruf gerechte Chancen verdient hat. Dafür ist es notwendig, dass sie einen Bachelorabschluss machen können und dafür muss man sich das Ganze genauer ansehen. Deshalb bin ich so traurig, das die Wissenschaftsseite heute nicht vertreten ist, aber ich bin sicher, Frau Bernhard wird das weitergeben.

Es ist ein primärqualifizierender Studiengang, der dort eingerichtet ist, das heißt, all das, was an praktischen Anteilen gelehrt werden muss, was die Hebammen, die altrechtlich ausgebildet sind, schon können, wird auch den angehenden Hebammen beigebracht, all die Handgriffe im Kreißsaal zu lernen. Wer dort schon war, hat sich diese Simulatoren und all das angesehen und weiß, was da alles an praktischer Arbeit geleistet und beigebracht werden muss.

Das ist das, was die altrechtlich ausgebildeten Hebammen schon können, und das macht einen Umfang von 75 Prozent der Ausbildung in diesem primären Studiengang aus, weil das ein praktischer Studiengang ist. Wir wollen aber die wissenschaftliche Qualifikation, die muss natürlich bei der Anerkennung im Rahmen des Bachelors nachgeholt werden. Das muss aber in einer Weise gehen – ich

bin dankbar, dass die Hochschule auch das anbieten wird –, in einer Weise gehen, die akzeptabel ist und nicht dazu führt, dass man aus dem Beruf ist oder soweit aus dem Beruf ist das man a) nicht das Geld verdient, das man verdienen möchte und b) dem Bereich auch nicht zur Verfügung steht.

Wir haben dort einen großen Personalmangel, das heißt, es muss dort eine angemessene Anrechnung stattfinden. Wir sind ganz dabei, dass es so eine Lösung geben muss, bei der 75 Prozent der bisherigen Ausbildung anerkannt werden, und dass, was an wissenschaftlicher Qualifikation noch fehlt, berufsbegleitend nachgeholt werden kann. Ein Großteil der Hebammen will das auch. Insofern muss es dieses Angebot geben und das muss auch finanziert und geregelt werden, denn das sind wir diesen qualifizierten Arbeitskräften schuldig, dass sie diese Chance haben, sich weiterzuentwickeln.

Deswegen verstehen Sie unsere Enthaltung bitte nicht als Ablehnung der Akademisierung oder irgendwelche Kritik, sondern als dringenden Appell an die Koalition und das Wissenschaftsressort, endlich die Hausaufgaben zu machen, die wir in der Gesundheitsdeputation und im Wissenschaftsausschuss angemahnt haben und die bisher immer noch nicht geleistet worden sind. – Herzlichen Dank!

(Beifall FDP)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Rainer Bensch.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir hier heute über Hebammen sprechen, dann sprechen wir über eine Berufsgruppe, die absolut systemrelevant ist. In der intensivsten Lebensphase von Frauen – Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett – leisten die Hebammen als hochqualifizierte Spezialistinnen nicht nur medizinisch, sondern vor allem auch psychosozial beste, sinnstiftende Arbeit. Das möchte ich ganz nach vorne stellen, an dieser Debatte. Ihnen gehört die Zukunft und wir müssen alles dafür tun, dass wir die Arbeit der Hebammen noch mehr wertschätzen und noch mehr stärken.

(Beifall CDU)

Inhaltlich bin ich voll und ganz auf der Linie von Frau Osterkamp-Weber. Warum sage ich das so deutlich? Sie hat auf der einen Seite gesagt, Leute lasst uns das Gesetz jetzt machen, das ist der erste

gute Schritt. Sie hat aber auch gesagt, wir müssen daran arbeiten, dass wir von 50 Prozent zu erbringendem Studium für altrechtliche Hebammen auf nur noch 25 Prozent gehen. Das wird funktionieren und das muss funktionieren, denn wir haben schon in den Jahren 2000 bis 2010 erlebt, durch die Kooperation der Medizinischen Hochschule Hannover mit Glasgow, dass das geht. Das sind alles berufserfahrende Hebammen, die noch nicht mal so ungefähr 25, 23, 24 Prozent von den sogenannten Credit Points erreicht haben, durch Onlinestudiengänge.

