Das kann man aber machen. Wenn Sie jedoch in die Begründung für Ihren Antrag sinngemäß schreiben, die Personalsituation bei der Staatsanwaltschaft sei Ihnen bis zum 14. März 2019 unbekannt gewesen, weil das ja erst an diesem Tag bekannt geworden sein soll, obwohl Sie seit fast vier Jahren im Rechtsausschuss sitzen, dann verwundert mich das als Rechtsausschussvorsitzende. Ich habe Sie dort ja durchaus wahrgenommen, über die Maßen.
Es ist hier schon deutlich geworden, regelmäßig ist die Belastungssituation der Justiz, und dazu gehört natürlich auch die Staatsanwaltschaft, mit umfangreichen Zahlen und Datenmaterial Gegenstand im Rechtsausschuss. Natürlich, das sage ich hier an dieser Stelle auch ganz deutlich, wird regelmäßig klar, dass auch die Staatsanwaltschaft unter hohem Verfahrensdruck hier in Bremen und in Bremerhaven Spitzenleistungen erbringt, und dafür möchte ich mich an dieser Stelle auch noch einmal ganz herzlich bei allen Kolleginnen und Kollegen dort bedanken für die hohe Leistung unter hoher Verantwortung.
Aber ebenso regelmäßig ist im Rechtsausschuss und auf diverse Anträge und Aktuelle Stunden auch hier im Hohen Haus darüber gesprochen wor
den, dass und wie das Justizressort, der Senat insgesamt und auch die Bürgerschaft als Haushaltsgesetzgeber auf die anhaltend hohe Belastung reagiert haben und noch reagieren. Das haben Sie, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen von der Opposition, hier nicht erwähnt. Das passt natürlich auch nicht so gut in das Bild, das Sie hier zu zeichnen versuchen. Selbstverständlich ist aber auf die seit dem Jahr 2015 gestiegenen Verfahrenszahlen auch mit einer Steigerung des Personals reagiert worden, auch bei der Staatsanwaltschaft seit 2014 von gut 42 Stellen auf gut 50 Stellen in 2018.
Auch bei der Amtsanwaltschaft und im Servicebereich ist verstärkt worden. Das haben Sie hier ignoriert und haben zum Teil sogar in Ihren Redebeiträgen so getan, als sei das nicht der Fall. Das gehört aber an der Stelle zur Wahrheit auch dazu.
Dass sich das Ressort auch intensiv mit der Nachwuchsgewinnung auseinandersetzt, mit der verstärkten Ausbildung und auch der Verbesserung der Arbeitsbedingungen, steht auf der Agenda nicht nur im Rechtsausschuss, sondern selbstverständlich auch im Justizressort. Definitiv neu ist auch nicht, dass sowohl das Ressort als auch der Haushaltsgesetzgeber längerfristig anstreben, sich an dem sogenannten Personalbemessungssystem PEBB§Y zu orientieren, und zwar natürlich in Richtung auf PEBB§Y 1.0. Also, wenn jetzt hier so getan wird, als wäre das eine Erfindung der CDU, dann kann ich nur sagen, der Justizsenator hat das hier in diesem Haus im letzten Herbst schon einmal deutlich gesagt, und meines Wissens ist die SPD auch die einzige Partei, die sich da deutlich positioniert hat, auch für die Zeit über den 26. Mai 2019 hinaus, und das völlig zu Recht, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ja, wir sind insgesamt noch nicht zufrieden mit der Situation in der Justiz, und ja, da brauchen wir auch noch eine Nachsteuerung, und deswegen kümmern wir uns auch darum. Jetzt aber eine plötzlich überraschend aufgetretene Problemlage zu konstruieren, die dringend einer Aktuellen Stunde bedarf, das ist mir an der Stelle doch ein bisschen zu billig. Ein bisschen zu billig ist auch das, was Herr Yazici hier gesagt hat, dass man sich der Besoldungsfrage annehmen muss. Auch das
steht längst auf der Tagesordnung, auch das ist längst Common Sense, auch die Frage, wie geht man mit Aus- und Fortbildung um, auch die Fortbildungssituation ist umfangreich im Rechtsausschuss Thema gewesen. Das muss man hier nicht erwähnen, wenn man ein düsteres Bild zeichnen will, aber wenn man ein realistisches Bild zeichnen will, dann muss man hier sagen, dort sind ordentliche Anstrengungen unternommen worden.
