Protocol of the Session on February 27, 2019

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich schließe mich, was nicht so oft vorkommt, Frau Dehne bei der Darstellung des Sachverhalts und in der Botschaft, dass wir eine Gleichbehandlung wollen, erst einmal voll an. Frau Dehne, wir sind ja schon viel weiter, ich habe hier den Auszug Kulturpolitik der Koalitionsvereinbarung zwischen der Christlich Demokratischen Union, der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und der Christlich-Sozialen Union. Es steht darin, dass wir das wollen. Zur Wahrheit gehört, es stand auch schon in der letzten Koaliti

onsvereinbarung auf Bundesebene. Die Große Koalition im Bund ist ja bekannt dafür, dass sie viel umsetzt, und die Frage ist jetzt, warum ist das noch nicht passiert?

Es geht nicht einfach um nationales Recht. Ich habe hier eine Pressemitteilung der Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, aus dem Januar 2014. Die ermäßigte Mehrwertsteuer für EBooks sichert die Vielfalt unseres Bücherangebots. Auch ihrer Botschaft kann ich mich voll und ganz anschließen. Frankreich und Luxemburg hatten im nationalen Alleingang genau das gemacht. Sie hatten einen vergünstigten Mehrwertsteuersatz auf elektronische Bücher, auf E-Books, eingeführt. Daraufhin ist die EU-Kommission tätig geworden und hat im September 2013 vor dem Europäischen Gerichtshof beide Länder verklagt. Darum steht als Ziel im Koalitionsvertrag, es muss eine Regelung auf europäischer Ebene geben.

(Abgeordneter Tschöpe [SPD]: Das ist bereits 2018 erfolgt, auf europäischer Ebene!)

Das ist tatsächlich die Ausgangslage. Darum hat es nicht schon 2014, 2015 und 2016, Herr Kollege Fecker, dazu geführt, Entschuldigung, Herr Kollege Tschöpe. Jetzt ist es noch der Bundesfinanzminister beziehungsweise das Bundesfinanzministerium, der Bundesfinanzminister Olaf Scholz, SPD, die auf Bundesebene noch ein paar Probleme bereiten. Die Kulturpolitiker aller Parteien sind sich einig. Von daher, meine Damen und Herren, es kommt selten vor, dass Rot-Grün in Bremen einen Antrag einbringt, der nicht falsch ist, darum stimmen wir ihm zu. Wir sind gespannt, wann der Bundesfinanzminister Olaf Scholz seine Vorbehalte aufgibt, damit wir das, was wir wollen, nämlich das Buch, egal ob in gedruckter oder in digitaler Form als Kulturgut so breit wie möglich und so zukunftsfest wie möglich aufzustellen, gemeinsam erreichen. – Vielen Dank!

(Beifall CDU)

Als nächster Redner hat der Abgeordnete Professor Dr. Hilz das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Dieser Antrag der Koalition trifft ein Feld, das grundsätzlich häufiger zu Diskussionen führt, nämlich die Mehrwertsteuer und die ermäßigten Mehrwertsteuersätze. In diesem Fall sind wir auch der Meinung, dass man dies mittragen kann. Wir werden

dem Antrag also zustimmen, weil es jetzt die Möglichkeit gibt, wenn die europarechtlichen Regelungen final beschlossen sind, hier eine Gleichstellung zwischen Büchern, umsatzsteuerrechtlich ist ja ein Buch kein E-Book, andersherum, das E-Book ist kein Buch, weil es nicht auf einem physikalischen Träger unterwegs ist.

(Abgeordneter Rohmeyer [CDU]: Aber kulturpoli- tisch ist es das!)

Das muss natürlich geändert werden, weil diese Definition aus einer Zeit stammt, als es noch keine E-Books gab. Der Markt für E-Books ist steigend. Wir haben ihn in den letzten fünf Jahren von 1,7 Millionen verkaufte auf 27 Millionen verkaufte Bücher in Deutschland steigen sehen. Insofern ist es natürlich nur gut und richtig, hier eine Gleichbehandlung zwischen E-Book und gedrucktem Buch durchzusetzen. Die Preisbindung gibt die Möglichkeit, dass E-Books dadurch direkt preiswerter werden. Auch das hatte Frau Dehne gerade schon angesprochen. Es ist also der richtige Weg.