Sie können es. Das sind die Damen, die jetzt übrigens die Professorinnenstellen innehaben – von irgendwoher müssen sie ja kommen. Also, es wird klappen, es liegt hier eindeutig in der Verantwortung des Wissenschaftsressorts, des SPD-geführten Wissenschaftsressorts hier für Klarheit zu sorgen, wie wir sie alle wollen. Da liegt die absolute Notwendigkeit, das hat der Kollege Dr. Magnus Buhlert eben festgestellt.

An dieser Stelle möchte ich sagen, wer noch wichtig ist, wenn wir über Gesetzgebung im Bereich Hebammenversorgung und Ausbildungsgesetze und dergleichen sprechen. Wichtig sind auch Bündnispartner, wie zum Beispiel der Hebammenlandesverband. Wir alle kennen Frau Heike Schiffling, die das über zehn Jahre gemacht hat. Nun ist mit Frau Altmann eine neue Kollegin an der Spitze des Hebammenlandesverbands. Die versorgen uns gut mit Informationen, von denen wissen wir, was wirklich an der Basis los ist, von denen wissen wir ganz genau, wo politischer Handlungsbedarf besteht. Wir haben kein Erkenntnisproblem, wir haben nur noch ein kleines Umsetzungsproblem im SPD-geführten Wissenschaftsressort. Dort müssen die Hausaufgaben gemacht werden, damit wir wirklich sagen können, es ist ein richtig gutes Gesetz auf dem Weg hin zu akademisch ausgebildeten Hebammen. Wir werden diesem Gesetz zustimmen, meine sehr geehrten Damen und Herren. – Danke schön!

(Beifall CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Nelson Janßen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Die Akademisierung des Hebammenberufes kommt. Ja, sie ist bereits in vollem Gange. Es wird Zeit. Damit wird das Ausbildungsniveau an den europäischen Standard angepasst. Damit wird auch

die Vergleichbarkeit der Ausbildung im europäischen Kontext deutlich gestärkt, und vor allen Dingen, es war ja auch immer eine Forderung der Selbstvertretungsstrukturen der Hebammen, kommt damit diese Akademisierung, und das ist gut so.

(Beifall DIE LINKE)

Der Beruf der Hebamme ist herausfordernd und das gleich in vielfacher Hinsicht. Er ist medizinisch herausfordernd, weil keine Geburt genauso abläuft wie eine andere. Er ist herausfordernd, weil es eben nicht nur eine medizinische Tätigkeit ist, sondern, wie mein Kollege gerade schon richtig festgestellt hat, auch eine aktive sozialpsychologische Begleitung während, aber auch vor und nach der Geburt darstellt.

Der Hebammenberuf ist natürlich auch herausfordernd, insbesondere, wenn er selbstständig ausgeführt wird, da nicht nur die finanziellen Rahmenbedingungen herausfordernd sind, sondern auch der Alltag komplex zu organisieren ist. Wenn nachts um drei Uhr für einen Hausbesuch das Handy klingelt, um die Venentätigkeit zu kontrollieren, dann aber vielleicht die Geburt doch noch nicht einsetzt, oder wenn regelmäßige Einsätze an Wochenenden, an Feiertagen und zu jeder erdenklichen Tages- und Nachtzeit an der Tagesordnung stehen, dann, meine sehr geehrten Damen und Herren, wissen wir, dass wir es mit einem durchaus herausfordernden und sehr vielfältigen Berufsbild zu tun haben.

(Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen,)

Gleichzeitig wird der Beruf aber leider nicht entsprechend dieser Komplexität der Ansprüche vergütet. Vielleicht kann das akademische Ausbildungsniveau in Zukunft hier noch einmal einen zusätzlichen Begründungszusammenhang liefern. Ich finde das zwar immer schade, wenn das eine notwendige Voraussetzung ist, glaube aber dennoch, dass wir in den gegebenen Umständen damit rechnen können, dass diese Aufwertung so noch einmal mit Nachdruck verfolgt werden kann.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Mit dieser Debatte rund um die Vergütung sind wir dann aber ein Stück weit auch schon mittendrin in der Diskussion, die heute ansteht, nämlich die Frage des Ausführungsgesetzes hin zu der Ermöglichung einer Rechtsgrundlage oder einer Rechtsverordnung durch die Senatorin für Gesundheit. Denn mit der Anhebung des Qualifikationsniveaus

werden wir in der Zukunft zwei Gruppen von Hebammen haben, die unterschiedlich ausgebildet sind, aber in der Praxis natürlich die gleichen Tätigkeiten ausführen werden.