Ich möchte anknüpfend an meine Einleitung noch einmal ganz deutlich sagen, es ist hier wohlfeil, aber auch ein bisschen einfach, sich ein Thema auf die Fahnen zu schreiben, dessen sich der zuständige Senator schon längst angenommen hat. Ich bezeichne das immer gern als sich kraftvoll hinter den fahrenden Zug werfen. Liebe FDP, das haben Sie mit dieser Aktuellen Stunde gemacht, und auch die Kollegen von den Fraktionen der LINKEN und der CDU haben entsprechend gehandelt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Ressort hat sich selbst und ohne irgendeine Aufforderung durch die Opposition zur Aufgabe gemacht, hat die Initiative ergriffen zur strukturellen und damit auch anhaltenden Verbesserung der Situation am Landgericht. Anders als es hier gerade angeklungen ist, ist es gelungen, zügig diese Kammern mit erfahrenen Vorsitzenden und mit guten und erfahrenen Kolleginnen und Kollegen, sowohl im richterlichen als auch im nicht richterlichen Bereich, zu besetzen. Genauso wird jetzt die Situation in der Staatsanwaltschaft, ohne dass es dazu irgendeiner Aufforderung bedarf, vom Justizressort angepackt, es wird genau hingeschaut, und dann werden Verbesserungen erarbeitet.
Dass wir schon längst auf der Agenda im Rechtsausschuss nächster Woche dieses Thema haben, um darüber fachlich fundiert zu sprechen, das stand schon vor Ihrem Antrag auf die Aktuelle Stunde fest. Aber zurzeit scheint es der FDP und insgesamt der Opposition eher um den Theaterdonner einer Aktuellen Stunde zu gehen als einer fachlichen Auseinandersetzung. Ich freue mich auf die fachliche Auseinandersetzung nächste Woche. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
gut und wichtig, dass wir unseren politischen Fokus auch auf die Arbeitsbedingungen bei der Staatsanwaltschaft richten. Denn wenn wir über die Verfolgung und Ahndung von Straftaten reden, dann können wir nicht nur über die Polizei oder die Gerichte reden. Dazwischen steht die Staatsanwaltschaft und leitet die Ermittlungen als sogenannte Herrin des Verfahrens. Da darf es natürlich nicht sein, dass die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte derart überlastet sind, dass sie nicht mehr den Qualitätsansprüchen gerecht werden können, die sie an sich selbst stellen. Das ist für die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte nicht hinnehmbar. So etwas wirkt sich auch auf die berufliche Zufriedenheit aus und geht langfristig auch auf die Gesundheit.
Es ist auch nicht hinnehmbar für die Opfer von Straftaten oder für Zeuginnen und Zeugen, die genau wissen, dass eine Straftat passiert ist, aber die irgendwann erfahren, dass das Verfahren eingestellt werden musste, weil die Staatsanwaltschaft nicht genügend Beweise für eine Anklage ermitteln konnte. Durch so etwas geht sehr viel Vertrauen bei den Menschen in unserem Rechtsstaat verloren. Das darf uns nicht egal sein.
Wenn ich von der Staatsanwaltschaft spreche, meine ich übrigens nicht nur die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, sondern auch die Amtsanwältinnen und Amtsanwälte und nicht zuletzt, Frau Vogt hat sie ja auch erwähnt, die Servicekräfte, die ebenso unverzichtbar sind. Sie alle tragen mit viel Kraft und Engagement dazu bei, dass unser Rechtsstaat funktioniert und nach wie vor ein hohes Ansehen genießt – und das zu Recht.
