Protocol of the Session on September 27, 2018

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Das parlamentarische Kontrollrecht der Akteneinsicht stärken – Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen Bericht und Antrag des nicht ständigen Ausschusses gemäß Artikel 125 der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen vom 9. August 2018 (Drucksache 19/1766) 3. Lesung

Dazu

Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU, DIE LINKE und der FDP vom 20. September 2018 (Drucksache 19/1836)

Die Bürgerschaft (Landtag) hat das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen in ihrer 65. Sitzung am 20. Juli 2018 in erster und am 29. August 2018 in zweiter Lesung beschlossen. Wir kommen jetzt zur dritten Lesung.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Röwekamp als Berichterstatter.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Immer, wenn die Fraktionsvorsitzenden sich in einem Ausschuss zusammenfinden, wird es für den Senat eigentlich gefährlich. Genauso ist es auch dieses Mal. Wir haben in kurzer, knapper Beratungszeit die Neuregelung der Akteneinsicht und Auskunftsrechte der Abgeordneten – das Ergebnis hat der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss bereits dem Parlament vorgelegt – einstimmig beschlossen und werben auch einstimmig dafür, dass Sie gleich bei der namentlichen Abstimmung über die Verfassungsänderung dem Votum des Ausschusses folgen.

Worum geht es? Im Oktober 2016, also vor knapp zwei Jahren, hat die Fraktion der CDU einen Antrag in das Parlament eingebracht, der sich mit der bisher sehr unterschiedlichen Handhabung der Akteneinsicht, als Kontrollrecht der Abgeordneten gegenüber dem Senat, befasste. Anlass war, dass wir ganz unterschiedliche Handhabungen in den

Deputationen und Ausschüssen hatten, wie, unter welchen Bedingungen, mit welchen Beschlusslagen Abgeordnete von ihrem Recht zur Akteneinsicht Gebrauch machen konnten.

Die CDU hatte damals den Vorschlag gemacht, dass entgegen der bisherigen Praxis nicht mehr ein Beschluss des jeweiligen Gremiums erforderlich ist, sondern die Akteneinsicht schon auf einseitiges Anfordern erfolgen soll.

Wir hatten außerdem darum gebeten, dass die Akteneinsicht nicht mehr in den Behörden stattfindet, wo eben auch die Praxis ganz unterschiedlich war. Viele Behörden, senatorische Dienststellen hatten Probleme damit, Abgeordnete mit Akten allein zu lassen und Akteneinsicht nur unter Aufsicht gestattet. Wir glauben, dass das mit dem Anspruch eines Abgeordneten nicht vereinbar war und haben dann in den weiteren Beratungen auch einen Antrag der Koalition bekommen, der noch sehr viel weiter ging als das, was die Fraktion der CDU beantragt hatte, nämlich das Akteneinsichtsrecht nicht nur den jeweiligen Gremienmitgliedern, sondern jedem Abgeordneten, also auch den Einzelabgeordneten und Gruppen, aber insbesondere auch in dem Verwaltungsbereich zuzulassen, wo der Abgeordnete gar nicht selbst Ausschussmitglied ist.

Ich glaube, dass es eine sinnvolle Ergänzung war und eine weitergehende Stärkung der Rechte der Abgeordneten. Darüber hinaus regeln wir jetzt auch, dass das Auskunftsrecht von Abgeordneten als Minderheitenrecht ausgestattet wird. Das heißt, wenn in Zukunft bestimmte Auskünfte von senatorischen Dienststellen verlangt werden, bedarf es keines Mehrheitsbeschlusses mehr, sondern auch nur einer Minderheit.

Wir haben darüber hinaus das Auskunftsrecht auch auf die Mitglieder von Aufsichtsorganen, von im Eigentum der Stadt oder mehrheitlich beherrschten Unternehmen, erstreckt. Auch das ist neu und eine gesetzliche Klarstellung, und mit dem interfraktionellen Antrag, der auf Initiative der Kollegin Frau Dr. Schaefer zustande gekommen ist, wollen wir das jetzt zukünftig als Minderheitenrecht ausgestalten, sodass auch dafür nur noch 25 Prozent erforderlich sind.

Insgesamt würde ich einmal sagen, steht alles eigentlich nur unter einer Eingriffsschwelle, nämlich der Eingriffsschwelle, dass der Senat sich darauf berufen kann, dass hier besonders schutzwürdige Informationen betroffen sind. Das muss er begründen, und dagegen gibt es dann auch noch einmal

die Möglichkeit, dass der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss darüber berät, und natürlich sollte der Abgeordnete nicht in Angelegenheiten Einblick nehmen können, mit denen er außerhalb der parlamentarischen Tätigkeit betraut ist. Wenn ich zum Beispiel in meine Zulassungsakte als Notar schauen wollte, weil mich interessiert, was darin steht, dann ist das wohl nicht von meinem Akteneinsichtsrecht gedeckt.

