Protocol of the Session on March 28, 2019

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage, Herr Zenner? – Bitte sehr!

Sie hatten gesagt: Wir wollen das auf freiwilliger Basis machen, das Sich-fit-Halten, wenn man eingestellt ist. Verpflichtend hatten Sie nicht favorisiert. Mich würde interessieren, ob man diese freiwilligen Stunden in die allgemeine polizeiliche Sportausbildung einbeziehen könnte oder ob die Personen das außerhalb in einem Verein oder auf der freien Wiese für sich machen.

Wir haben einen relativ komplizierten Prozess zwischen dem Personalrat der Polizei einerseits, dem Rechnungshof und dem Rechnungsprüfungsausschuss andererseits gehabt, um dieses Modell zu finden, in dem wir uns jetzt befinden. Die Beamtinnen und Beamten haben die Möglichkeit, im Rahmen ihrer Dienstzeit bis zu vier Stunden im Monat Sport zu treiben. Dann können sie, soweit das zur Verfügung steht, auf die Sportinfrastruktur zurückgreifen und bis zu einer Stunde außerhalb der Dienstzeit, die dann angerechnet wird, das heißt in privaten Sportstudios, Vereinen oder Ähnlichem Sport machen. Wir haben im Prinzip mit diesem System ganz gute Erfahrungen gemacht. Wir stehen aber in der Tat auch in der Pflicht, das regelmäßig zu überprüfen, ob das weiter so ist oder ob man das anders organisieren muss, aber das komplett auf verpflichtende Sportstunden umzustellen, das würde uns tatsächlich überfordern, was unsere Kapazitäten anbelangt, und ist andererseits nach unserer Überzeugung aber auch nicht erforderlich.

Eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Rosenkötter. – Bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Staatsrat, soweit mir bekannt ist, hat es eine Weiterentwicklung der Eingangstests im Bereich der Feuerwehren gegeben, auch bezüglich Bewerberinnen und Bewerbern. Ich habe die Antwort so verstanden, dass sich auch bei der Polizei eine Arbeitsgruppe mit diesen Kriterien befasst. Ist daran gedacht, dass dieses auch in das Bewerbungsverfahren und in den sportlichen Test bei der Polizei übernommen werden soll?

Es macht jedenfalls tatsächlich Sinn, wenn man grundsätzlich an die Sporttests herangeht, sich das noch einmal anzusehen. Inzwischen ist bekannt, dass es bestimmte Sportdisziplinen gibt, Testgebiete, die Männer oder Frauen jeweils bevorzugen oder benachteiligen. Wir sehen es auch hier im Bereich der Sportprüfung der Polizei, dass die Durchfallquoten von Männern und Frauen signifikant voneinander abweichen. So sind 22 Prozent der männlichen Bewerber bei den Sporttests durchgefallen, aber 50 Prozent der weiblichen Bewerberinnen. Das heißt, wir haben zwar unterschiedliche Richtwerte dabei, aber am Ende ist das wahrscheinlich noch nicht die optimale Lösung.

Die Feuerwehr Bremen hat sich als eine der ersten Feuerwehren in Deutschland dazu entschlossen, einen gendergerechten Sporttest einzuführen. Das heißt, man hat die verschiedenen Disziplinen noch einmal darauf überprüft, ob sie entweder Männer oder Frauen, in der Regel Männer, begünstigen oder Frauen benachteiligen und ob es andere Sportübungen gibt, die eine vergleichbare Aussage über den Grad der körperlichen Fitness machen, aber andererseits nicht die Bevorzugung oder Benachteiligung einzelner Geschlechter in körperlicher Hinsicht beinhalten. Das ist durchaus etwas, bei dem man sehen kann, wenn man die eine oder andere Übung schlicht austauscht, dass man gleichwertige Aussagen über den Grad der Fitness, aber ohne die negativen Folgen erzielen kann.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Lübke. – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, nun ist es so: Die Einstellungsvoraussetzungen beim Thema Sport sind in den vergangenen Jahren gesenkt worden. Das haben wir ja festgestellt. Meine Frage zielt jetzt darauf ab, dass das nicht endlos so weitergehen kann. Ich glaube, da sind wir uns auch einig, weil der Polizeidienst natürlich auch besondere Anforderungen hat. Meine Frage ist jetzt: Wo

sehen Sie außer beim Sporttest noch weitere Möglichkeiten, dass sich mehr junge Menschen für diesen Beruf bewerben und auch eingestellt werden?