Wir dürfen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte nicht isoliert betrachten. Wir haben als Koalition in den vergangenen vier Jahren die Polizei deutlich aufgestockt und die Ausbildungszahlen auf ein Maximum hochgefahren. Es wird nicht mehr lange dauern, dann wird sich das auch bei der Kriminalpolizei deutlich bemerkbar machen, wie es jetzt schon beim Streifendienst zu spüren ist. Das bedeutet, es werden mehr Anzeigen geschrieben und es werden auch mehr Anzeigen bearbeitet werden. Das wiederum bedeutet natürlich auch mehr Arbeit für die Staatsanwälte und Staatsanwältinnen. Das hängt miteinander zusammen. Wir können nicht bei der Polizei stark aufstocken, ohne das parallel auch bei der Staatsanwaltschaft zu tun. Dessen sind wir uns auch bewusst. Deswegen ha
ben wir das auf die Tagesordnung im Rechtsausschuss nächste Woche gesetzt und ich habe noch darum gebeten, dass der Oberstaatsanwalt Herr Kuhn auch eingeladen wird. Da können wir die inhaltlichen Diskussionen führen.
Diese Zusammenhänge haben wir aber auch schon in der Vergangenheit betrachtet, auch im Rechtsausschuss. Als wir nämlich im vergangenen Sommer sechs zusätzliche Richterstellen am Landgericht geschaffen haben, haben wir gleichzeitig auch neun Stellen für Folgepersonal geschaffen, also auch für Serviceeinheiten, Justizwachtmeister und auch für die Staatsanwaltschaft. Das darf bei so einer Debatte nicht vergessen werden.
Aus dem gleichen Grund, weil wir die rechtsstaatlichen Institutionen im Zusammenhang sehen, hat sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auch auf Bundesebene für einen Pakt für den Rechtsstaat stark gemacht. Und wir waren sehr froh darüber, als die Große Koalition diese Idee übernommen hat. Doch was aus diesem Pakt für den Rechtsstaat Ende Januar dann geworden ist, das darf, finde ich, hier nicht unerwähnt bleiben: 2 000 neue Richterstellen plus entsprechendem Folgepersonal sollten laut Koalitionsvertrag bei der Staatsanwaltschaft geschaffen werden. Daraus geworden sind dann 2 000 neue Stellen für Richter und Staatsanwälte insgesamt, also eigentlich nur noch die Hälfte von dem, was im Koalitionsvertrag versprochen wurde. Viel schlimmer noch ist die Finanzierung des Ganzen. Rund 400 Millionen Euro kosten die neuen Stellen die Bundesländer pro Jahr. Was macht der Bund? Er stellt den Ländern gerade einmal 220 Millionen Euro zur Verfügung, und das nur einmalig.
Das ist natürlich nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein, Herr Dr. vom Bruch. Das Mindeste wäre gewesen, wenn der Bund für die nächsten zehn Jahre jährlich 400 Millionen Euro zur Finanzierung der zusätzlichen Stellen zur Verfügung gestellt hätte. Aber dazu waren Sie als CDU auf Bundesebene nicht bereit und kritisieren hier das, was wir vor Ort machen. Der Bund hat die Länder beim Pakt für den Rechtsstaat schlichtweg im Stich gelassen, und das möchte ich hier so deutlich sagen.
Nicht zuletzt aufgrund dieser unzureichenden Unterstützung der Großen Koalition auf Bundesebene wird sicherlich am Ende der nächsten Haushaltsberatung hier in Bremen auch hinsichtlich der Staatsanwaltschaft eine gewisse Lücke bleiben zwischen dem, was wünschenswert wäre, und dem, was finanziell für unser Bundesland machbar ist. Ich kann Ihnen für uns, Bündnis 90/Die Grünen, versprechen, dass die Ausstattung der Staatsanwaltschaft und der rechtsstaatlichen Institutionen allerhöchste Priorität hat.
Ehrlich gesagt, wenn man weiß, dass nächste Woche mit dem Oberstaatsanwalt intensiv gemeinsam diskutiert wird, und wenn man sich selbst im Rechtsausschuss zu dieser Thematik nicht geäußert hat, bringt eine solche Aktuelle Stunde hier in der Sache eigentlich nichts. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Abgeordnete, liebe Besucher! Es ist leider nicht das erste Mal, dass wir uns in diesem Haus mit den Personalproblemen der Bremer Justiz beschäftigen müssen. Stand im Herbst letzten Jahres die unzureichende Zahl von Richtern im Fokus der Debatte, geht es heute um die Staatsanwälte. Das hat seinen Grund. Eine aktuelle Personalbedarfserhebung zeigt, dass die Bremer Staatsanwaltschaft rund 207 Mitarbeiter benötigen würde, um ihre Aufgaben in angemessener Zeit und in der erforderlichen juristischen Qualität bewältigen zu können. Tatsächlich stehen der Behörde aber nur 158 Angestellte zur Verfügung. Es fehlen also knapp 49 Bedienstete, darunter neun Staatsanwälte, drei Amtsanwälte und 25 Mitarbeiter im Service.
