Protocol of the Session on November 7, 2018

eine Sache sagen: Im Haushaltsvollzug haben die Regierungsfraktionen überhaupt kein Problem damit, ständig Gelder nachzuschieben, und das teilweise in Größenordnungen, bei denen wir dann selbst als Opposition ungläubig den Kopf schütteln. Das heißt, die Möglichkeiten im Haushaltsvollzug, sinnvolle Sachen innerhalb eines beschlossenen Haushalts zu machen, nutzt die Regierung ja auch. Wenn wir der Meinung sind, dass inhaltlich etwas richtig ist, dann kann man das gemeinsam beraten. Das ist durchaus üblich, weil wir hier ansonsten immer einen Doppelhaushalt beschließen würden, und dann bräuchten wir zwei Jahre überhaupt nicht mehr in das Parlament gehen, weil man dann ja über keine Initiative mehr beraten könnte. – Danke schön!

(Beifall DIE LINKE)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Schäfer.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich hätte nicht gedacht, ausgerechnet von der Fraktion DIE LINKE eine solche materialistische, elitäre und standesbewusste Argumentation zu hören. Das ist ja ganz furchtbar, dass eine studentische Hilfskraft auch einmal an der Garderobe aushelfen muss. Was denken Sie eigentlich, was Auszubildende machen müssen?

(Abgeordneter Schildt [SPD]: Das wird doch dadurch auch nicht besser!)

Was denken Sie eigentlich, was Auszubildende für ihre Ausbildung bekommen? Das hat doch mit Unrecht nichts zu tun. Ausbildung, ob es eine berufliche oder eine studentische Ausbildung ist, ist eine Investition in die berufliche Zukunft. Das ist eine Investition, die die Gesellschaft tätigt, das ist aber auch eine Investition, die derjenige tätigt, der diese berufliche Zukunft anstrebt. Was Sie hier vorschlagen, ist eine einseitige Bevorzugung und Privilegierung von Leuten, –

(Abgeordnete Vogt [DIE LINKE]: Das sind rechtli- che Vorgaben!)

die studieren und für ihre Assistenzleistungen außerhalb dessen bezahlt werden sollen, was die Universität bereit ist, dafür zu bezahlen. Das ist elitär, das ist standesbewusst, –

(Glocke)

das ist materialistisch und das ist völlig außerhalb – –.

Herr Kollege Schäfer, würden Sie eine Frage der Abgeordneten Frau Strunge zulassen?

Machen wir das einmal.

Frau Strunge, Sie haben das Wort.

Herr Abgeordneter, wären Sie bereit, über die Themen zu reden, mit denen Sie sich auskennen? Weil Sie hier Vorwürfe machen, die inhaltlich einfach völlig falsch sind. Studierende können sehr gern an der Garderobe arbeiten, dann sollen sie aber nach der Rechtslage, Tarifvertrag der Länder, bezahlt werden. Das ist deutlich mehr als 8,84 Euro. Nur das habe ich gesagt und es ist nicht von einer elitären Sache die Rede, wie Sie es mir hier vorwerfen, und ich verbitte mir diesen Tonfall.

(Beifall DIE LINKE)

Ich kenne mich da durchaus aus, weil ich studiert und auch als Hilfskraft gearbeitet habe. Im Übrigen damals, in den 80er Jahren, war das ehrenamtlich, das hat mich nicht gestört. Ich habe dabei etwas gelernt. Jeder, der in seine Ausbildung investiert, wird womöglich auch einmal Dienstleistungen vornehmen müssen und das tut ein Auszubildender jeden Tag.

(Abgeordnete Vogt [DIE LINKE]: Das kann er doch auch!)

Aber Sie mit Ihrer Elfenbeinturm-Hochschulpolitik und verhätschelnden Politik sind einfach völlig neben der Spur. Sie sind doch eigentlich die Partei, die für sozialen Ausgleich und für soziale Gerechtigkeit da ist. Wieso wollen Sie einen Teil derjenigen, die sowieso schon eine privilegierte Berufsausbildung haben, besonders privilegieren und um die anderen, die Auszubildenden, kümmern Sie sich überhaupt nicht?

