Petra Jäschke

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich werde in meiner Rede auf die Große Anfrage der Fraktion der FDP „Gleichstellungspolitik in Bremen – Strategie oder Ignoranz?“ eingehen. In der zweiten Rede werden wir an die anderen Punkte anknüpfen.
In der Großen Anfrage behauptet die Fraktion der FDP, dass der bremischen Gleichstellungspolitik eine übergeordnete Strategie fehle und die Kooperation zwischen den Ressorts mangelhaft sei. Für die Fraktion der FDP ergibt sich daraus der Eindruck, dass in Bremen Gleichstellung als Thematik abgewertet würde. Sie fordert den Senat auf, die Erfahrung, das Wissen und die Kompetenz der ZGF zielführend gebündelt und vor allem effektiver in Anspruch zu nehmen.
Meine Damen und Herren, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist ein Grundrecht, und der Staat ist verpflichtet, die tatsächliche Durchsetzung dieses Gleichheitsgrundsatzes zu befördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Um dieses Ziel zu erreichen, muss dieses Recht nicht nur von dem Gesetz anerkannt sein, sondern wirksam auf alle Bereiche wie Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur angewendet werden.
Trotz vielfältiger formaler Anerkennung und zahlreicher Fortschritte ist die Gleichstellung von Frauen und Männern im Alltag immer noch nicht Realität. Frauen und Männer genießen in der Praxis nicht dieselben Rechte. Gesellschaftliche, politische, wirtschaftliche und kulturelle Ungleichheiten bestehen weiterhin, etwa bei Löhnen und Gehältern sowie bei der politischen Vertretung, in der Frauen unterrepräsentiert sind. Diese Ungleichheiten sind das Ergebnis sozialer Konstrukte, die auf
zahlreichen Stereotypen in den Bereichen Familie, Bildung, Kultur, Medien, Arbeitswelt, gesellschaftliche Organisation und so weiter beruhen.
Es existieren nach wie vor viele Felder, in denen Handlungsbedarf besteht, in denen neue Ansätze und strukturelle Veränderungen eingeführt werden müssen. Tatsache ist, dass die Ressorts dieser Forderung nachgehen. Entgegen der Annahme der Fraktion der FDP verfolgt der Senat eine übergeordnete gleichstellungspolitische Strategie.
Es wurde eine Vielzahl von Anstrengungen unternommen, um die Gleichstellung der Geschlechter voranzutreiben. Seit 1990 ist das Bremische Landesgleichstellungsgesetz in Kraft, welches im Bundesvergleich sehr weit gefasst ist und sich bewährt hat, die Gleichstellung von Mann und Frau voranzutreiben. Gender-Mainstreaming ist seit 2002 durch Senatsbeschluss für alle senatorischen Behörden verpflichtend, und die Genderbeauftragten der Senatsressorts sind Teil der ressortübergreifenden Gender-Mainstreaming-AG.
Seit 2008 gelten die Regeln des Senats zur Gleichstellung von Frau und Mann in Mehrheitsgesellschaften des Landes und der Stadtgemeinde Bremen. Geplant ist, den Gendergrundsatz und genderneutrale Personenbezeichnungen in der gemeinsamen Geschäftsordnung für die bremische Verwaltung zu verankern. Diese rechtlichen und strategischen Rahmenbedingungen bilden ein tragfähiges Gerüst. Von einer fehlenden übergeordneten Strategie kann also keine Rede sein. In den Fortschrittsberichten zur Umsetzung von Gender-Mainstreaming in der bremischen Verwaltung wird der Umsetzungsstand beschrieben.
Man kann dem Bericht entnehmen, dass die Umsetzung in den Ressorts in unterschiedlichem Tempo vorangeht. Die Berichte zeigen aber auch, dass in den letzten Jahren eine Reihe von Fortschritten erzielt wurde. Für die erfolgreiche Umsetzung von Gender-Mainstreaming müssen insbesondere die Führungskräfte kontinuierlich daran mitwirken. Damit das gelingen kann, wurden für jedes Ressort und für einige nachgeordnete Dienststellen Genderbeauftragte eingesetzt, die den Umsetzungsprozess unterstützen.
