Sandra Ahrens
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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei 35 000 Kindern in Armutsverhältnissen hier im Lande Bremen ist das Thema Kinderarmut eines der dringendsten Probleme in Bremen, das uns als CDU-Fraktion auch schon lange umtreibt. Während Sie 2013 die von uns geforderte Enquetekommission zum Thema Armut noch ablehnten, ließen Sie sich 2014 zu dem von der CDU angeregten und letztlich gemeinsam getragenen Armutsausschuss überzeugen. Dieser Armutsausschuss hat uns noch einmal in unserer Auffassung bestätigt, das hat Herr Möhle auch schon gesagt, arme Kinder sind arm an Chancen und nicht nur arm an Geld. Armut begünstigt politische und gesellschaftliche Teilnahmslosigkeit. Silke Hellwig stellte heute im Weser Kurier nüchtern fest, eine gewählte Landesregierung hat die Pflicht und Schuldigkeit, allen Landeskindern eine solide Bildung angedeihen zu lassen, die sie zur Teilhabe und Selbstbestimmung befähigen.
Das sehen wir als CDU-Fraktion genauso. Der Armutsausschuss unter der Führung von Dr. vom Bruch bestätigte, dass es politische Versäumnisse in Bremen gab, die die Armut begünstigt haben. Er
beschloss insgesamt 88 von allen Fraktionen getragene Verbesserungsmaßnahmen. Maßnahmen, die zum größten Teil immer noch nicht vom Senat umgesetzt wurden, wie wir abgefragt haben, genauer gesagt, die Fraktion DIE LINKE. Diese Missachtung der Legislative und dieser halbherzige Kampf hier vor Ort gegen die Armut in Bremen kann uns alle hier gemeinsam nicht zufriedenstellen.
Denn wir alle, die wir hier in diesem Hause sitzen, haben gemeinsam diese 88 Maßnahmen beschlossen, nur umgesetzt hat es der rot-grüne Senat nicht. In der von der Sozialdeputation durchgeführten Anhörung zur Einführung einer Kindergrundsicherung wurde uns von Professor Dr. Holger Bonin der Universität Kassel ebenso wie von Dr. Irene Becker eindrucksvoll dargelegt, dass keines der derzeit vorgestellten Modelle wirklich in der Praxis schon funktionieren würde. Entweder es ist überhaupt nicht finanzierbar oder es befindet sich in einem Ideen- beziehungsweise Skizzenstadium ohne wirkliche Umsetzungsreife. Sein Appell, die bisherigen Leistungen, die von vielen verschiedenen Dienststellen ausgezahlt werden, zu bündeln und durch eine Behörde auszuzahlen, also die Harmonisierung in einem System, hat uns dagegen überzeugt. Auch dass es eine Umstellung von einem Antragsverfahren hin zu einer automatischen Gewährung geben muss, finden wir als CDU-Fraktion richtig, weil es die Dunkelziffer, die Sie auch noch einmal dargestellt haben, automatisch vermeidet.
Wir wollen, dass alle gesetzlich beschlossenen Leistungen auch alle betroffenen Familien erreichen, schnell, unbürokratisch und zu 100 Prozent.
Das unterstützen wir, wobei uns die Beachtung folgender drei Punkte wichtig ist. Wir brauchen auch weiterhin eine Art Bedürftigkeitsprüfung, damit die Hilfe direkt bei denen ankommt, die sie brauchen. Die Zahlung einer solchen zusammengefassten Leistung darf keine falschen Anreize setzen. Beispielsweise müssen Alleinerziehende auch weiterhin einen Anreiz haben, einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen, damit sie nicht später mit Altersarmut konfrontiert werden.
Wer arbeitet und über den Bezugsgrenzen liegt, muss auch weiterhin den verfassungsrechtlich garantierten Steuerfreibetrag erhalten. Einige Systeme und Modelle von den 14, die derzeit diskutiert werden, wollen das verändern. Wie die Anhörung ergab, gibt es auch Reformbedarf in Bezug auf einzelne Leistungen, damit sie nicht in bestimmten Fallkonstellationen, zum Beispiel bei Arbeitsaufnahmen, die Bezieher bestrafen. Hier müssen wir auch aus Sicht der CDU-Fraktion vorankommen. Wir bitten um getrennte Abstimmung in Punkt zwei des Deputationsantrags. Leider wurde hier so undifferenziert von einer Kindergrundsicherung gesprochen, dass Frau Stahmann jegliche der 14 derzeit existierenden Lösungsvorschläge der NGOs plus denen der verschiedenen Parteien, vollumfänglich weiterverfolgen könnte.
Das sehen wir als CDU-Fraktion differenzierter und hatten um eine Klarstellung gebeten, die leider damals in der Deputation nicht erfolgte. Nicht alles halten wir wirklich für ausgereift oder finanzierbar. Deswegen lehnen wir die Anträge der FDP-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE auch ab, wie voraussichtlich auch gleich die Mehrheit des Hauses. Das heißt aber nicht, meine Damen und Herren, um das noch einmal deutlich zu sagen, dass wir gegen eine Kindergrundsicherung sind. Wir sind uns nur an der Stelle, weil jedes dieser verschiedenen vorgestellten Modelle das anders definiert, noch nicht sicher, ob wir wirklich immer das Gleiche unter Kindergrundsicherung verstehen.
