Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 19/1904 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Abgeordneter Patrick Öztürk [SPD, fraktionslos], Abgeordneter Tassis [AfD], Abgeordnete Wend- land [parteilos])
Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich einen Kurs „Gesellschaft und Politik“ der Erwachsenenschule Bremen.
Wahl und Vereidigung eines Mitglieds und Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Staatsgerichtshofs
Die Fraktion der CDU schlägt Herrn Dr. Stephan Haberland anstelle der ausgeschiedenen Frau Prof. Dr. Remmert zum Mitglied und Frau Dr. Katja Koch anstelle von Herrn Dr. Stephan Haberland als stellvertretendes Mitglied des Staatsgerichtshofes vor.
Paragraf 4 Absatz 1 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof schreibt vor, dass ein neu gewähltes Mitglied des Staatsgerichtshofs von der Präsidentin der Bürgerschaft vor versammelter Bürgerschaft vereidigt wird.
Ich spreche Ihnen die Eidesformel vor und bitte Sie, nach Aufruf den Eid zu leisten mit den Worten „Das schwöre ich“ oder „Das schwöre ich, so wahr mir Gott helfe“.
„Ich schwöre, dass ich als gerechter Richter allezeit die Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Gesetze getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gewissenhaft erfüllen werde."
Sie haben den Eid geleistet, ich danke Ihnen und gratuliere Ihnen recht herzlich zur Wahl in den bremischen Staatsgerichtshof.
Gesetz zur Änderung der Bremischen Landesverfassung Antrag der Fraktionen der SPD, der CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und der FDP vom 25. März 2019 (Drucksache 19/2116) 3. Lesung
Gesetz zur Änderung der Bremischen Landesverfassung Bericht und Antrag des nicht ständigen Ausschusses nach Artikel 125 der Bremischen Landesverfassung vom 30. April 2019 (Drucksache 19/2166)
Die Bürgerschaft (Landtag) hat das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen in ihrer 80. Sitzung am 28. März 2019 in erster und in ihrer 81. Sitzung am 8. Mai 2019 in zweiter Lesung beschlossen.
Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.
Bevor wir zur Abstimmung kommen, möchte ich noch auf Folgendes hinweisen: Gemäß Artikel 125 Absatz 3 der Landesverfassung kommt ein Beschluss auf Abänderung der Verfassung außer durch Volksentscheid nur zustande, wenn die Bürgerschaft mit der Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder zustimmt.
Wer dem Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen in dritter Lesung seine Zustimmung, seine Stimmenthaltung oder sein Nein signalisieren möchte, möge sich dann deutlich mit Ja, Nein, Enthaltung zu Wort melden.
Meine Damen und Herren, damit ist der Abstimmungsvorgang abgeschlossen. Ich bitte jetzt festzustellen, wie das Ergebnis ist!