Protocol of the Session on May 9, 2019

Zunächst einmal wird die Rechtssicherheit nicht allein durch ein Bundesland hergestellt werden können, sondern hier geht es um nationale Regeln, die der Gesetzgeber zu verantworten hat, und ehrlich gesagt geht es eigentlich auch um europaweite Regelungen dazu. Ob das Samen, Blätter oder Blüten sind, auch das entzieht sich meiner Kenntnis.

Ich habe übrigens beim letzten Heimspiel von Werder Bremen eine Bandenwerbung gesehen, dass jetzt eine Bratwurst mit Hanf auf den Markt kommt. Es scheint ja kein Halten mehr davor zu geben, auch mit solchen Themen zu reüssieren. Deswegen kann ich Ihnen das nicht abschließend beantworten. Ich will nur noch einmal deutlich machen, weil die Fragestellung ja dahin geht, ob es eigentlich eine Überwachung dessen oder entsprechende Durchsuchungen oder Verfolgungen, die hier eingeleitet werden, gibt: Konkret gab es dazu eine Hausdurchsuchung, die sich vor allen Dingen um THC-haltige Produkte gekümmert hat.

(Abgeordneter Rupp [DIE LINKE]: Herr Imhoff, ha- ben Sie schon Hanfmilch?)

Von daher gehe ich davon aus, dass die zuständigen Verfolgungsbehörden bislang auch entsprechend tätig geworden sind.

Frau Abgeordnete, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, können Sie sich vorstellen, dass dieses Wirrwarr an Gesetzen – so wie Sie ja auch eingestehen, dass man nicht genau weiß, was richtig ist und was nicht, keiner weiß es so genau – dazu führt, dass Start-ups bewusst benachteiligt werden und dadurch Durchsuchungen erfolgen, die vielleicht gar nicht auf der richtigen Grundlage passieren?

Das ist ja vor allen Dingen eine hypothetische Frage, die Sie stellen, ob es solche Durchsuchungen überhaupt gibt. Mir sind die überhaupt nicht bekannt. Grundsätzlich will ich aber noch einmal deutlich sagen: Ob das ein Startup ist oder ein alt eingesessenes Unternehmen – und diese Bratwurstfirma, die ich gerade erwähnt habe, ist, glaube ich, kein Start-up –, es geht grundsätzlich darum, wenn Sie mit Lebensmitteln handeln, dann müssen Sie sich an Recht und Gesetz halten. Ob das für welche Zusatzstoffe auch immer gilt, ob das in diesem Falle cannabinol- oder THChaltige Produkte sind oder ob das nicht zugelassene Ergänzungsmittel sind, das wird jedes Unternehmen für sich selbst beantworten müssen und ich kann da nur empfehlen, sich hinreichend und im Zweifelsfall rechtlich beraten zu lassen, will aber ausdrücklich noch einmal sagen – deswegen haben wir auch bei den Wirtschaftsfördereinrichtungen nachgefragt –: In Bremen ist ein solcher Fall nicht bekannt.

Bevor ich zu weiteren Zusatzfragen komme, Frau Abgeordnete, wenn Sie selbst Zweifel daran haben, ob die Produkte, die Sie da mit sich führen, zugelassen sind, würde ich vorschlagen, dass Sie sie jetzt beim Ordnungsdienst abgeben, dann sind wir alle auf der sicheren Seite.

(Heiterkeit – Beifall)

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Buhlert. – Bitte sehr, Herr Dr. Buhlert!

Herr Staatsrat, Sie haben ja zu Recht darauf hingewiesen, dass es europäisches Recht und auch nationales Recht ist, das in diesem Bereich gilt. Wer ist denn für die Überwachung des Lebensmittelrechts zuständig und wie ist das geregelt?

