Bundesweit hat sich Bremen gerade bei der Integration junger Geflüchteter durch seine besonders beispielhaften integrationspolitischen Maßnahmen hervorgetan. Das sind nicht nur Maßnahmen, die aus dem Bildungsressort zu verantworten
sind, sondern das erfolgte ressortübergreifend. Da haben auch die Unternehmen ihren großen Anteil gehabt, die sich sehr dafür eingesetzt haben, sehr integrativ gewirkt haben. Auch die vielen Ehrenamtlichen hier im Lande Bremen, die daran mitgewirkt haben, die Jugendlichen zu begleiten, die auch die Kommunikation mit Behörden, aber auch in die Behörden hinein erleichtert haben. Wir haben es ja bereits gehört.
Es gibt immer wieder Einzelfälle, in denen wir auch geschaut haben: Wie kann man im konkreten Einzelfall auch das, was unser aller Ziel ist, auch tatsächlich verwirklichen? In denen wir auch geschaut haben: Wie können wir unsere Regularien so anpassen, dass uns das gelingt?
Gleichwohl, es bleibt noch ein gutes Stück Weg zu gehen. Wir haben meines Erachtens bereits Vieles erreicht. Integration ist ein Dauerlauf und kein Sprint, und insofern glaube ich, braucht es unsere weitere gemeinsame Anstrengung, damit wir da auch weiter so gut vorwärts kommen. – Vielen Dank!
Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 19/1450 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dagegen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, BIW, Abgeordneter Schäfer [LKR], Abgeord- neter Tassis [AfD], Abgeordnete Wendland [partei- los])
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht der staatlichen Deputation für Kinder und Bildung, Drucksache 19/1765, Kenntnis.
Anbieterkreis für Unterstützungsleistungen im Alltag ausweiten – Pflegebedürftige und Angehörige entlasten! Antrag der Fraktion der CDU vom 14. August 2018 (Drucksache 19/1767)
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit Mai 2017 gilt in Bremen die für die Umsetzung von § 45 SGB XI nötige Verordnung. Nach § 45a können Pflegebedürftige in häuslicher Pflege aufgrund neuer Bundesgesetzgebung seit dem Jahr 2015 einen Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro beantragen. Mit diesem Geld soll den Pflegebedürftigen, den pflegenden Angehörigen oder vergleichbar Nahestehenden eigentlich unkompliziert eine entlastende Unterstützung im Alltag ermöglicht werden. Alternativ können die 125 Euro auch für den Besuch einer Tagesgruppe eingesetzt werden. Verantwortlich für die Sicherung dieses Angebots vor Ort sind die Bundesländer. Deshalb wurde 2017 auch in Bremen die entsprechende Verordnung erlassen.
Demnach können hier entweder ambulante Pflegedienste oder die Dienstleistungszentren das Angebot sicherstellen. Das ist mit Blick auf die Sicherung eines möglichst guten Betreuungsangebotes auch eine recht kluge Entscheidung, denn über die Dienstleistungszentren oder Pflegedienste werden die Alltagsbegleiter, die im Rahmen von § 45a SGB XI tätig werden, entsprechend im Einsatz begleitet und auch dafür geschult. Die Pflegebedürftigen schließen ihrerseits für eine monatliche Pauschale von 30 Euro einen Vertrag mit den Dienstleistungszentren, wodurch auch versicherungstechnische Fragen geklärt sind. Im Einleitungstext unseres Antrags steht, dass die Pauschale von 30 Euro von den Pflegekassen nicht übernommen wird. Ich bekam allerdings inzwischen die Rückmeldung, dass diese Aussage nur bedingt stimmt. In der Tat sei die Übernahme der monatlichen Pauschale ein noch nicht zufriedenstellend gelöstes Thema.
Die Pflegekassen übernehmen aber im Allgemeinen die 30 Euro, zumindest für die Monate, in denen auch eine Leistung in Form von Nutzerstunden abgerufen wurde. Ist der Pflegebedürftige aber im Urlaub oder in einem Krankenhaus, womöglich in der Reha und ruft die Stunden nicht ab, dann kann es gut sein, dass er die Kosten von 30 Euro im Monat selbst tragen muss. Dieser Punkt ist aber heute nicht unser Hauptthema.
Mir geht es heute darum, mit diesem Antrag auf das wachsende Problem von fehlenden Kräften in den Dienstleistungszentren und auch bei den Pflegediensten aufmerksam zu machen. Wir haben mit der Verordnung aus Mai 2017 eigentlich eine wunderbare Lösung des § 45a gefunden, die aber leider in der Praxis eben wegen fehlender Kräfte nicht ausreichend greift. Nur wer Glück hat, bekommt tatsächlich die beantragte Unterstützung. Wer Geduld hat, lässt sich auf die Wartelisten der Dienstleistungszentren setzen, und wer beides nicht ausreichend hat, beantragt die Unterstützung erst gar nicht, wohl wissend, dass es eh nicht funktioniert.