Vielleicht ganz kurz zu Beginn: Ich bin mir mit Ihnen völlig einig, dass wir, ob im Bereich Sport oder in anderen Bereichen, die Auswahl so organisieren müssen, dass wir am Ende geeignete Bewerberinnen und Bewerber finden und nicht einfach nur die Zahlen erreicht haben. Das heißt, wir können nicht einfach nur die Standards absenken und sehen, ob es auch geht, sondern wir müssen unsere Standards überprüfen. Ich nehme einmal ein ganz banales Beispiel. Wenn man eine bestimmte Anzahl von Liegestützen voraussetzen würde, dann kann man, wenn der Bewerber die nicht erreicht, natürlich sagen: Dann musst du einfach zu Hause ein bisschen trainieren und in einem Jahr noch einmal wiederkommen. Wenn das dann klappt, dann kannst du das möglicherweise mit dem Studieren bei uns noch einmal versuchen. Oder man trifft eine Einschätzung darüber, ob er das auch hinbekommen kann, wenn er ein halbes Jahr lang bei der Polizei ordentlich trainiert. Die Frage, die wir uns immer stellen müssen, ist: Sind die Defizite so, dass wir sie im Rahmen der Ausbildung beheben können, oder sagen wir, dass das gar keinen Zweck hat, der auch drei Jahre bei uns trainieren kann, den Räuber aber nie fangen wird, wenn er hinterherlaufen muss? Das müssen wir uns schon ansehen und das gilt im Übrigen für alle anderen Bereiche der Einstellungsvoraussetzungen auch. Wir müssen uns jeweils ansehen: Ist das Defizit, das die Leute möglicherweise noch haben und das sie nach heutigen Standards nicht befähigen würde, den Polizeiberuf zu ergreifen, eines, das wir im Rahmen der Ausbildung beheben können? Oder sagen wir: Nein, wenn er das bis heute nicht gelernt hat, dann wagen wir uns auch nicht mehr heran?

Deshalb gibt es eine Reihe von Aspekten, die man sich ansehen muss.

Ich will einmal ein Beispiel benennen, das im Grenzbereich der körperlichen Fitness ist, jedenfalls hat es etwas mit Körperlichkeit zu tun: Das ist das Brillentragen. Sie begegnen, Sie wahrscheinlich auch, vielen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die im fortgeschrittenen Lebensalter, Herr Hinners, eine Brille tragen. So hätten wir ihn damals nicht eingestellt. Das wäre natürlich ein herber Verlust gewesen.

(Heiterkeit – Abgeordneter Dr. vom Bruch [CDU]: Letzte Möglichkeit zum Abbiegen, oder?)

Deshalb muss man sich diese Frage schlicht und ergreifend noch einmal vorlegen. Ich will noch nicht sagen, mit welchem Ergebnis, aber es sind einfach Dinge, die man sich noch einmal ansehen muss. Wir haben festgestellt, der Anteil von Brillen tragenden Bewerbern hat zugenommen. Dort die Leute schon auszusortieren, aber zu sagen, wenn es zwei Jahre später so weit ist, wäre es auch nicht so das Problem, da kann man trotzdem seinen Dienst verrichten, da ist die Frage, ob dieses Kriterium ein bisschen aus der Zeit gefallen ist und ob man da noch einmal heran muss.

Herr Staatsrat, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel: „App zur Gewinnung von Lehrkräften im Land Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Buhlert, Frau Steiner und Fraktion der FDP.

Bitte, Herr Prof. Dr. Hilz. Sie haben das Wort!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Funktionen wird die in Punkt sechs des Personalentwicklungskonzepts zum Lehrerbedarf genannte App, außer der Bereitstellung von Informationen, die ohnehin über das Web abgerufen werden können, beinhalten?

Zweitens: Wie lauten die Ergebnisse der Machbarkeitsüberlegungen hinsichtlich des Zeitpunktes des Rollouts und der Kosten?

Drittens: Wie schätzt der Senat den Nutzen der geplanten App ein und welche Zielgruppe soll diese App in welchem Maße zur Informationsgewinnung verwenden?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Pietrzok.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen eins bis drei: Im Bericht für die Sitzung der Deputation für Kinder und Bildung am 6. September 2017 zum Personalentwicklungskonzept für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen war dargestellt worden, dass die Senatorin für Kinder und Bildung die Programmierung einer App für Smartphones prüft, um Schülerinnen und Schüler

im Rahmen einer Berufsorientierung für die Aufnahme eines Lehramtsstudiums zu motivieren. Dazu hatte zum damaligen Zeitpunkt eine erste Präsentation durch einen Entwickler stattgefunden, die Umsetzbarkeit der vorgestellten Konzeption wurde geprüft.

Im Ergebnis der Prüfung wurde entschieden, auf die Programmierung einer entsprechenden App zu verzichten, da die Kosten-Nutzen-Relation als ungünstig eingestuft wurde. Alternativ wird stattdessen auf den Websites der Senatorin für Kinder und Bildung an herausgehobener Stelle für das Lehramt geworben (Lehrkräfte gesucht). Außerdem präsentierte sich die Senatorin für Kinder und Bildung, wie im Bericht für die Sitzung der Deputation für Kinder und Bildung am 19. Februar 2019 angekündigt, am 16. und 17. März 2019 erstmals mit einem eigenen Stand auf der Messe für Studien- und Berufsorientierung HORIZON 2019 um Interesse an einer Lehrtätigkeit an Schulen im Land Bremen zu wecken. – So weit die Antwort des Senats!

