Ich will diese ganze Fragestellung nicht noch weiter ausweiten, ich will Ihnen nur sagen: Ich bin der Deputation absolut in dem verbunden, wie wir die Weiterentwicklung der Psychiatrie gemeinsam auf die Beine gestellt haben. Das Strategiepapier, das wir geschrieben haben, das das Haus geschrieben hat, ist von Ihnen sehr stark gewürdigt worden. Ich bin auch sehr froh, dass wir dieses Strategiepapier jetzt miteinander verständigt haben, das die Zeitabfolgen noch einmal klarer formuliert hat, das auch noch einmal deutlich herausgearbeitet hat, was „ambulant vor stationär“ heißt.
Wir wissen aber auch alle: Mit dem geschriebenen Papier ist es noch nicht umgesetzt, aber wir haben schon dadurch sehr viele richtige Schritte und auch richtige Strukturen auf den Weg gebracht, dass wir gemeindepsychiatrische Verbünde umgesetzt haben, dass wir Strukturen etabliert haben – eine Facette der Fallkonferenz hatte ich gerade noch einmal erwähnt. Ich bin guten Mutes, dass das, was 2013 beschlossen worden ist, in der nächsten Legislatur umgesetzt oder auch erreicht werden kann.
Ein letzter Gedanke dazu: Das hat aber noch viel an Diskussionen mit den Kostenträgern vor sich. Das eine ist das, was wir für wichtig und richtig erachten, es ist richtig, dass es eine Komponente von Verständnis und von Haltung hat, aber es ist am Ende natürlich auch immer eine Frage, wer diese Psychiatrie zahlt. Wie wird sie abgerechnet? Wie wird Personalmix an der Stelle reüssiert? Ich will Ihnen nur sagen, das ist kein Wasser in den Wein gießen, dabei ist noch viel tolle Arbeit, noch viel Gestaltungsmöglichkeit für uns alle. Ich freue mich darauf, ich bin aber auch froh, dass wir jetzt diese Strukturen haben.
Ein Letztes zu diesem Punkt sind die Genesungsbegleiter, die wir haben. Die sind einfach ganz wichtig.
Wir haben damit Menschen – wir nennen sie immer Experten ihrer Situation –, die sowohl für die Kranken als auch für diejenigen, die behandeln, eine ganz wichtige Rolle einnehmen. Sie sind manchmal die Brücke, sie sind manchmal die Übersetzerinnen und Übersetzer und denen gilt auch besonderer Dank! Es gilt aber auch uns, die wir uns für diese Personalkategorie entschieden und gesagt haben,
das wollen wir fördern, zumindest so viel Respekt, dass wir die Weitsicht gehabt haben, dass es klug ist, so etwas zu machen, dass es klug ist, diese Menschen auszubilden und ihnen eine Chance zu geben, in der Psychiatrie tätig sein zu können. Das ist ganz wichtig, durch Tätigkeit kommt man auch aus seiner Situation heraus.
Das zu dem Punkt. Zum Punkt Fixierung habe ich mich geäußert. Ich bin froh, dass Sie gemeinschaftlich dazu kommen, dass wir nicht das negative Bild zeichnen, sondern dass wir ein realistisches Bild zeichnen, wobei ich immer sage: Man muss darauf ganz genau schauen und muss daran arbeiten.
Zu dem anderen Antrag, zu dem Bundesteilhabegesetz: Da ist der entscheidende Punkt – und das muss sich jede und jeder klarmachen, das ist wirklich eine historische Entscheidung, die dort getroffen ist –: Das ist ein Paradigmenwechsel, den man mit dem Bundesteilhabegesetz erzeugt hat. Man hat jetzt nämlich nicht die Maßnahme, sondern man hat das Individuum, das sie braucht, also man hat den Bedarf eines behinderten Menschen in den Mittelpunkt gerückt. Ich bin ausgesprochen froh, dass wir in Deutschland zu dieser Entscheidung gekommen sind. Dass das jetzt in der Umsetzung eine Herausforderung ist, ja, aber ich meine, warum keine Herausforderung, wenn wir eine inklusive Gesellschaft wollen? – Herzlichen Dank!
Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 19/1999 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dafür DIE LINKE, Abgeordneter Patrick Öztürk [SPD, fraktionslos], Abgeordnete Wendland [par- teilos])
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Antwort des Senats, Drucksache 19/2019, auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE und der Mitteilung des Senats, Drucksache 19/2030, Kenntnis.
Repräsentative Demokratie attraktiver gestalten Antrag des Abgeordneten Tassis (AfD) vom 11. Dezember 2018 (Drucksache 19/1964)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen des hohen Hauses! Am Dienstag haben wir relativ ausführlich über das anstehende Volksbegehren zur Rennbahn gesprochen. Dabei wurde auch über repräsentative und direkte Demokratie diskutiert.
Die stabilsten Demokratien der Erde, vielleicht die USA und die Schweiz, aber auch viele andere europäische Länder haben ihre repräsentativen Systeme fast durchgängig mit Elementen der direkten Demokratie durchsetzt, um diese repräsentativen Demokratien zu stärken, um sie moderner zu machen und auch Einwanderungsgesellschaften beständig in den demokratischen Prozess einzubinden.
Auch wir sind als Landtagsabgeordnete direkt gewählt, auch direkte Entscheidungen des Volkes sind, dort wo nicht 100 Prozent der Menschen abstimmen werden, immer repräsentativ. Hier gibt es, denke ich, keine großen Gräben. Man könnte vielmehr sogar den graduellen Unterschied zwischen repräsentativer und direkter Demokratie durch ein gewisses niederschwelliges Angebot, wenn man so möchte, ergänzen.
Die repräsentative Demokratie – darüber machen sich verschiedene Wissenschaftler in verschiedenen Ländern Gedanken, unter anderem auch der in meinem Antrag zitierte. Ich habe vom wissenschaftlichen Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums vier bis fünf Dinge herausgenommen, und davon zwei zusammengefasst: Es wird angedacht,
Abgeordnete nach Wahlen zu verpflichten, was sie im Wahlkampf versprochen haben. Unfraglich ein rechtlich sehr schwierig umzusetzender Gedanke, aber man kann ihn ja mindestens einmal prüfen, vor allem, wenn es von einem Wissenschaftler aus der Schweiz kommt, die mit solchen Dingen Erfahrungen haben.
Eine zweite Sache sind Abstimmungen, die als direkte Abstimmung geplant werden, aber nur von einem ausgewählten Personenkreis abgestimmt werden, um den Aufwand von Volksabstimmungen geringer zu halten. Gewissermaßen, um – und auch da sieht man wieder Verbindungen zwischen Repräsentation und direkter Demokratie – einem kleineren Personenkreis, als Repräsentation für das Ganze, eine nochmalige Entscheidung parlamentarischer Debatten zuzuführen.
Das sind alles Dinge, die man, wie ich finde, diskutieren kann. Die sollte man in den nächsten vier Jahren zum Beispiel auch in diesem Parlament diskutieren, sodass direkte Elemente in einer repräsentativen Demokratie nicht mehr die Ausnahme sind, wie jetzt, bei diesem Wahlgang, bei dem am 26. Mai oder über den am Dienstag doch sehr fundamental diskutiert wurde. Man schien über bestimmte Kommunikationsschwierigkeiten mit der Wohnbevölkerung, die man im Vorfeld hatte, relativ überrascht und man war über gewisse Erfolge einer Bürgerinitiative relativ überrascht, deren Inhalte man teilen oder nicht teilen kann.
