Wer dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 19/1708 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Antwort des Senats auf die Drucksache 19/1609 auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Kenntnis.
Die Bürgerschaft (Landtag) ist hiermit wieder eröffnet. Ich möchte Ihnen mitteilen, dass die Brandschutzübung auch von Feuerwehrleuten beobachtet worden ist, und die haben das Verhalten der Abgeordneten sowie der Mitarbeiter und der Brandschutzhelfer als gut beurteilt. Insofern war es eine erfolgreiche Übung.
Straftaten von Flüchtlingen in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassen Antrag der Fraktion der CDU vom 13. Februar 2018 (Drucksache 19/1527)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die polizeiliche Kriminalstatistik, kurz PKS, wird auf der Grundlage der Daten, die von den 16 Landeskriminalämtern geliefert werden, erstellt. Die Daten werden jeweils nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen im System erfasst. Die PKS dient damit dem Erkennen von Umfang und Veränderungen in der Kriminalitätsentwicklung, und daraus, dass können Sie, glaube ich, alle nachvollziehen, werden gesetzliche Veränderungen sowie polizeiliche Organisationsentwicklungen und Arbeitsweisen begründet.
Meine Damen und Herren, den vorliegenden Antrag haben wir aus folgenden Gründen gestellt: Das kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen hat aktuelle Daten insbesondere zu der Frage ausgewertet, wie die Kriminalität sich als Folge der Flüchtlingszuwanderung in den Jahren 2015, 2016 entwickelt hat und wer die Täter waren, auch hinsichtlich ihrer Herkunft. Bei dieser Forschungsarbeit ist es zu folgenden Ergebnissen gekommen: Im Vergleich zum Jahr 2014 gab es in Deutschland in den Jahren 2015 und 2016 zum Beispiel jeweils eine Zunahme in der Gewaltkriminalität von über zehn Prozent. Für diese Zunahme waren nach dem Ergebnis der Untersuchung in 92,1 Prozent der Fälle Flüchtlinge verantwortlich, die in diesem Zeitraum nach Deutschland gekommen sind. Im Jahre 2017, meine Damen und Herren, gab es dagegen wieder einen Rückgang.
In der PKS, meine Damen und Herren, werden diese Erkenntnisse allerdings nicht differenziert nach Flüchtlingen oder Ausländern ausgewiesen, sondern nur als tatverdächtige Ausländer erfasst mit der Folge, dass eine differenzierte Analyse und entsprechende Prävention bei dieser Tätergruppe
Der Leiter des kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen, Herr Prof. Dr. Bliesener, erklärte dazu, dass eine differenzierte Statistik, also das Ausweisen der Straftaten, die von Ausländern oder von Flüchtlingen begangen worden sind, wichtig ist zum Erkennen von Entwicklungen und persönlichem Verhalten; denn aus kriminologischer Sicht können nur mit diesem Erkenntnisstand sinnvolle Präventionsmaßnahmen eingeleitet werden.
Meine Damen und Herren, für die Fraktion der CDU ergibt sich daraus die Notwendigkeit, in der PKS nach Straftaten ermittelte nichtdeutsche Tatverdächtige differenziert nach ihrem jeweiligen ausländerrechtlichen Status als Flüchtlinge oder Ausländer auszuweisen. Denn nur so können fundierte Präventionsmaßnahmen frühzeitig genug bei Flüchtlingen durchgeführt werden und darüber hinaus eine undifferenzierte und gegebenenfalls populistische Auslegung von Ergebnissen in der PKS zur Anzahl von ausländischen Tatverdächtigen verhindert werden.
Denn, meine Damen und Herren, je länger diese Flüchtlinge, das hatte ich ja eingangs in der Statistik schon dargestellt, in unserem Land und je besser sie integriert sind, desto geringer ist nach allen kriminologischen Forschungsergebnissen ihre Straffälligkeit.
Wir fordern deshalb mit unserem Antrag den Senator für Inneres auf, dem Beispiel von mittlerweile mehreren Bundesländern zu folgen und sich in der nächsten IMK dafür einzusetzen, dass Flüchtlinge, die als Tatverdächtige von Straftaten ermittelt worden sind, mit diesem Status in der PKS separat erfasst werden. In der nächsten Deputationssitzung möge der Innensenator darüber berichten.
Für die Fraktion der CDU ist völlig unverständlich, dass die rot-grüne Koalition diesem Antrag nicht beitreten will. Das dient weder einer vernünftigen Integrationsarbeit noch dem berechtigten Interesse der Bevölkerung. – Vielen Dank!
Antrag der Fraktion der CDU ist vor ein paar Wochen eingegangen und wir befassen uns hier mit dem Antrag der Fraktion der CDU, der eigentlich gar nicht mehr auf die Tagesordnung gehört, da er inhaltlich überholt ist. Der Innensenator sollte auf der Innenministerkonferenz den Antrag vorbringen und anschließend darüber berichten. Die Innenministerkonferenz ist allerdings bereits Geschichte. Die nächste folgt dann irgendwann, das ist richtig.
Ja, ich komme darauf aber noch einmal zurück. Die Überschrift im Antrag, Straftaten von Flüchtlingen in der Kriminalitätsstatistik zu erfassen, ist zudem wirklich irritierend. Denn Straftaten, egal von wem auch immer, auch von Flüchtlingen, werden, sofern sie bekannt sind und zur Anzeige kommen, selbstverständlich in das Datensystem der jeweiligen Strafverfolgungsbehörden eingepflegt. So kenne ich das aus der Praxis.
