Nun gilt es, die Veränderungen im Mutterschutzgesetz auch in Bremen und Bremerhaven zugunsten der vielen werdenden und jungen Mütter umzusetzen. Die Frage nach der Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt sich bereits, wenn eine Frau schwanger ist. Daher braucht es auch frühe Maßnahmen. Wir fordern daher den Senat auf, sich dafür einzusetzen, dass mutterschutzrelevante Gesichtspunkte wie das Vorhalten schwangerengerechter Arbeitsplätze und stillfreundlicher Betriebe zukünftig bei der Vergabe von Siegeln und Zertifikaten berücksichtigt werden, die eine Familienfreundlichkeit oder gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie bescheinigen. Das Siegel „Unternehmerisch denken – Familienfreundlich handeln“
und auch das Audit „berufundfamilie“ helfen dabei, die Themen Gleichstellung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärker ins Bewusstsein aller zu rücken.
Um dieses Ziel noch weiter zu unterstützen, fordern wir den Senat ebenfalls auf, eine Informationskampagne, insbesondere für den öffentlichen Dienst im Bereich Kita und Schule, zu entwickeln, die aufzeigt, wie die Ausübung der Berufstätigkeit während einer Schwangerschaft bis zum Erreichen der Mutterschutzfrist möglich ist.
Denn auch wenn eine Schwangerschaft sicherlich anstrengend sein kann, so sind die meisten Frauen dennoch arbeitsfähig, und gerade vor dem Hintergrund des Erhalts der Eigenständigkeit und der Vorsorge, zum Beispiel durch den Erwerb von Rentenanwartschaften, ist es notwendig, dass Frauen möglichst lange erwerbstätig bleiben. Schwangerschaften gehören zu unserem Leben, also auch in die Arbeitswelt. Dennoch hat der Schutz der Schwangeren oberste Priorität, sodass wir den Senat außerdem auffordern, Impfberatungen vorzuhalten beziehungsweise Impfangebote vorzustellen und zu bewerben sowie gegebenenfalls die Kostenübernahme zu gewährleisten, damit schwangere Beschäftigte vor eventuellen Ansteckungen auch durch Kolleginnen und Kollegen geschützt werden und sie ihrer Tätigkeit beziehungsweise Ausbildung bis zum Mutterschutz nachgehen können.
Zum Schutze aller Schwangeren und jungen Müttern in Bremen und Bremerhaven fordern wir Sie alle auf, unserem Antrag zuzustimmen. – Danke!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bürgerschaftsfraktion der CDU begrüßt natürlich auch ausdrücklich das neue Mutterschutzgesetz, das eine Fortsetzung der Beschäftigung ermöglichen und Benachteiligungen während der Entbindung und Stillzeit entgegenwirken soll. Um es vorwegzunehmen, auch wir werden diesem vorliegenden Antrag, über den wir jetzt debattieren, zustimmen.
Dennoch möchte ich kritisch auf einige Versäumnisse hier in Bremen aufmerksam machen. Sie haben es gerade schon gesagt, Sie wollen jetzt anfangen, das sehen wir an der einen oder anderen Stelle auch so. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle nicht vorenthalten, was man schon hätte machen können und an welchen Stellen wir jetzt dringend Taten erwarten, meine Damen und Herren!
Wer in Nummer eins das Vorhalten schwangerengerechter Arbeitsplätze für die Vergabe von Zertifikaten fordert, letztlich also die Privatwirtschaft verpflichten möchte, der muss selbst in seinem Bereich mit gutem Beispiel vorangehen. Wer seine eigenen Erzieherinnen beim Eigenbetrieb KiTa Bremen weiterhin auf kleinen Kinderstühlen sitzen lässt, der tut weder etwas für den Arbeitsschutz noch tatsächlich für Schwangere. Das Gleiche gilt für die nicht vorhandenen oder nicht rückengerechten Wickeltische in den Elementargruppen. Eine Schwangere, das weiß ich selbst, soll nicht mehr als fünf Kilo heben. Gleichzeitig ist jedes zu wickelnde Kind aber auf den Wickeltisch hochzuheben, weil wir überhaupt keinen Platz haben, um die Wickeltische, die die Kinder selbständig erklimmen können, nachträglich in den Elementargruppen einzubauen.