Da wollen wir keine absolute Blackbox beschließen. – Danke schön!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Manchmal habe ich das Gefühl, dass ich in Vorbereitung auf die Sitzung die Einzige war, die sich noch einmal die komplette Anhörung durchgelesen hat.
Ich empfehle Herrn Pohlmann, sich noch einmal die Seite 66 anzusehen.
Dort hat nämlich Frau Dr. Becker, die wir eingeladen haben, eine genaue Bewertung des hier vorgelegten Antrags der Fraktion DIE LINKE vorgenommen, ich zitiere: „Es gibt keinen konsequenten vertikalen Ausgleich, es gibt kein einheitliches Existenzminimum.“ Da stellt sich mir schon einmal die verfassungsrechtliche Frage, ob das verfassungskonform ist, denn ein einheitliches Existenzminimum, liebe Kollegin, ist verfassungsrechtlich inzwischen ausgeurteilt worden. Dazu ist es eine teure Übergangslösung. Das war Ihr Fazit.
Da stellt sich mir die Frage – –, und das ist das, was sich durch die ganzen verschiedenen Punkte zieht, sowohl von Herrn Bonin als auch von Frau Dr. Becker, die wir übrigens als Expertinnen und Experten eingeladen haben und die zu allen Konzepten gesagt haben, sie enthalten gute Ansätze, sie enthalten gute Impulse.
Aber es ist keines umsetzungsfähig. Es ist keines über das Stadium von Überlegungen, wie man eventuell in eine Richtung gehen könnte, in die Praxis umsetzbar. Sie verlangen hier allen Ernstes, dass wir so etwas als Blackbox beschließen sollen, wobei man ganz klar sagen kann, dass das nur ein Impuls ist. Es tut mir wirklich leid, Frau Kollegin, so funktioniert echte Armutsbekämpfung nicht, meine Damen und Herren.
Wenn Sie wirklich Armut direkt und sofort bekämpfen wollen, dann wäre es doch schön, wenn wir alle, die wir fraktionsübergreifend die 88 konkreten Verbesserungsmaßnahmen um Armut – und Armut ist sowohl die Armut der Familien als auch die Armut der Kinder, die korrespondieren miteinander, das erzählen Sie uns, das erzählt uns Herr Janßen hier bei jeder Gelegenheit –, wenn wir diese 88 Maßnahmen, die DIE LINKE beschlossen hat, die die SPD beschlossen hat, die Bündnis 90/Die Grünen beschlossen haben, die wir als CDU und die FDP mitgetragen haben, tatsächlich einmal hier in Bremen umsetzen würden. Dann würden
wir nämlich sofort und konkret hier zum Thema Armut in Bremen etwas verbessern können.
Keiner außer der Fraktion der CDU ist hier in dieser Debatte auf dieses Thema eingegangen. Stattdessen wollen Sie mit irgendwelchen Prüfaufträgen auf Bundesebene in der Zukunft zum Tag X, wahrscheinlich in 20 Jahren, irgendwie eine Kindergrundsicherung einführen, um dann vielleicht einmal eine Verbesserung herbeizuführen. Das ist zu kurz gesprungen. Wenn man sich das anschaut, dann stelle ich fest, dass der Kommentar von Silke Hellwig über Armut heute doch ein durchaus spannender Kommentar war. Da ist nämlich noch einmal ganz deutlich gemacht worden, dass es darum geht, den Durchblick in dem Sozialsystem zu behalten, weil viele Menschen, gerade diejenigen, die nicht so gut ausgestattet worden sind und dann über verschiedene Systeme aufgefangen werden, ihr Recht inzwischen nicht mehr wahrnehmen. Beispielsweise beim Wohngeldzuschlag haben wir das Problem, dass ihn ungefähr 70 Prozent, 66 Prozent genau, inzwischen nicht mehr in Anspruch nehmen, weil es für sie zu bürokratisch ist oder weil sie sich das nicht zutrauen oder weil sie vielleicht gar nicht bei dieser Behörde ankommen. Das wäre ohne Probleme relativ einfach zu lösen, wenn man es bündelt, wenn man es von einem Antragsverfahren auf ein automatisches Gewährungsverfahren umstellt, natürlich mit Bedürftigkeitsprüfungen, wie es bisher auch der Fall ist, aber dann automatisiert durchgeführt. Dafür würde man aus unserer Sicht höchstwahrscheinlich auch eine Mehrheit im Bundesrat und an anderer Stelle in der Konferenz hinbekommen. Das, meine Damen und Herren, ist eine wesentlich schnellere Möglichkeit, dort zu einer Lösung zu kommen.