Außerdem wurden AGG-Beschwerdestellen in den Ressorts und Dienststellen etabliert. Der hohe Stellenwert von Gleichstellung spiegelt sich auch in der Integration von Gender-Mainstreaming und
Gender-Budgeting in den Ausbildungsinhalten der Verwaltungsfachangestellten und -inspektoren wieder. Weiterhin sind in den Ressortzuständigkeiten für die nächsten Jahre Schwerpunktprojekte zum Gender-Mainstreaming geplant. Um das Bewusstsein von Führungskräften weiterhin zu stärken, ist Gender-Mainstreaming bereits Bestandteil der inhaltlichen Modulplanung im Rahmen von Weiterbildung. Außerdem werden regelmäßig Veranstaltungen angeboten, die sich mit dem Thema befassen.
Zusätzlich besteht das Angebot der prozessorientierten Begleitung zur Unterstützung von Dienststellen, die sich mit der Integration von GenderMainstreaming auseinandersetzen wollen. Mit den Jahresgesprächen wurde ein Format geschaffen, das die Sensibilisierung von Führungskräften für Gleichstellungsthemen unterstützen kann. Die vorhandenen Instrumente werden regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin geprüft und, wenn nötig, verändert. Vor allem wurde zum Beispiel eine Evaluierung der Wirksamkeit des Bremischen Landesgleichstellungsgesetzes in Auftrag gegeben.
Es bestehen natürlich ressortübergreifende Maßnahmen, um die Kommunikation zwischen den Ressorts zur Umsetzung von GenderMainstreaming kontinuierlich zu verbessern. Drei- bis viermal im Jahr tagt die ressortübergreifende Gender-Mainstreaming-AG. Im Herbst 2016 fand ein Workshop mit den Genderbeauftragten mit externer Moderation statt. Die ZGF hat die gesetzlich verankerte Aufgabe, im Lande Bremen darüber zu wachen und darauf hinzuwirken, dass das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichberechtigung der Frau in Arbeitswelt, Bildung und Gesellschaft erfüllt wird.
Diese Aufgabe nimmt die ZGF in vielfältiger Weise wahr und setzt wichtige Impulse, sowohl in Richtung Politik als auch in Richtung Gesellschaft. Die Mitwirkung der ZGF garantiert eine angemessene Berücksichtigung von gleichstellungspolitischen Themen in fachlich fundierter Weise sowie den ressortübergreifenden Blick auf das Querschnittsziel Geschlechtergerechtigkeit. Die ZGF erstattet der Bürgerschaft alle zwei Jahre Bericht. Erst kürzlich hat sie der Bürgerschaft ihren 21. Tätigkeitsbericht vorgelegt. Konkrete Ziele im Landesgleichstellungsgesetz sind die paritätische Besetzung von Leitungspositionen, die Parität in Gremien sowie bei Beförderung im öffentlichen Dienst.
Mit Senatsbeschluss vom 19. Februar 2002 zur Durchsetzung des Prinzips der Chancengleichheit
von Männern und Frauen in der Bremer Landespolitik wurde Gender-Mainstreaming für alle senatorischen Behörden verpflichtend. Sowohl für die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes als auch das Gender-Mainstreaming ist die Senatorin für Finanzen zuständig. Um der strukturellen Benachteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt entgegenzuwirken, insbesondere von alleinerziehenden Frauen, wurde der Ausbau der Kinderbetreuung deutlich vorangetrieben. Auch hier wurde eine deutliche Verbesserung geschaffen.
Weiterer Handlungsbedarf besteht in den Bereichen, in denen der Senat keine zentralen Eingriffsrechte besitzt, wie zum Beispiel bei der geschlechtsspezifischen Lohnungleichheit. Hier hat der Senat den Branchendialog Einzelhandel gestartet, um bessere Arbeitsbedingungen in der Branche zu erreichen. Ebenso möchten wir als Fraktion der SPD die Gleichstellung der Frau im politischen Kontext durchsetzen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frauen in einem Arbeitsverhältnis genießen während der Schwangerschaft
und nach der Geburt eines Kindes einen besonderen Schutz. Die bisherigen Regelungen zum Mutterschutz in Deutschland stammten im Wesentlichen noch aus dem Jahr 1952. Seitdem hat sich die Arbeitswelt der Frauen grundlegend gewandelt. Nun hat der Bundestag das sogenannte Mutterschutzgesetz überarbeitet und grundlegend reformiert. Dieses veränderte Mutterschutzgesetz ist zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Mit der Novellierung profitieren künftig mehr Frauen vom gesetzlichen Mutterschutz. Außerdem ist der mutterschutzrechtliche Arbeitsschutz verstärkt worden, gleichzeitig werden die bisherigen Arbeitszeitbeschränkungen für Schwangere flexibler gestaltet.