Bisher umfasste die Kriminalitätsstatistik PKS alle Straftaten, die in Deutschland begangen werden, von Deutschen, von Ausländern gleichermaßen, soweit sie bekannt gemacht, angezeigt oder ermittelt werden. Dabei spielen der Aufenthaltsstatus und wie sich dieser Aufenthaltsstatus auf die Kriminalitätsbereitschaft auswirkt oder auch die Lebensumstände für die Begehung von Straftaten tatsächlich keine Rolle. Migrationshintergründe oder Religionszugehörigkeiten werden in den polizeilichen Statistiken, soweit mir bekannt ist, nicht speziell beschrieben, aber es gibt bei der Datenerfassung den Hinweis „flüchtlingsrelevant“.
Bei der Anzeigenaufnahme durch die polizeilichen Ermittlungsbehörden wird immer versucht, alle relevanten Daten von Straftätern nicht nur zu ermitteln, sondern auch in das jeweilige Datensystem einzupflegen. Hier in Bremen und Bremerhaven verfügt die Polizei über das System @rtus, das auch langfristig bundesweit eingeführt werden soll beziehungsweise sollte, einheitlich ist es noch nicht. Andere Bundesländer arbeiten noch daran.
Die besonderen Lebensumstände der Straftäter, aller Straftäter, finden allerdings nicht unbedingt Eingang in das Datensystem. Dies kann aber in den Sachverhalten der jeweiligen Anzeigen, in der auch die Tatbestände vorgeworfen werden, beschrieben werden. Es findet Eingang in diese Sachverhalte. In die Personalbögen bei den Verneh
mungen durch die Sachbearbeiter der Polizei werden zusätzlich persönliche Daten und die persönlichen und finanziellen Verhältnisse grundsätzlich detailliert aufgenommen, da sich daraus auch die Höhe möglicher Strafzahlungen oder die Höhe von Freiheitsstrafen ergeben können.
Hier können auch die besonderen Lebensumstände wie auch der Status von Flüchtlingen oder eben auch die der minderjährigen Flüchtlinge, die mit und ohne Begleitung ihrer Eltern eingereist sind, in einem Text beschrieben werden.
Zum Thema unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge: Wenn diese jungen Menschen sich bei den Behörden anmelden, dann werden diese Kinder und Jugendlichen unverzüglich in die Obhut der Jugendämter übergeben. Sie bekommen dort ihre Versorgung und ihr Dach über dem Kopf, begleitet von kompetenten und engagierten Mitarbeitern in den Ämtern.
Dass sich hier nicht immer ein harmonisches Miteinander ergibt, ist bekannt. Dass viele dieser Kinder und Jugendlichen Straftaten begehen, wissen wir. Das haben wir in der Deputation für Inneres mehrfach diskutiert. In den Datenerhebungen der Ermittlungsbehörden werden diese minderjährigen Straftäter durchaus erfasst, genau wie alle anderen Straftäter auch. Die Namen, die Geburtsdaten, die Erziehungsberechtigten oder auch die Vormünder beziehungsweise Ämter, dazu die Herkunftsländer werden bereits bei der Ankunft dieser Menschen bei den Bundesbehörden, den Sozialbehörden und bei Straftaten auch zusätzlich bei den Polizeibehörden gespeichert. Das ist völlig ausreichend, meine Damen und Herren.
Wir sehen durchaus die Probleme bei minderjährigen Flüchtlingen. Als Fraktion der SPD sehen wir aber in diesem so formulierten Antrag der Fraktion der CDU keinen weiteren Handlungsbedarf. Wie bei anderen Minderjährigen und auch Volljährigen können nach unserer Auffassung mit den vorhandenen Daten durchaus ausreichende Erhebungen gemacht werden. Es gibt diese Daten, auch wenn sie in den Datenbäumen bei der PKS nicht abgedruckt werden.
onsmaßnahmen für problematische Kinder und Jugendliche sollten den Sozialbehörden vorbehalten bleiben. Diese Mitarbeiter arbeiten mit den Kindern und Jugendlichen eng zusammen und kooperieren auch mit der Polizei.
Probleme wird man mit einer weiteren Statistik nicht lösen können. Das erschließt sich mir nicht. Die polizeiliche Kriminalitätsstatistik ist zudem lediglich ein Rückblick auf vergangene Jahre und sagt über die Zukunft überhaupt nichts aus.
Man kann natürlich Anträge schreiben und versuchen, alles und jedes in einem Datensystem zu speichern. Manchmal macht das auch durchaus Sinn. Für diese Personengruppe bedarf es aber wirklich nicht noch einmal einer speziellen zusätzlichen Abbildung in der Statistik. Wie gesagt, die von Ihnen gewünschten Daten sind alle vorhanden.
Sehr geehrte Damen und Herren der Fraktion der CDU, Ihr Antrag ist nicht zielführend. Er ist unplausibel. Die Innenministerkonferenz hat jetzt bereits stattgefunden und damit ist der Antrag eigentlich überflüssig. Herr Hinners, bei allem Respekt: Ich an Ihrer Stelle hätte den Antrag zurückgezogen. Einmal am Rande, Herr Hinners, Sie sind Sprecher der Fraktion der CDU in der Innendeputation und derzeit moderieren Sie sogar die Deputation für Inneres.