Wenn ich an der Stelle feststelle, dass wir hier in Bremen in der dritten Generation Sozialhilfeempfänger haben, bei denen sich die Armut und die ganzen Probleme von der Großelterngeneration über die Elterngeneration bis in die Kindergeneration hinziehen, dann zeigt das doch, dass wir dem Thema Armut hier in Bremen nicht gerecht geworden sind und dass wir hier vor Ort in Bremen auch ganz schnell mit dem Bereich anfangen müssen. Das heißt, dass wir das Zweite, nämlich die monetäre Ausstattung, nicht lassen sollen, deswegen gab es diese ganzen Möglichkeiten. Das bedeutet
aber auch, um das noch einmal ganz deutlich zu sagen, dass wir hier in Bremen jetzt dringend aktiv werden müssen. – Danke schön!
Nein.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! So ist es, da bereitet man eine Rede vor und kann sie tatsächlich beiseite legen, weil ich das Gefühl habe, hier muss noch etwas ein bisschen klar- und richtiggestellt werden.
Wenn ich mir das Thema anschaue, dann stelle ich fest – das hat Frau Leonidakis ganz korrekt gesagt – dass wir am 20. Februar 2018, nachdem unser Spitzenkandidat den Vorschlag gemacht hat, den Vorschlag konkret eingebracht haben. Ihre Anträge sind danach gewesen. Jetzt ist es tatsächlich so, dass man sich an die niedersächsische Lösung, was aus unserer Sicht auch gar nicht anders gegangen wäre, anlehnt und eine Beitragsfreiheit für Drei- bis Sechsjährige einführt. Bremen ist eine Insel in Niedersachsen, und Eltern stimmen mit den Füßen ab, meine Damen und Herren. Alles andere hätte man auf Dauer gar nicht hinbekommen.
Jetzt kommt Frau Leonidakis und sagt: Das reicht nicht, drei bis sechs ist schön, null bis zehn ist besser. Das kann man auch erst einmal so als Monstranz vor sich hertragen, das ist völlig klar. Trotzdem muss man sich das Ganze auch etwas genauer anschauen, und dann stellt man fest, dass es schön wäre, wenn wir kein Haushaltsnotlageland wären, wahrscheinlich auch machbar, aber leider sind wir ein Haushaltsnotlageland. Dementsprechend hat Frau Linnert keinen Dukatenesel unten im Keller, deswegen ist es einfach nicht möglich.
Wenn man sich dann zur Wahrheit und Klarheit anschaut, dass 56 Prozent, denn die Beitragsordnung gilt natürlich auch für Krippenkinder, beitragsfrei sind und wir damit gerade die sozial Schwachen erreichen, die nicht das entsprechende Geld haben, dann stellt man fest: Das ist ihr gutes Recht, dass sie nicht zahlen, völlig klar, weil die Einkommen entsprechend gering sind.
Das zeigt auch, dass ihre Benachteiligung, die Sie hier vermuten, nicht vollumfänglich vorhanden ist. Das zeigt auch abschließend, man sollte sich an Niedersachsen angleichen, das sehen wir als Fraktion der CDU ganz deutlich. Man sollte aber nicht unbedingt in allen Punkten darüber hinausgehen, es sei denn, und jetzt kommen wir zu dem Punkt, den Herr Güngör angesprochen hat, dass man dort an der Stelle doch noch einmal darüber nachdenkt, wie wir uns eigentlich aufstellen wollen.
Ich glaube, unser Haus eint, dass wir festgestellt haben, dass wir stärker in den Bildungserfolg unserer Kinder investieren müssen. Das weiß jeder, das ist eigentlich eine Binsenweisheit: Bildung fängt im frühkindlichen Bereich an. Das heißt, je früher wir ansetzen, je früher wir Familien auch unterstützen, damit sie selbst diese Aufgabe wahrnehmen können, desto eher kommen wir zu Erfolgen, meine Damen und Herren!
Zur Wahrheit gehört auch, und da bin ich wieder tatsächlich näher an den LINKEN als an dem, was Herr Güngör gesagt hat, 98 Prozent besuchen im dritten Kita-Jahr tatsächlich einen Kindergarten. Wenn man sich die Stadtteile anschaut, dann stellt man fest, dass es sehr unterschiedlich ist.
Wenn man sich den letzten Bericht des Unterausschusses ansieht, dann stellt man fest, dass wir in Blumenthal 45 Eltern haben, die jetzt ein zweites Mal bestätigt haben, dass sie für ihre Kinder zwischen drei und sechs einen Kita-Platz suchen, dass wir in Vegesack das Problem haben mit 18, in Burglesum 31, Obervieland 43, Hemelingen 45, Osterholz 32 Eltern. Alle diese Kinder sind vier, fünf Jahre alt, teilweise auch drei und ein bisschen. Sie suchen einen entsprechenden Platz und werden diesen tatsächlich erst bis Ende des Jahres erhalten, weil wir bis zum 31. Juli des nächsten Jahres entsprechende Plätze, auch nicht ganz vollumfänglich, schaffen können, ab 1. August beginnt das neue Kita-Jahr. Das gehört auch zur Wahrheit, und das zeigt, dass wir, wenn wir einen Rechtsanspruch für Kinder im dritten Kindergartenjahr einführen würden, auch diejenigen Eltern erreichen, die hineinwollen und im Moment noch vor verschlossener Tür stehen.