Also, das ist ja eine gesplittete Zuständigkeit. Der Verbraucherschutz ist es in jedem Falle in diesen Themen. Die Ordnungsbehörden des Innensenators sind auch damit befasst und wir als Wirtschaftsressort sind im Bereich der Gewerbeaufsicht natürlich auch damit befasst.

Herr Dr. Buhlert, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Da das also Landesaufgabe ist, ist die Frage: An wen kann sich denn jemand wenden, um Beratung von diesen ganzen Behörden zu bekommen, wenn er so ein Unternehmen gründen will und selbst Unklarheit über die Zulässigkeit von Produkten bei ihm herrscht?

Ich will das einmal deutlich sagen: Die Aufgabe beispielsweise im STARTHAUS, einen Existenzgründer zu beraten, geht sicherlich nicht so weit, zu sagen, eine Produktsicherheit können wir dann garantieren, wenn folgende Inhaltsstoffe verwendet oder nicht verwendet werden. Das würde ich genauso wenig ausschließen, dass man auf der Polizeiwache nachfragt oder dass man bei uns nachfragt. Ich will deswegen noch einmal ausdrücklich betonen: Der Senat hat ja in der Antwort auch deutlich gemacht, dass es hier vor allen Dingen darum geht, sich selbst einen Überblick zu verschaffen, was legal und was nicht legal ist, gerade wenn es darum geht, ein wirtschaftliches Produkt in den Markt zu bringen, sich da auch gescheite rechtliche Beratung zu besorgen, nicht nur bei Behörden nachzufragen, sondern dann tatsächlich auch – das empfiehlt sich sowieso bei einer Existenzgründung – die Hilfe einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts hinzuzuziehen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel: „Sportlehrerausbildung sichern“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Zenner, Frau Kohlrausch, Frau Steiner und Fraktion der FDP.

Bitte sehr, Herr Zenner!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Inwieweit und in welchem Zeitfenster will der Senat realisieren, dass im Grundschulbereich für die „ästhetische Bildung“ – Musik, Kunst, Sport – der Bereich Sport wieder vollumfänglich integriert wird?

Zweitens: Inwieweit sieht der Senat die Möglichkeit, für den Grundschulbereich in diesem Zusammenhang mit den verfügbaren oder entwickelbaren Ressourcen der Universität Bremen den Sportunterricht zukünftig wieder zu sichern?

Drittens: Welche konkreten Überlegungen stellt der Senat an, um das sich ständig vergrößernde Defizit an ausgebildeten Sportlehrerinnen und Sportlehrern für den Schulunterricht zukünftig aufzufangen?

Die Anfrage wird beantwortet von Staatsrat Pietrzok.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Der Senat hat mit dem Wissenschaftsplan 2025 beschlossen, an der Universität Bremen die Ausbildung für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Gymnasien und Oberschulen im Fach Sportpädagogik wieder aufzunehmen. Die Umsetzung dieses Planungsauftrags wird voraussichtlich einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen, da die erforderliche Personalstruktur überwiegend neu aufgebaut werden muss und der Investitionsbedarf für die Sportstätten als hoch anzusehen ist. Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz beabsichtigt, den Planungsprozess unverzüglich zu beginnen, und hat daher die Universität Bremen bereits förmlich um die Einleitung eines Planungsverfahrens zur Einrichtung des Studienfachs „Sportpädagogik“ mit Bachelor- und Masterabschluss für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Gymnasien und Oberschulen gebeten. Insofern muss der Zeitplan noch erarbeitet werden. Es ist vorgesehen, noch innerhalb des ersten Halbjahres 2019 zu einem ersten Arbeitstreffen aller zu beteiligenden Akteurinnen und Akteure einzuladen.

Zu Frage zwei: Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine Angaben zur zukünftigen Ausbildungskapazität des geplanten Lehramtsstudienfachs Sportpädagogik und zur voraussichtlichen Zahl der Absolventinnen und Absolventen gemacht werden. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist davon auszugehen, dass sich zukünftig mehr Studienabsolventinnen und -absolventen mit dem Fach Sport für das Referendariat in Bremen bewerben werden.