Kurzum, die Bremer Staatsanwaltschaft ist in fast allen Personalbereichen unterbesetzt, und das nicht erst seit gestern, sondern schon seit vielen Jahren. Dabei hätte längst gehandelt werden müssen, denn die Arbeitsbelastung der Bremer Justiz ist in den letzten Jahren enorm gestiegen. Gingen zwischen 2010 und 2014 im Jahresdurchschnitt 56 470 Ermittlungsverfahren neu bei der Staatsanwaltschaft ein, sind es seit 2015 rund 64 000 gewesen, eine Steigerung also von rund 13 Prozent. Im vergangenen Jahr bekam jeder der 56 Bremer Staatsanwälte 659 neue Verfahren auf seinen Schreibtisch, die 16 Amtsanwälte sogar 2 155 pro
Kopf. Weil es der Anklagebehörde an Personal fehlt, um die Neueingänge zeitnah abzuarbeiten, verharrt die Zahl der Altbestände nun auf einem hohen Niveau.
2017 waren bei der Staatsanwaltschaft Bremen 14 273 Ermittlungsverfahren anhängig, 2018 immerhin noch 13 140. Parallel dazu nimmt die durchschnittliche Dauer der Verfahren ebenfalls zu. Sie betrug 2010 im Durchschnitt noch 1,7 Monate. 2015 waren es bereits 1,9 Monate. Aktuell nimmt die Bearbeitung eines Falls rund 2,3 Monate in Anspruch. Die vorgenannten Zahlen zeigen, dass die Bremer Staatsanwälte infolge des akuten Personalmangels kaum in der Lage sind, ihre Alltagsgeschäfte zu bewältigen. Immer häufiger kommt es vor, dass selbst Angeklagte, denen man schwere Strafen zur Last legt, aus der Untersuchungshaft entlassen werden müssen, weil ihre Verfahren unvertretbar lange dauern. Man denke hier auch an die Wirtschafts- und Cyberkriminalität, vor allem aber an das organisierte Verbrechen, das für Bremen als eine Hochburg ethnischer Clans in Deutschland ein besonderes Problemfeld darstellt. Die Ermittlungen gestalten sich hier regelmäßig schwierig und erfordern einen entsprechend hohen Aufwand an Arbeitspotenzial. Die Staatsanwaltschaft im Land Bremen arbeitet also schon jetzt am Anschlag.
Die anstehende Pensionierungswelle wird bis zum Jahre 2030 bundesweit 40 Prozent der Juristen erfassen. Vor dieser Entwicklung hat der Deutsche Richterbund schon vor Jahren gewarnt. Gleichzeitig gestaltet sich die Rekrutierung von qualifizierten Nachwuchsjuristen für die Bremer Justiz sehr schwierig, was auch mit den vergleichsweise unattraktiven Arbeitsbedingungen in der Hansestadt zu tun hat. In Bayern beispielsweise verdienen angehende Staatsanwälte im Monat 350 Euro mehr als in Bremen. Noch größer sind die Unterschiede mit Blick auf große Anwaltskanzleien, die deutlich höhere Vergütungen bezahlen als der Staat. Kein Wunder also, dass die Staatsanwälte in der juristischen Auseinandersetzung mit hoch bezahlten, gewieften Strafverteidigern zunehmend in eine ungünstige Lage geraten und selbst Schwerverbrecher nicht selten mit relativ milden Strafen davonkommen, was in der Bevölkerung natürlich auf Unverständnis stößt und Verärgerung auslöst.
