Protocol of the Session on March 24, 2021

Damit bin ich bei der dritten Vorbemerkung: Ich finde, bei aller parteipolitischen Unterschiedlichkeit hat sich unser demokratisches System in dieser großen Krise bewährt. Ja, Volksparteien leiden zurzeit unter Vertrauensverlust.

(Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: Nein, ihr!)

Das sagt jemand, der 16 Prozent auf Bundesebene hat. Herr Lenkeit, dank Ihnen übrigens auch. Vielen Dank an Sie.

(Beifall CDU)

Wenn Sie mit dem Anspruch weiter Politik machen wollen, viel Erfolg. 16 Prozent haben Sie auch verdient.

(Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: Wir kommen uns näher!)

Ich will nur sagen, das demokratische System hat sich bewährt. Es kann ja sein, dass Herr Lenkeit seine Partei nicht mehr für eine Volkspartei hält, aber ich halte sie noch dafür, vom Anspruch her. Deswegen bleibe ich auch dabei, wir haben Verantwortung dafür, das Vertrauen der Menschen in dieses System auch zurückzugewinnen, soweit wir es verloren haben in den letzten Wochen und Monaten. Aber, wenn ich sage, dass die Demokratie keine Krise erlitten hat, dann meine ich damit, dass es trotz dieser gewaltigen Herausforderung, trotz dieser erheblichen Zumutungen, es uns gelungen ist, die Mitte der Gesellschaft so zusammenzuhalten, dass die Ränder nicht gestärkt werden.

Ja, ich ärgere mich auch, wenn viele Tausend Menschen in Kassel gegen die Coronapolitik demonstrieren und dass sie dabei gegen alle Regeln verstoßen, für deren Einhaltung wir jeden Tag werben. Aber, meine Damen und Herren, unsere Demokratie hält das aus. Die Mehrheit der Menschen vertraut weiter unserem demokratischen System. Weder die AfD noch linksradikale Kräfte sind in dieser Krise gestärkt worden, im Gegenteil, die AfD befindet sich im Sinkflug, obwohl es eine große Krise in Deutschland gibt. Ich finde, das ist ein gutes Zeichen für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und für unsere Demokratie.

(Beifall CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Vor einem Jahr konnten wir nicht so abwägen wie heute, weil wir noch viel zu wenig wussten. Wir haben in diesem Jahr auch Fehler gemacht. Auch dazu will ich drei Beispiele nennen:

Ein großer Fehler ist gewesen, dass wir nicht durchgängig in der Lage gewesen sind, das Ausbruchsgeschehen zurückzuverfolgen. Wir können es jetzt aktuell wieder tun, aber es führt zu einem erheblichen Informationsdefizit über die Frage, wo verbreitet sich dieses Virus eigentlich. Es gibt dazu eine neuere Statistik des RKI, ich glaube von letzter Woche, die aber unter so viel Vorbehalten steht, dass man sie eigentlich fast gar nicht zitieren kann. Trotzdem scheint es so zu sein – nach dieser Auswertung –, dass die Mehrzahl der Infektionen noch immer im privaten Umfeld stattfindet. An zweiter Stelle steht übrigens der Arbeitsplatz und an dritter Stelle stehen Kita und Schule, als Infektionstreiber, wenn man das so nennen kann.

Ob das zutreffend ist oder nicht, will ich an dieser Stelle gar nicht bewerten, ich sage nur, es würde uns natürlich in Deutschland sehr viel leichter fallen, zielgerichtete Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie zu ergreifen, wenn wir genau wüssten, an welchen Orten und bei welchen Gelegenheiten sich dieses Virus eigentlich überträgt, bei welchen Situationen eigentlich die größten Gefahren für eine Ansteckung liegen. Dass wir das bis heute nicht können, schränkt unsere Handlungsfähigkeit in erheblicher Weise ein und deswegen bleibe ich dabei: Für die Zukunft wird es ganz entscheidend darauf ankommen, dass wir rückverfolgen können, wo sich Menschen mit dieser lebensbedrohlichen Krankheit anstecken.