(Zuruf Abgeordnete Vogt [DIE LINKE])

Das ist einfach nicht ausgewogen. Insofern lehnen wir Ihren Antrag selbstverständlich ab. – Danke!

Für eine Kurzintervention hat jetzt das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Schaefer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dies ist noch einmal eine Replik auf die Kurzintervention zuvor. Ich glaube, das ist nicht redlich. Auch wenn man in Zeiten des Vorwahlkampfs jedem und jeder mehr Geld für die Aufgaben versprechen möchte, dann mit einem allgemeinen Hinweis auf den bestehenden Haushalt immer versuchen klar zu machen, wo das fehlende Geld herkommt. Bei den Jobs für Hilfswillige handelt es sich ja um eine Regelaufgabe, dafür ist jetzt das Geld nicht vorhanden. Frau Strunge hat gesagt, das soll aus irgendwelchen nicht ausgegebenen Mitteln verwendet werden. Das erscheint mir für eine Regelaufgabe jetzt nicht wirklich planbar. Insofern finde ich das nicht in Ordnung, Menschen ein bisschen Sand in die Augen zu streuen, ohne uns wirklich zu erklären, aus welchen Mitteln diese Mehrbedarfe finanziert werden sollen. – Danke!

Als nächster Redner hat das Wort Herr Staatsrat Kück.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, die Debatte wird einfach von einer unmittelbar unterschiedlichen Auffassung darüber durchzogen, was studentische Hilfskräfte leisten können und welche arbeitsvertraglichen Regelungen man für studentische Hilfskräfte eigentlich hat. Wenn die Sichtweise der Fraktion DIE LINKE richtig ist, dann müsste man auch damit sein Geld verdienen können. Richtig ist aber, dass insgesamt neben dem Studium studentische Hilfskräfteverträge vergeben werden und nicht als Hauptverdienstmöglichkeit. Das steht eindeutig so in unseren gesetzlichen Regelungen. Es wird auch so von den studentischen Hilfskräften sehr positiv angenommen, dass es genau neben dem Studium diese Vertiefungsmöglichkeiten gibt.

Ich stelle noch einmal deutlich hervor, natürlich lebt auch die Universität und leben die Hochschulen davon, dass wir engagierte studentische Hilfskräfte haben. Das ist doch überhaupt keine Frage. In der Diskussion ist darauf hingewiesen worden: Wir sind das Haushaltsnotlageland, wir haben uns an dem Mindestlohn orientiert und wir werden auch den Mindestlohnsatz natürlich dann entsprechend ab 2019 mit der Erhöhung und ab 2020 auch mit der Erhöhung anwenden. Auch das löst doch schon wieder 300 000 bis 400 000 Euro zusätzliche

Mittelbedarfe aus, auch diese Erhöhung, die im Haushaltsplan so in dieser Form nicht veranschlagt sind.

Ich möchte jetzt gar nicht weiter auf Einzelargumente eingehen. Natürlich ist es wichtig, dass wir, zum Beispiel bei der Frage MINT, da eine Ungleichverteilung zwischen Frauen und Männern haben, was die Hilfskraftverträge angeht. Wir haben aber einen Rahmenkodex verabredet, übrigens mit Beteiligung der Gewerkschaften, die saßen alle mit am Tisch und haben dann auch gewerkschaftlich orientierte Studierende zu diesen Diskussionen mitgebracht. Wir haben uns da auf Formulierungen verständigt, wir haben auch aufgenommen, dass man zum Beispiel ganz generell immer solche Hilfskraftvertragsmöglichkeiten auch ausschreibt, dass sie für jeden zugänglich sind. Das war offensichtlich in der Vergangenheit mitunter nicht so der Fall. Das ist aber in diesem Rahmenkodex festgehalten und es wird auch so angewandt.