Erwartet eine berufstätige Frau ein Kind, ist das für die werdenden Eltern ein freudiges Ereignis. Doch auf den Arbeitgeber kommen organisatorische und arbeitsrechtliche Fragen zu. Der Arbeitgeber muss die Mutterschutzzeiten beachten und Vorkehrungen für die Schwangerschaft und Elternzeit im Betrieb treffen. Zu den Veränderungen des novellierten Mutterschutzgesetzes gehören daher verschiedene Schwerpunkte: Erstens: Die Verlängerung der Schutzfrist nach Geburt eines Kindes mit Behinderung. Zweitens: Mutterschutz auch für Schülerinnen und Studentinnen. Drittens: Lockerung der Beschäftigungsverbote. Und viertens: Ausweitung des Kündigungsschutzes nach Fehlgeburten.
Der Arbeitgeber wird durch dieses Mutterschutzgesetz aufgefordert, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sicherzustellen. Ausdrückliches Gesetzesziel ist es, der Frau die Fortsetzung der Beschäftigung zu ermöglichen. Aus eigener Erfahrung kann ich das erweiterte Mutterschutzgesetz nur begrüßen.
Nun gilt es, die Veränderungen im Mutterschutzgesetz auch in Bremen und Bremerhaven zugunsten der vielen werdenden und jungen Mütter umzusetzen. Die Frage nach der Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt sich bereits, wenn eine Frau schwanger ist. Daher braucht es auch frühe Maßnahmen. Wir fordern daher den Senat auf, sich dafür einzusetzen, dass mutterschutzrelevante Gesichtspunkte wie das Vorhalten schwangerengerechter Arbeitsplätze und stillfreundlicher Betriebe zukünftig bei der Vergabe von Siegeln und Zertifikaten berücksichtigt werden, die eine Familienfreundlichkeit oder gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie bescheinigen. Das Siegel „Unternehmerisch denken – Familienfreundlich handeln“
und auch das Audit „berufundfamilie“ helfen dabei, die Themen Gleichstellung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärker ins Bewusstsein aller zu rücken.
Um dieses Ziel noch weiter zu unterstützen, fordern wir den Senat ebenfalls auf, eine Informationskampagne, insbesondere für den öffentlichen Dienst im Bereich Kita und Schule, zu entwickeln, die aufzeigt, wie die Ausübung der Berufstätigkeit während einer Schwangerschaft bis zum Erreichen der Mutterschutzfrist möglich ist.
Denn auch wenn eine Schwangerschaft sicherlich anstrengend sein kann, so sind die meisten Frauen dennoch arbeitsfähig, und gerade vor dem Hintergrund des Erhalts der Eigenständigkeit und der Vorsorge, zum Beispiel durch den Erwerb von Rentenanwartschaften, ist es notwendig, dass Frauen möglichst lange erwerbstätig bleiben. Schwangerschaften gehören zu unserem Leben, also auch in die Arbeitswelt. Dennoch hat der Schutz der Schwangeren oberste Priorität, sodass wir den Senat außerdem auffordern, Impfberatungen vorzuhalten beziehungsweise Impfangebote vorzustellen und zu bewerben sowie gegebenenfalls die Kostenübernahme zu gewährleisten, damit schwangere Beschäftigte vor eventuellen Ansteckungen auch durch Kolleginnen und Kollegen geschützt werden und sie ihrer Tätigkeit beziehungsweise Ausbildung bis zum Mutterschutz nachgehen können.
Zum Schutze aller Schwangeren und jungen Müttern in Bremen und Bremerhaven fordern wir Sie alle auf, unserem Antrag zuzustimmen. – Danke!