Ja, es gibt einen Rechtsanspruch, wenn man es aber an der Stelle noch entsprechend gestaltet, dass es verpflichtend ist, müsste die Stadt Bremen diesen Platz nicht erst im Laufe des Jahres, sondern zu Beginn des Kindergartenjahres schaffen, meine Damen und Herren. Auch das ist ein großer Unterschied. Ein Schulplatz wird auch nicht erst im Laufe des Jahres geschaffen.
Nein, auch nicht hier in Bremen, da muss ich tatsächlich einmal die Koalition in Schutz nehmen. Ein Schulplatz wird zu Beginn des Schuljahres geschaffen, und bei einem Kindergartenplatz wird er im Laufe eines Jahres geschaffen, weil es substanziell noch einen Unterschied zwischen dem Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz und dem Rechtsanspruch auf die Schulverpflichtung gibt. Fragen Sie gern Ihre Juristen, auch bei den LINKEN soll es angeblich welche geben. Wenn ich dann also feststelle, dass es diese Unterschiede gibt, dann finde ich es sinnvoll, darüber nachzudenken, auch tatsächlich ein verpflichtendes drittes Kindergartenjahr einzuführen, denn wir haben, beispielsweise in Gröpelingen, im Cito-Test Sprachauffälligkeiten von über 60 Prozent. Das kann uns doch nicht zufrieden- oder ruhigstellen.
Da müssen wir ansetzen, meine Damen und Herren, da müssen wir frühzeitig ansetzen, und deswegen haben wir uns als Fraktion der CDU überlegt,
wie wir vorgehen. Wir haben jetzt noch einmal nachgelegt und letzte Woche ein Konzept vorgestellt, dass wir gern ein verpflichtendes drittes Kindergartenjahr einführen und eine Beitragsfreiheit ab dem ersten Jahr möchten. Das wollen Sie auch, aber wir möchten auch auf eine Bedarfsprüfung verzichten.
Nein, ich möchte keine Fragen beantworten, ich habe leider nur noch eine halbe Minute. Wenn man jetzt die Unterschiede der beiden Konzepte nebeneinander stellt, heißt das, dass Sie die Bedarfsprüfung durchführen wollen, was heißt, es bleibt bei Ihnen, Beitragsfreiheit für ein Kind in einer Familie, die Hartz-IV-Leistungen bezieht, bei sechs Stunden. Wir möchten aufwachsend ab dem nächsten Jahr die Bedarfsprüfung für diejenigen, die dann mit Vollendung des dritten Lebensjahres in die Kita einsteigen, aufheben und diese Bedarfsprüfung in diesem Jahr nicht durchführen.
Ich komme zum letzten Satz. Dass dafür Gesetze geändert werden müssen, die Ortssatzung und Ähnliches, ist uns völlig klar. Wir werden diesen Weg aber weitergehen, um strukturelle Benachteiligung nicht nur für Alleinerziehende, wie in dem Antrag, der von den LINKEN vorgelegt worden ist, sondern auch tatsächlich für alle die wir in diesem Bereich erreichen müssen, bekommen, damit ein Schulerfolg hinterher garantiert werden kann. – Danke schön!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auch noch ein paar Worte zum geplanten bremischen Qualitäts- und Finanzierungsgesetz verlieren, weil ich glaube, dass es neben der Beitragsfreiheit, in der wir uns ja hier im Hohen Hause erst einmal einig sind, die Frage in Nuancen, die unterschiedlich sind, gibt: Halten wir es so, dass wir jetzt die Bedarfsüberprüfung aussetzen? Also, muss man dann im März, wenn man die Zusage für den Kitaplatz bekommt, noch nachweisen, dass man ab 1. August einen Arbeitsplatz, eine Ausbildung oder eine schulische Maßnahme oder dergleichen hat, damit man dann einen Rechtsanspruch auf eine über sechs Stunden hinausgehende Betreuung hat, in Bremerhaven übrigens über eine über viereinhalb Stunden hinausgehende Betreuung?
Da haben wir als Fraktion der CDU gesagt, dass wir das für den Einstieg in den Kindergarten möchten, diese Bedarfsprüfung auszusetzen, damit in diesem Jahr die Möglichkeit auch für die Eltern besteht, sich nicht wie die Katze, die immer wieder in ihren eigenen Schwanz beißen muss, im Kreise zu drehen, sondern sich mit der festen Zusage „Ja, Sie haben die Kinder für acht Stunden versorgt“ auch aktiv auf dem Arbeitsmarkt, aktiv im Ausbildungsgeschäft, auf schulische Maßnahmen et cetera bewerben zu können, um dann auch im nächsten Jahr selbstverständlich den Anspruch auf einen Ganztagsplatz zu haben. Das Ganze kann man nur aufwachsend machen, das ist völlig klar. Ganztags für alle sofort wäre gar nicht machbar, wir haben weder die Erzieher noch die Kapazitäten, dies derzeit durchzuführen. Deswegen muss man sich für einen Ausbaupfad entscheiden. Wir wollten das jetzt an den Beginn stellen.