Wir haben als CDU-Fraktion schon sehr früh dafür geworben, die Corona-Warn-App erstens weiterzuentwickeln über die Erhebung von Begegnungsdaten, und das anlassbezogene Auslesen im Fall von Infektion und Erkrankung und für eine Verbreiterung der Akzeptanz dieser Corona-WarnApp bis hin zur verpflichtenden Nutzung für alle die, die die technischen Voraussetzungen dafür haben. Ich bin mir sicher, hätten wir dieses Instrument in der digitalen Welt viel früher genutzt, als wir es getan haben, und als wir es heute noch tun, dann wären wir bei der Erkenntnis und der zielgerichteten Bekämpfung des Coronavirus viele Schritte weiter gewesen, als wir es heute sind, meine Damen und Herren.

(Beifall CDU)

Der zweite Fehler, den wir gemacht haben, ist, dass wir vor einem Jahr vielleicht noch richtig, aber in der Folgezeit nicht immer konsequent, die erheblichen Eingriffe in die Grundrechte der Menschen vernünftig miteinander abgewogen haben. Ja, als Jurist weiß ich, dass am Ende natürlich über die

Frage, ob die Eingriffe rechtmäßig oder rechtswidrig sind, ob sie verfassungsgemäß oder verfassungswidrig sind, Gerichte entscheiden. Aber, meine Damen und Herren, wir sind gewählte Parlamentarier. Wir müssen zuerst, bevor Gerichte angerufen werden, für uns politisch die Abwägungsentscheidung treffen, welche Maßnahmen halten wir als Grundrechtseingriffe für gerechtfertigt und welche halten wir nicht für gerechtfertigt.

Vor einem Jahr, als wir noch gar nichts wussten über dieses Virus, haben wir den kompletten Lockdown beschlossen. Das habe ich damals auch für richtig gehalten und auch aus heutiger Sicht würde ich sagen, war das damals die richtige Antwort. Heute, glaube ich, müssen wir die Lage anders beurteilen, denn wir wissen mehr über das Virus. Es gibt inzwischen mehrere Impfstoffe. Wir haben die Möglichkeit, Hygienekonzepte mit Testungen zu versehen und deswegen, glaube ich, ist die pauschale Antwort, wir müssen erheblich in die Grundrechte der Menschen eingreifen, wir müssen ihre Bewegungsfreiheit einschränken, wir dürfen ihre Kontaktmöglichkeiten beschränken, wir dürfen ihre Freiheit der Religionsausübung, das Demonstrationsrecht, das Recht auf Bildung, all diese Grundreche dürfen wir weiter einfach einschränken, ohne noch einmal darüber nachzudenken, ob sich die Lage unserer Erkenntnisse seit dem letzten Jahr geändert hat, so nicht mehr ermöglichen. Ich glaube, das geht so nicht, meine Damen und Herren.

Wir müssen, und das habe ich damals gesagt, wir müssen jeden Tag als diejenigen, die dem Grundgesetz und natürlich unserer Landesverfassung verpflichtet sind, unsere Maßnahmen daran überprüfen, ob sie noch gerechtfertigt sind oder nicht. Wir haben das auch teilweise getan. Wir haben gesagt, wir können Schulen und Kitas wieder im Vollbetrieb öffnen, teilweise, weil wir eine Teststrategie haben, so war die Begründung, und weil wir mit anderen Maßnahmen sicherstellen können, dass die Infektionsgefahr geringgehalten wird. Aber, meine Damen und Herren, mit welcher Begründung kann ich eigentlich Schulen und Kitas öffnen und Theater und Museen schließen?

Die gleichen Hygiene- und Testkonzepte, die ich in Schule und Kita anbieten kann, die kann ich doch auch in den kulturellen Einrichtungen gewährleisten. Deswegen glaube ich, ist es falsch zu sagen, ich kann das eine Grundrecht wieder teilweise einräumen, weil ich bestimmte Vorkehrungen treffen kann und bei anderen Grundrechten halte ich an der kompletten Schließung fest. Ich glaube, dass

wir diese Antwort nicht weiter rechtfertigen können als Grundrechtseingriff, meine Damen und Herren. Deswegen habe ich erhebliche Bedenken, dass wir einfach den Lockdown nur so fortschreiben, wie wir es jetzt heute tun.