Das entspricht aber absolut nicht dem Willen des Gesetzgebers, und so wird vielerorts diskutiert, ob es gerecht ist, dass die 125 Euro irgendwann unwiederbringlich verfallen, obwohl man sie gern genutzt hätte. Wie schon angedeutet, hat man auch über die ambulanten Pflegedienste wegen Personalmangels so gut wie keine Chance. Da Pflegedienste pro Stunde Unterstützungsleistung zudem auch schnell einmal das Dreifache kosten, schrumpfen die monatlich möglichen ungefähr elf Stunden dann leider auch ganz schnell auf vier bis sechs Stunden, je nach Preis, den die Pflegedienste nehmen.
Was kann man also tun? Wir sind darauf angewiesen, Menschen zu finden, die bereit sind, die Entlastungsaufgaben nach § 45a für einen geringen Unkostenbeitrag zu übernehmen. Den Dienstleistungszentren gelingt es zurzeit leider nicht einmal, die jährlich ausscheidenden Helfer durch neue Kräfte zu ersetzen, und es gelingt schon gar nicht, die Anzahl, wie nötig, auch noch auszubauen. Da Bremen sich aber mit seiner Verordnung auf die Pflegedienste und Dienstleistungszentren festgelegt hat, schlagen wir vor, diese Festlegung vorsichtig aufzubrechen. Vielleicht lassen sich dann doch noch zusätzliche Kräfte gewinnen, und mehr Menschen, die durchaus bei einer befreundeten Familie unterstützen wollen, könnten diese Aufgabe übernehmen. Allen anderen Bundesländern ist das Prinzip der Dienstleistungszentren nämlich
sowieso unbekannt, und sie haben andere Lösungen finden müssen, obwohl es auch dort leider oft nicht gelingt, alle Pflegebedürftigen entsprechend zu versorgen.
Wir haben mit unserem Antrag, weil wir die dort gefundene Lösung für sinnvoll halten, uns erst einmal an Nordrhein-Westfalen orientiert. Es gibt aber auch in den anderen Bundesländern noch weitere Möglichkeiten. Wir meinen, dass wir noch zusätzliche Wege zu denen, die wir schon haben, finden müssen, damit Pflegebedürftige ihr Recht in Anspruch nehmen können. Das könnte dann eben auch bedeuten, dass man das, was in anderen Bundesländern gemacht wird, zusätzlich bei uns installiert. Da muss man dann auch nicht allein nach Nordrhein-Westfalen blicken. Wir sollten eben alles dafür tun, die Lücke zu schließen, damit Pflegebedürftige am Ende so lange wie möglich in ihrem Zuhause verbleiben können. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Familien, in denen eine Person pflegebedürftig ist, tragen eine hohe Verantwortung. Das kann nicht hoch genug wertgeschätzt werden. Sie übernehmen oftmals die tagtägliche Pflege und das über einen langen Zeitraum. Daher ist es auch eine sehr wichtige Aufgabe, diese Rolle zu würdigen und gesetzgeberisch so gut wie möglich zu unterstützen.
Unsere Verantwortung besteht hier vor allem darin, dafür zu sorgen, dass Angehörige zuverlässig und sicher entlastet werden können. Natürlich kann ich mir vorstellen, dass es manchmal allzu bürokratisch, zu unpersönlich empfunden wird, wie das Verfahren mit dem Entlastungsgeld geregelt ist. Die Angehörigen haben aber ein Recht darauf und müssen sich auch voll und ganz darauf verlassen können, dass die Pflege in jeder Hinsicht und in vollem Umfang so stattfindet, wie es nötig ist. Das betrifft auch die niedrigschwellige Alltagsunterstützung, auf die das Entlastungsgeld ausgerichtet ist. Da sind wir in Bremen aus unserer Sicht gut aufgestellt. Bremen verfügt im Ländervergleich über eine gute Angebotsstruktur mit allein über hundert ambulanten Pflegeeinrichtungen, vielen Ehrenamtlichen und 17 Dienstleistungszentren.
Die bestehenden Regelungen haben sich zudem in der Praxis als ausreichend erwiesen. Vor allen Dingen sind wir meiner Meinung nach gut beraten, die Qualitätssicherung, wie wir sie im Moment haben, beizubehalten.
Der CDU-Antrag schreibt zu Recht, dass der Entlastungsbetrag zweckgebunden einzusetzen ist für qualitätsgesicherte Leistungen. Wenn wir also auch Einzelpersonen in die bestehende Regelung mit aufnehmen würden, wäre das kaum möglich. Wenn wir zudem die Arbeit von einzelnen Personen kontrollieren wollten, würde dies einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeuten, sprich, es müssten dann auch neue Stellen geschaffen werden.