Zusätzlich haben Sie durch die vierten Quartalskinder die Zweieinhalbjährigen in den Elementarbereich hineingebracht, das heißt, die Anzahl der Wickelkinder pro Gruppe hat sich massiv erhöht. Wir fordern hier seit Jahren Abhilfe und hatten bereits im Jahr 2016 – liebe Frau Kollegin, Sie sind nicht direkt dabei, das ist ganz konkret zu Verbesserungen hier in Bremen – die Streikersparnisse dafür verwenden wollen. DIE LINKE hat es seinerzeit übrigens genauso unterstützt wie ver.di. Im Betriebsausschuss ist es aber abgelehnt worden.
Jetzt kommen Sie ganz aktuell mit einer Bremer Erklärung hier an, die gerade verabschiedet worden ist, und wollen nun tatsächlich beginnen, diese Versäumnisse aufzuarbeiten und die rückengerechten Stühle entsprechend einzubauen. Diese 400 000 Euro waren im Jahr 2016 schon da, sie wurden aber nicht genommen. Sie haben damit in den letzten Jahren durch schlechte Arbeitsbedingungen für Schwangere selbst zu schnelleren Beschäftigungsverboten beigetragen, meine Damen und Herren; denn ein Arzt wird im Zweifel immer, wenn eine Schwangere kommt und sagt, sie habe häufig am Tag zu heben, entgegnen: Um Gottes willen, das ist gefährlich, das gibt Schwierigkeiten,
da sprechen wir ein Beschäftigungsverbot aus. Insofern hatte das auch konkrete Auswirkungen hier in Bremen.
Wir erwarten daher, wie ich das schon erwähnt habe, nun kurzfristig Taten und Verbesserungen in diesem Bereich. Wir glauben als Fraktion der CDU auch, dass eine Informationskampagne für die Bereiche Kita und Schule alleine nicht ausreichen wird. Im Bereich Kindergarten ist es grundsätzlich noch etwas schwieriger, ein Beschäftigungsverbot tatsächlich zu umgehen, weil der andere Arbeitsplatz, bei dem man nun einmal nicht mit den Viren und Bakterien in Kontakt kommt, bei dem es vielleicht keine Grundimmunisierung gibt, wesentlich schwieriger umzusetzen ist, als es im Schulbereich der Fall ist. Deswegen glauben wir, dass da vielleicht nicht ganz so viel zu machen ist wie im Schulbereich. Trotzdem haben wir bei unserer Recherche gemerkt, dass Niedersachsen im Jahr 2013 eine gute Informations- und Handlungshilfe für Schulleiter herausgegeben hat, die zum Beispiel zum Prinzip der Risikominimierung Möglichkeiten aufzeigt.
So kann man überlegen, wie man vielleicht ein generelles Beschäftigungsverbot im schulischen Bereich umgeht. Das umfasst Maßnahmen wie das Korrigieren von Klassenarbeiten auch für andere Kolleginnen und Kollegen, das umfasst den Bereich Vorbereitungen von Prüfungen, Entwicklung von Unterrichtsmaterialen, Tätigkeiten an einer anderen Schule ohne entsprechende spezielle Gefährdungspotentiale, Planung, Organisation et cetera, um nur einige Bereiche zu nennen. Mir ist nicht bekannt, dass es etwas Vergleichbares für Bremen gibt. Deswegen als Anregung: Vielleicht könnte man das hier für Bremen überlegen, inwiefern man so etwas noch zusätzlich zur Verfügung stellen kann.
Abschließend: Ja, es gibt an der einen oder anderen Stelle tatsächlich Verbesserungsmöglichkeiten. Ein Beispiel habe ich mir erlaubt aus dem Kita-Bereich aufzuführen, das sich sofort auswirken würde. Ich glaube, man wird aber tatsächlich nicht zu 100 Prozent aus dem Beschäftigungsverbot herauskommen. Nicht jeder hat jede Kinderkrankheit gehabt. Es gibt Krankheiten, gegen die ich mich früher auch nicht impfen lassen habe.
Ich komme zum Schluss. Rötelninfektionen und Ähnliches sind schwierig und können zu massiven Missbildungen führen, deswegen kann es auch weiterhin Beschäftigungsverbote geben. – Danke schön!
Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, möchte ich auf der Besuchertribüne recht herzlich eine Besuchergruppe aus Blockdiek begrüßen. Seien Sie hier heute recht herzlich willkommen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Kern der Veränderung, den wir uns mit dem neuen Mutterschutzgesetz wünschen und der eigentlich auch deutlich unterstrichen werden müsste, ist, dass sich das Prinzip ‚Schwangerschaft ist nun einmal keine Krankheit‘ –
viel stärker durchsetzen muss. Es ist kein Ausnahmezustand, es ist Normalität und das sollte auch in der Arbeitswelt wirklich als solches behandelt werden. Dazu gehört, dass man die Arbeitsplätze selbstverständlich so einrichtet, dass den Beschäftigten das auch ermöglicht wird. Die Hälfte aller Beschäftigten sind wie durch ein Wunder Frauen, und dass die nun einmal schwanger werden, ist letztendlich keine Seltenheit. Deshalb sollte es auch nichts Ungewöhnliches sein, dass sich die Betriebe entsprechend darauf einstellen. Die Betriebe und selbstverständlich auch der öffentliche Dienst mit allem, was dazugehört.
Die Realität, wie wir wissen, ist häufig eine andere. Es gibt zwar immer mehr Arbeitsplätze, die keine schwere körperliche Tätigkeit mit einbeziehen, aber die zunehmende Arbeitsintensität, die Verdichtung et cetera, die wirkt natürlich auch überall auf die Arbeitswelt ein und viel stärker, nach dem Motto ganz oder gar nicht, dass am besten 150 Prozent zu bringen sind. Letztendlich hat es auch damit zu tun, wie das auf Schwangere wirkt. Das ist aber nicht nur für sie ein Problem, sondern für alle anderen auch und natürlich auch für alle anderen Frauen. Das bedeutet aber, sie müssten dann, und das passiert leider viel zu häufig, viel früher ihren
Arbeitsplatz räumen, als es notwendig wäre. Sie müssen berufliche Aufgaben aufgeben, die sie noch erfüllen könnten. Sie bekommen keine neuen Aufgaben hinzu und die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem Karriereknick kommt, ist deutlich größer. Das geht auch über die Schwangerschaft deutlich hinaus. Auch wenn sie wieder zurückkommen und so weiter, wir kennen das alle, das praktische Wiederaufnehmen des eigentlichen Arbeitsplatzes, das ist immer noch eine Schwierigkeit. Und da nehmen sich Staat und Wirtschaft praktisch nichts gegeneinander aus.
Das neue Mutterschutzgesetz versucht diese Logik zu verändern und es nimmt das ausdrückliche Ziel auf, dass der Arbeitgeber den Arbeitsplatz schwangerengerecht auszugestalten hat, soweit es eben möglich ist, und zwar grundsätzlich ohne den konkreten Anlass einer Schwangerschaft. Das gab es bisher auch schon in der Ausführungsverordnung, aber jetzt haben wir es in Gesetzesform. Daran hängt aber auch die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung. Beschäftigungsverbote soll es nur noch dann geben, wenn die weitere Tätigkeit mit einer unverantwortbaren Gefährdung verbunden ist.
Betriebsräte und Frauenbeauftragte haben jetzt eine viel bessere Möglichkeit, solche Gefährdungsbeurteilungen und entsprechenden Umgestaltungen durchzusetzen. Das heißt zum Beispiel, man muss sich setzen können, es muss möglich sein, keine ungünstigen Schichten zu übernehmen, man muss die Pausen nehmen können, man muss zur Toilette gehen können und so weiter. Wenn wir darüber nachdenken, sind das eigentlich Dinge, die vollkommen selbstverständlich sein sollten. Solche Veränderungen sind jetzt gut und notwendig, denn die Gefahr ist natürlich, dass der Druck der Entscheidung „bleiben oder aussteigen?“ viel stärker der Frau zugeschoben wird und dass es schwieriger wird zu sagen, ich kann das ab jetzt nicht mehr machen. Das löst sich nur, wenn die schwangerengerechte Ausgestaltung natürlich auch ein Teil einer selbstverständlichen Betriebskultur wird. Das ist bislang alles andere als selbstverständlich.
Ich fand es persönlich bei den Beratungen über das neue Mutterschutzgesetz schon auffallend, dass es sich bei der Schule – –. Und da sind sich alle sehr einig, wie wichtig Inklusion ist. Bei der Forderung nach einer inklusiveren Arbeitswelt, in dem Fall für schwangere Frauen, ist das lange nicht so klar und
Da geht nämlich der Fokus ganz stark auf das Verhalten der Frau und nicht auf die Anforderungen an den Betrieb. Der hier vorliegende Antrag ist ebenfalls, wie ich finde, ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Er ist noch nicht so fulminant, dass man sagen könnte, wir hätten jetzt hier einen Quantensprung. Informationskampagnen an Schulen und Kitas, Impfberatung für Schwangere und die Aufnahme der schwangerengerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen in den Katalog des familienfreundlichen Siegels sind gut. Ein größeres Gewicht würde dem Ganzen verliehen werden ab dem Zeitpunkt, ab dem wir das auch viel stärker zu einem Kriterium bei der Vergabe machen würden. Da sind immer wieder Punkte, an denen man sagen kann: Gut, hier sind diese und jene Kriterien. Erfüllt ihr die auch? In diese Richtung müssen wir auch denken. Es muss sich für Betriebe lohnen, so eine Arbeitskultur einzurichten. Ohne den Druck von Betriebsräten und Frauenbeauftragten, von Personalräten et cetera wird sich durch das neue Mutterschutzgesetz auch durch den hier vorliegenden Antrag nicht so sehr viel ändern. Es ist ein Hebel, der genutzt werden muss, und dafür braucht er auch Unterstützung.