(Beifall CDU)

Warum können Menschen bei Mercedes am Band mit Maske und Hygienekonzept jeden Tag zusammen Autos montieren, aber die gleichen Menschen dürfen sich nach der Arbeit nicht miteinander treffen? Das eine, sage ich, ist grundrechtlich geboten. Arbeiten dürft ihr. Das andere, ihr dürft euch privat aber, wie derzeit in Bremerhaven, nicht mit mehr als einer anderen Person aus einem anderen Haushalt treffen, obwohl ihr im Beruf beliebig miteinander arbeiten könnt. Ich glaube, dass auch das verfassungspolitisch nicht weiter zu rechtfertigen ist, meine Damen und Herren. Wenn wir die Grundrechte in einigen Teilen des Wirtschaftslebens und unserer staatlichen Infrastruktur wie Schule und Kita der Daseinsvorsorge wieder herstellen, dann müssen wir auch eine schlüssige Antwort für die anderen Lebensbereiche dieser Menschen finden.

Lassen Sie mich ein letztes Beispiel dazu sagen: Ich weiß, dass der Zoo in Bremerhaven trotz einer Inzidenz von 190 auch in Zukunft, auch bei über 200, geöffnet bleiben wird, weil es ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg gibt, das übrigens ergangen ist, weil sich ein privater Betreiber eines Zoos gegen eine staatliche Maßnahme gewehrt hat. Aber Träger dieses Zoos ist die Stadt selbst. Also, wenn wir der Auffassung sind, dass im Außenbereich eines Zoos Infektionsgefahr entsteht, dann kann ich natürlich als Stadt durch Verfügung schließen und als Betreiber des Zoos sagen, ich mache zu. Haben sie aber nicht. Aber, meine Damen und Herren, wie will ich denn erklären, dass man sich im Zoo draußen aufhalten darf, aber Außengastronomie mit Hygienekonzept, Testverpflichtung und Sicherstellung der Kontaktverfolgung nicht gestattet ist, meine Damen und Herren? Auch das wird auf Dauer meiner Ansicht nach verfassungspolitisch nicht zu vertreten sein.

Wir als CDU-Fraktion halten es deswegen für erforderlich, dass wir in den nächsten Tagen und Wochen miteinander darüber reden, mit welchen Strategien und mit welchen neu gewonnenen Erkenntnissen seit der Entwicklung von vor einem Jahr, wir in der Lage sind, nicht nur sektoral in Schule und Kita und nicht nur für Friseure, sondern wie wir auch für die anderen Lebensbereiche, insbeson

dere für das Recht auf freie Entwicklung der Persönlichkeit, auf Bewegungsfreiheit, wie wir da wieder mit Konzepten und Testen den Menschen ein Stück ihres Leben zurückgeben müssen. Ich glaube, dass diese Diskussion zwingend erforderlich ist, meine Damen und Herren.

(Beifall CDU)

Deswegen bin ich der festen Überzeugung, dass wir die nächsten Tage und Wochen dazu nutzen sollten, was auch andere Bundesländer mittlerweile tun, nämlich über die Ziffer sechs des Beschlusses der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten nachzudenken, wie wir Modellprojekte entwickeln können, die auch unter Abwägung dieser Grundrechte miteinander wieder dazu führen, dass Menschen Teile ihrer Grundrechte zurückbekommen. Das meine ich nicht sektoral. Ich meine es genauso für die Gaststätten, genauso meine ich es für den Einzelhandel, ich meine es aber auch für die Kultureinrichtungen, ich meine es auch für die Religionsausübung und ich meine es auch insbesondere für Sportveranstaltungen und Sport betreiben, meine Damen und Herren. Lassen Sie uns doch die nächsten Tage gemeinsam dafür nutzen, nicht flächendeckend für die ganze Stadt, aber zumindest in Modellprojekten in einzelnen Stadtteilen, mit Testen, Hygienekonzepten und staatlicher Aufsicht zu versuchen, ob es auch anders geht, als mit einem Lockdown, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall CDU)

Deswegen lassen Sie mich als letztes auch zu der Frage der aktuellen Situation mit einer Inzidenz von über einhundert etwas sagen: Ich habe für die CDU-Fraktion bereits bei der ersten Beratung der Verschärfung der Kontaktbeschränkungen im November letzten Jahres gesagt, ich halte das nicht für vertretbar, von der Regelung mit fünf Personen aus zwei Haushalten auf eine Regelung mit einem Haushalt plus eine weitere Person aus einem anderen Haushalt zurückzugehen.