Wir sind verpflichtet, für die altrechtlich ausgebildeten Hebammen Regelungen zu finden, die ihnen absichern, dass ihre Ausbildung nicht im Alltag dann schlechter gestellt ist gegenüber denen, die neu ausgebildet werden. Das müssen wir auf der einen Seite absichern, indem die gleichen Löhne gezahlt werden. Auf der anderen Seite müssen wir aber auch Qualifikationsmöglichkeiten für die bisher altrechtlich ausgebildeten Hebammen abbilden.

(Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen – Präsident Frank Imhoff übernimmt wieder den Vor- sitz.)

Die Diskussion ist auch nicht nur eine Diskussion der Fairness innerhalb des Berufsstandes, sondern sie ist auch eine ganz essenzielle Grundvoraussetzung zur Fachkräftesicherung. Wir können es uns schlicht nicht leisten, die bereits ausgebildeten Hebammen zu verprellen. Wir brauchen sie. Sie leisten schon heute Enormes.

(Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Heute verabschieden wir ein Ausführungsgesetz, das die Senatorin dann in die Lage versetzt, per Rechtsverordnung weitere Rahmensetzungen vorzunehmen. Ziel ist es, den bereits ausgebildeten Hebammen auch die Möglichkeit zu bieten, zusätzlich das akademische Ausbildungsniveau zu erlangen. Nach Angaben des Landesverbandes – auch darauf sind meine Vorrednerinnen und Vorredner schon eingegangen – ist ein Großteil der befragten Mitglieder interessiert, dieses akademische Ausbildungsniveau nachzuholen. Gleichzeitig wissen wir aber auch, dass ein duales Studium mit hohem Praxisanteil mit erheblicher, zusätzlicher Zeit verbunden ist und schwer bis gar nicht neben einem auch von Unregelmäßigkeiten geprägten Arbeitsalltag zu bewältigen ist, insbesondere wenn zusätzliche, auch familiäre Verpflichtungen noch hinzukommen.

Daher müssen wir diese Herausforderung lösen, ein reguläres Vollstudium nicht als den einzigen Weg in die Nachqualifikation zu ermöglichen, sondern Möglichkeiten zu finden, einen möglichst hohen Anteil der jetzt schon existierenden Ausbildung anzuerkennen und da, das wissen wir auch alle, ist die Herausforderung derzeit das Bremische

Hochschulgesetz, das eine maximale Anerkennung von 50 Prozent des Studienumfanges im Rahmen der bisherigen Ausbildung vorsieht. Dafür wird es noch Lösungswege brauchen. Dafür brauchen wir dann aber nicht nur die Senatorin für Gesundheit, sondern insbesondere ein gemeinsames Agieren auch mit Wissenschaft zusammen. Ich glaube, genau das wird der Knackpunkt sein, hier eine Lösung zu finden.

Ich finde es aber auch gut, dass wir gleichzeitig die Diskussion rund um das Zertifikatsstudium aufnehmen, um über alternative Lösungsmöglichkeiten nachzudenken. Klar ist aber auch, dass das Wesen eines Zertifikatsstudiums eben nicht das reguläre Studium an der Hochschule beinhaltet, sondern mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, die für die Studierenden dann anfallen. Also, wir machen stattdessen ein Zertifikatsstudium und übertragen damit eine finanzielle Last auf die altrechtlich ausgebildeten Hebammen. Das kann auch nicht die Lösung sein,

(Beifall DIE LINKE)

sodass wir hier noch nach einer guten Möglichkeit suchen müssen, die gleichzeitig den Ansprüchen der altrechtlich ausgebildeten Hebammen gerecht wird, aber auch zu einer guten, kollegialen Zusammenarbeit auch der neu ausgebildeten Hebammen führen wird.