Natürlich glaube ich, dass man insgesamt auch eine Diskussion darüber führen kann, ob diese Sätze angemessen sind. Wir haben aber im Moment die Situation: Wir haben einen beschlossenen Haushalt 2018, 2019 und wir haben Ihnen einen Wissenschaftsplan vorgelegt, der noch im Wissenschaftsausschuss zu beraten sein wird, und dann wird es eine Befassung des Senats geben. In diesem Rahmen wären auch Erhöhungen der Vergütungen für studentische Hilfskräfte möglich. Das ist dann aber Ihre Sache. Sie müssen dann im Rahmen der Haushaltsberatungen auch den Wissenschaftsplan zum Leben erwecken, indem Sie auch entsprechende finanzielle Mittel vorsehen. Das wäre dann auch denkbar, wenn der Wissenschaftsplan so umgesetzt wird. Das sind ja keine Personalmittel, sondern die Mittel sind in den Titeln für Sachmittel und die sind auch deutlich angehoben worden, das heißt also, da gäbe es auch Möglichkeiten.

Ich will noch hinzufügen, zum Beispiel wird das in der Hochschule Bremen auch praktiziert, dass man bei unterschiedlicher Qualifikation, das heißt also, wenn jemand schon einen Bachelor-Abschluss hat, dann auch unterschiedliche Sätze anwenden kann. Ich würde das sehr begrüßen, wenn wir darüber in eine Diskussion auch mit den Hochschulen kommen, dass wir eine solche Differenzierung vornehmen. Das wäre ein guter Weg auch insgesamt für die studentischen Hilfskräfte an den Hochschulen. Viel mehr muss ich auch zu diesem Thema gar nicht sagen. Über die Frage der Tarifvertragsgestaltung hat der Senat auch in seiner Antwort ja Ausführungen getroffen.

Ich würde mich ausdrücklich noch einmal bei den studentischen Hilfskräften dafür bedanken, dass sie eine enorm wichtige Arbeit in den Hochschulen leisten. – Vielen Dank!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 19/1885 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür DIE LINKE, Abgeordneter Tassis [AfD])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, BIW, Abgeordneter Patrick Öztürk [SPD, frak- tionslos], Abgeordneter Schäfer [LKR])

Stimmenthaltungen?

(Abgeordnete Wendland [parteilos])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Antwort des Senats, Drucksache 19/1782, auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Kenntnis.

Mutterschutz von Anfang an Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 11. April 2018 (Drucksache 19/1618)

Dazu als Vertreter des Senats Staatsrat Kück.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Jäschke.

(Vizepräsidentin Dogan übernimmt den Vorsitz)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frauen in einem Arbeitsverhältnis genießen während der Schwangerschaft

und nach der Geburt eines Kindes einen besonderen Schutz. Die bisherigen Regelungen zum Mutterschutz in Deutschland stammten im Wesentlichen noch aus dem Jahr 1952. Seitdem hat sich die Arbeitswelt der Frauen grundlegend gewandelt. Nun hat der Bundestag das sogenannte Mutterschutzgesetz überarbeitet und grundlegend reformiert. Dieses veränderte Mutterschutzgesetz ist zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Mit der Novellierung profitieren künftig mehr Frauen vom gesetzlichen Mutterschutz. Außerdem ist der mutterschutzrechtliche Arbeitsschutz verstärkt worden, gleichzeitig werden die bisherigen Arbeitszeitbeschränkungen für Schwangere flexibler gestaltet.

Erwartet eine berufstätige Frau ein Kind, ist das für die werdenden Eltern ein freudiges Ereignis. Doch auf den Arbeitgeber kommen organisatorische und arbeitsrechtliche Fragen zu. Der Arbeitgeber muss die Mutterschutzzeiten beachten und Vorkehrungen für die Schwangerschaft und Elternzeit im Betrieb treffen. Zu den Veränderungen des novellierten Mutterschutzgesetzes gehören daher verschiedene Schwerpunkte: Erstens: Die Verlängerung der Schutzfrist nach Geburt eines Kindes mit Behinderung. Zweitens: Mutterschutz auch für Schülerinnen und Studentinnen. Drittens: Lockerung der Beschäftigungsverbote. Und viertens: Ausweitung des Kündigungsschutzes nach Fehlgeburten.

Der Arbeitgeber wird durch dieses Mutterschutzgesetz aufgefordert, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sicherzustellen. Ausdrückliches Gesetzesziel ist es, der Frau die Fortsetzung der Beschäftigung zu ermöglichen. Aus eigener Erfahrung kann ich das erweiterte Mutterschutzgesetz nur begrüßen.

(Beifall SPD)