Für uns Bürger in Wut ist es deshalb trotz der angespannten Haushaltssituation, in der sich das Land Bremen bekanntlich befindet, unerlässlich, die Besoldung von angehenden Staatsanwälten auf das höhere Niveau anderer Bundesländer anzuhe
ben. Andernfalls werden sich die Personalprobleme in der Bremer Justiz absehbar weiter verschärfen zum Schaden unseres Rechtsstaates. Außerdem darf man nicht vergessen, dass eine personell gut ausgestattete Justiz nicht nur Geld kostet, sondern auch Einnahmen in die Staatskasse spült. Darauf hat kürzlich der leitende Oberstaatsanwalt Bremens, Herr Kuhn, gegenüber dem „Weser Kurier“ hingewiesen. Allein die Abschöpfung von Vermögen aus kriminellen Handlungen hat Bremen seit 2012 fast 100 Millionen Euro eingebracht.
Meine Damen und Herren, so kann es nicht weitergehen. Die Politik muss alles tun, um die angespannte Personalsituation bei der Bremer Justiz zu entschärfen, damit gerade die Staatsanwaltschaft ihrem Auftrag, den Gesetzen Geltung zu verschaffen und Verbrechen zu bekämpfen, auch gerecht werden kann. Eine schwache Justiz gefährdet die innere Sicherheit, weil potenzielle Rechtsbrecher den Eindruck gewinnen, dass sie für ihre Taten am Ende nicht zur Verantwortung gezogen werden oder mit milden Strafen davonkommen können.
Was jetzt notwendig ist, ist eine realistische Personalplanung, die den wachsenden Herausforderungen, mit denen sich die Bremer Justiz konfrontiert sieht, Rechnung trägt. Für die Staatsanwaltschaft heißt das, die Anzahl der Stellen ist sukzessive zu erhöhen, um am Ende auf die von der Behörde errechnete Zielzahl von 207 Mitarbeitern zu kommen.
Es wird immer schwieriger, die bundesweit 10 000 Richter und Staatsanwälte, die bis 2030 aus dem Justizdienst ausscheiden werden, durch nachrückende Kräfte zu ersetzen. Wir Bürger in Wut schlagen unter anderem vor, materielle Anreize zu schaffen, damit Richter und Staatsanwälte ihren Dienst auch nach Erreichen des Regelalters auf freiwilliger Basis fortsetzen können. Ein solcher Anreiz könnte ein Besoldungszuschlag bei Pensionsberechtigten sein. Dieser könnte auch früheren Mitarbeitern der Justiz angeboten werden, die sich bereits im Ruhestand befinden. Ein solcher Zuschlag könnte auch bereits im Ruhestand befindlichen Justizmitarbeitern angeboten werden, um sie zu motivieren, für einen befristeten Zeitraum in den Staatsdienst zurückzukehren. Außerdem gilt es, die vielfältigen Möglichkeiten der Digitalisierung für die Justizverwaltung nutzbar zu machen, um auch die Arbeit der Bremer Staatsanwaltschaft effizienter zu gestalten und die Belastung des Personals mit administrativen Tätigkeiten zu reduzieren,
Gefordert ist aber nicht nur die Justiz, sondern auch das Wirtschaftsressort. Das Studienplatzangebot an der Juristischen Fakultät der Universität in Bremen muss erweitert werden, um die Anzahl der Absolventen mittelfristig zu erhöhen, um so dem Nachwuchsmangel entgegenzuwirken. Notwendig ist also ein ganzheitlich und langfristig angelegtes Konzept aus einem Guss, um den Personalbedarf der Justiz zu sichern, nicht nur in der Gegenwart, sondern auch für unsere Zukunft. Der Fokus ist dabei auf die Staatsanwaltschaft als Herrin des Ermittlungsverfahrens zu legen, dort stellt sich die Situation besonders dramatisch dar.
Meine Damen und Herren, die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates und seine Akzeptanz bei den Bürgern sind von der Fähigkeit der Justiz abhängig, gesetzwidriges Handeln zeitnah zu ahnden und Normenverletzer ihrer Strafe zuzuführen.
Jetzt muss das Konzept geändert werden, soll der Rechtsstaat nicht unter die Räder kommen. Das wird eine wichtige Aufgabe für die neue Landesregierung in der kommenden Legislaturperiode sein.
Zum Schluss sei noch erwähnt: Hochachtung an alle Staatsanwälte, Richter und Justizangestellte für ihren großen Einsatz! Danke dafür! – Ich danke auch für Ihre Aufmerksamkeit!