Sehr geehrter Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir können aktuell weltweit ein Erstarken von internationalen populistischen und autoritären Strömungen verfolgen, die sich gegen Weltoffenheit, Pluralität und Toleranz richten. Befeuert durch falsche Nachrichten schlägt sich das auf unterschiedliche Lebensbereiche nieder. Einer davon ist die Wissenschaftsfreiheit, die in vielen Staaten zunehmend beschnitten wird.
Die Wissenschaftsfreiheit ist in Deutschland insbesondere vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte ein hohes Gut. Sie wird in Deutschland durch das Grundgesetz gewährleistet. Verfassungsrechtlich schützt es den gesamten wissenschaftlichen Erkenntnisprozess vor staatlicher Einmischung. Hierzu zählt unter anderem auch das Recht, ein bestimmtes Forschungsthema zu verfolgen und ein Forschungsergebnis oder eine bestimmte Lehrmeinung zu veröffentlichen.
Aktuelle Entwicklungen zeigen, dass diese Freiheit in Europa und der Welt zunehmend ins Wanken gerät. Nur beispielhaft sei hier auf die polnische Regierung verwiesen, die das polnische Bildungs- und Wissenschaftssystem am Leitbild eines nationalen polnischen Heroismus ausrichtet, und auch auf die Türkei, die zuletzt Zehntausende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler entlassen hat, oder auch Ungarn, dessen Regierung versucht, eine Universität per Hochschulgesetz zu schließen.
Durch die systematische Beschneidung der Freiheit wissenschaftlicher Einrichtungen werden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf diesem Wege drangsaliert und teilweise ins Exil getrieben.
Gleichzeitig stellen Populisten die Grundrechte der Wissenschaftsfreiheit und darüber hinaus auch die offene Gesellschaft und die Demokratie infrage. Aus unserer Sicht kommt es deshalb darauf an, Solidarität zu zeigen und jene Werte zu verteidigen, die für die Wissenschaft wie für eine freie Gesellschaft zentral sind.
Wir sind der Überzeugung, dass nur eine enge internationale Kooperation, wie sie die Hochschulen in Bremen und Bremerhaven lange und erfolgreich pflegen, die Wissenschaftsfreiheit im Inland wie auch im Ausland sichert, und wir verurteilen alle Versuche, mithilfe von Hochschulgesetzen Wissenschaftseinrichtungen zu isolieren und zu drangsalieren.
Außerdem unterstützen wir die Initiativen unserer Hochschulen und Forschungseinrichtungen, den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die verfolgt oder ins Exil getrieben werden, im Land Bremen eine neue Forschungsheimat zu geben.
Genauso haben wir es mit unserem Antrag ausgedrückt, und wir werden dem Antrag natürlich zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Hauffe, einiges haben Sie schon gesagt, was eigentlich auch in meinem Manuskript steht, aber ich denke, das macht nichts.
Auf rund 70 Seiten Frau Hauffe hat ihn schon gezeigt legt der 20. Tätigkeitsbericht der ZGF dar, dass auch heute noch längst nicht von einer Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern gesprochen werden kann. Schon der reine Umfang des Berichtes belegt, wie viel Arbeit die ZGF leistet. Besonders dafür möchte ich mich an dieser Stelle bei Ulrike Hauffe aus Bremen und bei Dr. Anne Röhm aus Bremerhaven bedanken.
Sie leisten mit ihren Mitarbeitern großartige Arbeit und sind in all den Jahren nicht müde geworden, für die Rechte der Frauen auf verschiedenste Art und Weise einzutreten. Vielen herzlichen Dank für die wichtige und gute Arbeit!
Die Grundpfeiler für gleiche Chancen werden im Erziehungs- und Bildungswesen gesetzt. Nur wenn schon im Kindergarten klassische Rollenbilder aufgebrochen werden, kann man Strukturen langfristig verändern. Erst wenn Geschlechterstereotypen bewusst gemacht wurden, kann Vielfalt in den Denkmustern entstehen. Hier geht es vor allem um die Grundpfeiler für die spätere Berufsorientierung und Lebensplanung. Deswegen besucht die ZGF zum Beispiel mit erfolgreichen Frauen die Schulen und zeigt mit der Aktion „Klasse-Frauen“, dass Frauen es heute schaffen können, und zwar in den verschiedensten Berufen und Lebenslagen. Viele andere Projekte der ZGF haben zum Ziel, Mädchen für die typischen Männerberufe zu begeistern, Mut zu machen und traditionelle Rollenbilder aufzubrechen.