Jedenfalls finde ich, dass man sich in Zukunft stärker an diese Elemente, direkte Demokratie, schlichtweg gewöhnen sollte. Daher ist mein Antrag ein Prüfauftrag, das haben Sie ja vielleicht gelesen. Man muss selbstverständlich diese komplizierten staatsrechtlichen Fragen prüfen, aber genau dazu soll der Antrag anregen und es passt im Grunde auch sehr gut zum Ende der Legislaturperiode, sich vielleicht noch einmal mit solchen grundsätzlichen Fragen zu befassen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die AfD will also über Demokratie reden und ich dachte, der 1. April wäre schon vorbei.
Als ich ihr Machwerk gelesen habe, war ich an der einen oder anderen Stelle tatsächlich ein wenig sprachlos. Es geht um nicht weniger, als einen Frontalangriff auf demokratische Grundsätze, auf das Grundgesetz, die Bremer Landesverfassung, die Frage der frei gewählten Abgeordneten und des freien Mandats.
In dem Machwerk wird auf sogenannte Demokratie-Skeptiker und auf einen Wirtschaftswissenschaftler Bezug genommen, der das freie Mandat gewählter Abgeordneter durch Verträge ersetzen will, die „bindende Verträge der Parteien mit dem Wähler, keine Koalition mit bestimmten anderen Parteien einzugehen“ einfordern. Zudem soll ein „Widerrufen solcher Verträge [mit] Einschnitten bei der Parteienfinanzierung und mit einem Verbot, Parteienvertreter in die Regierung zu entsenden“, sanktioniert werden. Außerdem sollen Politikerinnen und Politiker mit Bußgeldern belegt werden, sofern sie „wortbrüchig werden“ und das von der Partei, die Fake News zum politischen Stilmittel entwickelt.
Dieser Vorschlag ist lächerlich und grotesk. Er verstößt gegen zahlreiche Grundsätze dieser Demokratie.
Zu den Stichworten Rechtsstaatlichkeit und Aufrichtigkeit: Die AfD beschäftigt die Gerichte in Bremen, wie keine andere Partei. Fast monatlich gibt es irgendwelche Strafverfahren, Unterlassungsklagen, Verhandlungen über parteirechtliche Verstöße und vieles mehr. Damit werden erhebliche Kapazitäten der Justiz durch die Auseinandersetzung eines rechten Familienclans mit seiner parteipolitischen Konkurrenz gebunden.
Gegen den Landesvorsitzenden der Partei, Herrn Magnitz, der gleichzeitig im Bundestag und in der Bürgerschaft sitzen möchte, ermittelt die Staatsanwaltschaft aktuell wegen Untreue. Gegen den Bundesschatzmeister und die Bundestagsfraktionsvorsitzende der Partei ermitteln die Staatsanwaltschaften Konstanz und Essen wegen einer Schwarzgeldspendenaffäre. Bei dem AfD-Parteimitglied Marvin Mergard aus Vegesack gibt es eine Hausdurchsuchung wegen des Verdachts auf Volksverhetzung. Bei dem Beiratsmitglied der AfD aus Walle, Gerald Höns, musste die Polizei einen Platzverweis aussprechen, weil er vor einer Grundschule stand und offensichtlich Grundschulkinder angesprochen hat.
Bei dem Bürgerschaftskandidaten der Partei gibt es starke Bedenken darüber, ob er in Bremen oder nicht tatsächlich in Syke lebt. Bei einer Podiumsdiskussion in dieser Bürgerschaft lädt die Partei einen bekennenden Rechtsextremisten aus Chemnitz ein, der in die Unterstützungsstrukturen des NSU eingebunden war.
Diese Liste könnten wir noch ewig weiterführen. Wir wissen, wie das Parteiverständnis der AfD von Demokratie und von Rechtsstaatlichkeit ist und wir müssen uns von Rechten keine Parteiparolen erzählen lassen, wie frei gewählte Abgeordnete ihr Mandat auszuüben haben.
Persönlich hoffe ich, dass, wenn Sie einen Beitrag zur Demokratie leisten wollen, Sie dann an der Fünfprozenthürde scheitern! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Wer dem Antrag des Abgeordneten Tassis mit der Drucksachen-Nummer 19/1964 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!