Protocol of the Session on December 13, 2018

Wir haben alle festzustellen, dass es schwierig ist, diese Menschen zu finden, die sich hier engagieren können und wollen, weil einfach der Bedarf bei den Pflegebedürftigen einerseits steigt und die Menschen andererseits nicht mehr in dem Maße die Bereitschaft, vielleicht auch nicht die Möglichkeit haben, solche Aufgaben wahrzunehmen.

Dann ist eine Frage, und die ist hier zu Recht gestellt, ob das Verfahren, das wir dort anwenden, um kleine Summen in ihrer Ausgabe zu kontrollieren und natürlich die Pflegebedürftigen davor zu schützen, dass Leute das Geld nehmen und es nicht bei ihnen ankommt, sachgerecht ist. Übertreiben wir des Weiteren nicht den Aufwand im Angesicht dessen, was hier möglich und notwendig ist? Diese Frage ist hier zu Recht gestellt, und wir würden sie wie die CDU beantworten: Man müsste dieses Verfahren ändern und verbessern, auch pragmatischer machen, denn natürlich ist das auch missbrauchsanfällig, Herr Möhle.

Aber auf der anderen Seite ist es eine Sache, bei der man dann vielleicht auch einmal den Menschen vertrauen und auf andere Methoden der Kontrolle setzen und nichts überregulieren muss.

Es ist aber mitnichten so, wie es eben von der Rednerin der Fraktion Bündnis90/Die Grünen dargestellt wurde, dass in dem Bereich alles in Ordnung sei. Also ehrlich gesagt, es ist nicht so, dass es genügend Menschen gibt, die diese Arbeit tun, es ist nicht so, dass alles gut aufgestellt ist.

Es ist so, dass sich darum viele ernsthaft bemühen, was anerkennens- und lobenswert ist. Die Dienstleistungszentren, die verschiedenen Anbieter, die aber alle in ihrem Bemühen dadurch limitiert sind, was für Kräfte sie haben. Es gibt nämlich nicht genügend Menschen, und die Dienstleistungszentren klagen, die Pflegedienste klagen, und die Angehörigen klagen auch über die Überlastung.

Insofern müssen wir sehen, dass hier ein ernsthaftes Problem ist. Wir finden den Ansatz der CDU richtig und werden ihn deswegen unterstützen.

(Abgeordneter Möhle [SPD]: Fragen Sie doch ein- mal die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, was die davon hält! Nur einmal so als Idee!)

Ja, das ist eine Idee, das nehme ich zur Kenntnis.

Wir bleiben dabei, wir unterstützen an der Stelle diesen Vorschlag, weil er eine Antwort auf die Sache gibt. Gibt es bessere Antworten, dann sind wir gern bereit, bessere Antworten zu nehmen. Aber bis wir die haben, sind wir dabei, diese zu unterstützen. – Herzlichen Dank!

(Beifall FDP)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Erlanson.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen! Wir debattieren heute den Antrag der Fraktion der CDU, der den Titel trägt „Anbieterkreis für Unterstützungsleistungen im Alltag ausweiten – Pflegebedürftige und Angehörige entlasten!“ Ich will einmal sagen, der zweite Teil der Überschrift, Pflegebedürftige und Angehörige entlasten, hat eigentlich nicht viel mit dem Antrag zu tun. Wenn ich die Situation der Geldausgabe irgendwie anders regle als sie jetzt ist, helfe ich damit noch nicht den pflegebedürftigen Menschen oder ihren Angehörigen. Das ist schon einmal Punkt Nummer eins.

(Beifall DIE LINKE)

Punkt Nummer zwei, um es auch deutlich zu sagen, Herr Möhle hat, finde ich, zu Recht darauf hingewiesen, dass es natürlich wieder eine Verschiebung in das Private ist. Auf der einen Seite haben wir normalerweise soziale Träger, die, wie Herr Möhle berechtigterweise gesagt hat, natürlich eher kontrolliert werden, oder sie können vielmehr eher