Es wurden bereits Datenerhebungen begonnen, um den kumulierten Bedarf aus Abgängen und

steigender Anzahl an Klassenverbänden für ausgewählte Fächer wie unter anderem Sport prognostisch darstellen zu können. Außerdem wird derzeit an spezifischen Prognosedaten pro Unterrichtsfach für den Datenabgleich mit der Universität Bremen und dem Landesinstitut für Schule gearbeitet.

Zu Frage drei: Die Senatorin für Kinder und Bildung reagiert mit ihrem Personalentwicklungskonzept auf den Lehrkräftebedarf an Schulen. Das Konzept und ein erster Umsetzungsstand wurden am 22. August 2017 beziehungsweise am 3. April 2019 in der Deputation für Kinder und Bildung beraten. Die Erhöhung der Ausbildungsplätze im Vorbereitungsdienst sowie die Ermöglichung weiterer Sondermaßnahmen zur Gewinnung von Lehrkräften zählen dabei zu den wichtigsten Maßnahmen, um dem allgemeinen und dem fachspezifischen Lehrkräftebedarf auch im Fach Sport an den Grundschulen zu begegnen. – So weit die Antwort des Senats.

Haben Sie eine Zusatzfrage, Herr Zenner? – Bitte sehr!

Mich würde noch für den Grundschulbereich interessieren, wie hoch der Stundenausfall für den Bereich Sport von Ihnen eingeschätzt wird. Nicht auf die Stunde genau, aber wie viele Stunden fallen da prozentual nach Ihrer Einschätzung zurzeit aus? Wir haben hier Zukunftsmusik von Ihnen gehört, die einige Zeit in Anspruch nehmen wird, aber wir müssen uns ja auch überlegen, was dazwischen passiert, bis wir so weit sind.

Wir sind mit dem, was im Moment an den Grundschulen passiert, insofern nicht zufrieden, als dass wir gerne eine bessere Versorgung in den Grundschulen hätten. Ich kann Ihnen diese Zahlen jetzt nicht nennen. Wenn Sie möchten, kann ich Ihnen das gerne nachreichen. Wir sind aber in der Situation, dass wir an vielen Grundschulen versuchen, das fachfremd zu kompensieren, aber Sie werden sicherlich gleich darauf dringen, dass es notwendig ist, den Sportunterricht an Grundschulen auch mit der entsprechenden Qualifikation zu gewährleisten, und dazu will ich Ihnen auch gleich die Antwort geben: Das wird aus unserer Sicht auch für notwendig gehalten. Deswegen engagiert sich unser Haus sehr stark, um das zu gewährleisten.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage, Herr Zenner? – Bitte sehr!

Sie haben es gerade schon angedeutet: Wie viele fachfremde Lehrer setzen Sie denn ein, um den Sportunterricht noch zu gewährleisten? Können Sie das näher konkretisieren?

Das kann ich jetzt nicht, die Zahlen konkretisieren. Die sind auch schon einmal in der Deputation dargestellt worden, die würde ich Ihnen gern nachreichen, aber das ergab sich nicht aus der Frage, dass diese Zusatzfrage kommt. Da bitte ich um Verständnis.

Herr Staatsrat, eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Mustafa Öztürk. – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, Sie haben ja gesagt, dass noch im Jahr 2019 die erste Arbeitsgruppe zusammenkommen wird, um die Planung für den Studiengang Sport zu thematisieren. Inwieweit wird dort die Situation sowohl der Sportstätten auf dem Universitätsgelände als auch der Schul- und Sportturnhallen Gegenstand der Beratung sein? Wir haben in der Deputation für Sport und im Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit einen Bericht über die Situation gehabt. Wir wissen, dass sehr viele Schulturnhallen nicht begehbar sind, weitere vor Schließungen stehen, aber der Sanierungsbedarf enorm ist. Wird das dann auch mit in der Planung berücksichtigt?