(Heiterkeit)

Kurzum, Sie dürften das natürlich, wenn es ein dienstliches Interesse gäbe, Frau Kollegin.

Insgesamt haben alle zu dieser Debatte beigetragen. Ich glaube, wir haben am Ende eine sehr weitgehende, dem Status von Abgeordneten entsprechende Neuregelung, die alle Zweifelsfragen aus der Vergangenheit endlich löst. Das ist eine Stärkung der Rechte von uns als Abgeordneten in der Wahrnehmung von Kontrollrechten gegenüber dem Senat als Regierung, und deswegen empfehlen wir Ihnen gemeinsam und hoffentlich auch geschlossen, dass wir dies jetzt mit Verfassungsrang gleich in dritter Lesung beschließen. – Vielen Dank!

(Beifall)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Gemäß § 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich nun zunächst über den Änderungsantrag, Drucksachen-Nummer 19/1836, der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU, DIE LINKE und der FDP abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP, BIW, Abgeordneter Tassis [AfD])

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Änderungsantrag zu.

(Einstimmig)

Bevor wir zur Abstimmung kommen, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich noch auf Folgendes hinweisen: Gemäß Artikel 125 Absatz 3 der Landesverfassung kommt ein Beschluss auf Abänderung der Verfassung durch Volksentscheid nur zustande, wenn die Bürgerschaft mit Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder zustimmt. Gemäß § 37a unserer Geschäftsordnung findet nun eine namentliche Abstimmung zur Abänderung der Verfassung statt. Wer dem Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen, Drucksachen-Nummer 19/1766, mit den soeben vorgenommenen Änderungen in dritter Lesung seine Zustimmung, seine Stimmenthaltung oder sein Nein signalisieren möchte, möge sich deutlich mit Ja, Nein, Enthaltung zu Wort melden.

Ich rufe jetzt die Namen auf.

(Es folgt der Namensaufruf.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich unterbreche die Sitzung für die Auszählung der Stimmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die unterbrochene Sitzung und gebe Ihnen jetzt das Ergebnis bekannt:

Es wurden 69 Stimmen abgegeben, mit Ja haben gestimmt 69, mit Nein haben gestimmt Null Abgeordnete, es gibt keine Stimmenthaltungen. Entschuldigt waren 14 Abgeordnete.

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in Dritter Lesung, und zwar mit der erforderlichen Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder.

(Einstimmig)

(Beifall)

Innere Sicherheit erster Schritt: Ehrlichkeit in der Statistik Antrag des Abgeordneten Alexander Tassis (AfD) vom 26. April 2018 (Drucksache 19/1651)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Ehmke.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tassis.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Es geht um Statistik in dem Antrag, scheinbar ein langweiliges Thema. Aber lassen Sie mich einige Beispiele nennen, worum es in diesem Antrag geht beziehungsweise warum dieser Antrag immer noch wichtig ist nach einigen Monaten.

Nächste Woche gründen sich die „Juden in der AfD“. Ich freue mich, dabei zu sein. Sie werden auch von dieser Seite aus künftighin einige statistische Verfälschungen der polizeilichen Kriminalstatistik widersprochen finden, nämlich zum Beispiel diejenige, dass in den Bundesländern jegliche antisemitische Tat unter Rechts eingestuft wird, anstatt sie auch hier und da unter Links oder unter religiösem Extremismus einzustufen.

Wir haben auch in dieser Bürgerschaftswoche gesehen, gestern vielmehr gehört, dass es Rassismus sei, wie mir vorgeworfen wurde, wenn man einmal den Anstieg der Arbeit der Justiz hinterfragt und so weiter. Weil es keine Statistiken darüber gibt, ist das halt Rassismus, nun gut.

(Vizepräsident Imhoff übernimmt den Vorsitz.)

(Abgeordneter Fecker [Bündnis 90/Die Grünen]: Ihre Motive sind rassistischer Art!)

Ach, Unsinn!

(Zuruf Abgeordnete Grotheer [SPD])

Ein besonders extremer Fall von statistischer Erhebung sollte der Wegfall der medialen Berichterstattung und überhaupt der Behandlung der Messerkriminalität in Deutschland werden. Die unerhörte Art und Weise, sämtliche Messerattacken in diesem Land immer noch als Einzelfälle abzutun, was ja eine Sprachregelung der statistischen Erfassung ist, soll mit diesem Antrag in Bremen bekämpft werden.