(Abgeordneter Dr. Magnus Buhlert [FDP]: Das Stimmverhalten war aber anders!)

Wissen Sie, Herr Dr. Buhlert, das eine ist ja immer die Frage, ob man in einem Detail anderer Auffassung ist. Das andere ist die Frage, ob man gemeinsam staatspolitische Verantwortung trägt. Ich nehme zur Kenntnis, dass die FDP alles besser weiß, aber am Ende nie bereit ist, gemeinsame Verantwortung zu übernehmen.

(Beifall CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Einmal eben billig eine Vertrauensfrage zu fordern, ohne selbst eine gescheite Antwort auf den Umgang mit dieser großen Herausforderung zu geben, halte ich, ehrlicherweise, für unaufrichtig, sehr geehrter Herr Dr. Buhlert.

(Beifall CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Wir haben immer wieder über diese verschärfte Kontaktbeschränkung geredet, auch bei der letzten Debatte um die Regierungserklärung, deswegen will ich an dieser Stelle für die CDU-Fraktion sagen, hier sind wir anderer Auffassung, Herr Bürgermeister. Wir glauben nicht, dass es notwendig ist, im Wege der Allgemeinverfügung auf der Grundlage der vorher vereinbarten Notbremse, zu einer verschärften Kontaktbeschränkung zurückzukehren. Wir versprechen uns davon keinen Mehrwert.

Wir sind auch nicht dafür, das bewährte System von Date & Collect wieder einzustellen, meine Damen und Herren, weil es keinen Hinweis dafür gibt, dass der unter starken Beschränkungen geöffnete Einzelhandel irgendeinen Einfluss auf die Ausbreitung dieser Pandemie hat. Deswegen werben wir dafür, dass wir bis zum Ablauf der jetzt beschlossenen Maßnahmen auf der einen Seite sorgsam Modellprojekte entwickeln, um zu sehen, ob wir anders als vor einem Jahr mit den gewonnenen Erkenntnissen mit milderen Grundrechtseingriffen als der vollständigen Schließung von Betrieben und Einrichtungen und Arbeitsverboten miteinander die Pandemie bekämpfen können.

Wir werben auch dafür, dass wir, bevor wir solche Modellprojekte miteinander beraten und verabredet haben, nicht die weitergehenden Beschränkungen der Notbremse wegen der Überschreitung der 100-Inzidenzzahl in Bremen ergreifen. Ich bleibe dabei: Wir als CDU-Fraktion haben unverändert ein Interesse daran, mit der Regierung und einem möglichst breiten gesellschaftlichen und politischen Konsens die weiteren notwendigen Entscheidungen zu treffen. Wir glauben aber, dass ein schlichtes „Weiter so!“ der Beschränkungen mit den zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnissen deutschlandweit, in Bremen, in anderen Ländern und Gemeinden der falsche Weg ist, sondern wir zwischenzeitlich differenziertere Antworten geben können, die uns auch ermöglichen, an der einen oder anderen Stelle mit streng abgegrenzten und

mit umfangreichen Vorgaben versehene Maßnahmen wieder ein bisschen von dem Leben zu ermöglichen, das die Menschen sich wünschen.

Das sage ich ganz bewusst nicht, weil ich mir eine parteipolitische Rendite auf solche Vorschläge verspreche, sondern das sage ich, weil ich definitiv davon überzeugt bin, dass wir als Parlament die Verpflichtung haben, jede unserer Grundrechtseingriffe jeden Tag neu zu überprüfen und festzustellen, ob es nicht mildere Mittel gibt, die zum gleichen Ziel führen als die sehr weitgehenden Maßnahmen, die zurzeit verabredet sind. Ich sage Ihnen zu, dass wir als CDU-Fraktion in den nächsten Tagen mit Ihnen in den konstruktiven Dialog über diese Maßnahmen treten werden. Selbstverständlich werden wir die Coronaverordnung in der jetzt vorliegenden Fassung, die eine Verlängerung vorsieht, mittragen. Wir werden keinen Einspruch erheben, wir werden zustimmen. Aber ich sage, eine erneute Zustimmung nach Ablauf der jetzt vereinbarten Frist, ohne dass wir zusätzliche Maßnahmen miteinander diskutieren und verabreden, wird es für die CDU-Fraktion nicht geben. – Vielen Dank!