Das wird da sicherlich ein ganz großes Thema sein, zumal wir die Situation haben, dass die Einrichtungen, die an der Universität Bremen für diesen Studiengang vorgesehen sind, das Problem haben, dass der bauliche Zustand zum Teil sehr problematisch ist – Sie haben ja schon auf bestimmte Dinge hingewiesen. Das wird auch im Hinblick auf die Schulstandortplanung eine Auswirkung haben. Wenn der Bedarf durch den Studiengang an der Universität steigt, werden wir auch bei der Schulstandortplanung entsprechende schulische Kapazitäten, die wir im Moment im Zusammenhang mit der Universität abdecken, sicherstellen müssen. Ich gehe davon aus, dass das eine sehr wichtige Rolle spielt, die Frage, ob die räumlichen Voraussetzungen zeitnah geschaffen werden können, um den Studiengang Sport dann auch wieder aufnehmen zu können. Wir wissen ja, dass die Sportstätten an der Universität zum Teil in einem Zustand sind, der erheblichen Sanierungsbedarf verlangt.

Herr Öztürk, haben Sie eine weitere Zusatzfrage. – Bitte sehr!

Eine Nachfrage habe ich noch ganz konkret zu den Sportstätten an der Universität, und zwar gab es durch die Berichterstattung immer wieder den Hinweis, dass das eine oder andere Gebäude kurz vor der Schließung steht beziehungsweise Sportwettkämpfe dort nicht mehr stattfinden können, Zuschauer diese Gebäude nicht betreten können. Die Befürchtung ist, dass das Auswirkungen auf den Schulsport insbesondere in Horn und Umgebung haben könnte. Wie gedenkt das Bildungsressort das aufzufangen, falls dort Sportstätten ausfallen und in einem bestimmten Umkreis nicht mehr genug Sportstätten zur Verfügung stehen?

Es ist so, dass wir im Augenblick überwiegend eine Situation haben, dass die Sportstätten von uns betrieben werden können. Wenn eine einzelne Sportstätte kurzfristig ausfällt, muss man erst einmal sehen, welche das dann ist und wie wir das schulisch lösen müssen. Wir hoffen, dass die Sportstätten weiter in Betrieb sein können. Kurzfristig bin ich darüber informiert worden, dass wir an einer Sportstätte insbesondere im Hinblick auf die Belüftung ein Problem haben, was dazu führt, dass in Frage gestellt ist, ob Zuschauer bei Sportveranstaltungen in größerer Zahl dort die Veranstaltungen besuchen können. Das ist eine Problemlage, die man sehr ernst nehmen muss, die aber den schulischen Betrieb nicht unmittelbar berührt.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Güngör, Herr Staatsrat. – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, weil gerade nach der Ausfallstatistik gefragt wurde: Ist es nicht weiterhin so, auch aktuell für dieses Schuljahr, dass Ihr Haus eine Vollerhebung der Ausfallstatistik führt, während andere Bundesländer nur eine stichprobenartige oder gar keine Statistik führen, und diese sogar transparent im Internet veröffentlich wird, wenn das Schuljahr abgeschlossen ist? Ist das weiterhin so?

Eine Verständnisfrage: Beziehen Sie sich auf die Statistik Unterrichtsausfall?

Ja, die wird monatlich über monatliche Berichte im Internet veröffentlicht.

Herr Staatsrat, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage trägt die Überschrift: „Abrufbare Bundes- und Landesmittel“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Frau Bergmann, Frau Steiner und Fraktion der FDP.

Bitte sehr, Frau Bergmann!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Ist es dem Senat bekannt, dass viele Vereine, Dienstleister und freie Träger darüber klagen, dass es in Bremen schwierig ist, einen Überblick über alle zur Verfügung stehenden Fördermittel zu erhalten?