Mit der Servicepauschale spricht der Antrag der Fraktion der CDU einen wichtigen grundsätzlichen Aspekt an. Gerade ärmere Haushalte brauchen finanzielle Anreize, damit sie das Entlastungsgeld häufiger in Anspruch nehmen. Das ist ein wichtiges Ziel. Wir glauben jedoch, dass das größere finanzielle Hindernis darin liegt, dass die Angehörigen bisher in Vorleistung treten müssen. Hier hat die Arbeits- und Sozialministerkonferenz erfreulicherweise gerade einen entsprechenden Beschluss gefasst, dass dies nicht mehr der Fall sein soll. Ich hoffe, dass diese Veränderung auch vom Bundestag aufgenommen wird. Liebe CDU, vielleicht können Sie sich bei Ihren Kollegen im Bundestag dafür stark machen, das würde vielleicht helfen.
Den vorliegenden Antrag lehnen wir ab. Hier besteht aus unserer Sicht kein neuer Regelungsbedarf. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass meine Vorrednerin in dem Punkt völlig recht hat, dass es gar keinen neuen Regelungsbedarf an der Stelle gibt. Das Problem, das Sie, Frau Grönert, beschreiben, ist, dass es vielleicht bei der aufsuchenden Altenarbeit und ähnlichen Einrichtungen nicht ausreichend viel Ehrenamtliche gibt, das sehe ich auch. Da muss man schauen, wie man das Ehrenamt stärken kann, damit mehr Menschen ein Interesse daran haben, solche Tätigkeiten auszuführen.
Ich glaube, dass wir im Übrigen sehr sorgfältig darüber diskutieren müssen, um welchen Pflegegrad es eigentlich geht. Es geht ja nicht darum, dass diejenigen, die schwerst zu pflegende Menschen zu Hause haben, in dem Sinne Ihres Antrags gemeint sein können. Die schließe ich auch aus, die meinen Sie, glaube ich, auch nicht, sondern es geht darum, dass man so etwas wie Haushaltshilfen, wie Unterstützung im Alltag im Alter erleben kann.
Wenn man jetzt einfach sagt, die Angehörigen können per se diese 125 Euro bekommen, und sie machen das dann schon, dann ist das aus meiner Sicht, ehrlich gesagt, auch ein Stück weit betrugsanfällig. Dann sagt die Oma, mein Neffe erledigt das, der kommt aber gar nicht. Wenn das über einen Träger passiert, ist sowohl die fachliche als auch die finanzielle Kontrolle deutlich besser gegeben, und ich bin fest davon überzeugt – was auch meine Vorrednerin gesagt hat –, dass wir in Bremen außerordentlich gut ausgebildete Angebote haben, die auskömmlich sind.
Was wir verbessern können, und das ist eine Frage des Ehrenamts generell, warum wird es eigentlich immer schwieriger, sich ehrenamtlich zu engagieren? Wenn ich in meinem Sozialverband, in dem ich ehrenamtlich tätig bin, feststelle, dass man noch nicht einmal einfach eine Einladung zum Butterkuchen treffen kann, weil dies dann sozusagen Schwierigkeiten mit dem Amt gibt, dann ist das natürlich auch ein Aspekt, ob ich eigentlich das Ehrenamt noch so gestalten kann, dass ich auch meine Anerkennung denjenigen zukommen lasse, die ehrenamtlich tätig sind. Ich würde eher in diese Richtung nachdenken, wie wir das Ehrenamt stärken können, als jetzt zu sagen, wir geben das in dem von Ihnen vorgetragenen Sinne frei.
Der Vergleich mit einem Bundesland, ich weiß gar nicht mehr genau welches – Sie haben ein Flächenland genannt und gesagt, die machen das anders – , also, in einem Flächenland herrscht auch eine komplett andere Situation. In Bremen ist es nicht nötig, solche Einrichtungen oder derartige Veränderungen, wie Sie es wünschen, zu schaffen. In dem Sinne würde ich gern länger über Pflege reden, aber der Antrag gibt das eigentlich nicht wirklich her. Es ist ein ganz kleiner Mosaikstein, der aus Ihrer Sicht helfen könnte und aus meiner Sicht nicht. Deswegen lehnen wir den Antrag ab. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die CDU spricht mit ihrem Antrag zu Recht ein Problem an, dass wir nicht negieren können, dass es nämlich genügend Pflegebedürftige gibt, die in dem Maße, wie sie eigentlich müssten, keine Hilfe bekommen können. Es fehlt an professionellem Pflegepersonal.
Wir haben hier schon an vielen Stellen über die Frage gesprochen, ob es gelingt, mehr Menschen für die Berufe Altenpflege, Krankenpflege und so weiter zu qualifizieren, und ob es genügend Ehrenamtliche gibt, die sich dort engagieren können und für ein kleines Entschädigungsgeld bereit sind, dort tätig zu werden.
Wir haben alle festzustellen, dass es schwierig ist, diese Menschen zu finden, die sich hier engagieren können und wollen, weil einfach der Bedarf bei den Pflegebedürftigen einerseits steigt und die Menschen andererseits nicht mehr in dem Maße die Bereitschaft, vielleicht auch nicht die Möglichkeit haben, solche Aufgaben wahrzunehmen.