kontrolliert werden. Das ist nicht der private Bereich, der eigentlich nicht reguliert und entsprechend missbrauchsanfällig ist oder einfach Kosten dabei verursacht, die eigentlich nicht angemessen sind. Das, finde ich, ist bei öffentlichen Trägern klarer zu kontrollieren. Auf der anderen Seite will ich aber natürlich auch sagen, die Intention des Antrags der Fraktion der CDU ist schon verständlich. Natürlich gibt es die verschiedenen Arten der Nachbarschaftshilfe und da auch Situationen, in denen man sagt, wenn man jetzt jemandem dafür einfach einmal als kleine Anerkennung Geld geben könnte, wäre es vielleicht gar nicht schlecht. Dass es diese Möglichkeit überhaupt nicht so richtig gibt, finde ich, ist ein Punkt, bei dem man sagt, darüber sollte man vielleicht noch einmal nachdenken. Das finde ich dann auch in Ordnung.

Des Weiteren aber auch noch einmal ganz, ganz deutlich: Wir haben in Bremen diese Institution der Dienstleistungszentren, für die Einrichtung dieser Dienstleistungszentren ist Bremen einmal sehr gelobt worden. Dazu gibt es einen Film beim NDR, die das sehr gut finden. Ich selbst habe auch bereits viele von diesen Dienstleistungszentren in dieser Stadt besucht, und ich finde deren Ansatz und ihre Arbeit auch beeindruckend. Man muss allerdings auch sagen, und das ist so ein bisschen wieder unser grundlegendes Problem, die Dienstleistungszentren klagen natürlich auch darüber, dass sie wiederum nicht genügend Personal haben. Da geht es jetzt nicht um das Pflegepersonal, das wäre eine Fehlbeurteilung. Die Dienstleistungszentren organisieren die Freizeit, die Kräfte erledigen Einkäufe, putzen, bieten generelle Unterstützung an, sie führen aber keine pflegerischen Tätigkeiten durch. Das macht ein Dienstleistungszentrum nicht.

(Abgeordneter Dr. Buhlert [FDP]: Ja, aber sie ent- lasten!)

Dann verdeutliche ich einmal, diese Pflegetätigkeiten gehören dann in der Tat zu einem Träger, und zwar zu einem öffentlichen Träger. Dann kann man sich fragen, ist dieser Antrag jetzt dafür gedacht, um Dienstleistungszentren zu ersetzen? Das weiß ich nicht, das wird aus dem Antrag nicht so richtig ersichtlich. Klar ist aber in der Realität, dass natürlich auch die Dienstleistungszentren im Laufe der Jahre immer weiter unterfinanziert sind und viele Dienstleistungszentren heute vor dem Problem stehen, dass sie sagen, wir hätten ganz, ganz viele Aufgaben, die wir teilweise auch schon einmal erledigt haben, aber heute können wir sie nicht mehr erledigen, weil wir nicht genügend Personal beziehungsweise Personalmittel haben. Da geht es um

Personalmittel! Das Personal, das dort gesucht wird, das einkauft, das einmal mit den Menschen redet, sie ein bisschen unterhält, auch einmal putzt oder so etwas, dafür braucht man keine Fachkräfte. Da ist es nicht der Fachkräftemangel, das hat damit überhaupt nichts zu tun, sondern es geht einfach darum, dass wir als Gemeinwesen zugelassen haben, dass dieses gut funktionierende Modell der Dienstleistungszentren nicht mehr so gut funktioniert, weil die Mittel fehlen. Ich finde, das ist ein Auftrag für die Zukunft, darüber nachzudenken.

Wir als LINKE haben das auch mehrfach diskutiert, und wir werden uns heute an der Stelle enthalten, weil wir finden, es muss durchaus eine Möglichkeit gefunden werden, dass es eine Anerkennung für nachbarschaftliche Arbeit geben kann, ohne dass ein Träger dazwischen eingeschaltet ist. Das finden wir auch richtig, aber wir müssen uns trotzdem den Dienstleistungszentren in positiver Weise zuwenden. – Danke sehr!

(Beifall DIE LINKE)

Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Senatorin Stahmann.

Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Folgende fünf Punkte sprechen aus Sicht meines Ressorts gegen den Antrag der Fraktion der CDU:

Der erste Punkt ist, dass Bremen im Ländervergleich über eine gute Angebotsstruktur verfügt. Die bestehenden Regelungen haben sich als ausreichend erwiesen. Dazu gab es umfangreiche Anhörungen, die die verschiedenen Länderspezifika berücksichtigt haben. Mit der Ermächtigung konnten wir Gestaltungsmöglichkeiten für die Verordnung im Bund einbringen. Davon haben die Bundesländer unterschiedlich Gebrauch gemacht, und auch wir haben geschaut, das wurde ja auch ausgeführt, wie unsere Strukturen in Bremen sind.

Der zweite Punkt, der gegen den Antrag spricht, ist, dass bei der Anerkennung von Einzelpersonen die Qualitätssicherung des Angebots und die Sicherstellung eines regelmäßigen und zuverlässigen Angebots für Pflegebedürftige aus unserer Sicht nicht gesichert sind.

Der dritte Punkt ist, und das ist für mich ein entscheidender, wenn man die Verordnung ändern würde, so wie es sich die Fraktion der CDU gewünscht hat, dann ist zu erwarten, dass viele eh

renamtliche Betreuungskräfte mit einer Aufwandsentschädigung bei einem freien Träger, bei einem gemeinnützigen Träger, diesen dann verlassen und eine Einzelanerkennung anstreben. Das würde dann wieder zur Folge haben, dass für den Pflegebedürftigen die Angebote teurer werden, und damit einhergehend wäre die Inanspruchnahme der Betreuungszeit kürzer.

Ein weiterer Punkt ist, dass die Arbeitskapazitäten bei uns im Haus mit der umfangreichen Umsetzung des Pflegegesetzes – –. Wir reden ja über das PSG II und das PSG III, dafür haben wir von der Bremischen Bürgerschaft ein bestimmtes Portfolio an Personal bereitgestellt bekommen. Sollten wir jetzt wieder in die Öffnung der Anerkennung von Einzelpersonen eintreten und den Personenkreis deutlich ausweiten, so ist das nicht mehr mit dem handelbar, was wir an Personal zugestanden bekommen haben. Das würde auch bei uns im Hause eine deutliche Erhöhung des Personalbedarfs nach sich ziehen.

Der fünfte Punkt ist, dass wir bei einer erneuten Novellierung der Verordnung hinsichtlich der Anerkennung von Einzelpersonen damit rechnen, dass es ein erhebliches Veto von der Seniorenvertretung, dem BPA, der LAG und der Arbeitnehmerkammer geben würde, und wir sind jetzt eigentlich aus meiner Sicht mit diesem Verfahren, nach langen, sorgfältigen Beratungen, auf einem guten Weg.

Der Punkt, den Frau Grönert angesprochen hat, dass wir genügend Kräfte finden, der beschäftigt im Augenblick natürlich alle Länder. Frau GörgüPhilipp hat darauf hingewiesen: Wir sind auf der ASMK aktiv gewesen, um die Schwelle von 125 Euro abzusenken, die es als Zuschuss gibt und die man vorstrecken muss, wenn man das erste Mal privat Geld in die Hand nehmen muss. Das können nicht alle älteren Menschen, und auch da konnten wir die anderen Bundesländer gewinnen, eine Regelung zu finden, die sozialpolitisch verantwortungsvoll ist.

Das ist auch auf Anregung der Bremer Seniorenvertretung passiert. Frau Fricke hatte das als Thema bei uns im Ressort vorgetragen. Ich habe sie auch schon beglückwünscht, das ist auch für die Seniorenvertretung sehr positiv zu erleben, dass alle Bundesländer dieser Empfehlung aus Bremen gefolgt sind.

Ich bitte, den Antrag der Fraktion der CDU abzulehnen. – Danke schön!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 19/1767 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür CDU, FDP, BIW, Abgeordneter Schäfer [LKR], Abgeordneter Tassis [AfD])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Abgeord- nete Wendland [parteilos])

Stimmenthaltungen?

(DIE LINKE)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Bremisches Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmäler (Bremisches Denkmalschutzgesetz – BremDSchG) Mitteilung des Senats vom 31. Juli 2018 (Drucksache 19/1754) 2. Lesung

Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf in ihrer 68. Sitzung am 30. August 2018 in erster Lesung beschlossen.

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, BIW, Abgeordnete Wendland [parteilos])

Ich bitte um die Gegenprobe!