Ich wünsche viel Erfolg bei der weiteren Etablierung und der Weiterentwicklung des bestehenden Studiengangs und bin aber auch überzeugt davon, dass das heute so noch einmal gemeinsam ausgedrückte Willensbekenntnis hoffentlich dann zu einer guten Diskussion innerhalb und gemeinsam mit dem Senat führen kann. – Vielen Dank!

(Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort Senatorin Claudia Bernhard.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Über die Akademisierung der Hebammenausbildung haben wir hier ausführlich gesprochen. Dass das ein guter Schritt ist, wird ja von allen geteilt. Darüber kann gar kein Zweifel bestehen.

Der Punkt, über den wir heute zu befinden haben, der ist ja relativ formal. Es geht um das Ausfüh

rungsgesetz und da gibt es entsprechende Anpassungsregelungen mit Bezug auf die Praxisanleitungen und ähnliches. Meiner Ansicht nach haben wir hier gute Regelungen gefunden. Das wird jetzt zu Ende definiert werden müssen, auch von meinem Haus. Ich glaube, das ist auch in keiner Weise strittig.

Was uns aber wirklich bewegt, ist die Frage des Hochschulzugangs für diejenigen Hebammen, die noch aus der schulischen Hebammenausbildung kommen und natürlich in eine daran anschließende Berufspraxis übergehen. Wir haben aktuell mit dem letzten Hebammenausbildungsgang an dem Klinikum Bremerhaven, an der Hebammenschule, somit zurzeit noch die letzten sogenannten altrechtlichen Hebammen, die ausgebildet werden.

Das Hebammengesetz regelt nun lediglich, dass die nach dem alten Ausbildungsgang ausgebildeten Hebammen selbstverständlich weiterhin die Berufsbezeichnung „Hebamme“ tragen können. Es enthält keinerlei Regelung zur Anrechnung auf den neuen akademischen Ausbildungsgang. Das ist ein vollständig eigenständiger Prozess. Was mir dabei sehr wichtig ist, ist Folgendes: Es fühlt sich ja manchmal so an, als wären die praktizierenden Hebammen jetzt eine besondere Problemgruppe, für die man eine Sonderreglung finden müsste.

Ich halte das von der Einschätzung her für falsch. Ich möchte das einmal in einen Gesamtkontext setzen, denn es verkennt, worum es hier eigentlich geht. Die Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Qualifikationen auf Studienleistungen ist ein übergreifendes Thema von ganz grundsätzlicher Bedeutung und das wird in den nächsten Jahren noch mehr an Fahrt aufnehmen. Bislang tun die Hochschulen sich schwer damit, insbesondere die öffentlichen, im Übrigen. Das wird sich aber ändern müssen und das ändert sich zum Teil ja auch schon.

Die EU hat das Thema bereits vor 20 Jahren mit in ihre Lissabon-Strategie aufgenommen, deshalb gibt es einen entsprechend steifen Titel, der heißt: „Von der Validierung nicht formaler und informellen Lernens“. Gemeint ist einfach Folgendes: Wenn man einen anerkannten Abschluss hat und langjährig bereits beruflich tätig war, dann besitzt man Qualifikationen, die man an der Hochschule nicht noch einmal erwerben muss, und das schlägt sich darin nieder, dass diese außerhochschulischen Qualifikationen einen Teil der Studienleistungen ersetzen, was letztendlich zur Verkürzung führt. Das, finde ich, ist auch völlig nachvollziehbar und

ein vollkommen normaler Prozess in einem Kontext, in dem wir auch von lebenslangem Lernen ausgehen.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Das wird in Zukunft eine sehr viel größere Rolle spielen, und da gibt es von der EU auch drei grundsätzliche Leitplanken. Erstens: Die Hochschulen sollen außerschulische Qualifikationen anerkennen und anrechnen, wenn es keinen wesentlichen Unterschied zu den Qualifikationen gibt, die in entsprechenden Studienleistungen erworben werden. Es geht also nicht nur um komplette Gleichwertigkeit, sondern auch um wesentliche Unterschiede. Das hat auch das Bremische Hochschulgesetz im Übrigen so übernommen.