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Bevor ich die vierte Anfrage aufrufe, möchte ich auf der Besuchertribüne recht herzlich die Teilnehmergruppe des Zukunftstages bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport begrüßen. – Herzlich willkommen!

(Beifall)

Die vierte Anfrage trägt die Überschrift: „Evaluation des Landesgleichstellungs-gesetzes (LGG)“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Böschen, Tschöpe und Fraktion der SPD.

Bitte sehr, Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie lautet der genaue Auftrag zur Evaluation des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG)?

Zweitens: Welche Geltungsbereiche werden untersucht beziehungsweise nicht untersucht?

Drittens: Warum werden gegebenenfalls Geltungsbereiche nicht untersucht und ist beabsichtigt, dies später nachzuholen?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Lühr.

Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Die Senatorin für Finanzen als Initiatorin, die Arbeitnehmerkammer Bremen und die Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau haben ein Kooperationsprojekt in Zusammenarbeit mit der Hochschule Bremen zur Evaluation des Landesgleichstellungsgesetzes verabredet. Im Kooperationsvertrag ist zu Zielsetzung und Auftrag formuliert: „Die Kooperationspartner sind sich einig, die konkrete Umsetzung des LGG in der Praxis der Landesverwaltung durch Frau Prof. Dr. Silke Bothfeld von der Hochschule Bremen untersuchen lassen zu wollen. Darauf aufbauend wünschen sie sich konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Wirksamkeit des LGG“. Das Projekt begann am 15. Oktober 2018 und endet am 15. Oktober 2019.

Zu Frage zwei: Gemäß § 2 LGG gehören zum Geltungsbereich des LGG die Dienststellen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen (Kernverwaltung), die Eigenbetriebe nach § 26 der Landeshaushaltsordnung (LHO), die Sonderhaushalte nach § 15 LHO, die Stadtgemeinde Bremerhaven und die Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Land Bremen sowie die sonstigen nicht bundesunmittelbaren Körperschaften.

Gegenstand der Untersuchung sind die acht senatorischen Dienststellen, der Senator für Inneres, der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, die Senatorin für Finanzen, die Senatorin für Kinder und Bildung, die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend, Frauen, Integration und Sport, die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz und die Senatskanzlei.

Alle übrigen Dienststellen und Organisationen, die zum oben genannten Geltungsbereich gehören, werden nicht in die Studie miteinbezogen.

Zu Frage drei: Bei der Planung des Evaluationsvorhabens nahm das Ziel, möglichst schnell zu Ergebnissen und konkreten Empfehlungen zu kommen, einen hohen Stellenwert ein. Da qualitative Forschungsmethoden naturgemäß sehr zeit- und arbeitsintensiv sind, war eine praktikable Eingrenzung der Untersuchungsgruppe unumgänglich.

Daher hat man sich auf die genannten senatorischen Dienststellen konzentriert, auch weil sie in Umsetzungsfragen für zugeordnete Dienststellen eine orientierende beziehungsweise richtungsweisende Funktion einnehmen. Der Senator für Kultur sowie der Senator für Justiz und Verfassung wurden aufgrund der geringen Beschäftigtenzahl hierbei nicht berücksichtigt.

Im Beirat wurde darüber hinaus folgendes verabredet: Sollte sich nach Ende des Forschungsvorhabens herausstellen, dass sich die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen nicht auf die zugeordneten Dienststellen und Ausgliederungen übertragen lassen, wird über die Fortsetzung der Studie in einem Folgeprojekt in diesen Bereichen und der Stadtgemeinde Bremerhaven, möglicherweise mit anderer Methodik und Fragestellung, beraten und entschieden. – So weit die Antwort des Senats!

Frau Böschen, haben Sie eine Zusatzfrage?

Herr Staatsrat, ich habe der Antwort auf die dritte Anfrage entnommen, dass eine Übertragung sowohl auf die Verwaltung in Bremerhaven als auch auf die Gesellschaften nur dann beabsichtigt ist, wenn ein entsprechendes Ergebnis aus den jetzt vorgenommenen Untersuchungen ermittelt wird. Sind Sie nicht der Meinung, da die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes in beiden Kommunen durchaus unterschiedlich gehandhabt wird, sowieso eine Übertragung oder eine erneute Untersuchung in Bremerhaven nötig wäre?

Ich würde davon ausgehen, dass Bremerhaven auch in die Untersuchung einbezogen wird. Was ich Ihnen hier referiert habe, war der Beratungsprozess in dem Beirat, der autonom arbeiten und nicht immer weisungsunterworfen der Senatorin für Finanzen zuarbeiten sollte. Wir werden das aus dem Diskussionsprozess, der sich aus der Anfrage in der Fragestunde und der Antwort ergeben hat, miteinbeziehen.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage, Frau Böschen?

Keine Zusatzfrage, nur eine Anmerkung. Ich gehe also davon aus, dass zukünftig auch in Bremerhaven überprüft wird, wie das Landesgleichstellungsgesetz wirkt und zum Einsatz kommt. – Herzlichen Dank!

Herr Staatsrat, eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Bernhard. Bitte, Frau Bernhard!