Das heißt aber nicht, dass wir als Fraktion der CDU in Bezug auf die Qualität und auf die Finanzierung da nicht sehr genau hinschauen. Wir erwarten hier, dass dieses geplante bremische Kita-Qualitäts- und Finanzierungsgesetz sehr deutliche Antworten gibt, auch gerade in Bezug auf die aufholende Entwicklung, und da sprechen wir von unserer Schwesterkommune Bremerhaven. Da ist der Rechtsanspruch noch viereinhalb Stunden. Da erwarten wir schon ganz deutliche Antworten, dass hier eine Vereinheitlichung, so wie Sie sie dargestellt haben, dann auch tatsächlich stattfindet.
Da wissen wir ganz genau, dass Bremerhaven mehr Geld braucht, und zwar bezogen auf den einzelnen Platz überproportional mehr Geld, um bezüglich der Nachteile, die es in Bremerhaven gibt – wir haben über 40 Prozent Kinderarmut, ich erinnere mich an die Debatten mit Herrn Janßen, die wir hier immer gemeinsam engagiert in die gleiche Richtung geführt haben –, da auch wirklich eine Verbesserung zu erreichen.
Ich erwarte auch, dass wir an dieser Stelle noch einmal über die Frage nachdenken, ob wir wirklich bei einer Pro-Platz-Förderung bleiben wollen, so wie Sie das gerade in Ihrem Konzeptentwurf erst einmal in den Raum gestellt haben. Denn diese ProPlatz-Förderung sorgt aktuell dafür, dass wir eine strukturelle Unterfinanzierung der Inklusion in Höhe von sechs Millionen Euro haben, weil wir nur für 943 Kinder das Geld in das System geben, die übrigens alle einen Schein des Gesundheitsamts haben, von 1 800 Kindern, die einen anerkannten Nachweis des Gesundheitsamts haben, dass sie nun einmal behindert oder von Behinderung bedroht sind. Deswegen lösen eigentlich auch vier dieser Kinder, so war es einmal gemeinsam vereinbart, eine zweite Erzieherin aus, damit der Kindergartenalltag tatsächlich für alle gut gelingen kann.
Also auch da müssen wir ganz klar an die inhaltliche Verbesserung heran. Das wird man mit einer Pro-Platz-Förderung wahrscheinlich nicht in den Griff bekommen. Deswegen plädieren wir nach wie vor dafür, auf die Subjektförderung, auf den Kita-Gutschein umzustellen, damit jedes Kind den für es individuell angepassten Bedarf auch tatsächlich mitbringt. Ich will die alte Debatte nicht wieder entfachen. Das heißt für uns, dass das Kind dann auch die Ressourcen, die es benötigt, auch tatsächlich da, wo es seinen Kindergartenplatz findet, erhält. Das ist im bisherigen System leider nicht der Fall.
Ich glaube aber, dass wir uns im Ziel befinden, denn Sie wollen ja auch, so schreiben Sie es zumindest hinein, dass alle diese Kinder das entsprechend bekommen. Wir müssen uns auch darum kümmern, dass wir in den Sozialindex-Kitas – –. Wer sich in Gröpelingen befindet, der weiß, dass da sowohl die linke als auch die rechte Straßenseite eigentlich eine Index-Kita-Finanzierung voraussetzen würde, nur die eine ist nun einmal etwas früher eröffnet worden und bekommt die Indexausstattung, die andere bekommt sie zurzeit nicht.
Auch das muss der Vergangenheit angehören, wenn wir tatsächlich das, was wir alle gemeinsam gesagt haben, nämlich einen höheren gelingenden Erfolg in der sprachlichen Bildung, erreichen wollen, wenn wir tatsächlich Fortschritte machen wollen und wenn wir, das muss man auch an dieser Stelle ganz deutlich sagen, eine vernünftige Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben wollen. Denn auch das ist uns als Fraktion der CDU ein ganz wichtiges Anliegen. Das ist der zweite Grund, weswegen wir natürlich auch diesen Kita-Ausbau finanzieren, damit Kinder eine Chance auf Bildungserfolg erhalten, damit wir das, was das Elternhaus vielleicht nicht in dem Maße leisten kann, auch mit auffangen können und hinterher auch eine Chancengerechtigkeit in der Form auftritt, dass Kinder, wenn sie in die Schule übergehen, in die Grundschule, auch tatsächlich schulfähig sind, meine Damen und Herren. Daran müssen wir engagiert arbeiten, und da müssen wir auch an die Qualität heran. – Vielen Dank!
Herr Senator, ist Ihnen bekannt, dass ein Mitarbeiter des Fan-Projekts entlassen wurde, nachdem er eine Aussage bei der Polizei über mutmaßlich strafrechtlich relevante Tatbestände getätigt hat, die beim Fan-Projekt passiert sind? Er hat sozusagen aus seiner Tätigkeit heraus Dinge zur Anzeige gebracht oder eine Aussage getätigt und ist aufgrund dessen entlassen worden. Ist Ihnen das bekannt?
Die hier gemachten Äußerungen und jetzt auch strafrechtlichen Nachforschungen der Staatsanwaltschaft in Frankfurt zeigen ja auf, dass es anscheinend durchaus bedenkenswert ist, sich das Fan-Projekt einmal näher anzusehen. Hat der Senat vor, mit dem Fan-Projekt in irgendeiner Form in Kontakt und ins Gespräch zu kommen, um diesen ganzen Themenbereich einmal etwas näher zu beleuchten?