(Beifall CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Mustafa Güngör.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir uns jetzt seit fast einem halben Jahr in unterschiedlichen Lockdowns befinden und ich eigentlich, und vielleicht geht es Ihnen ähnlich, in den letzten Wochen doch eher dachte, dass es jetzt bergauf geht, müssen wir nun alle gemeinsam befürchten, dass uns die schlimmsten Wochen noch bevorstehen. Das Virus breitet sich exponentiell aus. Nachdem wir es geschafft hatten, die Zahlen ja bundesweit zu senken und hier in Bremen stagnierte der Wert so um die 50 herum, sagen jetzt einige Virologinnen und Virologen voraus, dass nach Ostern in Deutschland die höchste je gemessene Inzidenz vorliegen wird.

Gleichzeitig steigt der Frust vieler Menschen, was ich sehr gut verstehen kann. Das soll nicht bedeuten, dass ich Verständnis für die 20 000 Querulanten habe, die am Wochenende in Kassel auf die Straße gegangen sind. Im Gegenteil, wer Hass schürt und tausendfache Ansteckungen riskiert,

der verhält sich unsolidarisch mit seinen Mitmenschen und offenbart puren Egoismus. Das ist nicht akzeptabel!

(Beifall SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, dennoch müssen wir sehr sensibel mit dem Frust und den Sorgen der Bevölkerung umgehen. Wir als politische Entscheidungsträger sorgen uns ebenfalls und haben uns die Einschränkungen des täglichen Lebens ja niemals leicht gemacht. Das haben wir hier alle gemeinsam in den letzten Wochen auch oft betont. Wenn Burkhard Jung, der Präsident der Städtepartnerschaft die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der MPK vordringlich davor warnt, Entscheidungen zu treffen, die die Kommunen vor Ort nicht mehr durchsetzen und kontrollieren können, dann sollten wir dies ernst nehmen. Denn unsere Währung ist das Vertrauen der Menschen, gerade in diesen schwierigen Zeiten. Vertrauen darin, dass die Politik Entscheidungen trifft, die durchdacht, verhältnismäßig und ausgewogen sind. Dieses Vertrauen dürfen wir keinesfalls verspielen.

Meine Damen und Herren, es ist sehr wohl richtig, auch Bilanz zu ziehen oder auch eine Zwischenbilanz zu ziehen, denn wir sind auf dem besten Weg dahin, das Vertrauen der Bevölkerung zu verlieren. Eine Bundeskanzlerin, deren Einfluss im Abwärtstrend ist, ein Gesundheitsminister, der heute nicht weiß, was er morgen zu tun hat. Ein Innenminister, dessen einziger Beitrag zur Pandemie ist, der Kanzlerin zu sagen, dass er sehr wohl in die Kirche gehen möchte. Ein Verkehrsminister, der einen Run auf die Supermärkte provoziert, indem er davor warnt, dass es möglicherweise nächste Woche zu Versorgungslücken kommt. Immerhin begrüße ich sehr, dass der Wirtschaftsminister Altmaier zu einem weiteren Wirtschaftsgipfel eingeladen hat.

Dieses ewige Hin und Her lässt viele Stimmen laut werden, die sagen, eine solche Kanzlerin und ein solcher Gesundheitsminister sind nicht mehr zu halten. Das halte ich in der aktuellen Situation, das sage ich ausdrücklich, für falsch. Ich bin weiterhin der Meinung, man wechselt das Pferd nicht mitten im Fluss, aber langsam drängt sich schon die Frage auf, ob das Pferd dem Strom denn überhaupt gewachsen ist.

Die Krönung der Gesamtlage in die gestrige kurzfristige Einberufung der Ministerpräsidentinnen- und Ministerpräsidentenkonferenz: Ja, es ist rich

tig, falsch getroffene Entscheidungen zurückzunehmen. Dafür muss man die Bundeskanzlerin respektieren. Aber nein, ich muss dem Ministerpräsidenten aus Schleswig-Holstein entschieden widersprechen, ein solches Vorgehen schafft kein Vertrauen. Die Menschen da draußen, mich eingeschlossen, fragen sich vielmehr, wie kann eine Woche vor Ostern ein solcher Beschluss zustande kommen.

(Zuruf Abgeordneter Robert Bücking [Bündnis 90/Die Grünen])