Frauen sind nach wie vor strukturell deutlich schlechtergestellt als Männer, auch weil sie häufig in schlechter bezahlten Jobs arbeiten. Daher ist es wichtig, schon früh die verschiedenen Chancen zu vermitteln und Mädchen Mut zu machen, sich frei zu orientieren. Immer noch verdienen Frauen 23 Prozent weniger als Männer. Das Armutsrisiko ist bei Frauen immer noch deutlich höher. Die Gründe hierfür kennen wir alle. Sie sind in den Lücken in der Erwerbsbiografie aufgrund der Familienphasen, Schwierigkeiten beim
beruflichen Wiedereinstieg, der Teilzeitfalle und letztlich der Berufswahl zu finden.
Wir brauchen dringend ein grundlegendes Bewusstsein, dass gute Arbeit vor allem auch in Führungspositionen für Frauen selbstverständlich ist. Hierfür steht die ZGF. Dies ist mir besonders als alleinerziehende Mutter ein großes Anliegen. Die Hürden, die man in dieser Rolle nehmen muss, sind noch einmal größer. Sie treffen fast immer Frauen. Deswegen bin ich froh, dass die ZGF im letzten Berichtszeitraum ein besonderes Augenmerk darauf gelegt hat und damit die vielen Diskussionen auch hier im Hause angestoßen wurden.
Es ist hier einiges ins Rollen gekommen. Zusammen mit den senatorischen Behörden und auch den Jobcentern in Bremen und Bremerhaven wurden bereits spezielle Angebote und Projekte auf den Weg gebracht. Informationen, die Mitarbeit in den verschiedensten Netzwerken und die Einflussnahme in Projekten sind nötig, um immer wieder auf die nach wie vor bestehende Ungleichheit hinzuweisen. Hier gibt es viele Baustellen, die alle einzeln angepackt werden müssen, und zwar vom Kindergarten, die Berufswahl, den Wiedereinstieg in den Beruf bis hin zur Altersarmut.
Die ZGF engagiert sich aber auch über die Themen Beruf und Bildung hinaus in wichtigen Themenfeldern. Ein zentrales Anliegen ist zum Beispiel das Aufdecken der diskriminierenden Strukturen und Ursachen von geschlechterbezogener Gewalt gegen Mädchen und Frauen und diese zu bekämpfen. Nur wenn stetig und öffentlich über diese gesellschaftlichen Tabuthemen gesprochen wird, kann ein neues Bewusstsein geschaffen und aufgeklärt werden.
Gewalt gegen Frauen ist nicht akzeptabel und muss Konsequenzen haben.
Daher ist es auch wichtig, dass wir von Gewalt betroffenen Mädchen und Frauen Schutz und Beratung bieten. Die ZGF kämpft hier auf breiter Front, um das
Hilfesystem zu erhalten, auszubauen und die Qualität stets zu verbessern.
Der 20. Tätigkeitsbericht zeigt, wie viel noch zu tun ist. Vielleicht ist es heute wichtiger denn je, über die Gleichstellung der Geschlechter zu sprechen. Ich höre immer häufiger Sätze wie: „Heute ist das Thema doch längst überholt!“ oder „Feministinnen brauchen wir heute nicht mehr!“ Diesen Aussagen muss ich energisch widersprechen.
Der umfangreiche Bericht der ZGF und auch meine persönlichen Erfahrungen zeigen, dass wir noch weit
davon entfernt sind, dass Frauen und Männer wirklich gleichberechtigt sind. Traditionelle Geschlechterrollenbilder sind nach wie vor in den Köpfen der Menschen vielleicht sogar wieder verstärkt vorhanden. Um das zu ändern, ist die ZGF erforderlich. Wir alle müssen immer wieder das Gespräch suchen, um ein neues Bewusstsein zu schaffen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!