Herr Senator, wenn Sie sagen, dass es immer wieder Grenzüberschreitungen gab, die selbst Sie schon veranlasst haben, über eine Anzeige nachzudenken, halte ich den Hinweis von Herrn Hinners für unabdingbar, und frage Sie noch einmal: Meinen Sie nicht, dass es dann sinnvoll wäre, einen Katalog aufzustellen, ab wann eine Grenzüberschreitung vorliegt und diesen mit dem Fan-Projekt abzustimmen, damit diese Grauzone ein bisschen mehr erhellt wird?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bürgerschaftsfraktion der CDU begrüßt natürlich auch ausdrücklich das neue Mutterschutzgesetz, das eine Fortsetzung der Beschäftigung ermöglichen und Benachteiligungen während der Entbindung und Stillzeit entgegenwirken soll. Um es vorwegzunehmen, auch wir werden diesem vorliegenden Antrag, über den wir jetzt debattieren, zustimmen.
Dennoch möchte ich kritisch auf einige Versäumnisse hier in Bremen aufmerksam machen. Sie haben es gerade schon gesagt, Sie wollen jetzt anfangen, das sehen wir an der einen oder anderen Stelle auch so. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle nicht vorenthalten, was man schon hätte machen können und an welchen Stellen wir jetzt dringend Taten erwarten, meine Damen und Herren!
Wer in Nummer eins das Vorhalten schwangerengerechter Arbeitsplätze für die Vergabe von Zertifikaten fordert, letztlich also die Privatwirtschaft verpflichten möchte, der muss selbst in seinem Bereich mit gutem Beispiel vorangehen. Wer seine eigenen Erzieherinnen beim Eigenbetrieb KiTa Bremen weiterhin auf kleinen Kinderstühlen sitzen lässt, der tut weder etwas für den Arbeitsschutz noch tatsächlich für Schwangere. Das Gleiche gilt für die nicht vorhandenen oder nicht rückengerechten Wickeltische in den Elementargruppen. Eine Schwangere, das weiß ich selbst, soll nicht mehr als fünf Kilo heben. Gleichzeitig ist jedes zu wickelnde Kind aber auf den Wickeltisch hochzuheben, weil wir überhaupt keinen Platz haben, um die Wickeltische, die die Kinder selbständig erklimmen können, nachträglich in den Elementargruppen einzubauen.
Zusätzlich haben Sie durch die vierten Quartalskinder die Zweieinhalbjährigen in den Elementarbereich hineingebracht, das heißt, die Anzahl der Wickelkinder pro Gruppe hat sich massiv erhöht. Wir fordern hier seit Jahren Abhilfe und hatten bereits im Jahr 2016 – liebe Frau Kollegin, Sie sind nicht direkt dabei, das ist ganz konkret zu Verbesserungen hier in Bremen – die Streikersparnisse dafür verwenden wollen. DIE LINKE hat es seinerzeit übrigens genauso unterstützt wie ver.di. Im Betriebsausschuss ist es aber abgelehnt worden.
Jetzt kommen Sie ganz aktuell mit einer Bremer Erklärung hier an, die gerade verabschiedet worden ist, und wollen nun tatsächlich beginnen, diese Versäumnisse aufzuarbeiten und die rückengerechten Stühle entsprechend einzubauen. Diese 400 000 Euro waren im Jahr 2016 schon da, sie wurden aber nicht genommen. Sie haben damit in den letzten Jahren durch schlechte Arbeitsbedingungen für Schwangere selbst zu schnelleren Beschäftigungsverboten beigetragen, meine Damen und Herren; denn ein Arzt wird im Zweifel immer, wenn eine Schwangere kommt und sagt, sie habe häufig am Tag zu heben, entgegnen: Um Gottes willen, das ist gefährlich, das gibt Schwierigkeiten,
da sprechen wir ein Beschäftigungsverbot aus. Insofern hatte das auch konkrete Auswirkungen hier in Bremen.
Wir erwarten daher, wie ich das schon erwähnt habe, nun kurzfristig Taten und Verbesserungen in diesem Bereich. Wir glauben als Fraktion der CDU auch, dass eine Informationskampagne für die Bereiche Kita und Schule alleine nicht ausreichen wird. Im Bereich Kindergarten ist es grundsätzlich noch etwas schwieriger, ein Beschäftigungsverbot tatsächlich zu umgehen, weil der andere Arbeitsplatz, bei dem man nun einmal nicht mit den Viren und Bakterien in Kontakt kommt, bei dem es vielleicht keine Grundimmunisierung gibt, wesentlich schwieriger umzusetzen ist, als es im Schulbereich der Fall ist. Deswegen glauben wir, dass da vielleicht nicht ganz so viel zu machen ist wie im Schulbereich. Trotzdem haben wir bei unserer Recherche gemerkt, dass Niedersachsen im Jahr 2013 eine gute Informations- und Handlungshilfe für Schulleiter herausgegeben hat, die zum Beispiel zum Prinzip der Risikominimierung Möglichkeiten aufzeigt.