Dennoch möchte ich noch einmal zwei Worte sagen. Wir als FDP glauben, dass wir insgesamt diese Mehrwertbesteuerung und den ermäßigten Steuersätzen einmal grundsätzlich angehen müssen. Es ist ja nicht nur bei Büchern so, dass das eine Buch mit 7 Prozent besteuert wird und das andere mit 19 Prozent. Es ist auch beim Essen so. Wenn Sie sich irgendwo hinsetzen und essen, zahlen Sie 19 Prozent, wenn Sie das Essen mitnehmen, zahlen Sie nur 7 Prozent. Wenn Sie Weihnachtsbäume kaufen, ist es noch viel schlimmer. Dort haben Sie eine Range zwischen 19 Prozent für den Plastikbaum und 11 Prozent, ich habe es vergessen, ich glaube, wenn er frisch geschlagen ist, sind es 11 Prozent. Wenn er schon vorher geschlagen wurde, dann sind es 5,5 Prozent. Wenn Sie ihn vom Nachbarn kaufen, weil der gerade einen Baum im Garten hat und den absägt, dann zahlen Sie gar keine Mehrwertsteuer. Wir sind hier bei der Mehrwertsteuer in einem völligen Durcheinander von Ermäßigungen und Nichtermäßigungen, die wir grundsätzlich angehen wollen. Ein vereinheitlichter Mehrwertsteuersatz, der kostenneutral ist bei 15 Prozent wäre eine Idee, die aber auch in unserer Partei noch diskutiert wird.

(Zuruf Abgeordneter Rupp [DIE LINKE])

E-Books sind der erste Schritt. Deswegen werden wir diesem Antrag zustimmen, weil er gut und richtig ist. – Vielen Dank!

(Beifall FDP)

Als nächster Redner hat der Abgeordnete Pirooznia das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich meine, die wichtigsten Punkte zu dieser Debatte wurden gesagt. Die umsatzsteuerliche Gleichstellung von gedruckten Büchern und EBooks, zu der von der SPD und den Grünen der Antrag eingereicht worden ist, gilt es zu vollziehen. Für Bücher und Zeitschriften – es wurde auch schon dargelegt – gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. E-Books auf der anderen Seite sind immer noch von der Vergünstigung der Umsatzsteuer ausgenommen. Auf europäischer Ebene wurde das Problem jetzt angegangen. Der Rat der Europäischen Union hat 2018 eine Änderungsrichtlinie auf den Weg gebracht, sodass die einzelnen Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, eine Anpassung durchzuführen, das heißt auf den Kauf von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften auf elektronischem Weg einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz zu erheben.

Vor diesem Hintergrund werden wir als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diesem Antrag natürlich zustimmen und den Senat bitten, sich auf Bundesebene für eine umsatzsteuerliche Gleichstellung von gedruckten Büchern und E-Books mit ermäßigten Sätzen einzusetzen und würden uns über die weitere Unterstützung der anderen Fraktionen freuen. – Herzlichen Dank!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat die Abgeordnete Strunge das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Das System der Mehrwertsteuer in Deutschland ist ein ziemliches Durcheinander und ein über die Zeit entstandener Wildwuchs. Oft ist es kaum nachvollziehbar, warum für manche Produkte ein ermäßigter Steuersatz von 7 Prozent veranschlagt wird und für andere der reguläre Satz von 19 Prozent. Bücher und E-Books sind ein Beispiel für diese Willkür. Ein Buch ist ein Kulturgut und der gleiche Text als PDF-Dokument ist es dann nicht mehr. Als Folge daraus ist die E-Book-Ausgabe oft sogar teurer als das reguläre Buch, obwohl Produktions- und Vertriebskosten bei E-Books deutlich geringer sind.

Das ist selbstverständlich absurd. Daher ist es richtig und sinnvoll, hier zu einer Gleichstellung zu kommen und auch anderen E-Books den Status eines Kulturgutes zuzuerkennen.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Unzweifelhaft unterstützen wir als Fraktion DIE LINKE diesen vorliegenden Antrag, auch wenn wir ehrlich gesagt etwas bezweifeln, ob das überhaupt gerade so notwendig ist, denn Bundesfinanzminister Scholz hat ja nachdem die Regelung auf EUEbene zustande kam, bereits angekündigt, dass er sich dieser Sache annehmen und für eine Angleichung sorgen wird. Wenn dieser Antrag dazu dient, dem Ganzen noch einmal Nachdruck zu verleihen und dafür dieser Anstoß aus Bremen notwendig wird, können wir das mittragen, weil es auf keinen Fall der Sache schadet. Wir waren aber etwas überrascht, dass dieser Anstoß aus Bremen hier an dieser Stelle wohl nötig ist.

Aus unserer Sicht geht dieser Antrag auch leider nicht weit genug, denn der gesamte Katalog der ermäßigten Mehrwertsteuer müsste noch einmal systematisch überarbeitet werden, um diese zahlreichen Widersprüche aufzulösen.

(Beifall DIE LINKE)

Es erschließt sich mir zum Beispiel überhaupt nicht, wenn ich die Autobiographie einer bekannten Rockband für sieben Prozent Mehrwertsteuersatz kaufen kann, aber dann für ihre CD auf einmal 19 Prozent zahle. Es wäre also hier eine grundsätzliche Debatte darüber nötig, was denn ein Kulturgut im Sinne der reduzierten Mehrwertsteuerregelung ist und was nicht.