Denn im Kern, und das will ich am Schluss noch einmal abschließend unterstreichen, ist das kein Frauenthema. Mir ist das wichtig, an der Stelle noch einmal zu sagen: Es ist ein Teil der Veränderung der betrieblichen Kultur und das gilt für Frauen und für Männer. – Danke!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nein, es ist kein Frauenthema, jedenfalls nicht für jede, die keine Kinder hat. Die schaut erst einmal darauf und denkt: Oh Gott, was soll ich jetzt mit Mutterschutz? So ging mir das am Anfang, das gebe ich gern zu. Dann habe ich in den letzten Monaten der Beratung des Themas aber doch viel dazugelernt. Vor allem bin ich mit zwei Phänomenen konfrontiert worden, die ich wirklich
Einmal, in der Tat, das war mir schon klar, werden viel zu viele Frauen zu früh aus der Erwerbstätigkeit freigestellt und mit Beschäftigungsverboten belegt. Nicht unbedingt nur von ihren Arbeitgebern, sondern auch von Ärztinnen und Ärzten, auch in Fällen, in denen das womöglich gar nicht notwendig wäre, aus zu großer Vorsichtsmaßnahme oder womöglich auch, weil ein merkwürdiges Bild von der Erwerbstätigkeit von Frauen vorliegt, um es einmal vorsichtig auszudrücken.
In der Tat finde ich, wie es Frau Bernhard schon angesprochen hat: Man fängt irgendwann auch einmal an, sich umzuschauen, wie viele Schwangere man im Alltag eigentlich wahrnimmt. Es sind erstaunlich wenige im Arbeitsalltag. Das finde ich schon beunruhigend, denn, wenn wir Schwangerschaften zu stark als Krankheiten wahrnehmen, ist das doch auch ein schräger Blick auf das Leben an sich.
Das andere ist, das ist offensichtlich ein zweites Phänomen, dass es auch eine erhöhte Neigung gibt, sich bei Schwangerschaften krankschreiben zu lassen. Ich will das wirklich einmal erwähnen. Das ist jetzt vielleicht nicht besonders frauensolidarisch, das mag ja sein, aber in der Tat wird mir berichtet, dass es sehr viele Frauen gibt, die eine große Unsicherheit in Bezug auf ihre eigene Schwangerschaft haben und deswegen sehr zurückhaltend damit sind, wie weit und wie lange sie denn damit noch erwerbstätig sein können. Ich finde, eine Haltung sollte unser Auftrag sein, die zeigt: Schwangerschaft ist keine Krankheit, sondern wir bereiten Arbeitsplätze und Infrastrukturen, die eine Erwerbstätigkeit und damit ja auch soziale Teilhabe so lange wie möglich ermöglichen.
Das neue Mutterschutzgesetz oder die Novellierung des Mutterschutzgesetzes trägt dem Rechnung. Es ist nun, da hat Frau Ahrens Recht, schon seit dem 1. Januar 2018 in Kraft. Ich habe den Eindruck, sehr viele Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen haben das nicht so richtig mitbekommen. Der öffentliche Dienst tut sich noch sehr schwer, weil es nun einmal sehr viele Änderungen mit sich bringt.
Wir haben das im Wissenschaftsausschuss mit einer Berichtsbitte von mir für die Hochschulen überprüft, wie weit denn die Hochschulen sind. Das gilt ja nicht nur für Arbeitsplätze, sondern auch für das Studium und für die Ausbildung. An den Hoch
schulen, müssen wir sagen, ist bisher von der Novellierung noch nichts angekommen. Das ist aber auch nicht besonders verwunderlich, weil es nun einmal sehr große Anstrengungen mit sich bringt. Im Studium ist es ein bisschen besser, aber für die Erwerbstätigen an den Hochschulen – na ja.