So kann man überlegen, wie man vielleicht ein generelles Beschäftigungsverbot im schulischen Bereich umgeht. Das umfasst Maßnahmen wie das Korrigieren von Klassenarbeiten auch für andere Kolleginnen und Kollegen, das umfasst den Bereich Vorbereitungen von Prüfungen, Entwicklung von Unterrichtsmaterialen, Tätigkeiten an einer anderen Schule ohne entsprechende spezielle Gefährdungspotentiale, Planung, Organisation et cetera, um nur einige Bereiche zu nennen. Mir ist nicht bekannt, dass es etwas Vergleichbares für Bremen gibt. Deswegen als Anregung: Vielleicht könnte man das hier für Bremen überlegen, inwiefern man so etwas noch zusätzlich zur Verfügung stellen kann.
Abschließend: Ja, es gibt an der einen oder anderen Stelle tatsächlich Verbesserungsmöglichkeiten. Ein Beispiel habe ich mir erlaubt aus dem Kita-Bereich aufzuführen, das sich sofort auswirken würde. Ich glaube, man wird aber tatsächlich nicht zu 100 Prozent aus dem Beschäftigungsverbot herauskommen. Nicht jeder hat jede Kinderkrankheit gehabt. Es gibt Krankheiten, gegen die ich mich früher auch nicht impfen lassen habe.
Ich komme zum Schluss. Rötelninfektionen und Ähnliches sind schwierig und können zu massiven Missbildungen führen, deswegen kann es auch weiterhin Beschäftigungsverbote geben. – Danke schön!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst einmal bedanken bei meiner Kollegin und Vorrednerin Frau Görgü-Philipp, dass sie diesen Antrag eingebracht hat. Ich weiß, dass die Grünen hier an dieser Stelle diese klaren Worte, die Sie hier eben auch noch einmal dargestellt und bekräftigt haben, gern auch schriftlich niedergelegt hätten. Wir unterhalten uns ja darüber, dass wir in den Konsens, der eigentlich auch schon da zu sein schien, hineingebracht haben, dass dieses Angebot zusätzlich zu den bestehenden Beratungsstellen gedacht und finanziert werden muss und dass das auch von allen mitgetragen wird.
Es stimmt uns nach wie vor traurig, dass man das hier vonseiten der SPD-Fraktion nicht unterstützen wollte, um es dann vielleicht auch nicht einlösen zu müssen, meine Damen und Herren!
Ich finde es erstaunlich, denn wir haben hier eine Lücke attestiert bekommen, dass wir in diesem Bereich, und Sie wissen, dass ich mich seit vielen Jahren für die Kinderschutzeinrichtungen im Land Bremen einsetze –
das ist der Schattenriss, das JungenBüro, der Kinderschutzbund und das Mädchenhaus –, und wir wissen alle, auch das habe ich in mehreren Debatten hier schon mit Ihnen gemeinsam erörtert, dass wir in diesen Bereichen eher eine strukturelle Unterfinanzierung haben, als dass die Träger nun im Geld schwimmen.
Wenn man dann an dieser Stelle sieht, dass eine solche Interventionsstelle noch zusätzlich kommt, dann glauben ich und auch wir als CDU-Fraktion, dass es einer deutlichen Klarstellung bedarf, dass dies nicht in einem mangelfinanzierten Bereich vielleicht noch herausgeschnitten werden muss, sondern dass das tatsächlich auch zusätzlich er
folgt. Es ärgert uns nach wie vor, dass hier ein solches Bekenntnis vonseiten der SPD-Fraktion nicht abgegeben werden möchte. Vielleicht bekommen wir das aber in der Debatte gleich noch erläutert.
Im Zusammenhang mit der Interventionsstelle ist ja ein Prüfauftrag dargelegt und gesagt worden, dass man sich jetzt anschauen wird, wie genau die Interventionsstelle aussehen wird. Es ist auch tatsächlich bei der CDU-Fraktion noch nicht abschließend zu sehen. Es gibt dort ein Spannungsverhältnis. Die erst einmal per Gesetz vorgesehene Interventionsstelle ist ja das Jugendamt. Die Rolle des Jugendamtes in diesem Bereich der freien Träger mit niedrigschwelligen Angeboten ist noch nicht vollständig festgelegt. Es wird teilweise unterschiedlich gehandhabt. Wir werden uns auf die weitere Debatte freuen, wenn das Konzept vorgelegt wird, denn auch da werden sich ja erhellende weitere Maßnahmen ergeben.
Die Ergebnisse der IPOS-Studie erwarten wir ebenfalls mit großer Spannung. Auch da ist uns noch nicht klar, wie genau das Ganze aussieht. Die Lücken im System, die wir übergreifend, ich glaube, da spreche ich für alle Fraktionen, gesehen haben, sind an dieser Stelle auch noch nicht vollumfänglich erfasst. Da erhoffen wir uns, dass die IPOS-Studie uns an dieser Stelle dann auch alle Lücken offenlegen wird.