Dieser Wahnsinn betrifft leider nicht nur den Kulturbereich, sondern geht darüber deutlich hinaus. Ich glaube, eines der bekanntesten Beispiele sind die 19 Prozent Mehrwertsteuer auf die besteuerte Babywindel und die sieben Prozent bei dem rabattierten Hundefutter. Das zeigt, dass es einfach völlig unverständlich ist, wie diese Einteilung von Produkten zustande kommt. Wir hätten uns gewünscht, dass die rot-grüne Koalition diese Debatte als Anstoß nimmt, einen etwas allgemeineren Antrag zu formulieren, der über die Frage der E-Books hinausgeht. Der sich entweder zumindest der Frage der Kulturgüter stellt oder ganz allgemein eine Veränderung der Mehrwertsteuerregelung forciert, denn wir glauben, dass das eine gute Bundesratsinitiative gewesen wäre.

Diese Chance wurde bei diesem Antrag leider vertan. Das ist schade. Die Bundestagsfraktion der LINKEN hat bereits 2007 einen Reformvorschlag für die Besteuerung von Produkten für Kinderbedarfe vorgelegt und 2015 für den Schienenverkehr, sodass nicht mehr unterschieden wird, reise ich gerade im Nahverkehr oder reise ich gerade im Fernverkehr – davon abgesehen, dass man, wenn man fliegt, überhaupt keinen Mehrwertsteuersatz zahlen muss, was absolut ärgerlich ist.

(Beifall DIE LINKE)

Ich komme zum Schluss: Der vorliegende Antrag denkt nicht weit genug, wie ich gerade aufgezeigt habe, trotzdem ist es nicht falsch, diesem Antrag zuzustimmen. Wir drehen hier an einer kleinen Stellschraube, wir hätten gern an einem größeren Rad gedreht, trotzdem werden wir dem Antrag zustimmen. – Herzlichen Dank!

(Beifall DIE LINKE)

Als nächster Redner hat Herr Staatsrat Strehl das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrten Damen und Herren! Wenn fünf Fraktionen dafür sind, was soll der Senat da machen?

(Heiterkeit)

Ich glaube, wir haben alle gemeinsam das Thema erkannt. Dieses kleine Thema gemeinsam erkannt. Der Senat wird sich dafür einsetzen, dass es auch in der Großen Koalition umgesetzt wird. Ich glaube, da sind wir uns einig.

Ich will vielleicht nur noch einmal sagen, wenn wir jetzt hier und heute neue Ausnahmefälle für Umsatzsteuer entscheiden würden, dann hätte das gar keine Bedeutung. Auf europäischer Ebene muss das diskutiert werden. Ich weiß nicht, ob Sie sich das einmal angeschaut haben, welche Listen auf europäischer Ebene gemeinsam diskutiert worden sind. Diese Listen bilden einen Rahmen dafür, dass das Steuerrecht in dem Thema zum Teil jedenfalls harmonisiert ist, auf europäischer Ebene. Das ist also auch etwas Gutes und nicht nur etwas Schlechtes. Auch wenn es viele Beispiele gibt, die vielleicht etwas skurril sind.

Es ist auch etwas Gutes, wie die Diskussion bei dem Thema Umsatzsteuer früher gelaufen ist, bei unseren Vorvätern, Vorgenerationen. Die haben sich bei dem ermäßigten Steuersatz schon etwas

überlegt, die hatten sozialpolitische Gründe, aber auch kultur- und bildungspolitische Gründe. Dass die Liste auch auf europäischer Ebene vielleicht aktualisiert werden muss, ist, glaube ich, auch unstrittig. Es ist aber tatsächlich ein großer Kraftakt, das mit allen anderen Ländern hinzubekommen, die vielleicht in manchen Punkten andere Positionen vertreten.

Zusammengefasst: Wir sind auf dem Weg. Olaf Scholz kann ich vielleicht auch ein bisschen entschuldigen, der blockt nicht. Es ist wie bei allen solchen Fragen, das Finanzministerium hat einen Vorschlag unterbreitet und der geht in die Länder. Die Referatsleiter, das kam bei mir auch schon an, diskutieren jetzt über die Feinheiten dieser Regelung und dann wird es irgendwann auch auf Bundesebene wieder eine Regelung geben, die wir auch gemeinsam tragen. Dafür setzen wir uns ein. – Vielen Dank!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der DrucksachenNummer 19/1998 seine Zustimmung geben

möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

(Einstimmig)

Wissenschaftsplan 2025 Mitteilung des Senats vom 12. Februar 2019 (Drucksache 19/2036)