Abschließend kann ich an der Stelle nur eines sagen: Ich glaube, dass wir im Bereich Kinderschutz gut beraten sind, weiterhin mit offenen Ohren zuzuhören, wenn uns die Kinderschutzeinrichtungen wie der Kinderschutzbund sagen, dass sie zusätzliche Gelder benötigen, um eine Beratungsstelle, beispielsweise ein weiteres Beratungsangebot in Bremen-Nord, zu eröffnen. Dass wir gut beraten sind, dafür zu sorgen, dass die Wartelisten nicht länger werden, sondern kürzer, und dass wir uns diesen Bereich insgesamt ansehen müssen. Das gilt auch, wenn wir uns diese Interventionsstelle noch einmal vornehmen, denn diese schließt selbstverständlich eine ganz wichtige Lücke, die es in diesem Bereich gibt. Trotzdem muss natürlich auch bei einer solchen Interventionsstelle und bei den bestehenden Institutionen, in denen die Kinder derzeit ankommen, eine Möglichkeit gegeben sein zu kooperieren, das setzt Zeitfenster voraus.
Wenn man sich um seine eigene Finanzierung sorgen und für die Generierung von Spenden arbeiten muss, dann kann man das nicht für die Arbeit mit den betroffenen Kindern verwenden, sondern ist zeitlich anderweitig gebunden. Da sehen wir als
CDU-Fraktion nach wie vor noch einen Spielraum. Ich rede hier nicht von Millionenbeträgen, um das einmal deutlich zu sagen, da sind 50 000 Euro richtig gut angelegtes Geld, mit dem man vielen, vielen Kindern helfen kann. – Danke schön!
Stimmen Sie mir zu, dass sich Legasthenie genauso wie Dyskalkulie nicht vollständig ausheilen lässt, sondern dass es sich um eine Teilleistungsstörung handelt, die ein Leben lang bestehen bleibt und durch bestimmte Maßnahmen nur in Teilen verbessert werden kann?
Da Sie meine Frage nicht beantwortet haben, möchte ich sie noch einmal wiederholen. Legasthenie und Dyskalkulie bleiben bei den Betroffenen ein Leben lang bestehen
und können nicht komplett so zurückgeführt werden, dass es hinterher nicht mehr existiert.
Mir sind solche Fälle jedenfalls nicht bekannt.
Deswegen frage ich an dieser Stelle noch einmal nach – –.
Ich frage deshalb noch einmal nach, ob es aus Sicht des Senats, zu
dem ja auch die Senatorin für Wissenschaft gehört, zwingend notwendig wäre, so etwas immer wieder vorzulegen.
Nur eine abschließende Bemerkung! Ich hatte nach der Auffassung des Senats gefragt und nicht nach der der gesetzlichen Krankenkassen, denn die steht hier nämlich nicht vor mir!
Ich konnte heute der Presse entnehmen, dass die Werbekampagne auch nach dem, was derzeit über Social Media läuft, in Zusammenarbeit mit KiTa Bremen erfolgt, die freien Träger sich daran aber nicht beteiligen. Können Sie sagen, weswegen das der Fall ist?
Haben Sie Kontakt mit den Elternvereinen im Lande Bremen aufgenommen, sowohl mit denjenigen, die größer und über den Paritätischen verbunden sind, als auch mit denjenigen, die über den Verbund Bremer Kindergruppen zusammengefasst werden können? Haben Sie die auch gefragt, ob die Kampagne mit denen gemeinsam gemacht werden soll, damit das Logo der Elternvereine auch mit verwendet wird?
Können Sie mir erklären, warum das dann aussieht wie eine Werbekampagne des Senats nur für den Träger KiTa Bremen, obwohl wir doch wissen, dass nicht nur KiTa Bremen ein riesiges Problem bei der Fachkräftegewinnung hat, sondern insbesondere auch die Elternvereine, weil Sie sie mit so geringen finanziellen Mitteln ausstatten, dass sie den Betrag, den andere Träger zahlen können, noch nicht einmal für die Erzieher leisten können? Können Sie mir das erklären?
Würden Sie mir noch einmal Ihre eben diesbezüglich getätigte Aussage erklären? Sie haben gerade gesagt, die Elternvereine seien nicht gefragt worden. Wer nicht gefragt wird, kann sich auch nicht beteiligen. Da haben Sie einen Dissens, den ich gern noch einmal erklärt bekommen möchte.
Auf den Plakaten in Bezug auf die Werbekampagnen, die derzeit auf Facebook laufen, ist immer nur das Logo von KiTa Bremen. Wird das korrigiert?
Ich frage noch einmal in Bezug auf die Antwort zur dritten Frage. Darin sagen Sie, dass Sie alle Aktivitäten verstärken wollen, um mehr Fachkräfte in die Kindergärten zu bringen. Mir ist ein Fall bekannt, in dem ein Elternverein für eine angehende Erzieherin nur eine kurze Anpassungsqualifizierung von einem halben Jahr gebraucht hätte, was von Ihrem Haus nicht bezahlt wurde. Sie ist dann letztlich bei KiTa Bremen gelandet, da wurde sofort finanziert. Frage: Eine Verkettung unglücklicher Umstände oder so, wie bei dieser Kampagne, doch vielleicht mit ein bisschen Absicht?